Familien-Versicherungen
Aus gegebenem Anlass schauen wir uns heute die Reiserücktrittsversicherung des ADAC an und geben das aus unserer Sicht unschöne Geschehen eines Falles aus dem Jahre 2013 wieder:Wir möchten damit unsere Mitglieder dingend darauf Aufmerksam zu machen auf das Kleingedruckte zu achten und sinnvollerweise von einer Reiserücktrittsversicherung beim ADAC Abstand zu nehmen. Wählen Sie lieber einen anderen Anbieter.
Wir empfehlen Ihnen als einfachste Lösung die "Mastercard Gold". Diese bekommen Sie bei den meisten Geld-Instituten für ca. 40,- bis 70,- Euro pro Jahr. Neben der normalen Kreditkartenfunktion ist hier auch schon eine Reiserücktrittsversicherung (neben weiteren Versicherungen) enthalten. Und diese ist auch meist günstiger als bei der Konkurrenz.
Wenn man auf der Suche nach gute Reiserücktrittsversicherungen ist, empfiehlt sich ein Vergleich im Internet auf jeden Fall!
Warum nun aber
NICHT BEIM ADAC DIE REISERÜCKTRITTSVERSICHEUNG ABSCHLIESSEN?
Was ist passiert, dass wir ein Produkt so schlecht finden und es hier aufführen?
Der folgende Fall ist tatsächlich im Jahr 2013 so passiert wie hier beschrieben (Namen wurden geändert):
Familie Meyer buchte am
15.04.2013 ihren Urlaub in einem Reisebüro vor Ort.
Es sollte am 10.06. 2013 für eine Woche in die Türkei gehen.
Urlaubsteilnehmer
waren Vater, Mutter und Tochter (10 Monate bei der Buchung)
Da man auf "Nummer Sicher" gehen wollte (kleine Kinder werden ja immer mal wieder krank) schloss man online am 17.04.2013 eine Reiserücktrittsversicherung beim "Gelben Riesen" mit Versicherungsbeginn 01.06.2013 für 58,- Euro pro Jahr ab, da man hier schon gute Erfahrungen mit der Autoversicherung hatte...
- ein großer Fehler - wie sich noch herausstellen sollte!
So sicher ausgestattet freute man sich nun auf den Sommerurlaub im Juni und war um so trauriger als die kleine Tochter am 17.05.2013 in das örtliche Krankenhaus mit Krupphusten und später anschließender Bronchitis eingeliefert wurde. Der Krankheitsverlauf war so ungünstig, dass das Mädchen bis zum 04.06.2013 mit einer Tracheitis und einer vermuteten Neutropenie im Krankenhaus auf der Intensiv-Station bleiben musste. Die nachfolgende Behandlung zieht sich aktuell noch bis Ende Juli - Prognose ungewiss.
Die Situation im Krankenhaus was so eindeutig, dass schon früh klar war, das der Urlaub storniert werden müsse. Der Urlaub wurde also storniert, der Veranstalter zahlte eine Teilsumme zurück, und man füllte brav die Dokumente für die Reiserücktrittsversicherung aus und schickte diese noch vor dem 01.06. an den ADAC.
Interessanterweise bekam man hier jedoch am 10.06. folgende automatisierte Antwort:
Sehr geehrter Herr Meyer,
Wir haben Ihre Unterlagen erhalten und gerne geprüft.
Ihre ADAC Reiserücktirtts-Versicherung haben Sie ab Beginn 01.06.2013 abgeschlossen. Für Schadenfälle, die vor diesem Termin eingetreten sind, besteht kein Versicherungsschutz.
Daher ist uns leider eine Kostenerstattung nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ADAC Schadenteam
Dies irritierte Herrn Meyer ein wenig, da aus seiner Sicht der Schaden ja erst am 10.06. eingetreten war.
Er hatte ja eine REISE-Rücktrittsversicheung abgeschlossen für eine Reise die innerhalb des versicherten Zeitraum lag.
Daher fragte eh per E-Mail noch einmal nach, wie es sein kann, dass sein Urlaub vom 10.06. nicht versichert ist,
wenn die Versicherung für den Urlaub ab dem 01.06. gültig ist.
Die erneut negative Antwort lautete ganz banal:
Ausschlaggebend für die Inanspruchnahme der ReiserücktrittsVersicherung ist, wann das
versicherte Ereignis aufgetreten ist. In Ihrem Fall wurde Ihre Tochter erstmals am 17.05.13 behandelt.
Der Versicherungsbeginn war jedoch erst am 01.06.13.
Für Ereignis, welche vor Versicherungsbeginn passiert sind besteht kein Versicherungsschutz.
Für den ADAC ist bei der Reiserücktrittsversicherung also nicht die entfallene REISE der Schadensfall,
sondern die davor aufgetretene Krankheit. Der ADAC blieb bei der Ablehnung und das Geld wurde nicht ausbezahlt.
Aus Sicht von erziehung-online.de
ist dies eine ziemlich fragwürdige Zurechtschiebung von Argumenten, um den Versicherungsfall nicht auszahlen zu müssen.
Auch die folgende Grafik macht die Entscheidung des ADACs nicht nachvollziehbarer - im Gegenteil sie offenbart sehr deutlich die logische Schwäche in der Argumentation des Auto Clubs, der nach wie vor daran festhält den Schadensfall nicht zu begleichen.
Schade, lieber ADAC, was ihr bei Autos scheinbar gut könnt, geht euch bei der Reiserücktrittsversicherung leider vollkommen ab.
Wir geben der Versicherung im Hinblick auf das Verhalten des Auto-Riesen in vorliegendem Fall ein glattes "Durchgefallen" und empfehlen unseren Usern dringend die Alternativen bei anderen Anbietern abzuschließen, damit Ihnen diese Erfahrung mit dem ADAC erspart bleibt.