Also die Dame von der Familienkasse hat mir gesagt, und so steht es auch auf der Webseite, dass das sowieso alles für 2016 gilt, nicht 2015. Bis zum 31.12.2016 müssen die ID-Nr. vorliegen. Ist das nicht der Fall, wird ab dem 01.01.2017 nicht mehr gezahlt, und KANN für 2016 zurück gefordert werden. Rechtlich gesehen sind die Bezugsberechtigten in der Pflicht, die Nummern beizubringen, sie meinte, dass sie sich zwar vorstellen kann, dass diejenigen, bei denen Nr. fehlen, angeschrieben werden, aber dafür gibt es keine Garantie, man ist selbst verantwortlich dafür. Bei ihnen ist es so geplant, aber die zuständigen Familienkassen mögen das auch unterschiedlich handhaben, da sie eben nicht verpflichtet sind. Das heißt, es steckt ein bisschen Wahrheit in der ganzen Panikmache, aber wenn man auf der Internetseite der Familienkasse nachliest, ist eigentlich alles klar erklärt.
Der Hintergrund ist ja einfach, die ganzen "Doppelbezieher" mal aufzudecken, also wer da ehrlich ist, hat glaube ich nichts zu befürchten. Seit 2008 muss man die Nummern eh schon auf dem Antrag angeben. Ich hatte die Anträge noch, da habe ich einfach drauf geschaut, und bei dem von Kind 2 steht auch meine Nummer drauf. Alles tutti also.