Student / Unterhalt zahlen

Begonnen von ♥LillysMami♥, 11. Februar 2016, 13:11:54

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scarlet_rose

Das stimmt nicht. Per Definition ist sie Alleinerziehende, da sie dauerhaft getrennt lebt und den Lebensmittelpunkt des Kindes darstellt. Klarer wäre dies sogar noch, wenn sie das alleinige Sorgerecht hätte.
Der getrennt lebende Elternteil ist, egal ob liiert oder nicht, unterhaltspflichtig.

Uns wurde damals sogar vom Jugendamt dazu geraten, als wir wegen Sorgerecht Erklärung dort waren.
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Meph

scarlet, da gibt es wohl unterschiedliche auslegungen.. daher würd ich einfach vor ort die lage ehrlich erklären- nicht, dass es dann wirklich blöd kommt :/
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scarlet_rose

Das kann sein.
Hier wurde und das so erklärt. An Besten wirklich vorher abklären.
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Nipa

Vorallem wenn er seinen Master macht koennte er ja vom Grad der Berufsausbildung her durchaus schon arbeiten und den Unterhalt finanzieren.

Ihr seid beide erwachsen, deshalb solltet Ihr auch die Verantwortung für Euer Tun tragen.

♥LillysMami♥

Nipa, wer sagt denn, dass wir das nicht tun? ???

Nipa

Naja, die Frage nach Unterhaltsvorschuss, Erstausstattung etc. und das "wir wohnen getrennt, also bin ich alleinerziehend" klingt für mich nicht danach, dass Ihr gemeinsam die Verantwortung für dieses Kind übernehmt, zumindest nicht in finanzieller Hinsicht.

Unterhaltsvorschuss ist für die Mütter gedacht, die wirklich alleine dastehen.
Wo es keinen Vater gibt der ein paar Minuten weit weg wohnt und sich kümmert...

Und wie gesagt: Es könnte Euch gut passieren, dass er sein Studium abbrechen muss (da es ja kein Erststudium ist), von soher würde ich mit Leistungsbezug vorsichtig sein...
Ich glaube bei Netti sollte sogar mal die Tochter arbeiten gehen, weil sie bereits eine erste Schulausbildung hatte und weitere Schulausbildung (Realschule wohlgemerkt) ja nicht sein müsste...

♥LillysMami♥

#31
Findest du nicht, dass du da etwas viel hineininterpretierst?
Wir suchen nach einer Lösung und Möglichkeiten wir wir das schaffen! Wieso wird das jetzt so ausgelegt bzw gleich mal wieder nach dem Motto "schau mal die an" abgestempelt?!
Unterhaltsvorschuss ist auch da, für Väter die momentan unterhaltsunfähig sind und nicht nur Für zahlungsunwille oder?!
Und wo habe ich hier gleich geschrieben, dass ich Alleinerziehende bin?! Habe ich das hier so dramatisiert wie es gerade von dir hingestellt wird?!
Nein!

Es ist nicht so, dass wir nichts für unsere Zukunft/Geld machen! Eventuell nicht das optimalste um jetzt ein Kind zu bekommen, aber wir stellen uns der Aufgabe und arbeiten am Berufsleben! Da sind wir nicht die ersten und letzten!
Es gibt ganz andere...


Meph

Wenn Du nicht alleinerziehend bist hast du keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
Da Du den Unterhaltsvorschuss haben willst gehe ich zumindest davon aus, dass Du Dich als Alleinerziehend bezeichnest- was Du aber per Definition nicht unbedingt bist- da kommen wir wieder zur Auslegungssache.
Auf der Sachebene bleibend: Wenn Du den Unterhalt beantragst wird Dein Partner durchleuchtet- und das kann sehr wohl, wie von Nipa beschrieben, nach hinten losgehen.
Gebt Ihr Euch wiederum als getrennt lebend aus und das Amt versteht darunter nicht 2 Wohnungen, sondern dass Ihr keine Partnerschaft habt, und bekommt Unterhaltsvorschuss und das kommt raus könnt Ihr unter Umständen eine Klage wegen Sozialbetrug bekommen.
Daher ist es wirklich wichtig offen mit dem Amt vor Ort zu reden!
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♥LillysMami♥

Es ist sicher nicht unsere Absicht, irgendwen zu belügen etc.! Wir lassen uns beraten, schrieb ich auch... Und sehen wie uns geholfen werden kann.

Nipa

ZitatUnterhaltsvorschuss erhalten Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten. Der Unterhaltsvorschuss wird für maximal 72 Monate gezahlt. Hierbei gibt es keine Einkommensgrenze für den alleinerziehenden Elternteil. Ein gerichtliches Unterhaltsurteil gegen den anderen Elternteil ist nicht erforderlich. Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen.

