Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre

Begonnen von Peppeline, 08. Januar 2013, 11:08:35

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liadan

Zitat von: Christiane am 08. Januar 2013, 14:50:43
Zitat von: zuz am 08. Januar 2013, 14:28:32Um aber unter 7 zu versichern, muss man recht tief in die Tasche greifen

Also das waren bei uns wirklich Cent-Beträge.
Wir zahlen monatlich keine 2,50€ mehr in die Haftpflichtversicherung ein als in der kinderlosen Zeit, haben dafür aber beide Kinder (U7) mit abgesichert für Schadensfälle.
Macht auf das Jahr gerechnet keine 25€ -  ohne Selbstbeteiligung und mit hoher Schadenssumme.

Ist bei uns ähnlich, nur das wir nur ein Kind unter 7 mitversichert haben. Soooo tief in die Tasche greifen muss man nicht und ehrlich gesagt finde ich es echt total bescheuert sich darauf zu berufen das Kind wäre nicht diliktfähig. Wenn man selber dann mal einen Schaden hat der von einem U7 Kinder verusacht worden ist und dessen Eltern zeigen einem dann die lange Nase, den Aufschrei möchte ich nicht hören. Das klingt ja so als gäbe es einen Freifahrtscheind wenn die Kinder unter 7 sind.

Heutzutage ist es so verdammt schwer dumm zu sein,  weil die Konkurrenz so gigantisch ist!

Paula

Zitat von: ~Netti~ am 08. Januar 2013, 11:40:48
seh ich das jetzt falsch? dein sohn saß doch im auto und hat mit eurer autotür die tür des anderen autos beschädigt. muss dann nicht die kfz-haft zahlen? natürlich würdest du dann mit den prozenten hochgehen, das ist klar.
aber der kollege meines mannes hat mal mit seiner autotür unser auto beschädigt (der wind hat ihm die tür aus der hand gerissen) und das hat er ganz normal der kfz haftpflicht als schaden/unfall gemeldet.


ansonsten hatte ich so einen fall auch schon. meine tochter war bei einer klassenkameradin spielen. diese lebte in einem kinderheim. meine tochter fuhr anscheinend mit dem rad etwas gegen das auto einer erzieherin und das auto hatte einen kratzer. ich hab das meiner haftpflicht gemeldet und die haben nicht gezahlt, da die erzieher die kinder dort nicht hätten spielen lassen dürfen. (gerade mit rad und go kart usw) wir haben alles probiert, aber es wurde abgelehnt und letztlich haben wir uns geeinigt. ich hab den schaden aber nicht voll bezahlt (es ging um über 1500 DM)

Netti das siehst du richtig, normaleweise muß die Kfz-Haftpflicht greifen

Glucke1975

Zitat von: Januar2012 am 08. Januar 2013, 14:31:57
aber @brittchen: Doch, man schließt sie auch für sich ab. Ich könnte nicht einfach jemandem sagen: "Sorry, mein Kind hat zwar den Lack ihres Autos (3000 €Schaden) demoliert, aber es ist deliktunfähig und deshalb haben wir nichts damit zu tun". Einfach für mein Gefühl ist es gut, dass wir das versichert haben. Ich sehe da nämlich schon eine moralische Verantwortung und wenn wirklich mein Kind etwas beschädigt, dann reguliere ich den Schaden auch.

Genau in dieser doofen Situation ist doch die TE, sie fühlt sich emotional verpflichtet (was sie gesetzlich zwar nicht ist) den Schaden zu regulieren und kann die Kosten aber nicht tragen.

Ich würde übrigens explodieren, wenn mir ein Kind mein Auto oder what ever demoliert und es interessiert dann niemanden und meine Kosten darf ich selber tragen. (aber dafür gibts dann ja diese Kostenausfalldeckung)

Mein Geschriebenes schließt doch nicht aus, dass man dadurch auch sein eigenes Gewissen gleichzeitig beruhigt. ??? ;)
Man schließt diese Versicherung ab, um den Geschädigten den Schaden zahlen zu können/wollen. Ich hatte da keine Wertung eingebracht, sondern nur klären wollen, wofür diese Zusatzversicherung nötig ist.
Denn im Schadenfall geht ja nun einmal in der o.g. Situation der Geschädigte leer aus, wenn man eben diese Versicherung nicht hat und auch nicht selber zahlen kann und will.
Für ein paar Cent mehr im Monat kann man aber genau das.

