ElterngeldBerechung bei Teilzeit?!

Begonnen von Oschi, 15. Oktober 2010, 13:06:53

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Oschi

Huhu...

mal angenommen: Ich würde für 26std/Monat (ca.400€) wieder arbeiten gehen!

Ich bin derzeit in Elternzeit mit unserem Jüngsten...Ich habe das Elterngeld auf 2.Jahre gestaffelt...dh. ich bekomme nur die Hälfte meines Elterngeldes jeden Monat bis Nico 2.Jahre alt wird!

Wie berechnen die das? Wird von dem Elterngeld etwas abgezogen wenn ich jetzt arbeiten gehen würde? Weil es ja das 2.Jahr ist ?
Und wieviel wird da abgezogen!?
Steige da nicht durch... ???
Liebe Grüße von mir & meinen Jungs... 

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GiGi

Wenn ich mich richtig erinnere, wird Zuverdienst angerechnet solange du Elterngeld bekommst...ruf doch mal deinen Sachbearbeiter an und frag nach, dann weisst du es sicher!
Großes geliebtes Kind *11.2007
Kleines geliebtes Kind *02.2011

Sanne73

#2
Der Bezugszeitraum beim Elterngeld ist immer nur 12 Monate, auch wenn man als Auszahlungszeitraum 24 Monate wählt. Alles, was Du nach dem 1. Geburtstag des Kindes verdienst, muss also nicht mehr angegeben werden!
D.h. Du bekommst auch nichts abgezogen.

*Edit: Die Zeit nach der Geburt heißt glaub ich Bezugszeitraum und nicht Bemessungszeitraum, wie ich zuerst geschrieben hatte. Bemessungszeitraum ist der vor der Geburt, also welche Monate zur Berechnung herangezogen werden.*
Mäusekind: 11/2006 -  Wenn aus Liebe Leben wird, hat das Glück einen Namen.
Kleiner Muck: 03/2008 -  Ein bisschen Mama, ein bisschen Papa und ganz viel Wunder.

Oschi

Zitat von: Sanne73 am 15. Oktober 2010, 14:37:10
Der Bemessungszeitraum beim Elterngeld ist immer nur 12 Monate, auch wenn man als Auszahlungszeitraum 24 Monate wählt. Alles, was Du nach dem 1. Geburtstag des Kindes verdienst, muss also nicht mehr angegeben werden!
D.h. Du bekommst auch nichts abgezogen.

Echt?
Liebe Grüße von mir & meinen Jungs... 

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Sanne73

#4
Also Tatsache ist wirklich, dass sich am Bezugszeitraum von 12 Monaten nichts ändert - auch wenn man statt der Auszahlung des jeweils vollen Betrags über diese 12 Monate die Auszahlung des jeweils halben Betrags über 24 Monate wählt.
Logische Konsequenz für mich ist daraus, dass man dann alles, was man nach Ablauf dieser 12 Monate verdient, auch nicht anzugeben braucht. Es schrieb mal hier jemand, dass man es wohl angeben müsse, aber ob das wirklich stimmt, da bin ich mir nicht sicher. Abzüge kann es auf jeden Fall nicht geben.
Sonst ruf doch mal bei Deiner Elterngeldstelle an und frag da nach, ob Du es wirklich angeben musst nach dem 1. Geburtstag oder ob ich komplett recht habe.
Mäusekind: 11/2006 -  Wenn aus Liebe Leben wird, hat das Glück einen Namen.
Kleiner Muck: 03/2008 -  Ein bisschen Mama, ein bisschen Papa und ganz viel Wunder.

Didi81

#5
Hab ich Dir mal kopiert  ;) :

Entscheidet sich ein Elternteil, der 12 Kalendermonate Elterngeld bezieht, für eine Auszahlung  in 24 Kalendermonaten und ist nur im zweiten Jahr voll erwerbstätig, ist dies für den Elterngeldbezug ,,unschädlich". Hintergrund: Im Bezugszeitraum (= die ersten zwölf Monate) ist der Elternteil nicht oder nur bis zu 30 Wochenstunden erwerbstätig und erfüllt somit die Voraussetzungen für den Elterngeldbezug. Lediglich im Auszahlungszeitraum (= die zweiten zwölf Monate) ist er voll erwerbstätig. Dies wirkt sich nicht auf die Anspruchsvoraussetzungen aus.
Bitte bei verlängertem Auszahlungszeitraum beachten: Hier werden die jeweiligen Monatsbeträge halbiert und in einer ersten und einer zweiten Rate aufgeteilt. Die ersten Raten werden im Bezugszeitraum ausbezahlt, die zweiten Raten im Anschluss an die letzte erste Rate.

Oschi

Danke Didi  :-*

Wäre ja ne überlegung wert doch mal ans arbeiten zu denken!  ;)
Liebe Grüße von mir & meinen Jungs... 

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Didi81