hallo,
spiele mit dem gedanken ein kleingewerbe nebenberuflich zu machen und wollt mal fragen ob es wen gibt der sowas aktuell auch macht
hauptberuf hausfrau mama
nebenberuf kleingewerbe mit umsatz von maxima 150€ im monat
nebenberuf 2 auf 400 € basis am wochenende als angestellte (verdienst im monat 150-200€)
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kann ich bei der konstellation ein nebengewerbe betreiben?
kann ich bei meinem mann in der familienversicherung krankenversichert bleiben?
wieviel umsatz kann / darf ich im jahr verdienen ohne steuernachzahlungen bzw. hohe belastungen fürchten zu müssen?
gibt es ne kostenlose / kostengünstige anlaufstelle wo man sich wirklich mal von a-z beraten lassen kann?
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freue mich auf eure antwort, danke
Huhu,
ich hab ein Kleingewerbe.
Also bei meiner Krankenkasse ist es so, dass ich bis zu 365 EUR mtl. hinzuverdienen darf mit dem Gewerbe (brutto), wenn ich in der Familienversicherung bleiben will. Ich darf aber nicht einen 400-EUR-Job und das Gewerbe unterhalten. Die selbstständige Tätigkeit ist stundenmäßig auch reglementiert.
Versteuert wird ganz normal am Jahrsende mit der gemeinsamen Einkommensteuererklärung zu Eurem Steuersatz. Mehr ist es nicht, da ja keine Umsatzsteuer beim Kleingewerbe. Aber der Gewinn wie gesagt muss ganz normal versteuert werden.
Wenn du einen Minijob hast (zusätzlich zum Gewerbe), dann liegt die Obergrenze bei 400 Euro. Nur selbstständiges Kleingewerbe: Grenze bei 365 Euro.
Du könntest bei deiner Konstellation also 50-100 Euro dazu verdienen.
Ich mache das mit meinen Trageberatungen auch so: Minijob1 + Minijob2 + TB dürfen insgesamt nicht mehr als 400 ausmachen.
Allerdings kommt es auf den Monatsdurchschnitt übers Jahr verteilt an. Du darfst auch mal mehr haben, wenn du ein anderes mal weniger hast.
oh danke für eure antworten
wie macht ihr die buchhaltung? benutzt ihr da bestimmte programme?
was könnt ihr steuerlich absetzen?
was ist denn tb?
Frag aber bitte bei Deiner Krankenkasse nach - ich darf definitiv unabhängig vom Gesamtverdienst nicht beides machen!
Ich denke auch gerade darüber nach. :)
Sollte man für das Kleingewerbe ein separates Konto eröffnen oder kann man die Einkünfte auch mit auf das normale Girokonto buchen lassen?
Blöde Frage vielleicht, aber ich habe keiiine Ahnung... S:D
...
Ich mache auch nur eine vereinfachte Buchführung - sprich Einnahmen/-Überschussrechnung.
Ich hab ein separates Konto, damit ich einen besseren Überblick habe. Und falls mal der Wirtschaftsprüfer vorbeischaut, muss er sich nicht durch mein privates Konto quälen. Ich hab dafür ein kostenloses bei comdirect.
ich kann ein unterkonto anlegen kostenfrei bei meiner bank wo dann sowas verbucht wird
aber dann werd ich erstmal krankenkasse fragen und dann mal bei der gemeidne nachfragen
Die Gemeinde wird Dir da wenig Auskunft geben können - frag eher mal bei der IHK nach.
Ich muss jetzt mal ganz blöd fragen (hab mich nie mit dem Thema beschäftigt): Die Höhe der "erlaubten" Einkünfte hängt von der KK ab?
Ich dachte immer, das wäre ein Steuerding ;D ;D
Für die Steuern und die Krankenversicherung gibt es unterschiedlich hohe Freibeträge. ;)
Es geht um die Familienversicherung Sweety - wer drin bleiben will, muss sich an ein paar Spielregeln halten, nicht nur was die Einkunftshöhe angeht.
Ahaaaaaaaa *pling*
Danke :)
Coney hat Recht. Ich habe auch ein Kleingewerbe und würde ich über die genannte Summe verdienen, dann müsste ich mich allein versichern und wäre aus der Familienversicherung raus. Bei Kleingewerbe UND 400 Job/Teilzeit oder Vollzeiht ohnehin.
Zitat von: Coney am 02. September 2012, 20:07:34
Huhu,
ich hab ein Kleingewerbe.
Also bei meiner Krankenkasse ist es so, dass ich bis zu 365 EUR mtl. hinzuverdienen darf mit dem Gewerbe (brutto), wenn ich in der Familienversicherung bleiben will. Ich darf aber nicht einen 400-EUR-Job und das Gewerbe unterhalten. Die selbstständige Tätigkeit ist stundenmäßig auch reglementiert. Versteuert wird ganz normal am Jahrsende mit der gemeinsamen Einkommensteuererklärung zu Eurem Steuersatz. Mehr ist es nicht, da ja keine Umsatzsteuer beim Kleingewerbe. Aber der Gewinn wie gesagt muss ganz normal versteuert werden.
Das glaube ich nicht und würde da, falls es für dich relevant ist, nochmal nachhaken bzw. mich woanders beraten lassen.
So wie haselmaus geschrieben hat, ist es richtig, bei Minijob und anderen Einkünften (also die aus deinem Gewerbe, aber z.B. Éinkünfte aus Vermietung oder Kapitalvermögen werden auch miteingerechnet) ist die Obergrenze 400 €.
Extra Konto brauchst du nicht zwingend, ist aber im Zweifel übersichtlicher.
