Arbeitslosengeld richtig beantragen – so geht’s
Arbeitslosigkeit ist in vielen Familien ein Thema. Aber wie erklärt man den eigenen Kindern eigentlich, warum man als Mama oder Papa keine Arbeit mehr hat und was das für die Familie nun bedeutet? Fest steht: Eine frühzeitige, altersgerechte Aufklärung ist wichtig, um Probleme und Streitigkeiten innerhalb der Familie zu vermeiden. Ebenso wichtig ist eine frühzeitige Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit und die Beantragung von Arbeitslosengeld, um die Lebenshaltungskosten zu sichern.
Altersgerechte Kommunikation: Kindern die Arbeitslosigkeit erklären
In der heutigen konsumorientierten Zeit ist es ratsam, sich auf die wichtigen Werte zu besinnen. Eltern sollten dies ihren Kindern vorleben und frühzeitig erklären. Dies ist besonders wichtig, wenn ein Elternteil arbeitslos wird, bereits ist oder schon Hartz IV bezieht, und das Geld im Monat knapp wird, um Wünsche zu erfüllen.
Wenn die Familie zuvor keine finanziellen Probleme hatte und die Kinder nur das konsumorientierte Leben kannten, ist das keine leichte Aufgabe. Trotzdem ist es ratsam, mit den Kindern darüber zu sprechen. Dies nicht nur, um Geld zu sparen und die Aufnahme eines Kredites zu vermeiden, sondern auch, um die eigenen Kinder zu aufrichtigen und verantwortungsbewussten Menschen zu erziehen.
Die Erklärung der Arbeitslosigkeit und ihre Auswirkungen auf das Familienleben sollte dem Alter der Kinder entsprechend mehr oder weniger detailliert erfolgen. Eltern sollten ihren Kindern vor allem vermitteln, dass man nicht unnötig Geld ausgeben sollte, nur um anderen zu gefallen. Denn das ist ein häufiges Problem an Schulen. Wer hier in Sachen Mode und Technik nicht mithalten kann, wird nicht selten gehänselt.
Hinweis: Eltern, die mit der Situation nicht allein zurechtkommen, können sich an eine Schuldnerberatung wenden. Es ist sinnvoll, professionelle Hilfe anzunehmen, bevor sich die finanzielle Situation weiter verschlechtert.
Frühzeitiges Handeln: Arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen
Neben der Schuldnerberatung führt ein weiterer wichtiger Weg bei eintretender Arbeitslosigkeit zur Agentur für Arbeit. Um trotz allem weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, die Kinder versorgen und alle Rechnungen bezahlen zu können, ist es wichtig, sich rechtzeitig beim zuständigen Arbeitsamt arbeitslos zu melden und Arbeitslosengeld zu beantragen.
Wer zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Diese Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung hilft Betroffenen, die Zeit der Arbeitslosigkeit finanziell zu überbrücken. Die Bezugsdauer und Höhe hängen dabei von dem durchschnittlichen Bruttogehalt der letzten 12 Monate, der Dauer der vorherigen Beschäftigung und dem Alter ab.
Um das Arbeitslosengeld beantragen zu können, ist es notwendig, sich im Vorfeld bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend zu melden. Diese Meldung sollte drei Monate vor Eintreten der Arbeitslosigkeit erfolgen. Wer erst später von seiner Kündigung erfährt, sollte sich innerhalb von drei Tagen arbeitssuchend melden.
Wichtig: Während die Meldung zur Arbeitssuche auch online erfolgen kann, muss die Meldung zur Arbeitslosigkeit immer persönlich, am ersten Tag ohne Beschäftigung, beim Arbeitsamt erfolgen.
Antrag auf Arbeitslosengeld I: Voraussetzungen für den Leistungsbezug
Der Bezug von Arbeitslosengeld I setzt einen ordentlichen Antrag voraus. Die erforderlichen Formulare liegen bei der Agentur für Arbeit aus und stehen online zum Download zur Verfügung. Darüber hinaus ist es möglich, Arbeitslosengeld online über die eServices der Arbeitsagentur zu beantragen.
Der Zeitpunkt, zu dem der oder die Betroffene Arbeitslosengeld beantragt, ist wichtig. In der Regel erfolgt die Beantragung im Zuge der Arbeitslosmeldung, um das Geld möglichst schnell zu beziehen.