Jede Haftpflichtversicherung gilt doch genau nach dieser Regel. Man schließt sie ab, um andere nicht mit ihrem Schaden im Regen stehen zu lassen.
Und natürlich suggeriert dies gleichzeitig auch ein gutes Gewissen, weil man (davon gehe ich jetzt mal aus) niemandem gern wissentlich schadet, ohne ihn dafür zu entschädigen. ;)

Würde ich jemandem wissentlich schaden wollen, hätte ich nicht einmal für mich selber eine Haftpflichtversicherung. Denn im Gegensatz zur KFZ-Haftpflicht ist die Privathaftpflicht kein MUSS.
Ehem. brittchen :)
Wieder da, aber nur ein ganz kleines bißchen. ;)


Glucke1975

Zitat von: Paula am 08. Januar 2013, 15:55:58
Zitat von: ~Netti~ am 08. Januar 2013, 11:40:48
seh ich das jetzt falsch? dein sohn saß doch im auto und hat mit eurer autotür die tür des anderen autos beschädigt. muss dann nicht die kfz-haft zahlen? natürlich würdest du dann mit den prozenten hochgehen, das ist klar.
aber der kollege meines mannes hat mal mit seiner autotür unser auto beschädigt (der wind hat ihm die tür aus der hand gerissen) und das hat er ganz normal der kfz haftpflicht als schaden/unfall gemeldet.


ansonsten hatte ich so einen fall auch schon. meine tochter war bei einer klassenkameradin spielen. diese lebte in einem kinderheim. meine tochter fuhr anscheinend mit dem rad etwas gegen das auto einer erzieherin und das auto hatte einen kratzer. ich hab das meiner haftpflicht gemeldet und die haben nicht gezahlt, da die erzieher die kinder dort nicht hätten spielen lassen dürfen. (gerade mit rad und go kart usw) wir haben alles probiert, aber es wurde abgelehnt und letztlich haben wir uns geeinigt. ich hab den schaden aber nicht voll bezahlt (es ging um über 1500 DM)

Netti das siehst du richtig, normaleweise muß die Kfz-Haftpflicht greifen

Das würde ich allerdings tatsächlich auch noch mal abklären lassen.
Ehem. brittchen :)
Wieder da, aber nur ein ganz kleines bißchen. ;)


Peppeline

Also, das mit der Aufsichtspflicht und dem Alter sind wohl 2 paar Schuhe. Mit der Aufsichtspflicht habe ich das so im Kopf, dass unsere Versicherung bezahlt, wenn wir die Aufsichtspflicht verletzt haben und wir eine Klausel mit in die Versicherung genommen haben, dass sie auch zahlt, wenn wir die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Das hatten wir damals gemacht, als unser Großer geboren wurde, mein Vater hatte uns dazu geraten.
Ich wusste allerdings nicht, dass Kinder unter 7 Jahre deliktunfähig sind, da müssen wir unbedingt nochmal mit unserer Versicherung sprechen.

Die Kfz-Haftpflicht schiebt das zur privaten Haftpflicht und die Private sagt, sie zahlen nicht, weil Kind unter 7 Jahre alt ist.

Das ist doch total beknackt, wenn ich oder mein Mann das auf unsere Kappe genommen hätten, würde die Versicherung anstandslos zahlen  s-:)

Naja, wir gucken mal, wie wir uns einigen, ich weiß jetzt nicht, wie hoch genau der Schaden ist, weil wir gleich die Versicherung eingeschaltet hatten.

Unser nächstes Auto wird Schiebetüren haben  :P
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Es gibt Wunder, die geschehen. Und es gibt Wunder die entstehen...

Nicht sehen können trennt von den Dingen, nicht hören können trennt von den Menschen.

lisa81

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#30
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Fliegenpilz


Mondlaus

@lisa genau, so hat es mir die Frau am Telefon erklärt.

Das mit dem tief in die Tasche greifen verstehe ich nicht ganz - ich zahle 10 Euro mehr pro Jahr, für eine Familienhaftpflicht.
Kind 2011
Kind 2014
...

Meph

ich zahle  32 euro mehr- für meine und die Erweiterung tageskinder....
ebenfalls ohne sb und mit hoher schadenssumme
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Für Dezentralität und Eigenverantwortung! https://www.youtube.com/watch?v=8zeg_R-PMAw
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Mondlaus

Tageskinder hab ich nicht dabei. Meine liegt insgesamt bei 90 pro Jahr
Kind 2011
Kind 2014
...

Meph

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~ Oma Netti ~

aber bei der kfz haftpflicht müsste es doch egal sein, ob das kind das andere auto beschädigt hat oder nicht? ich muss sagen ich wäre gar nicht auf die idee mit der privathaftpflicht gekommen, ich hätte direkt gedacht das sei ein fall für die kfz haftpflichtversicherung. das würde ich abklären. damals bei uns war das kein thema, der kollege hat das seiner versicherung gemeldet, die haben gezahlt, alles tutti. man geht halt in den prozenten hoch, weil man eben einen unfall meldet. aber bezahlt müsste das doch werden.  :-\ 

lisa81

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#37
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Bomelo

Huhu.

