Versicherungsfrage

Begonnen von Fliegenpilz, 13. September 2017, 08:31:43

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Fliegenpilz

Mich würde mal eure Meinung wie auch Erfahrung interessieren...

Kind A legt ihre Brille in der Pause auf ihr Pult, da die Brille nur im Unterricht getragen werden soll - während alle Kinder die Klasse verlassen für die Hofpause, schmeißt Kind B unabsichtlich die Brille herunter und Kind C sieht dies nicht und tritt natürlich sofort drauf.

Resultat: Gebrochener Bügel bei einer teuren gerade mal fünf Tage alten Brille.

Wer muss eurer Meinung und/oder Erfahrung nach dafür aufkommen?
Eltern bzw Versicherung von Kind A? Oder von Kind B? Oder von Kind C? Oder gar die Schule?

Linchen81

Das ist schwierig.
Kind A: es wäre natürlich besser wenn dieses seine Brille angemessen (in einem Brillenetui) aufbewahren würde.
Ich weiß nicht wie das die jeweilige Versicherung das sehen würde.

Kind B: hätte die Brille aufheben müssen  :-\

Kind C: hat den eigentlichen Schaden verursacht, obwohl es nichts/wenig dafür kann  :-[

Ich würde eher in Richtung c gehen, ist aber nur meine Meinung.

jewa

Wie es in dem (Un-)Fall ist weiß ich nicht, hier war es so, dass die Brille während des Tragens durch eine Unfallfolge beschädigt wurde und da galt das als Schulunfall (Brille = Hilfsmittel) und wurde übernommen. Voraussetzung halt, sie muss in dem Moment getragen worden sein und die Schule muss einen Unfallbericht schreiben.
Ansonsten greift wohl nur die Haftpflicht des/der Verursacher/s.
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Das Leben wäre viel einfacher, wenn ich dich nicht getroffen hätte.
Es wäre nur nicht mein Leben.

~ Oma Netti ~

Ich würde sagen die Schule. Wir haben 2x Geld von der Schulversicherung bekommen wegen einem Brillen-Unfall. Einmal wurde unsere Tochter in der Grundschule von der Schaukel geschubst - Brille kaputt (übrigens auch erst paar Wochen alt) und einmal hat ein großer Schüler meinem damals kleinen Eli die Brille im Gedrängel mit dem Rucksack von der Nase gewischt und es ist jmd. drauf getreten. - Bügel gebrochen. Hat auch die Schule bezahlt.

Fairydust

Ich würde bei der Schulversicherung zuerst fragen, wenn die nicht zuständig ist, denke ich KindC

Mondlaus

Ich kenne mich mit der Schulversicherung nicht aus, da muss man sehen, ob und wann die Schule haftbar ist. Wenn man die Schule mal weglässt: Definitiv Kind C. Vielleicht ist "schuld" das falsche Wort, aber das Kind ist haftbar, wenn es über 7 Jahre ist. Womit - es sei denn, die Schule ist in der Pflicht - die Haftpflicht der Eltern aufkommen müsste. Wobei es sich ja nicht um Deutschland handelt, nehme ich an.

Moralisch gesehen - Schuld hat eigentlich niemand, Kind A schon mal gar nicht. Sowas passiert und ist blöd und nervig.
Kind 2011
Kind 2014
...

Schnukki

Die Schule muss meiner Meinung nach nur haften, wenn das Kind die Brille auch als Sehhilfe trägt und dann ein *Unfall* passiert. Sprich im Sport ein Ball an den Kopf bekommt - sie bei der Pause aus dem Gesicht geschubst wird.

In dem Fall hätte die Brille in ein Etui gelegt werden müssen. Dann wäre es nicht zu dem Unfall gekommen.

Fliegenpilz

Die Brille war in einem Etui.

Auf Grund der Indikation des Tragens darf sie nicht in der Pause getragen werden bzgl Versicherung der Schule.

Schnukki

Also Vorgang: Etui fiel runter .. ging auf .. Brille fiel raus?


Fliegenpilz


Sabrina

Verkettung unglücklicher Umstände, ich finde keiner hat Schuld.

Was kostet denn ein neuer Bügel?

Würde es wohl selbst zahlen.

Schnukki

Dann Schuld Kind B.

Wie das allerdings mit der Schuldfrage in Sachen Haftung ist  :-\

Aber wenn ich jemandem etwas vom Schreibtisch reiße, bin ich auch schuld.

