U-Untersuchungen - Pflicht?!

Begonnen von Funkenflug, 13. Mai 2011, 23:07:56

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babe

@Flower: Doch ich hatte erst Post vom JA bekommen, habe erst nie jemanden da erreicht und dann Tage später vergessen anzurufen, dann habe ich einen Termin bekommen wann die vom JA vorbei kommt. War ne nette Frau, hat einmal ins U-Heft geschaut, was notiert und gut wars dann :)

In NRW schicken die Kiä wohl gleich was zum JA das man da war. In Niedersachen gibt es das erst seit kurzem :)
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Leonie 05.04.05
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Flower Eight Revival

#26
 :)

june

wie unterschiedlich das alles ist... wir wohnen in niedersachsen und mein kia macht die u7a nur bei kindern, die bei der u7 irgendwie auffällig waren. alle anderen will er nicht sehen.  :P  ist ja bei uns noch lange hin zum glück, mal gucken, wie das dann sein wird.
briefe zur u5 und u6 habe ich auch bekommen. monate vorher. ich leg die immer gleich in die entsprechende seite im u-heft, dann nehmen die arzthelferinnen die selber raus und ich kann es nicht vergessen.  8)
ich bin nur gespannt, weil unser kia die termine auch gerne sehr weit hinten im zeitraum vergibt und wir jetzt zur u6 den termin erst 9 tage NACH majas erstem geburtstag haben! (also am freitag der jetzt kommt) hoffentlich kriege ich nicht vorher schon einen bösen brief.  :-X

Pela

Zitat von: babe am 14. Mai 2011, 12:23:00
In NRW schicken die Kiä wohl gleich was zum JA das man da war. In Niedersachen gibt es das erst seit kurzem :)

Bei uns in Niedersachsen  ;) (das war schon letztes Jahr im Oktober so, zu Romys 4. Geburtstag - welche U-Untersuchung ist das noch mal  ???  :)) geht der Schrieb umgehend weg.  :)

katha76

Bei uns in Niedersachsen ist das schon länger Pflicht.

Zur U7a letzten Sommer am 3. Geburtstag war erst der Kinderarzt 3 Wochen im Urlaub und danach waren wir 4 Wochen im Urlaub und als wir wieder kamen war schon die böse Erinnerung im Briefkasten mit Fristsetzung von 14 Tagen nach Erhalt ansonsten Besuch vom Jugendamt...... :o :o :o :o :o

Ich finds trotzdem gut!

Funkenflug

ok, das ist ja extrem unterschiedlich.

Aber so wirklich bescheid weiß ich jetzt immer noch nicht.  :-\
Und informiert wird man da ja nicht wirklich.
Würde mich doch mal interessieren.
Ich glaube ich frage mal direkt beim Jugendamt, jetzt will ich es nämlich genau wissen. ;)
Prinz 3/10
Prinzessin 11/13

Maja.1978

Unser KiA hat einmal vergessen die Kopie weiterzuleiten und ich hatte unangemeldet das Gesundheitsamt vor der Tür stehen, die Dame wollte dann das U-Heft, Impfbuch und Lukas selbst sehen! Ich wohne übrigens im Saarland!

Melinas Mama - lucky81

Zitat von: ELSE am 14. Mai 2011, 09:34:59
Wir sind auch in Bayern und bekommen vor jeder U Post das wir hin sollen...

genauso wie wir :-)   auch von der krankenkasse?
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Immer im Herzen bei uns: Angel (SSW 8+0 - Februar 2011)

Muse

Zitat von: lucky81 am 15. Mai 2011, 21:03:47
Zitat von: ELSE am 14. Mai 2011, 09:34:59
Wir sind auch in Bayern und bekommen vor jeder U Post das wir hin sollen...

genauso wie wir :-)   auch von der krankenkasse?

Seid ihr vielleicht bei der Gleichen KK?  ???
Ich hab noch nie so nen Brief bekommen und wohn ja ganz in der Nähe von Lucky  ;D

Die Unterschiede sind echt faszinierend  :)

Melinas Mama - lucky81

Zitat von: Muse am 15. Mai 2011, 21:52:38
Zitat von: lucky81 am 15. Mai 2011, 21:03:47
Zitat von: ELSE am 14. Mai 2011, 09:34:59
Wir sind auch in Bayern und bekommen vor jeder U Post das wir hin sollen...

genauso wie wir :-)   auch von der krankenkasse?