Nur die Ausgangsfrage gelesen:

Die Versicherung handelt korrekt. Kinder unter 7 sind schuldunfähig, d. h. sie können nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die sie verursachen. Eine Haftpflicht zahlt immer dann, wenn jemand "einem Dritten schuldhaft einen Schaden zufügt". Da ein Kind unter 7 nichts schuldhaft machen kann, hat der andere Autofahrer leider Pech gehabt. Ihr müsst NICHTS zahlen! Die Versicherung hat nicht den Schaden als solchen abgelehnt. Sie hat für euch und in eurem Namen einen ungerechtfertigten Anspruch abgelehnt. D. h. wenn z. B. der Gegner klagen möchte, dann muss er die Versicherung verklagen und die geht für euch und in eurem Namen vor Gericht.

Allerdings muss ich sagen, dass bei 7Jährigen, die allein eine Autotür öffnen, durchaus eine Verletzung der Aufsichtspflicht gegeben ist. Ich meine das positiv für euch! Nicht als Vorwurf! Denn wenn ihr die Aufsichtspflicht verletzt habt, dann habt ihr "einem Dritten schuldhaft einen Schaden zugefügt". Ihr habt dann die Schuld und eure Haftpflicht muss dann für eure Schuldhaftigkeit den Schaden zahlen.

Warum eure Versicherung jedoch davon ausgeht, dass ein 7Jähriger alleine auf einem Parkplatz aussteigen darf und ihr keine Aufsichtspflicht verletzt haben sollt ist mir ein Rätsel. Normalerweise wird man hier automatisch wegen Aufsichtspflichtsverletzung anerkennen.

LG
Bomelo
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Brombeere

Zitat von: Bomelo am 08. Januar 2013, 20:43:03
D. h. wenn z. B. der Gegner klagen möchte, dann muss er die Versicherung verklagen und die geht für euch und in eurem Namen vor Gericht.

Nein.
10/2010
07/2012

Nipa

Ich würde ganz klar noch mal meine Aufsichtspflichtverletzung beschreiben.

z.B. Eben sagen dass Du gerade im Kofferraum gekramt hast um das Leergut rauszuräumen.
Das Kind war in der Zeit angeschnallt im Wagen. Du hast gedacht er bleibt sitzen - hast ihm aber diesbezüglich keine Anweisung gegeben. Er hat dann - ohne dass Du es bemerkt hast - die Autotür geöffnet.

Evtl. habt Ihr das einfach unklar beschrieben.

Bomelo

Zitat von: Brombeere am 08. Januar 2013, 21:47:34
Zitat von: Bomelo am 08. Januar 2013, 20:43:03
D. h. wenn z. B. der Gegner klagen möchte, dann muss er die Versicherung verklagen und die geht für euch und in eurem Namen vor Gericht.

Nein.

Also da genau DAS seit 12 Jahren mein Job ist, würd ich sagen: doch.

Ansonsten schließe ich mich Nipa an.
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toki

#42
...
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moni

Zitat von: Paula am 08. Januar 2013, 15:55:58
Zitat von: ~Netti~ am 08. Januar 2013, 11:40:48
seh ich das jetzt falsch? dein sohn saß doch im auto und hat mit eurer autotür die tür des anderen autos beschädigt. muss dann nicht die kfz-haft zahlen? natürlich würdest du dann mit den prozenten hochgehen, das ist klar.
aber der kollege meines mannes hat mal mit seiner autotür unser auto beschädigt (der wind hat ihm die tür aus der hand gerissen) und das hat er ganz normal der kfz haftpflicht als schaden/unfall gemeldet.


ansonsten hatte ich so einen fall auch schon. meine tochter war bei einer klassenkameradin spielen. diese lebte in einem kinderheim. meine tochter fuhr anscheinend mit dem rad etwas gegen das auto einer erzieherin und das auto hatte einen kratzer. ich hab das meiner haftpflicht gemeldet und die haben nicht gezahlt, da die erzieher die kinder dort nicht hätten spielen lassen dürfen. (gerade mit rad und go kart usw) wir haben alles probiert, aber es wurde abgelehnt und letztlich haben wir uns geeinigt. ich hab den schaden aber nicht voll bezahlt (es ging um über 1500 DM)

Netti das siehst du richtig, normaleweise muß die Kfz-Haftpflicht greifen

dito

war bei uns auch der fall. dabei muss man überlegen ob das was bringt. man wird nach einem schadensfall höhergestuft.


