Kindergeld - wann / wann nicht für älteres Kind?

Begonnen von SarkanaM, 20. März 2011, 20:08:23

« vorheriges - nächstes »

SarkanaM

Hallo,

vielleicht kennt sich jemand mit älterem Kind oder aus eigener Erfahrung aus.

Meine Schwester ist 19, sie hat Abi gemacht und nun ist sie in Holland und macht dort 1 Jahr Sprachschule, um danach zu studieren.

Wir haben alles ordnungsgemäß der Familienkasse gemeldet, dass Geld kam weiterhin pünktlich, also alles gut. Dachte wir.

Nun wollen sie das Geld zurückerstattet haben, weil meine Schwester wohl keinen Anspruch mehr hat.
Sie hat ihren 1. Wohnsitz weiterhin in Deutschland bei ihrem Vater und pendelt auch regelmäßig hin- und her. Der Wohnsitzt ist hier, weil sie noch nicht sicher weiß, wo sie studieren wird.
Meine Mutter hingegen lebt in den Niederlanden, bezieht dort aber keinerlei Einkommen oder sonstige Hilfen.

In der Broschüre über Kindergeld steht, dass man welches erhält, wenn man seinen Wohnsitz in Deutschland hat oder sich gewöhnlich dort aufhält.
Weiterhin gibt es einen Absatz darüber, dass Kinder über 18 weiterhin Kindergeld erhalten, wenn sie eine Ausbildung oder Studium machen oder etwas, was auf vorig genanntes hinarbeitet.

Meine Schwester erhält nun aber keins mehr, die Familienkasse stellt sich völlig quer, gibt aber auch keine genauen Auskünste, sondern "redet sich immer so ein bißchen raus".

Kann mir jemand weiterhelfen, was genau nun Sache ist?
[Login or Register]

[Login or Register]

"In the age of information, ignorance is a choice."

Luna

Komisch, ich dachte bis 27 wäre das kein Problem. Vielleicht hängt es an dem zusätzlichen Wohnsitz im Ausland?
Google mal nach dem Bundeskindergeldgesetz, vielleicht findest Du da was!?

~ Oma Netti ~

also wenn ihr wohnsitz in deutschland ist müsste sie eigentlich noch kindergeld bekommen  :-\ ich denke das problem ist, dass sie in den niederlanden ein jahr zur schule geht...aber der sohn meiner freundin studiert auch in holland und bekommt aus D kindergeld.

SarkanaM

Ja, mich wunder das auch. Ich kenne ein deutsches Au-pair, welches ein Jahr in NL war und auch die hat anstandslos Kindergeld bezogen. Und Au-pair ist ja denke ich ähnlich wie ein Sprachkurs. Halt keine Ausbildung, aber etwas, was darauf hinarbeitet.

Ich bin ttoal verwirrt. Problem ist auch, ich muss das meiste davon regeln, dass der Vater meine Schwester (ich meine das NICHT abwertend, sondern ganz neutral) recht "einfach" ist und mit so einem Antrag heillos überfordert.
[Login or Register]

[Login or Register]

"In the age of information, ignorance is a choice."

Cecalein

#4
*

baby2010

Aber die müssen doch Gründe haben, um das zurück zu fordern  :-\ Da muss doch was angegeben sein?! Falls nicht, würde ich das nochmal erfragen, zur Not schriftlich an den Leiter oder Chef oder was auch immer.

[Login or Register]

Dort steht:
"Sprachaufenthalte im Ausland
Sprachaufenthalte im Ausland werden von der Familienkasse als Berufsausbildung anerkannt, wenn sie mit dem Besuch einer allgemeinbildenden Schule, einem College oder einer Universität verbunden sind. In allen anderen Fällen setzt die Anerkennung voraus, dass der Aufenthalt von einem theoretisch-systematischen Sprachunterricht von mindestens zehn Unterrichtsstunden pro Woche begleitet wird."

Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, würde ich das so der Familienkasse mitteilen und um erneute Prüfung bitten...

SarkanaM

Also klar, dass man die Fortsetzung der Ausbildung nachweisen muss.
Ich hab auch jedes Jahr Immatrikulationsbescheinigungen und NAchweise über meine Nebenjobs während des Studiums eingereicht. Aber es war eben niemals so problematisch.

Und sie fangen eben auch an, merkwürdige Fragen zu stellen. Ich schreibe "Frau X (meine Mutter) bezieht in NL keinerlei Einkommen und auch keinerlei Einkünfte, die den deutschen Sozialbezügen gleichgestellt sind."
Das ist doch eine normale Aussage, die alles abdeckt.
Kommt zurück: Ja, von was lebt ihre Mutter denn?
Ja gut, irgendwo eine berechtigte Frage, ABER im Zusammenhang mit Kindergeld völlig irrelevant. Soweit ist weiß, steht Kindergeld unabhängig vom Einkommen zu.

@baby: Danke, da fällt meine Schwester genau rein. Sie macht die Sprachausbildung an einem College mit (ich glaube) 20 oder 25h / Woche.

[Login or Register]

[Login or Register]

"In the age of information, ignorance is a choice."

Wechselflügler

Sarkana - Ich kann mir vorstellen, dass der Knackpunkt der "gewöhnliche Aufenthalt" ist.
                Man versteht darunter, dass  sich jemand überwiegend im Inland aufhält.
                Wenn Deine Schwester während der Woche in NL ist, ist das ja leider nicht der
                Fall.
                Ich bin nicht sicher, aber das könnte das Proble sein...

~ Oma Netti ~

aber der sohn meiner freundin studiert auch komplett im holland. er wohnt da richtig. und bekommt trotzdem deutsches kindergeld.
und was hat kindergeld denn mit dem einkommen der mutter zu tun? kindergeld bekommt doch jeder. egal was er verdient. ich glaube nicht, dass das richtig ist. ist der wohnort deiner schwester in deutschland, sie ist erst 19 jahre alt und macht sprachunterricht müsste sie ziemlich sicher kindergeld bekommen.

Dea

Hallo,
Ich such dir gerne gleich mal was dazu raus. Muss aber erstmal arbeiten gehen.

Ich würde die gute Dame bei dem Amt mal nach der gesetzlichen Grundlage fragen, dann hat man was wo man ansetzen kann. Denn eigentlich ist es egal wo das Kind wohnt, wichtig ist das einer der Eltern einen Anspruch drauf hat.

SarkanaM

@dea: Das wäre total lieb, wenn du nochmal schaust.  :-*
[Login or Register]

[Login or Register]

"In the age of information, ignorance is a choice."

Dea

Google mal nach Merkblatt Kindergeld, gibt es unter der Arbeitsagentur. Ich kann das gerade nicht kopieren. demnach sollte sie eigentlich kg bekommen. Ich würde da noch mal Nachfragen, die müssen dir sagen warum sie es nicht bewilligen wollen. Gibt eigentlich keinen Grund, es sei denn sie würde selber zu viel eigenes einkommen haben.

SarkanaM

@dea: Danke, hab mir das Merkblatt mal runtergeladen. Ich sehe da auch nichts, was dagegen spricht. Eigenes Einkommen hat sie momentan nicht. Sie konzentriert sich voll auf die Schule.
[Login or Register]

[Login or Register]

"In the age of information, ignorance is a choice."

baby2010

ich würde erstmal Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und darauf hinweisen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind. Sofern die Familienkasse ne andere Meinung haben sollte, soll sie bitte die Gründe für die Ablehnung angeben. Dann sind die erstmal in Zugzwang. Viel Glück!