Quelle: [Login or Register]
Bundesministerium für Familie,...

Meph

Das hat Euch ja auch niemand unterstellt. Ich denke aber, von der Idee Unterhaltsvorschuss müsst Ihr Euch verabschieden- Familien, wo der Mann beruflich woanders lebt, ggf 2x im Monat zur Familie pendelt, haben ja auch keinen Anspruch darauf.
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peter

Selbst wenn ihr den unterhaltsvorschuss bekommt muss er ihn ja zurück zahlen ( er könnte ja arbeiten) und das ist ja dann auch ne belastung....
Und " selbstständig" und " auf die reihe bekommen" ist für mch nicht " von den eltern finanziert" ....
Tips wie es laufen könnte wurden ja geschrieben....leicht ist es sicher nicht, aber machbar

Mamba

wo ist denn das Problem, wenn man (insofern Scarlets Definition von Alleinerziehend passt) den Unterhaltsvorschuss nimmt, wenn man ihn eh wieder zurückzahlen muss?
Ist doch sozusagen dann ein kostenloses Darlehen.

und wenn er ein "normales" bachelor-master-Studium macht, dann ist der Master kein Zweitstudium (Bachelor gilt nicht als Hochschulabschluss sondern als berufsqualifizierend).
Daher bekommt man auch für beides Bafög (was man dann auch zurückzahlen muss  8) )


Den Caritaszuschuss haben wir damals auch bekommen, weil wir unter der Einkommensgrenze waren.. man bewirbt sich darum und wenn man genommen wird, gibt es einen Zuschuss, den man auch nicht zurückzahlen muss.

Manchmal ist es halt doof, wenn Kinder nicht geplant sind. Aber bei der Wahl Abtreiben oder "irgendwie dadurch" ist das "irgendwie" halt nicht immer optimal.
lg Mamba

tue nichts online, was du nicht auch offline tun würdest




♥LillysMami♥

Danke Mamba! Wir haben auch nie geschrieben, den Vorschuss nicht zurück zahlen zu wollen. Im übrigen hat uns Caritas das geraten mit dem Vorschuss!

Muse

Ein Masterstudium dauert doch sowieso nur max. 4 Semester also 2 Jahre. Da er ja schon dabei ist und die Schwangerschaft auch noch ein paar Monate dauert habt ihr doch im Endeffekt gar nicht soviel Zeit zum Überbrücken.
Das bekommt ihr bestimmt hin.

scarlet_rose

#40
 Ich finde es ziemlich unfair, wie hier gerade geschrieben wird.

Meph: ob sie per Definition Alleinerziehend ist kannst du doch nicht ausschließen, das kommt auf die Definition an. Und zu Alleinerziehende gehört "Single, geschieden oder getrennt lebend".
Der nicht im Haushalt lebende Elternteil ist zu Unterhalt verpflichtet, egal wie sehr oder wie wenig er die Mutter seines Kindes mag. Seit wann gehört die Frage, ob man sich mag zur Frage, ob Unterhaltsanspruch besteht?
Wenn ein Mann beruflich wo anders lebt, haben beide sicherlich dennoch einen gemeinsamen Wohnsitz. Wenn nicht, doch, dann ist er zum Unterhalt verpflichtet.

Nipa: Unterhalt bzw Unterhaltsvorschuss ist doch kein Ersatz für persönliche Betreuung und Kümmern  :o
Unterhalt ist nicht für Mütter, die keinen Partner haben, der sich kümmert, sondern für die Lebenshaltungskosten des Kindes, völlig unabhängig davon, wie viel sich der Andere, der nicht den Lebensmittelpunkt des Kindes teilt, kümmert.

Was stimmt ist, dass der Partner alles offen legen muss. Aber niemals muss er sein Masterstudium abbrechen, keine Sorge!

Nehmen wir doch mal als Beispiel Hartz IV. Da fragt ja auch keiner, ob außerhalb des Haushaltes ein Partner existiert. Wer alleine mit Kind lebt und unverheiratet ist, bekommt da den Zuschlag für Alleinerziehende.
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Meph

scarlet: ich weise lediglich darauf hin, dass es wirklich sinn macht sich direkt mit dem amt zu besprechen. Denn je nach bearbeiter kann es so oder so laufen... da steckt keine unterstellung, kein vorwurf drin. Hier würde es nicht anerkannt werden.
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scarlet_rose

Ok. Das klang eben etwas anders.