~ Oma Netti ~

ich nehme jetzt mal an wegen der höherstufung wird das nicht zur debatte stehen?
aber ich würde es so machen, trotz höherstufung, denn dann bekommt der andere seinen schaden bezahlt und gut is. außer der schaden beläuft sich nicht so hoch, dass es unproblematisch wäre das selber zu tragen. wegen 200€ schaden als beispiel würde ich nun nicht mit meiner versicherung hochgehen.

myja78

Zitat von: brittchen am 08. Januar 2013, 13:13:13
Natürlich kann man auch mit Kündigung drohen. Aber das nützt nur etwas, wenn man  zum Ablauf kündigt (mit Einhaltung von der 3-monatigen Kündigungsfrist).
Denn es ist ein Irrtum, wenn hier geschrieben wird, dass man aufgrund eines unbezahlten Schadens ein außerordentliches Kündigungsrecht hat. Nur nach einem bezahlten Schaden, kann man bis zu 1 Monat nach Erhalt der Zahlung den Vertrag fristlos kündigen.

Dies stimmt so nicht - wir haben unsere Versicherung gekündigt, nachdem ein Schaden NICHT übernommen wurde - unser Versicherungsmakler sagte uns, dass ein Schaden gemeldet worden sein muss, ob die Versicherung zahlt oder nicht ist unerheblich. Die Versicherung hat uns anstandslos aus dem Vertrag entlassen.
Was ich allerdings nicht sagen kann, ob dieses Regelung seit dem geändert wurde (ist bei uns schon ein paar Jahre her) und/oder ob das nur bei bestimmten Verträgen geht. Es handelte sich aber auch um die Haftpflichtversicherung.

Glucke1975

Zitat von: myja78 am 09. Januar 2013, 08:52:49
Zitat von: brittchen am 08. Januar 2013, 13:13:13
Natürlich kann man auch mit Kündigung drohen. Aber das nützt nur etwas, wenn man  zum Ablauf kündigt (mit Einhaltung von der 3-monatigen Kündigungsfrist).
Denn es ist ein Irrtum, wenn hier geschrieben wird, dass man aufgrund eines unbezahlten Schadens ein außerordentliches Kündigungsrecht hat. Nur nach einem bezahlten Schaden, kann man bis zu 1 Monat nach Erhalt der Zahlung den Vertrag fristlos kündigen.

Dies stimmt so nicht - wir haben unsere Versicherung gekündigt, nachdem ein Schaden NICHT übernommen wurde - unser Versicherungsmakler sagte uns, dass ein Schaden gemeldet worden sein muss, ob die Versicherung zahlt oder nicht ist unerheblich. Die Versicherung hat uns anstandslos aus dem Vertrag entlassen.
Was ich allerdings nicht sagen kann, ob dieses Regelung seit dem geändert wurde (ist bei uns schon ein paar Jahre her) und/oder ob das nur bei bestimmten Verträgen geht. Es handelte sich aber auch um die Haftpflichtversicherung.

Dann ist euer Makler falsch informiert. Es war noch nie anders. Ein Vertrag kann nur dann außerordentlich und fristlos gekündigt werden, wenn ein bezahlter Schaden vorhergeht. Die Meldung des Schadens alleine reicht dazu nicht.
Ansonsten würde ich es seit 17 Jahren falsch bearbeiten. ;)

Es gibt aber die Möglichkeit der Kulanz seitens der Versicherung. Bei solchen Verträgen wie der PHV, wo minimalste Beiträge nur eingenommen werden, und manchmal horrende Zahlungen erfolgen müssen, kann es durchaus passieren, dass man im gegenseitigen Einvernehmen den Vertrag vorzeitig beendet und somit die außerordentliche Kündigung annimmt. Nicht zuletzt auch dann, wenn bereits viele Schäden gemeldet worden sind und man den VN eh loswerden will. :P
Es gibt unheimlich viele Möglichkeiten, aus Kulanz vom "normalen" Vorgehen abzuweichen. Ihr hattet in eurem Fall Glück und wahrscheinlich einen sehr kulanten Sachbearbeiter erwischt. ;)
Nichts desto troz gilt offiziell eine andere Regel. Also bitte hier keine falschen Hoffnungen aufkommen lassen.
Ehem. brittchen :)
Wieder da, aber nur ein ganz kleines bißchen. ;)


myja78

Also in unserer Kündigung stand schon drin, dass wir vom außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Ich meine auch, das in der Ablehnung der Schadenszahlung drin stand, dass uns dieses Sonderkündigungsrecht zustehen würde.
An der Anzahl der Schäden kann es bei uns nicht gelegen haben es war seit Jahren der erste ;)
Aber du bringst mich grad ins Grübeln, wie es wirklich war, ich glaub, wir wollten von dem Sonderrecht Gebrauch machen, waren aber minimal zu spät, dadurch wurde die Kündigung nicht anerkannt und haben dann nach Hinweis auf die verspätete Kündigung erneut zum nächst möglichen Zeitpunkt gekündigt.

