Zuverdienst bei Elterngeld?

Begonnen von Anni77, 20. Juli 2011, 13:09:03

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Anni77

Hallo Ihr Lieben.

Ich hab eine Frage an Euch.

Wie ist das mit dem Zuverdienst, wenn ich Elterngeld beziehe?
Ich weiß, dass ich bis 30 h / Woche arbeiten gehen kann. Das möchte ich jedoch nicht. Hatte vor ca. 12 h / Woche arbeiten zu gehen, bei meinem AG wo ich vor der SS beschäftigt war.
Der Verdienst im Monat würde sich so um die 400 € belaufen.

Was heisst Sozialversicherungspflichtig/nicht sozialversicherungspflichtig?

Wäre es günstiger einen Zusatzvertrag für die Zeit des Zuverdienstes zu machen, oder ist es besser auf 400 € Basis zu gehen?

Bin ein bisschen überfragt.

Die Leute bei uns auf dem Amt sind sowas von unfreundlich . . . . da kann man schlecht nachfragen  :-\

Danke für Eure Hilfe


guest1707

Sozialversicherungspflichtig heißt das du wieder über den AG Krankenversichert bist und somit auch ganz andere Abgaben hast. Also alles was über 400 € ist ist Sozialversicherungspflichtig.

Das was du Verdeinst wird vom Elterngeld abgezogen. ;) Also ist es wurscht wie du das vertraglich aufstellst.

Steffi

Zelda

Zitat von: Steffi+Emmy am 20. Juli 2011, 13:35:35
Das was du Verdeinst wird vom Elterngeld abgezogen. ;) Steffi

Aber doch nicht 1 zu 1, soweit ich weiß!? Boah, das hat man mir doch auch mal erklärt, aber ich hab´s total vergessen...  :-[
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-Die glücklichsten Tiere der Welt sind die Hasen. Denn wenn sie hüpfen, dann hüpfen auch ihre Herzen.
Vor Glück nämlich-

Jomi

Nur 67% von dem was man verdient, wird abgezogen.

Mirja 6.11.09, Jonathan 8.12.11 und Jakob 17.1.15, unsere größten Schätze <3<3<3

*12/2013, für immer in unserem Herzen