Aber auch da denke ich, wird etwas zu kompliziert gedacht. Immerhin kann einem niemals jemand nachweisen, ob man liiert ist oder nicht, zumal "liiert" vor dem Gesetz kein Familienstand ist. Auch keine klare Definition hat.
Es gibt nur 2 Möglichkeiten: man bestreitet den täglichen Lebensunterhalt gemeinsam oder nicht. Und das kann man eigentlich nur an der Wohnsituation festmachen. Alles Andere ist Interpretation.
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lotte81

ich glaube, dass das mit dem Unterhalt schon auch rechtlich OK ist. Erscheint mir zumindest nichts rechtlich unsicher bei? Was natürlich sein kann ist, dass irgendwann irgendein Sachberarbeiter einfordert, dass man nachweist, warum man nicht arbeitet (also der Mann, der dann den Vorschuss bekommt) oder, dass man ihn dann zurückzahlen muss.... Jetzt ein Studium zu unterbrechen und zu arbeiten, halte ich für nicht sehr weitsichtig gedacht (und das wird auch niemand verlangen vom Amt her) und denke,d ass der Vorschuss langfristig mehr Sinn macht. Studium beenden, arbeiten gehen (Steuern zahlen  ;))....mit dem Bachelor kommt man ja lang nicht da an, wo ein MAster hin kann...zumal der Bachelor in vielen Fächern im Grunde gar nichts bringt ohne Master. Studium also natürlich definitiv beenden. Das würde ich nie in frage stellen. Und wenn es irgendwie geht, natürlich auch mit entsprechend Lernzeit und entsprechend Tempo.Und Muse sagt ja schon: Am Ende dauert so ein Master 4 Semester, wovon ja in einem die Masterarbeit geschrieben wird...allzu viel Zeit wäre es also wenn das Kind da ist definitiv eh nicht mehr.....
Was natürlich im Studium  gut geht (und das meine ich ernst) ist sich um Kinder kümmern. Man ist flexibel und grad wenn Prüfungen und Masterarbeit anstehen zeitlich ungebunden, dass das geht - vor allem mit einem Kind in einer Krippe. Da hab ich ja genug eigene Erfahrung, um zu sagen, dass das ENDE eines Studium wirklich nicht schlecht ist vom Zeitfaktor her. Finanziell ist Kind uns Studium manchmal echt kniffelig, weil man aus so vielen Hilfssystemen rausfällt, das gleicht aber der Zeitfaktor durchaus auch aus.
03/2006 ♂️
03/2008 ♀️
10/2018 ♀️

Schnukki

Ich gebe zu, dass ich dachte Unterhaltsvorschuss wäre nur für Personen, die wirklich allein leben. Wobei die Definition hier fließend sein kann.
Im Normalfall ist es aber natürlich so, dass man davon ausgeht, dass eine *Familie* - auch wenn sie räumlich getrennt lebt - versucht sich gegenseitig zu helfen.

Was ich jetzt nicht ganz verstanden habe .. der Papa studiert und geht arbeiten. Aber kann er davon nicht die 132 Euro bezahlen? Mehr bekommt man ja als Unterhaltsvorschuss auch nicht. Und ich denke das ist dass, was Meph meinte. Hier würde man eben prüfen, ob der Vater das zahlen könnte.

Und ja ... es gibt da so einige Sachen, die man von Vätern verlangen könnte.
Z.B. Arbeit im anderen Bundesland annehmen - zweiten Job annehmen .. gerade wenn das Amt für das Geld einspringen muss!
Es muss nicht sein - und es sind sicherlich auch nur wenige Fälle, wo ein Bearbeiter da hart durchgreifen würde, aber ich würde es auch im Hinterkopf haben.

♥LillysMami♥

Schnukki, er verdient maximal 450€, was äußerst selten ist. Manchmal aber auch nur 150-200€. Es kommt immer darauf an, wie die Aushilfen gebraucht werden. Wohnung, Lebensunterhalt, Studium (Bücher usw.), private Krankenversicherung usw. Zahlen seine Eltern.

Lotte, genau, sein Bachelor ist momentan "nichts" wert.. Sein Master muss gemacht werden. Wenn das Baby da ist, sind es nur noch zwei Semester.

Sweetkofski

Master ist ein konsekutiver Studiengang und zählt somit als Teil des Erststudiums.

Nipa

Und wenn der Job so unsicher ist sollte er sich eben einen anderen suchen, evtl auch als Werkstudent, das ist auch fürs Studium gut..

Ich würde erstmal schauen was man aus eigenen Veraenderungen heraus positives bewirken kann...

Schnukki

@ Lilly: Ich kenne mich bei so etwas nicht aus, daher habe ich gefragt.
Ich habe im Hinterkopf gehabt, dass man dann Bafög bekommt - um das Studium mit den Gebühren, Büchern etc. zu bezahlen.

Was spricht denn dagegen, dass er zu Dir zieht?
Wie alt ist denn Dein Freund? Bis 25 kann er doch mit in die Familienversicherung. Danach gibt es für BafögEmpfänger Vergünstigungen .. und mit Kind noch mal extra  ;)

Katja

#49
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