Seid ihr vielleicht bei der Gleichen KK?  ???
Ich hab noch nie so nen Brief bekommen und wohn ja ganz in der Nähe von Lucky  ;D

Die Unterschiede sind echt faszinierend  :)

hm, glaub ich nicht

also bit 07/2010 waren ich und meine tochter bei der aok

und haben dann gewechselt zu der versicherung meines mannes, die bkk

und sowohl bei der aok als auch bei der bkk haben wir nen netten brief bekommen, mit hinweisen zur nächsten u, dann wurd erwähnt dass die U bald fällig ist (obwohl wir ja bis september locker zeit haben für die u7) und mit ner kleinen info zu den nächsten impfungen

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Immer im Herzen bei uns: Angel (SSW 8+0 - Februar 2011)

Diana & J. & T.

Ich denke auch das die U´s Pflicht werden sollten. So könnten viele Defizite schön frühzeitig erkannt werden.

@ Erinnerung ... wir kriegen auch von der Krankenkasse eine Erinnerung per Brief. Find ich super  ;)

Bei uns müssen die U´s bei der Kinderkrippe bzw. Kindergarten nachgewiesen werden, ansonsten kann man sein Kind nicht anmelden.  :)
❤️ J 03/10 ❤️
❤️ T 12/16 ❤️

Neele2007

#36
.

Bahia

Zitat von: Bekka am 14. Mai 2011, 00:39:08
In HH ist im Oktober letzten Jahres das Modellprojekt gestartet das vorerst 2 Jahre die Meldepflicht der U6 & U7 besteht. Nach diesen 2 Jahren soll wohl entschieden werden ob es weitergehen wird und/oder ob sämtliche U´s meldepflichtig werden.

Ich hab hier vor Wochen einen Brief bekommen, diesen sollte ich zu Ilana´s U7 mitnehmen. Da zwischen dem Brief und dem Termin eine längere Zeit zwischen war, hab ich allerdings nicht an diesen Brief gedacht  :P
Ob unser KiA nun die U7 gemeldet hat weiß ich nicht, bisher hab ich weder ne Erinnerung bekommen, noch stand das JA vor der Tür...

Diesen Brief zur U6 habe ich auch letzte Woche bekommen. Ich habe ihn ins U-Heft getan, weil ich das sonst bis August - da haben wir den Termin - sowieso vergessen würde.

Ich finds gut. Wenn nur ein paar Eltern auf Grund so eines Briefes hingehen, die sonst nicht zur U gegangen wären mit ihren Kindern, dann hat sich das doch schon gelohnt.
Und wenn man eh hingeht und nichts zu verbergen hat, dann kann man so ne Karte auch zurück schicken.
Aber eigentlich müsste als Konsequenz doch das JA vor der Tür stehen o.ä., wenn eh gar nichts passiert, ist das wieder nur halb durchdacht.

Ramona

Wir sind AOK und die schreibt dich an

Ragina

Die U-Untersuchungen sind definitiv KEINE Pflicht!
Es soll gegenüber der Öffentlichkeit aber so aussehen. Die Schreiben dei man von den Ämtern bekommt sind absichtlich so abgefasst, dass der Eindruck entsteht, es wäre Pflicht, die s ist jedoch nicht so, da dies ja auch dem Grundsatz der Freiwilligkeit und der freien Entscheidung des Einzelnen widersprechen würde! Noch leben wir ja in einem freien Land!!!
Sie drohen dann zwar mit hausbesuch und Meldung ans Jugendamt(da dies ohne rechtliche Grundlage geschieht, eine Unverfrorenheit sonder gleichen) aber wenn die verweigert wird, passiert garnichts, denn es gibt ja keine Rechtsgrundlage, da die Untersuchungen immer noch und überall freiwllig sind!!!
Lasst Euch nichts anderes weismachen!!!

Ragina

Ich lese hier lauter falsche Antworten. Könnt ihr denn alle nicht lesen?
Oder findet hier wieder mal gezielte Falschinformation der Bevölkerung statt?

es besteht eine Meldepflicht!

Dies bedeutet jedoch nicht, dass es für die Pflicht ist sie durchführen zu lassen!!

