Hallo zusammen, ich habe eine blöde Frage:
An welchem Wert an Einkommen orientiert sich die Tabelle. In der Satzung unserer Stadt wird auf § 2 Absatz 1 uns 2 des EStG verwiesen und da finde ich folgenden Satz:
Einkünfte sind
1.
bei Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit der Gewinn (§§ 4 bis 7k und 13a),
2.
bei den anderen Einkunftsarten der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§§ 8 bis 9a).
Für mich heißt das bei 2, dass die Werbungskosten abgezogen werden, oder verstehe ich das falsch?
Auf unseren Steuerbescheiden sind immer zuerst die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aufgeführt, davon werden die Werbungskosten abgezogen und das wird dann Einkünfte bzw Gesamtbetrag der Einkünfte genannt. Ich denke, dass dieser Betrag relevant ist, die Stadt nimmt aber den ersten Wert... dadurch rutschen wir in die höchste Stufe, ganz knapp, das kann doch nicht sein!?!
Wie versteht ihr das und wie kann ich das der Stadt gegenüber argumentieren?