Netti es gibt etwas, das nennt sich Trennungsunterhalt.
Das steht einem Ehepartner zu, innerhalb des Trennungsjahres.
"Es kommt nicht darauf an, ob der getrennt lebende Ehegatte seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann. Auch wenn er seine eigenen Lebenshaltungskosten tragen kann, soll es ihm durch den Trennungsunterhalt möglich sein, den ehelichen Lebensstandard zu erhalten. Jeder Partner soll nach der Trennung nicht schlechter gestellt sein, als während der Ehe. Hat ein Partner wesentlich mehr verdient, als der andere, muss der besser Verdienende einen Ausgleich zahlen"
Gründe sind wie folgt, bspw. :
"
Arbeitslosigkeit--> Trotz Suche kann der Ex- Ehepartner keine Arbeit finden.
Aufstockungsunterhalt--> Der Ex-Ehepartner ist erwerbstätig, sein Einkommen reicht aber für seinen vollen Lebensunterhalt nicht aus
Der Selbstbehalt sind 1100 Euro steht hier.
(Quelle:http://www.datentransfer24.de/ehegattenunterhalt-eigenbedarf-selbstbehalt.html)