Ein Wirtschaftsprüfer wird übrigens bei euch allen nicht vorbeischauen, höchstens ein Betriebsprüfer, ist aber auch eher unwahrscheinlich. ;)
Zitat von: Coney am 02. September 2012, 22:58:41
Frag aber bitte bei Deiner Krankenkasse nach - ich darf definitiv unabhängig vom Gesamtverdienst nicht beides machen!
Das hat mir meine Kasse auch gesagt. Stimmt aber so nicht! Ich habe eine Steuerberaterin und die hat das tausendmal recherchiert für mich.
Ich mache Buchhaltung in Form eines Kassenbuchs. Bei mir läuft aber auch alles bar, da ist das die einfachste Möglichkeit. Für die Minijobs hebe ich die Gehaltsmitteilungen auf.
Ich habe zum Glück eine Steuerberaterin, die weiß, was ich absetzen kann usw.
Ich hab auch ein Nebengewerbe :) Allerdings keinen 400€ Job dazu das darf man glaub ich nicht wenn man in der Familienversicherung bleiben möchte.
Ich darf auch bis 365 € dazuverdienen, wäre es mehr müsste ich mich Privat versichern.
Extra Konto habe ich nicht.
Ich führe ein Kassenbuch mit Einnahmen/Überschuss Rechnung und das wars.
das ganze ist echt komoplizierter als man denkt
aber werd mich mal überall erkundigen, hab ja jetzt bissel zeit - meine kleine ist heute in kindergarten gestartet
danke euch - waren tolle hilfen und bedenken bei
Nur mal kurz dazwischen gefragt, die 365€ sind doch aber Gewinn, und nicht Umsatz, oder!? Also hat mir zumindets mal ein Steuerberater gesagt, aber ist auch schon etwas her!
Zitat von: hectorundhilde am 04. September 2012, 11:47:12
Nur mal kurz dazwischen gefragt, die 365€ sind doch aber Gewinn, und nicht Umsatz, oder!? Also hat mir zumindets mal ein Steuerberater gesagt, aber ist auch schon etwas her!
gute frage
Ja, das ist der Gewinn.
Versteuern muss man übrigens ab (ca) 400 Euro JAHRES-Verdienst anteilig, ab (ca.) 800 voll.
Bei der Familienversicherung geht es nicht ums Jahr, sondern um den Monatsverdienst, allerdings eben im Jahresdurchschnitt.
@Jomi/Haselmaus: Ich habe das von meiner Krankenkasse schriftlich bekommen, dass ich nicht ein Kleingewerbe unterhalten und einen 400-EUR-Job machen darf. Mein Anwalt hat mir das auch anders gesagt, aber die Kasse macht nunmal die Spielregeln und ich muss mich nicht unbedingt mit denen anlegen.
Und ich hatte schon mal einen Wirtschaftsprüfer zu Besuch, der sich auch als solcher vorgestellt hat (ich hab die Visitenkarte noch und habe gerade drauf geschaut).
Die 365,00 EUR sind der Gewinn, ja.
Zitat von: Coney am 04. September 2012, 17:44:26
@Jomi/Haselmaus: Ich habe das von meiner Krankenkasse schriftlich bekommen, dass ich nicht ein Kleingewerbe unterhalten und einen 400-EUR-Job machen darf. Mein Anwalt hat mir das auch anders gesagt, aber die Kasse macht nunmal die Spielregeln und ich muss mich nicht unbedingt mit denen anlegen.
Und ich hatte schon mal einen Wirtschaftsprüfer zu Besuch, der sich auch als solcher vorgestellt hat (ich hab die Visitenkarte noch und habe gerade drauf geschaut).
Die 365,00 EUR sind der Gewinn, ja.
Hm, sicher bin ich mir auch nicht und hab auch keine Lust das zu recherchieren. Aber falls es für dich doch mal relevant werden sollte, würde ich da nicht einfach klein beigeben.
Was wollte der Wirtschaftsprüfer denn von dir :o? Ein "echter" Wirtschaftsprüfer (der eine sehr schwere Prüfung hinter sich hat, um diesen Titel tragen zu dürfen) prüft die Jahresabschlüsse von großen Firmen (ich gehe davon aus, dass du da nicht dazugeörst ;) ), und hat mit dem Finanzamt überhaupt nichts zu tun.
@Jomi: Nee, der hatte auch nichts mit dem Finanzamt zu tun. Das ist schon Jahre her und der hatte (ich glaube von der IHK?) eine Liste mit allen neuen Kleingewerben des Jahres und davon wurde ein bestimmter Prozentsatz geprüft. Der hat sich dann meine Einnahmen/- Überschussrechnung vorgenommen und ließ sich meine Ausgangsrechnungen zeigen (wenn ich mich recht erinnere). Jedenfalls war alles okay ;D
Es ist nicht unwahrscheinlich, dass ich in einem Rechtsstreit mit der Kasse Recht kriegen würde, aber ich will es nicht darauf anlegen. Man stelle sich nur das Gezeter vor, wenn die mich "erstmal" aus der Familienversicherung kicken und es ist dann was ernstes im schwebenden Verfahren - das muss ich mir echt nicht antun.
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Bei mir macht das praktischerweise meine Freundin, die Steuerberaterin ist.
Ich habe im Grunde genommen drei Kleingewerbe: Ein gewerbliches (Tragehilfen-Verleih) und zwei freiberufliche (Trageberatungen und Fremdsprachenkurse im Kindergarten).
Edit: Für die Steuererklärung brauchst du eine Gewinn-Verlust-Bilanzierung bzw. eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Was man genau alles absetzen kann ist von Gewerbe zu Gewerbe unterschiedlich. Bei meinen Tüchern kann ich z.B. Pauschalen fürs Waschen absetzen.
Wird alles mit der "Familiensteuerklärung" abgegeben.