In einigen Fällen kann es jedoch ratsam sein, den Antrag erst später zu stellen – etwa, wenn der/die Antragsteller/-in in Kürze 50 Jahre alt wird. Grund ist die maximale Bezugsdauer. Generell hat man vier Jahre Zeit, um seinen Anspruch geltend zu machen, vorausgesetzt, die Arbeitslosigkeit besteht nach wie vor. Meldet sich jemand nun zum Beispiel einen Monat vor seinem 50. Geburtstag arbeitslos und beantragt Arbeitslosengeld I, beträgt seine Höchstbezugsdauer 12 Monate. Stellt er den Antrag aber erst nach seinem Geburtstag, erhöht sich die Bezugsdauer auf 15 Monate.
Was gehört in den ALG-1-Antrag?
Wer Arbeitslosengeld I bei der Agentur für Arbeit beantragt, muss nachweisen, wie lange er seiner Tätigkeit nachgegangen ist. Weiterhin sind das Einkommen und das Abführen der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nachzuweisen. Folgende Nachweise und Unterlagen sind dafür erforderlich:
- aktuelle Bankverbindung
- Steueridentifikationsnummer
- Rentenversicherungsnummer
- Angaben zur Krankenkasse
- Nachweis zur Steuerklasse
- Arbeitsbescheinigungen
- Personalausweis oder aktueller Reisepass
Die Abgabe des Antrags auf Arbeitslosengeld I ist der verbindliche Zeitpunkt für den Geldbezug, sofern der Antrag von der Arbeitsagentur bewilligt wurde. Sollte sich die Bearbeitung des Antrags zu lange hinziehen, ist es möglich, einen Vorschuss zu beantragen, um die Lebenshaltungskosten tragen zu können.
Antrag auf Arbeitslosengeld II: Voraussetzungen für Hartz 4
In einigen Fällen besteht kein Anspruch auf das ALG 1. Dies trifft vor allem auf Arbeitnehmer/-innen zu, die nicht die nötige Anwartschaftszeit erfüllt haben, sowie auf Selbständige ohne freiwillige Arbeitslosenversicherung. Diese Personengruppen müssen Arbeitslosengeld II (Hartz 4) beantragen.
Auch Arbeitslose, die die maximale Bezugsdauer für Arbeitslosengeld I überschritten haben, können im Anschluss Hartz 4 beantragen. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um eine Versicherungsleistung, sondern um eine Grundsicherung. Diese wird ausschließlich bei entsprechendem Bedarf gewährt.
Die Beantragung von ALG II erfolgt über das zuständige Jobcenter. Die notwendigen Antragsformulare stehen online zum Download zur Verfügung. Alternativ ist es möglich, den Antrag direkt online einzureichen. Wichtig zu wissen ist, dass zur Klärung des Anspruches auf Arbeitslosengeld II auch das Einkommen der anderen im Haushalt lebenden Personen sowie das eigene Vermögen herangezogen werden.
Fazit: Kinder frühzeitig über die Arbeitslosigkeit aufklären und pünktlich Arbeitslosengeld beantragen
Auch wenn eine Arbeitslosigkeit für viele Menschen, insbesondere für Familien mit Kindern, große finanzielle Einschnitte bedeutet, gibt es dennoch Möglichkeiten und Wege, diese zu überbrücken. Neben der aktiven Suche nach einem neuen Job, ist es wichtig, sich umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden und Arbeitslosengeld zu beantragen, um die monatlichen Abgaben weiterhin leisten zu können.
Innerhalb der Familie sollte das Thema Arbeitslosigkeit offen angesprochen werden. Eltern sollten ihren Kindern altersgerecht vermitteln, dass der Familie aufgrund des Arbeitsplatzverlustes eines oder beider Elternteile weniger Geld zur Verfügung steht. Denn häufig verstehen Kinder nicht, warum die Eltern ihnen plötzlich nicht mehr alle Wünsche erfüllen können. Gerade wenn sich die Kinder in der Trotzphase befinden, ist dann Streit vorprogrammiert. Umso wichtiger ist es, sie frühzeitig für das Thema zu sensibilisieren. Gleichzeitig lernen die Kinder, was es bedeutet, sparsam mit dem zur Verfügung stehenden Geld umzugehen.