Ich dachte halt es wäre generell so, dass man nach einem Schaden, egal ob beglichen oder nicht, kündigen kann. Sorry, wenn ich da falsch informiert war!

Aber wenn ein Sonderkündigungsrecht greifen könnte, dann müßte das ja im Vertrag oder auf der Schadensablehnung drauf stehen, oder?

Glucke1975

Zitat von: myja78 am 09. Januar 2013, 09:50:53
Also in unserer Kündigung stand schon drin, dass wir vom außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Ich meine auch, das in der Ablehnung der Schadenszahlung drin stand, dass uns dieses Sonderkündigungsrecht zustehen würde.
An der Anzahl der Schäden kann es bei uns nicht gelegen haben es war seit Jahren der erste ;)

Ich hoffe, das ist nicht falsch rübergekommen. Ich wollte nicht ausdrücken, dass ihr zu viele Schäden eingereicht habt. :)
Ich wollte lediglich darstellen, welche Gründe dazu führen können, dass man ausnahmsweise die Kündigung annimmt, obwohl die Richtlinien etwas anderes aussagen.
In der Ablehnung der Schadenzahlung ist in den seltensten Fällen der Hinweis darauf gegeben, dass man kündigen kann. Man will die Kunden ja nicht auf "dumme Gedanken" bringen. ;) :P

Zitat
Aber du bringst mich grad ins Grübeln, wie es wirklich war, ich glaub, wir wollten von dem Sonderrecht Gebrauch machen, waren aber minimal zu spät, dadurch wurde die Kündigung nicht anerkannt und haben dann nach Hinweis auf die verspätete Kündigung erneut zum nächst möglichen Zeitpunkt gekündigt.

Das klingt schon eher nach dem, wie man vorgeht.
Hier geht z.B. ein Schreiben raus, in dem steht, dass kein Sonderkündigungsrecht vorliegt, da kein bezahlter Schaden (natürlich ausführlich und verständlich ausgedrückt ;)). Und danach gibt es noch den Hinweis, dass man den Vertrag aber zum Ablauf kündigen kann, mit Einhaltung der 3-Monats-Frist. Dazu müsste man dann erneut ein Kündigungsschreiben schicken, natürlich rechtzeitig. ;)

Wie gesagt schließt das aber nicht aus, dass man aus Kulanz und im gegenseitigen Einvernehmen auch schon mal (je nach Fall) anders entscheidet und vorgeht. :)

Zitat
Ich dachte halt es wäre generell so, dass man nach einem Schaden, egal ob beglichen oder nicht, kündigen kann. Sorry, wenn ich da falsch informiert war!

Kein Problem. :)
Wenn ich nicht zufällig in dieser Branche arbeiten würde, hätte ich es sicherlich auch nicht gewusst. Dafür weiß ich viele andere Dinge halt nicht. ;)

Zitat
Aber wenn ein Sonderkündigungsrecht greifen könnte, dann müßte das ja im Vertrag oder auf der Schadensablehnung drauf stehen, oder?

Das steht in den Bedingungen. Wie gesagt macht man meist erst dann darauf aufmerksam, wenn der VN eh schon gekündigt hat. Im Schadenfall selber stoßen wir den Kunden da selten drauf, außer, wie wollen ihn eh "loswerden". ;)
Ehem. brittchen :)
Wieder da, aber nur ein ganz kleines bißchen. ;)


Brombeere

Zitat von: Bomelo am 09. Januar 2013, 07:16:48
Zitat von: Brombeere am 08. Januar 2013, 21:47:34
Zitat von: Bomelo am 08. Januar 2013, 20:43:03
D. h. wenn z. B. der Gegner klagen möchte, dann muss er die Versicherung verklagen und die geht für euch und in eurem Namen vor Gericht.

Nein.

Also da genau DAS seit 12 Jahren mein Job ist, würd ich sagen: doch.

Ansonsten schließe ich mich Nipa an.

Bei einer Kfz-Haftpflicht-PFlichtversicherung?

Bei einer anderen Versicherung (also wie hier normale Haftpflicht) würde mich mal die Rechtsgrundlage interessieren :)
10/2010
07/2012