2 Minijobs, zusammen unter 400,- € - Rechtsfrage

Begonnen von Sisam, 18. November 2009, 20:35:04

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Sisam

Es geht um folgende Frage:

Wenn jemand zwei Minijobs hat, die zusammen unter 400,- Euro bleiben, wer muss dann wem die Verdienste nachweisen?
Also genauer gefragt: Muss ich mich als Arbeitgeber Nr. 2 darum kümmern, wieviel AG Nr. 1 tatsächlich zahlt (bei schwankenden Summen), damit die Arbeitnehmerin nicht durch meine Zahlung über die 400,- kommt?

Am besten wäre es, wenn mir jemand eine Rechtsgrundlage nennen könnte.

Ich hoffe, da kann mir jemand helfen.
Danke im Voraus
Sisam
früher: Sisamlimamzuri, die Unaussprechliche ;D
Wer den Kopf in den Sand steckt, hat schlechte Aussichten ;)

Kati + Jakob

Hallo,

du als Arbeitgeber haftest für evtl. Lohnsteuern. Du solltest dir also auf jeden Fall den Verdienst nachweisen lassen. Wenn du dich nur auf eine mündliche Aussage verläßt,die dann nicht stimmt, mußt du trotzdem zahlen.
Schau doch auch mal unter [Login or Register], da wird ganz viel rund um den Minijob erklärt.

LG Kati

Kuddel

#2
Du musst dir von der Arbeitnehmerin bestätigen lassen, dass sie einen weiteren Minijob hat und was sie dort verdient (Fragebogen kannst du die bei [Login or Register] runterladen). Zudem muss sie dir jede Änderung mitteilen. Wenn somit beide Entgelte zusammen unter 400 Euro liegen, hast du kein Problem. Du musst dich nicht mit dem anderen AG kurzschließen. Bei einer Prüfung legst du dann den Fragebogen vor und es sollte keine Probleme geben. Ratsam wäre es jedoch, wenn die Arbeitnehmerin darauf achtet, dass die 400 Euro zusammen nicht überschritten werden.

Hat sie ggf. noch eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung? Dann  ist alles wieder anders...

EDIT Rechtsgrundlage ist § 8 Abs. 2 S. 3, 4 SGB IV. Hiernach tritt Versicherungspflicht bei Zusammenrechnung erst für die Zukunft ein. Es sei denn der AG hat grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt. Dem gehst du mit dem Fragebogen aus dem Weg. Diesen Fragebogen würde ich mir jedes Jahr neu von der Arbeitnehmerin ausstellen lassen. In den Geringfügigkeitsrichtlinien kann man das auch nachlesen.

So, das war dann mein Roman.  :)
Lass dich nicht unterkriegen.Sei frech, wild und wunderbar!

große Schwester 15.03.2008
kleiner Bruder 21.04.2011

Sisam

#3
Danke Kati und Kuddel! :-*

Natürlich war ich schon auf der Seite der Minijobzentrale, aber wenn man weiß, wonach man eigentlich suchen muss, klappt es doch gleich viel besser. ;)

Gruß Sisam
früher: Sisamlimamzuri, die Unaussprechliche ;D
Wer den Kopf in den Sand steckt, hat schlechte Aussichten ;)