Kennt sich jemand mit Baugenehmigungen etc. aus?

Begonnen von Nadine+Finnja, 19. Mai 2014, 12:35:58

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Nadine+Finnja

Hallo Zusammen,

ist hier jemand in der Baubranche, Stadt, Architekturbüro tätig?

Hab ne Frage: mein Freund will bauen und darf nur eine 2 m breite Gaube bauen, was auf einem 12 m langen Dach doof aussieht! Die Gaube soll mindestens 3,5 bis 4 m lang sein.

Was gibt es für Möglichkeiten? Im Stadtgebiet gibt es auch andere Häuser mit breiteren Gauben als 2 m... Kann man mit sowas bei der Stadt durchkommen quasi als Benachteiligungsprinzip?

Was passiert, wenn man sich gegen diese Vorgabe wiedersetzt und einfach eine 4 m Gaube baut?

Danke schon mal für Infos!

Nadine

Hexenbaby

Fachlich kann ich leider nicht helfen...

Interessant wäre sicher ob die "anderen Gauben" evtl. einfach VOR der Änderung oder Entstehung des Bebauungsplanes entstanden sind oder aber dort ein anderer Bebauungsplan zu Grunde liegt...

Etwas anders zu bauen (und noch dazu etwas so offensichtliches), als es genehmigt wurde kann sehr sehr teuer werden und würde ich keinesfalls in Erwägung ziehen.


Gibt es evtl. Alternativen? 2 "kleine" Gauben?
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guest4324

Frag sonst mal nach, ob die verantwortliche Stelle Ausnahmegenehmigungen erteilt.
War bei uns wegen einer anderen Sache am Haus auch nötig und wurde dann auch problemlos bewilligt. Hat nur ein paar hundert Euro gekostet, wenn ich mich recht erinnere.

pebbles

Wer schreibt das denn vor? Gibt es einen Bebauungsplan in dem das explizit geregelt ist?
Ansonsten einfach mal beim Bauordnungsamt anrufen, die können dir bestimmt Auskunft geben. Wir sitzen grad wegen Hausplanung auch öfters als normal mit der Stadt zusammen und staunen nur, wie viel Spielraum da geht.
S. 05/2007
L. 08/2009

bellami

stimme pebbels zu...klaere einfach mal ab, warum das so sein muss.

eventuell sind es brandabstaende?? die sollte man einhalten!
mit flo 24.06.05 und fay 02.11.07

Cornelia x Marie Sophie

Zum einen dürften die Bebauungspläne ein Thema sein, zum anderen die Optik - wenn Ihr Euch quasi gegen die Ablehnung widersetzen würdet, in dem Ihr doch so bauen würdet, wie Ihr wollt: dann könnt Ihr im schlimmsten Fall auf Eure Kosten wieder abreißen lassen...
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"Wir sind geboren worden, um den Glanz Gottes, der in uns ist, leuchten zu lassen" (Nelson Mandela)

Nadine+Finnja

Im Bebauungsplan steht drin, dass die Gaube nur max. 2 m sein darf! Das ist ja das Problem!
Und da er Solarzellen aufs Dach machen will, macht es keinen Sinn drei Gauben a 2 m zu machen! Die kann man sich dann auch schenken!

Er war schon aufm Amt und wollte nen Änderungsantrag stellen! Der Sachbearbeiter sagte: keine Chance!

guest4324

Und die Häuser bei Euch mit den breiteren Gauben unterliegen demselben Bebauungsplan? Kann eigentlich kaum sein, denn dann müsste der Ausnahmeantrag bei denen ja auch bewilligt worden sein.
Ansonsten glaub ich habt Ihr schlechte Karten.  :-\

Cornelia x Marie Sophie

FiNa - dann lasst definitiv die Hände von irgendwelchen Änderungen, die nicht abgesegnet sind. Nachdem die ja schon wissen, dass Ihr eigentlich anders bauen wollt, könnte es durchaus passieren, dass die eine Kontrolle machen, bzw. wenn Ihr etwas anders macht, als genehmigt - Ihr es auf EURE Kosten wieder abreißen lasssen müsst. Ansonsten - Fachanwalt für Baurecht involvieren...
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"Wir sind geboren worden, um den Glanz Gottes, der in uns ist, leuchten zu lassen" (Nelson Mandela)

LILA

Zitat von: FiNa am 19. Mai 2014, 12:35:58
Im Stadtgebiet gibt es auch andere Häuser mit breiteren Gauben als 2 m...

Im Stadtgebiet ist ein weit gefasster Begriff. Die Stadt legt die Bebauung fest. Das steht im Bebauungsplan. Und das wird für das jeweilige Gebiet festgelegt. Kann also sein, dass es beim einen Nachbarn geht und daneben nicht. Ist halt so.  ;)

Meine Freundin hat vor kurzem neu gebaut. Sie durften nur weissen Aussenputz haben.  ;)
Der Gestaltung der Regelungen der Stadt sind da kaum Grenzen gesetzt. Dagegen anzukommen halte ich für fast unmöglich. 

Nadine+Finnja

Es ist echt Wahnsinn, was es für Vorschriften gibt!
Fakt ist auf jedenfall, dass er zumindest eine Zwerchgaube bauen darf und die kann so breit sein, wie er sie haben mag!
Verstehe zwar den Sinn in dem ganzen nicht, ob jetzt normale Gaube oder Zwerchgaube, wo quasi die Gaube komplett vor dem Haus steht, aber muss ich wohl auch nicht!

Es stehen noch Gespräche aus und mein Freund war schon kurz davor sein Grundstück wieder zu verkaufen, aber nun sucht er nach Kompromissen... Ich bin gespannt...