~ Oma Netti ~

Was ist das denn für ein Etui? Meine Etuis sind mir schon zig mal runter gefallen und noch nie aufgegangen. Das war ja dann eine richtig blöde Verkettung dummer Zufälle.
Schuld ist so 'ne Sache, da hat Mondlaus Recht. War ja aus Versehen.
Ich würde wirklich zuerst bei der Schulversicherung anfragen. Kann natürlich sein, dass es so ist wie Schnukki sagt und die nicht zuständig ist, weil die Brille nicht auf der Nase saß. Bei Versicherungen weiß man nie. Wenn die nicht greift, dann sage ich Kind c, weil Kind c letztlich drauf getreten ist und die Brille dadurch kaputt ging. Ich würde das anstandslos meiner Haftpflicht melden. 

Napolitana

Definitiv nicht die Schulversicherung. Das wäre nur der Fall, wenn es in Zusammenhang mit einem UNFALL passiert wäre. Unfall meint, Mensch hat Unfall (fällt hin, was auch immer) und DABEI geht die Brille kaputt.

Hier handelt es sich aber nicht um einen Unfall.
Ich glaube eher Kind B ist in der Haftung, weil es die Brille runtergeworfen hat. Kind C kann man nicht dafür verantwortlich machen, dass es auf etwas draufsteigt, was auf dem Boden nichts zu suchen hat und da nicht gewesen wäre, wenn Kind B es nicht runterschmissen hätte.
Aber ich glaub wenn nur der Bügel kaputt ist würde ich es auch selbst zahlen, da wäre mir der ganze Aufwand zu viel Ärger.
Am Ende ist alles gut!
Und wenn es nicht gut ist, dann ist es auch noch nicht zu Ende!

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lotte81

Da Kind c die Brille kaputt gemacht hat, würde ich sagen, Kind c muss zahlen. Versehentlich und ohne was dafür zu können! Das ist klar...Aber so ist es ja immer bei Haftpflichtfällen. Bei Absicht oder Fahrlässigkeit wär die Versicherung ja eh raus.

Kind a hat ja erst Mal nur seine Brille liegen lassen. Gut geschützt.... Kind b hat sie zwar runtergeworfen, dabei aber nichts  kaputt gemacht...
Evtl. könnten noch b und c sich zusammentun. Zumindest gab es bei meiner Arbeitskollegin grad den fall: Der SOhn und 5 weitere Klassenkameraden haben beim spielen (etwas zu wild mit dem Ball in einem Raum  ;D) eine Wand kaputt gemacht. Es ist nicht so richtig klar, wer den etnscheidenen Schuss hatte. Oder die Kinder schützen denjenigen  s-:) Also haben sich die Versicherungen wohl alle untereinander geeinigt und jeder hat einen Teil übernommen. Da ging es allerdings um einen vierstelligen Betrag. Die Bügel die mir an meinen Brillen kaputt gegangen sind lagen eher im Bereich 10-30 Euro.... da wäre so ein Vorgehen vermutlich eher unüblich.... Oder sind die Kosten viel höher?
Es kann höchstens noch sein, dass es irgendeine spitzfindige Regelung gibt, dass "wertgegenstände" nie offen liegen bleiben dürfen.... könnte ich mir auch noch vorstellen  ;D Dann hätte Kind a einfach Pech und müsste selber zahlen.
03/2006 ♂️
03/2008 ♀️
10/2018 ♀️

peter

Wie siehst du es den und hast du dich schon erkundigt?

Mama2008

#16
Ich denke mal, wenn unklar ist, wer schuld hat, wird es schwierig jemanden zur Verantwortung zu ziehen. Kann ja rein theoretisch jeder dem anderen Schuld in die Schuhe schieben.
Deshalb würd ich wahrscheinlich selbst zahlen.
Sind Kinderbrillen nicht generell versichert? Ich kenne mich nicht aus, aber könnte mir vorstellen dass da eh schnell was kaputt geht.

Edit Falls keine Versicherung vorhanden.  Frag ich mich fällt teure Brille in der Grundschule auch irgendwie ins eigene Risiko? Meinem Sohn zB würd ich keinen teuren leicht kaputtbaren Gegenstand mit in die Schule geben, weil ich weiß ihm fehlt noch der Sinn dafür. Und in der Schule treffen eben viele Kinder aufeinander denen wahrscheinlich auch der Sinn für teure Gegenstände noch fehlt.

Anders

#17
edit

Leofinchen

Ich sehe die Schuld auch nicht bei Kind C. Was kann Kind C denn dafür das eine Brille auf dem Fußboden liegt? Kind C ist nur durch das Zimmer gelaufen.

