Hilfe - Steuererklärung bezüglich Reparaturkosten

Begonnen von Dropsknopf, 09. Mai 2016, 22:23:17

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Dropsknopf

Hallo,

ich bin gerade über der Steuererklärung für meinen Freund!

Er ist Hauseigentümer (seine Mutter hat ihm vor paar Jahren das Haus überschrieben) aber wir wohnen nicht darin sondern in einer Mietwohnung.
Seine Mutter zahlt keine Miete.

Nun haben wir letztes Jahr die Fenster erneuern lassen.

Die Rechnung ging an meinen Freund.

Kann ich dies bei seiner Steuererklärung geltend machen oder geht es nicht, weil
a) die Mutter keine Miete zahlt
b) wir nicht im Eigenheim wohnen?


Hilfe!!  :-\ :-\

Im Internet findet man nicht wirklich was dazu, leider.

Hoffe hier kann mir jemand helfen.


Honigbluete

Sorry, ich kann dir da auch nicht weiter helfen... Interessante Frage.
Meine Schwiegereltern haben das Haus auch auf meinen Mann übertragen, aber sie haben Lebenslang Nießbrauchrecht und müssen für alle Kosten aufkommen. Habt ihr auch eine Regelung in dieser (oder anderer) Form? Vielleicht hilft das weiter. Oder gilt es als selbstbewohnt, wenn ein Familienmitglied kostenlos drin wohnt? Dann könnte er die Arbeitskosten absetzen als haushaltsnahe Dienstleistung.

Dropsknopf

Sie hat lebenslanges Wohnrecht, also solange sie in der Lage ist sich um alles zu kümmern.  ;)
Die Fenster hat sie bezahlt, alles können wir nicht selber bezahlen, da wir selber in einer Mietwohnung leben und nicht noch alles was am Haus erneuert wird bezahlen können.
Gibt da also keine Probleme. Die Rechnung haben wir extra auf seinen Namen schreiben lassen.

Wechselflügler

Guten Morgen,

da Dein Freund mit der Immobilie keine Einnahmen erzielt, kann er auch keine Kosten geltend machen.

Würde die Mutter Miete zahlen, sähe die Sache anders aus.

Dropsknopf

mmmhhh

also würden wir jetzt mit der Mutter einen einfachen Mietvertrag aufsetzen könnten wir zukünftige Ausgaben absetzen?!

Was muß mann dann beachten bzw. das irgendwo außer bei einer Steuererklärung angeben?

Cornelia x Marie Sophie

Bei so komplizierten Fragestellungen, hilft es einen Steuerberater hinzuziehen (die Kosten kann man dann auch bei der Einkommensteuererklärung ansetzeen)!!
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"Wir sind geboren worden, um den Glanz Gottes, der in uns ist, leuchten zu lassen" (Nelson Mandela)

Fliegenpilz

Wenn ihr seiner Mutter einen Mietvertrag schreibt, dann könnt ihr natürlich die zukünftigen Ausgaben absetzen - und die aus dem Mietvertrag resultierenden Einnahmen versteuern!

Mondlaus

Ja. Diese Miete wird dann, wie oben gesagt, zu eurem Einkommen gerechnet und würde versteuert werden. Dann könntet ihr die Kosten aber voll absetzen. Die Mutter könnte die Kosten im Moment von ihrer Steuer absetzen, wenn sie sie selbst gezahlt hat (Handwerkerrechnungen), allerdings nicht voll, sondern 20% bis zu einem Höchstbetrag.

Es reicht leider nicht, wenn ihr die Mutter, nur für solche Sachen, eine Mini-Miete zahlen lasst, so dass ihr offiziell "Vermieter" seid. Die Miete muss Marktüblich sein, sonst könnt ihr Werbungskosten nicht (alle) absetzen. Die Miete, die ich verlange für eines meiner Häuser lag etwa 100 Euro unter der marktüblichen Miete, aus Kulanz gegenüber den Mietern. Selbst da gab es Nachfragen vom Finanzamt...
Kind 2011
Kind 2014
...

Alissa16

Wie schon geschrieben, wenn ihr keine Mieteinnahmen habt, könnt ihr auch keine Kosten absetzen. Nur als Handwerkerrechnung.

Muse

 :o Ihr wollt Kosten die seine Mutter getragen hat bei ihm in der Steuererklärung ansetzen? Das wird nicht funktionieren. Auch nicht als Handwerkerrechnung da er nicht in dem Haus wohnt und keinen Zahlungsnachweis habt.

Und bitte lasst euch steuerlich von einem Steuerberater oder Lohi oder ähnliches beraten bevor ihr irgendwelche Mietverträge aufsetzt...

Mamba

und bei der Miethöhe müsst ihr eine Ortsübliche Miete veranschlagen.. mind. 75 %, dann kann man Rechnungen absetzen. Wenn es niedriger ist.. zB 58% dann kann man auch nur 58% der Kosten absetzen... lt. unserem Steuerberater... bei uns wohnen meine Eltern im 1. OG

lg Mamba

tue nichts online, was du nicht auch offline tun würdest




Dropsknopf

vielen Dank für eure Antworten.
Ich werde die Rechnung also nicht absetzen können.

