Elternzeit

Elternzeit Die Elternzeit ist eine gesetzlich geregelte Phase in der die Eltern Ihre Arbeitszeit ganz oder teilweise aussetzen können um sich der Erziehung und Pflege des Kindes zu widmen. Die Elternzeit muss unabhängig vom Elterngeld geplant und beantragt werden.

Habe ich einen Anspruch auf Elternzeit?

Ganz banal heruntergebrochen haben alle Mütter und Väter die arbeiten gehen einen Anspruch auf Elternzeit. Folgende Voraussetzungen müssen jedoch erfüllt werden:

  • Der Elternzeitnehmer lebt mir dem Kind im gleichen Haushalt
  • Die Erziehung und Pflege erfolgt hauptsächlich durch den Elternzeitnehmer
  • Es dürfen nicht mehr als 30 Wochenstunden in der Elternzeit gearbeitet werden.

Die Elternzeit kann in jeder Form des Beschäftigungsverhältnisses genommen werden. Also auch bei Teilzeitverträgen oder befristeten Verträgen. Es ist jedoch zu beachten dass ein befristeter Vertrag NICHT automatisch während der Elternzeit verlängert wird - sondern auch während der Elternzeit auslaufen kann.
Auch Auszubildende oder Beschäftigte in Heimarbeit können von der Elternzeit gebrauch machen.

Eltern in Beamtenverhältnissen sind ebenfalls berechtig Elternzeit zu nehmen - hierbei sind jedoch die Bestimmungen von Bundesland zu Bunderland verschieden und sollten mit dem Arbeitgeber bzw. der Dienststelle für Elterngeld besprochen werden.

Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?

Elternzeit gut planenElternzeit kann bis zu dem Tag vor dem dritten Geburtstag des Kindes genommen werden. Also in den ersten drei Lebensjahren des Nachwuches.

Jedes Elternteil kann Elternzeit beanspruchen - unabhängig von der Elternzeit des anderen Elternteils. Gemeinsame Partner-Eltern-Monate sind also unbedingt möglich !
Elternzeit kann sogar nur für wenige Wochen und Monate genommen werden.

Es bedarf für die Elternzeit keiner Zustimmung des Arbeitgebers, allerdings sollte man sich natürlich möglichst kooperativ zeigen und gemeinsam mit seinem Arbeitgeber Möglichkeiten eruieren und Fristen beachten:



NEU: Zusatzregelung seit 2014:


Inzwischen kann man auch bis zu 24 Monate (2 Jahre) zwischen dem 3. und dem 8. Lebensjahr des Kindes Elternzeit in Anspruch nehmen. Auch hier ist weiterhin rechtlich gesehen KEINE Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. Einzig muss die Elternzeit rechtzeitig beantragt werden (spätestens 7 Wochen vor dem Erreichen des 3. Lebensjahres). Die 24 Monate können in bis zu 3 einzelne Zeiteinheiten aufgesplittet werden.

Wie melde ich Elternzeit an?

Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor deren Beginn beim Arbeitgeber schriftlich eingereicht werden. Eine Anmeldung vor dieser Frist ist mitunter eher unglücklich, denn der gesetzliche Kündigungsschutz greift auch erst 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Wenn Sie also 12 Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit, diese schon mit der Chefetage besprechen, wäre eine Kündigung von Seiten des Arbeitgebers in den nächsten Tagen also noch möglich.

Lassen Sie sich Ihre Anmeldung zur Elternzeit vom Arbeitgeber schriftlich bestätigen !
(Tipp: Melden Sie Ihre Elternzeit "per Einschreiben mit Rückschein" an)

Die Elternzeit wird immer für die ersten 24 Monate eingereicht. Sie entscheiden sich also für 2 Jahre im Voraus - wann Sie wieder in den Berufsalltag einsteigen möchten. Wenn Sie also für 12 Monate Elternzeit angeben - MÜSSEN Sie nach einem Jahr auch wieder ihrem Arbeitgeber für die nächsten 12 Monate zu Verfügung stehen.

Während der Elternzeit besteht durch das Elternzeitgesetz ein gesetzlicher Kündigungsschutz!

Teilzeit während und nach der Elternzeit

Falls Sie während der Elternzeit in geringerem Maße weiterarbeiten können und wollen, sollten Sie dies gleich beim Einreichen der Elternzeit mit dem Arbeitgeber besprechen.
Bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten haben Sie sogar einen Anspruch auf Teilzeitarbeit nach der Elternzeit. Sie können also auf eine Arbeitsstelle zwischen 15 und 30 Wochenstunden hinarbeiten.

Für alle weiteren Fragen stehen die Elterngeld-Stellen der Bundesländer zu Verfügung, die ebenfalls die Aufgabe haben die Eltern bei allen Fragen der Elternzeit zu beraten.

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