Lest hier:

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guest1707

Ich glaube du kannst auch nicht lesen wenn du einen Thread von vor 2 Jahren rauskramst dich extra dafür anmeldest und dann so rumpampst...

Also wer im Glashaus sitzt sollte bekanntlich nicht mit Steinen werfen.  s-:)

Bettina

Ragina, ruhig Blut!

Ich möchte dich bitten, dich mal mit unseren Forenregeln vertraut zu machen  :).

Und
Zitat von: Ragina am 19. Juni 2013, 10:39:24
... Meldepflicht!
schrei doch nicht so  ;)
4+1 x Glück: 02/1998; 09/1998; 07/2006; 09/2008; 08/2011

Ann Kathrin Klaasen:"Ich hatte schon Freunde, da gab´s noch gar kein Facebook." Wolf:Ostfriesen-Feuer

Flower Eight Revival

#43
 :)

Mondlaus

#44
Mir dröhnen jetzt auch die Ohren ein bisschen.  ;D Da liegt ja einem das Thema sehr am Herzen. Gott o Gott :o Glaube, da hatte jemand vor kurzem unangemeldeten Beusch vom Jugendamt, kann das sein?

Also hier die leise und freundliche Version - das, was Ragina schreibt, stimmt so nicht (jetzt hab ich ein bisschen Angst, dass ich mit riesiger Fettschrift gleich angeschrien werde  ;), aber:

ob es ne Pflicht gibt: ein definitives Jein ;D Es gibt keine im Gesetz verankerte Pflicht. Die Vorsorgeuntersuchungen sind im SBGB 26 5 verankert. Da steht erst einmal, dass Kinder einen Anspruch darauf haben. Allerdings ist im letzten Absatz vermerkt, dass die Krankenkassen und die Stellen der Länder, die für die Fürsorge der Kinder zuständig sind, darauf hinzuwirken haben. Das ist allerdings keine Pflicht, wenn die Eltern nicht wollen - Pech. Und wie das "hinwirken" aussieht - bei manchen Ländern kommt das Jugendamt, bei anderen schreibt die Kasse nen Brief, das wars.

Einige Länder haben zusammen mit den Meldebehörden eingeführt, dass die Daten übermittelt werden von den Kinderärzten (bayern gehört da noch nicht dazu übrigens). Hat Ragina dann wohl auch überlesen, dass die Meldepflicht nicht in allen Ländern besteht ;)  Dieses Recht der Länder ist gesetzlich verankert. Aufgrund von SBGB 25, die das Hinwirken ja festlegt, sind die Länder dann tatsächlcih berechtigt, das Jugendamt zu schicken, um nach dem Kindeswohl zu sehen. Also dies ist die Rechtsgrundlage, dass das Jugendamt zu Besuch kommt, Ragina.

Allerding ist die Weigerung zur Teilnahme an der U keine Kindeswohlgefährdung. Eltern müssen die Untersuchung nicht durchführen, genauso wenig wie Impfungen - wie gesagt, Pflicht besteht nicht. Der Beusch des Jugendamtes hat den Zweck, um zu sehen, ob es dem Kind gut geht, nicht, die Eltern zur U zu zwingen. Wenn es dem Kind gut geht, sind keine Sanktionen zu befürchten.

Warum ich mich damit auskenne? Das Lesen im SBGB zählt nicht zu meinen größten Hobbies.  ;) Aber wir haben zur Zeit der U6 im Ausland gelebt mit dem Kind, trotz Wohnsitz in D, da musste ich mich kundig machen. Ich sehe die Möglichkeit zur U-Untersuchung (eine bezahlte Untersuchung ohne Indikation!) als Luxus, gibts in anderen Ländern nicht.

Meine Referenzen: Das Sozialgesetzbuch, und auch hier ist es gut erklärt. Das ist ein Statement vom Datenschutzzentrum Schleswig Holstein, die sich mit der Meldepflicht auseinandersetzen. Geht zu Artikel 4.5.8.