Mietvertrag werden wir nicht machen, haben ja nicht jedes Jahr so hohe Reparaturen  ;)


Muse: ganz so ist es nicht. Wir haben schon einen Teil der Rechnung mit getragen aber wir können nicht die Fenster voll bezahlen und nebenbei noch unsere Mietwohnung bezahlen. Zumal momentan die Mutter mehr Nutzen von den Fenstern hat als wir. Sie wohnt ja in dem Haus noch einige Jahre und hat das somit auch für sich selbst gemacht.




Fliegenpilz

Nur gehört ihr nicht das Haus und für solche anfallenden Reparaturen bzw. Sanierungen ist der Eigentümer zuständig - egal wer gerade im Moment den Nutzen hat!

Honigbluete

Das stimmt nich unbedingt so, fliegenpilz. Meine Schwiegereltern haben das volle Nießbrauchrecht am Haus behalten, müssen für alle Reparaturen und anfallende Kosten selbst aufkommen, dürfen im Gegenzug aber auch alle Einnahmen aus der Vermietung ihrer Eigentumswohnung behalten. Wie das ist, wenn gar nichts geregelt ist, weiß ich nicht, dann wird es so sein, wie du sagst.

Fliegenpilz

Ja, aber dann habt ihr da ja eine Regelung - vermutlich sogar notariell festgelegt!?

Sabrina84

Zitat von: Mamba am 10. Mai 2016, 20:01:18
und bei der Miethöhe müsst ihr eine Ortsübliche Miete veranschlagen.. mind. 75 %, dann kann man Rechnungen absetzen. Wenn es niedriger ist.. zB 58% dann kann man auch nur 58% der Kosten absetzen... lt. unserem Steuerberater... bei uns wohnen meine Eltern im 1. OG

Das stimmt so nicht! Die Miete muss höher sein als 66% der ortsüblichen Miete. Das steht im §21(2)EStG. Alles darunter wird so aufgeteilt wie beschrieben.

Honigbluete

Habt ihr gar keine Regelung diesbezüglich? Wer zahlt denn Versicherungen, Grundsteuer etc?

@Fliegenpilz klar haben wir das alles notariell festgelegt, da geht es ja um immense Werte... Und auch zur Absicherung meiner Schwiegereltern.

Muse

Dropsknopf Freund wird ähnliche Nießbrauch Regelungen haben, das sind Standard Dinge die ein Notar festlegen muss.  :)

Dropsknopf

ist schon Jahre her mit dem notariellen Überschreiben.
Ich weiß nur von dem lebenslangen Wohnrecht.

Bei Grundsteuer etc. teilien wir unsrein bzw. überweisen wir und Schwiemu gibt meist das Geld bar zurück.

Das Haus wurde hauptsächlich aus einem Grund überschrieben. Wir wollten damals aufstocken um 1 Etage, was wir dann aber doch nicht gemacht hatten.
Dafür wurde das Haus auf meinen Freund überschrieben.
1. Damit sind wir abgesichert, auch falls mit Schwiemu mal was sein sollte und 2. Hat er noch einen Bruder der somit keinen Anspruch mehr auf das Haus hat und dies auch nicht haben will.

Napolitana

Zur eigentlichen Frage:

Meines Erachtens ist es so:
Wo keine Miete gezahlt wird kann man auch nichts absetzen. Wurde hier ja schon festgestellt.

Derjenige, der die Rechnung bezahlt hat (Finanzamt kann Zahlungsnachweis verlangen!) kann aber die Arbeitszeit der Handwerker (sofern auf der Rechnung ausgewiesen) als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen.
So blöd das klingt, nette Finanzbeamte helfen bei solchen Fragen manchmal auch weiter  ;)
Am Ende ist alles gut!
Und wenn es nicht gut ist, dann ist es auch noch nicht zu Ende!

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Januar2012

Ich bin kein Steuerberater, aber wenn ihm die Immobilie gehört und die Rechnung auf ihn ausgestellt ist, dann kann er den brutto Arbeitslohn und die Anfahrt mit 20% geltend machen. Und zwar so, dass die Summe wie eine Zahlung zur Einkommensteuer gilt. Beispiel: 100€ brutto Arbeitslohn. 20€ Direktabzug bei der Steuerlast oder 20 € mehr Rückerstattung, falls ihr Geld rausbekommt. Mit Vermietung hat das nichts zu tun.

Wechselflügler

Das geht aber nur, wenn die Immobilie eigengenutzt ist - was hier ja nicht der Fall ist.

Napolitana

Ich bin auch kein Steuerberater, aber ich glaube nicht, dass das was mit selbstgenutztem oder nicht selbstgenutztem Eigentum zu tun hat.
Ich engagiere einen Handwerker und das kann ich geltend machen. Das war zumindest bisher mein Verständnis zum Hintergrund dieser Regelung.
Am Ende ist alles gut!
Und wenn es nicht gut ist, dann ist es auch noch nicht zu Ende!

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Wechselflügler

Doch, hat es.

Wenn eine Immobilie vermietet ist, handelt es sich um Ausgaben im Rahmen der Anlage V+ V.

Für eigengenutzte Immobilien gibt es eben die Möglichkeit einen Teil der Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung/Handwerkerleistung geltend zu machen.