Jedenfalls sollte Kind A die Brille zukünftig besser im Ranzen verstauen und es sollte ein besseres Brillenetui besorgt werden.  ;)

Ich würde es wohl auch selbst zahlen. Kategorie dumm gelaufen, passiert eben.

Sweetkofski

Wenn jmd auf einen Gegenstand tritt, der am Boden liegt und dieser wird dabei beschädigt, haftet die Person nicht.

Gerade im anderen Kontext erlebt....

Vermutlich muss man zudem seine Brille auch hinreichend geschützt, d.h. in einem Hartschalenetui aufbewahren, wenn sie nicht getragen wird.

Versicherungen sind recht geübt in so Klauseln. Und wenn die Versicherung nicht zählt, weil der Versicherungsnehmer nicht haftbar zu machen ist, muss die Person auch nicht selbst zahlen.


Fliegenpilz

Vielen Dank für all eure Antworten!

Nur noch eins vorweg: Ich habe das Wort "Schuld" nie benutzt. Schade, dass es hier so im Vordergrund steht.
Für mich persönlich ist es eine Aneinanderreihung unglücklicher Missgeschicke!
Kann passieren, bei Kindern wie auch bei Erwachsenen.

Bevor ich noch einzeln antworte:
Wir haben den Schaden in Höhe von über 100€ selbst getragen und leider muss ich auch gestehen, dass ich es wirklich bezweifle, dass das alle so einfach handhaben würden wie hier angepriesen wird...


@Brillenetui
Hardschalenetui.
Gekauft ebenfalls vor fünf Tagen - quasi das "Billo-Mitgebsel" vom Optiker gegen ein Besseres ersetzt.


@Linchen81
Rein aus der Erklärung unserer Tochter denke ich, dass Kind B gar nicht bemerkt hat, dass die Brille bzw. das Brillenetui fiel.


@Netti
In beiden von dir beschriebenen Fällen hatten die Kinder ihre Brille aber auf der Nase - da ist die Grundlage (wie ich nun weiß) komplett anders.


@Fairydust
Versicherung (Schule) sagt, dass die Brille in dem Moment ja nicht getragen wurde. Dementsprechend sieht sie sich nicht in der Verantwortung.


@Schnukki
Ha, wenn das so einfach wäre - würde unsere große Tochter die Brille im Sportunterricht oder auf dem Pausenhof tragen, dann ist Versicherung (Schule) wieder raus aus der Nummer, weil die Brille rein von der Indikation her für den Schulunterricht (Tafelbild) vorgesehen ist.
Trägt sie sie außerhalb dieser Indikation aber im Schulalltag, dann hebt die Versicherung die Hände und sagt "Nicht unsere Baustelle!".


@Sabrina
Ich habe über 100€ dafür auf den Tisch gelegt, weil ja nicht nur der Bügel einfach abgebrochen ist sondern die Stelle an welcher die Schraube sitzt mitgebrochen.


@Netti
Ganz normale Brillenetuis ohne Kindersicherung?
Mein Brillenetui geht im Übrigen auch auf wenn es runter fällt ... extra getestet heute mal nach deinem Beitrag.


@lotte81
Jetzt kommt noch die witzigste Stelle:
Die Brille MUSS auf dem Schulpult des Schülers verwahrt werden, weil das Klassenzimmer während der Pause abgeschlossen wird und dementsprechend Wertgegenstände gesichert sind. Eine Aufbewahrung im Schulranzen (Schulranzenregal vor dem Klassenzimmer auf dem Flur) ist nicht erlaubt .


@satti
Eigentlich habe ich keine Meinung. Nur eine Rechnung. Und war halt interessiert wie EO diesen Fall bewerten würde bzw. welche Erfahrungswerte es gibt.
Unsere Brillen-Versicherung übernimmt es im Übrigen nicht, weil der Schaden eindeutig durch Dritte verursacht würde. Da hätte ich lügen müssen (Aussage der Mitarbeiterin!!!) und behaupten, dass unsere große Tochter ohne Absicht selbst darauf getreten ist.


@Mama2008
Meinst du diesen Beitrag wirklich ernst?
Bedeutet das, dass ich unserer Tochter beim Optiker hätte sagen sollen "Du Schatz, du trägst die Brille ja ausschließlich in der Schule im Unterricht, nimm mal eins von den kostenlosen oder sehr günstigen Modellen, weil ggf. könnte die Brille ja kaputt gehen!"?
Ich frage nur - rein aus Interesse!

