Zuständigkeit bei Sozialversicherungsmeldung - Beschwerde

Begonnen von luisekusch, 15. Januar 2010, 13:29:00

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luisekusch

Ich habe da mal eine Frage, ich habe im August meinen AG gewechselt, nun bekommt mein alter AG es nicht hin, mir eine korrekte Meldung ausstellten, die Zeit in der ich krankgeschrieben war und danach im Mutterschutz zieht das System angeblich nicht, so sieht es nun so aus, als wäre ich 3,5 Monate arbeitslos gewesen, habe meinen alten AG schon etliche Male darauf hingewiesen, es zu berichtigen, er macht nichts, was kann ich nun tun?

Mein Zeugnis hat er auch noch immer nicht geschrieben, muss ich wirklich zum Anwalt, oder gibts eine Stelle, die mir weiterhelfen kann?

Sanne

hm, die Programme sind da wirklich manchmal etwas "dumm" - unseres, was wir in der Firma nutzen auch  s-:)

Von daher würdeich mit dem Arbeitgeber zusammen bei der sozialversicherung oder dem Progammhersteller anrufen und versuchen, das zu klären.

Zeugnis - naja, DAS muss er ja ausstellen - und das würde ich auch klipp und klar sagen!

Zum Anwalt würde ich erst mal noch nicht  ;)
Jara - 21.10.2005
Lea - 21.05.2008

luisekusch

Angeblich hat meine Nachfolgerin mit dem Anbieter des Programms telefoniert, dass Ergebnis... ???

Gibts irgendeinen § zur Ausstellung des Zeugnisses?

Sanne

Bestimmt - googel doch mal  :)

aber ich würde erst mal auch noch nicht mit Paragraphen kommen  :-\
Jara - 21.10.2005
Lea - 21.05.2008

luisekusch

Ich laufe seit August hinter her, habe schon x-Schreiben aufgesetzt und bin nun langsam echt genervt, mein neuer AG möchte das Zeugnis haben und ich meine vernünftigen Unterlagen für die Sozialversicherung.

Bubi

Ich würde nochmal per Einschreiben eine Frist setzen, bis wann beides korrekt bei Dir zu sein hat, wenn nicht dann zum anwalt. Hast Du eine Rechtschutz?
"Wir Frauen sind Engel, bricht man uns aber die Flügel, fliegen wir trotzdem weiter...auf einem Besen!!!"

luisekusch

Ja, habe eine Rechtschutz, aber irgendwie möchte ich die nicht wirklich benutzen, da ich ne SB von 150 EUR habe und das ich dann noch draufzahlen muss, nur weil der Herr keinen Bock hat....

jewa

Zitat von: luisekusch am 15. Januar 2010, 13:48:06
Angeblich hat meine Nachfolgerin mit dem Anbieter des Programms telefoniert, dass Ergebnis... ???

Gibts irgendeinen § zur Ausstellung des Zeugnisses?

1.) Um was für ein Programm geht es denn? Mein Mann ist ja Personaler und kann dir vielleicht helfen/Tipps geben...

2.) § 630 BGB, aber verlange ein qualifiziertes. Ich würde es per Einschreiben/Rückschein unter Fristsetzung anfordern. Nach ergebnislosem Fristablauf kannst du es ja deinem Anwalt übergeben, dann könnte man die Kosten als "Verzugsschaden" beim alten AG geltend machen.  ;)

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Das Leben wäre viel einfacher, wenn ich dich nicht getroffen hätte.
Es wäre nur nicht mein Leben.

Katja

#8
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luisekusch

Jewa: es wird mit Lexware gemacht und wenn das mit dem Verzugsschaden geht wäre es ja super, werde mal gleich ein "nettes" Schreiben aufsetzen

Katja-jule-finn: prima, dass werde ich ihr dann gleich mal vorschlagen

Kuddel

Die SV-Meldung manuell abzugeben wäre jetzt auch mein Tipp gewesen. Sie soll es halt über sv-net (link über [Login or Register]) machen. Das ist ganz easy. Bei Lexware gibt es oft Probleme mit Updates etc., kann schon sein, dass sie Probleme hat.
Lass dich nicht unterkriegen.Sei frech, wild und wunderbar!

große Schwester 15.03.2008
kleiner Bruder 21.04.2011

luisekusch

Glaube ich ja, allerdings denke ich sollte es in 5 Monaten mal endlich geklärt werden, oder?

Kuddel

Jep, zumal der AG die Meldung das Ende der Beschäftigung innerhalb von 6 Wochen melden muss. 
Lass dich nicht unterkriegen.Sei frech, wild und wunderbar!

große Schwester 15.03.2008
kleiner Bruder 21.04.2011

luisekusch

Ich hoffe, mir entstehen dadurch keine Nachteile, kann ich das auch der KK mitteilen?

Katja

#14
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luisekusch

Habe damals die KK gewechselt, dass heisst es lief noch über die alte KK, aber ich kann dort mal anrufen.