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So

Alles klar ??    ;D ;D
Kind 2011
Kind 2014
...

lotte81

#45
Hast du was schlechtes gegessen heute morgen?Was fällst du denn hier ein meckerst erst mal alle an  ??? ??? ??? Man kann Dinge durchaus in einem höflichen Ton schreiben und Menschen hören einem trotzdem zu......  Es zwingt einen sicher keiner mit körperlicher Gewalt zur U Untersuchung. Aber hier kommt definitiv - zumindest Stichtprobenartig, keine Ahnung wie oft es in der REalität passiert- das Jugendamt vorbei, wenn man sie verpasst. Die bringen auch direkt einen Arzt mit und bieten an zu untersuchen. Hat meine Freundin dankend abgelehnt (würde ich auch nicht machen) - ohne Gerichtsbeschluss kann sie dazu natürlich keiner zwingen, aber dann läuft die Maschinerie eben weiter, bis sicher gestellt ist, dass das Kind untersucht wird bzw. dass alles in Ordnung ist..... Und natürlich könnte man letztendlich auch Eltern dazu "zwingen" gerichtlich ihr Kind untersuchen zu lassen...Aber ich vermute mal in der Regel wird es bei Jugendamtsbesuch bleiben, die dann eben feststellen:Kind lebt noch.....So lange man sich eben kooperativ zeigt und das Kind eingen "gesunden Eindruck" macht, wird es sicher keinen richterlichen Beschluss geben...
03/2006 ♂️
03/2008 ♀️
10/2018 ♀️

Flower Eight Revival

#46
 :)

Mondlaus

@lotte, also man kann die Eltern auch in letzter Instanz nicht zur Untersuchung zwingen. Vor Gericht hätte es keinen Bestand, würde es dazu kommen. Allerdings sagt das doch einiges über Eltern aus, die lieber vor Gericht ziehen, also ihr Kind so ne Untersuchung machen zu lassen. Selbst wenn es aus Prinzip gegen einen Überwachungsstaat ist, drängt sich da der Verdacht auf, die verbergen doch was. Das könnte das Jugendamt dann zum Anlass nehmen, da genauer nachzuschauen.

weiss gar nicht, ob es tatsächlich mal Urteile gab. Ich könnte mir eine gesetzlich manifestierte Pflicht durchaus vorstellen, im Rahmen von 1626 bgb, was das Sorgerecht festlegt. Denn Sorgerecht und Erziehung heisst nicht, dass die Kinder der Wilkür der Eltern ausgeliefert sind. wär mal interessant, wie ein Richter das sieht.
Kind 2011
Kind 2014
...

lotte81

Ich hätte nun vermutet, dass man(Also Richter) beim Verdacht der Kindeswohlgefährdung so was anordnen könnte...und wenn Eltern sich selbst auf Nachfrage etc unkoopertiv zeigen, hätte ich schon ein ungutes Gefühl als Jugendamtsmitarbeiter....OK, ob das nun wirklich für einen richterlichen Beschluss ausreicht, weiss ich nicht.....Ich vermute mal, da müsste doch ein begründeter Verdacht vorliegen?
Wobei ich nicht davon ausgehen,d ass so was nun der Standart  ist bei einem Versäumnis der U..... Bei meiner Freundin hat es z.b. gereicht, dass sie das Kind wohl auf gesehen haben und erfahren haben wer der Kinderarzt ist. Damit war es dann auch OK...
Also halten wir fest: Es ist keine Pflicht im Sinne von: Sonst zahlt man Strafen oder kommt ins Gefängnis oder man kann dazu mit einfachen Mitteln gezwungen werden. ABER es wird eben auch nicht einfach so hingenommen.....
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Sanne73

@Mondlaus
Das SozialGesetzBuch wird übrigens SGB abgekürzt (und nicht SGBG) ;)

Ansonsten haben wir dazu auch ne Story (NRW) und mein Mann sich diverse Male mit einer Dame vom Jugendamt angelegt (schriftlich), scheinbar hatte der KiA die Meldung vergessen... Wir haben aber keine Kopie vom U-Heft geschickt - dazu besteht keinerlei Verpflichtung, das geht das JA nämlich nichts an, was da drin steht!
Bei uns war Ruhe, nachdem wir eine gescannte Version der Arztrechnung geschickt haben, aus der hervorging, dass die U abgerechnet wurde - alle Daten außer den Namen unserer Tochter, die entsprechende Zeile und unsere Adresse hatte mein Mann geschwärzt ;D
Mäusekind: 11/2006 -  Wenn aus Liebe Leben wird, hat das Glück einen Namen.
Kleiner Muck: 03/2008 -  Ein bisschen Mama, ein bisschen Papa und ganz viel Wunder.