Unsere große Tochter trägt nun im vierten Jahr eine Brille und erstmalig haben wir einen Schaden. Ihre alte Brille war noch in einem so gutem Zustand, dass wir sie zur Ersatzbrille (neue Gläser) weiter verwendet haben. Die alte Ersatzbrille ist neuwertig weiterverwendet worden (mit neuen Gläsern) für das Geschwisterkind.

Interessant wird dein Beitrag vor allem wenn das nächste Mal ein Kind seine Jacke im Pausengetummel irgendwie zerschleißt bzw. beim Spielen mit anderen Kindern defekt ist - sind die Eltern doch selbst Schuld, wenn sie ihrem Kind eine teure Jacke (ggf. Funktionsjacke) anziehen ... immerhin kennen Kinder den Wert ja nicht und eine Jacke von Hersteller X zu 9,99€ hätte es genauso getan.


@KardaMom
Lt. Versicherung (Schule) so wie Versicherung (Optiker) ist tatsächlich Kind C in der Haftung auch wenn eine Kettenreaktion vorliegt. Derjenige, der im Stau hinten auffährt ist ja auch Schuld da die Umsichtigkeit, das Vorrausschauen fehlte.
Interessante Logik, nicht wahr?

Im Übrigen hat die Versicherung (Schule) alle Beteiligten angeschrieben nachdem sie für sich die Haftung natürlich ausgeschlossen haben. Die Erziehungsberechtigten von Kind C sind vollkommen ausgeflippt unserer großen Tochter ggü - Junge, Junge!


@Leofinchen
Aha!
Schulranzen wie oben geschrieben ist nicht erlaubt und das Brillenetui war bzw. ist ein qualitativ sehr Gutes.




Im Großen und Ganzen interessierten mich nur eure Erfahrungen und/oder Sichtweisen. Kind hat ihre reparierte Brille wieder im Schulranzen im Hartschalenetui (welches kontrolliert wurde vom Optiker und keine Blessuren, Schäden oder Funktionseinschränkungen aufweist) und wird sie morgen wieder im Unterricht auf der Nase haben können.

Nachtvogel

Also mal ganz OT ;D
Also das mit der Jacke sehe ich wirklich so: wenn mein Kind seine sch....teure Jacke kaputt macht in der Schule dann ist das tatsächlich irgenwo mein Pech, ich müsste meinem Kind ja nu keine 160Euro Jacke kaufen s-:)
Ärgern würde es mich dennoch aber mein Kind kann ja nun wirklich nix für den Preis der Jacke
(Und klar ist das schon passiert...mehrfach  s-:) ;D)

@Brille
Keine Ahnung-ehrlich.
Bei uns in der Schule wurden schon Brillen von der Schulversicherung gezahlt die in der Pause kaputt gingen. Daher hätte ich wohl Schulversicherung gesagt und bin grad verwundert
36+3 -> 2940g / 37+4 -> 3320g / 38+5 -> 3660g
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Fairydust

Die Eltern von Kind C sind sauer auf deine Tochter? Sie kann ja überhaupt nichts dafür. Die anderen natürlich auch nicht, aber Kind B hat sie ausversehen runter geworfen und KindC ist draufgetreten.

K hat ein Brillenetui mit Reißverschluß. Vielleicht ist das eine Option für euch.

Mondlaus

Du hättest zivilrechtliche Ansprüche gegen die Eltern von Kind C. Das heisst, sie haben den Schaden zi begleichen. Selbst wenn ihre Versicherung ausschliessen sollte, dass am Boden liegende Gegenstände gezahlt werden. Das ist dann letztlich deren Problem, und sie haben sich mit der Vetsicherung rumzuschlschlagen. Das ändert nix dran, dass rein rechtlich sie haftbar sind. Um haftbar zu sein, braucht es keinen Vorsatz, dss ist kein Strafrecht. Wenn sie sich weigern, müsstest du vor Gericht gehen, leider.

Die Argumentation der Schule finde ich rechtlich nicht ganz so sauber. Eventuell hättet ihr da auch Chancen, dass es übernommen wird, da sie sich ja genau an die Regeln gehalten hat. Aber auch hier müsstet ihr klagen. Wer will das schon? Weiss die Schule sicher auch

Unmöglich, wie sie sich aufführen. Dieses Victim Blamimg finde ich auch nicht ok. Und wenn eure Brille mit Diamanten besetzt und ganz ohne Etui wäre und die Jacke ne Ralph Lauren ist. Das entbindet andere nicht von grundlegender Achtsamkeit. Das, auf was hier rechtlich angespielt wird, ist Fahrlässigkeit. Diese liegt nicht vor, nur weil ein Gegenstand von höherem Wert ist.
Kind 2011
Kind 2014
...

Anders

#24
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