Hallo.
Das Problem hatte ich letztes Jahr auch als ich ein Sparkonto für unseren Sohn einrichten wollte.
Tatsächlich dürfen Geburts-und Heiratsurkunden nicht beglaubigt werden.
Ich habe bei dem zuständigen Standesamt sogar per E-Mail eine Geburtsurkunde bestellen können. Die wurde uns dann mit dem Überweisungsträger zugeschickt.
Wir haben damals aber nach der Antragsstellung die Geburtsurkunde wieder bekommen.
Eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde) darf nicht amtlich beglaubigt werden. (Auszug Bürgerbüro)
viele Grüße