Erledigt! DANKE!!!Kündigung durch AN während EZ möglich? Fristen?

Begonnen von shiri, 26. April 2011, 12:54:58

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shiri

Hallo,

wenn ich während (nicht zum Ende!) der Elternzeit meinen Arbeitsplatz kündigen möchte...

-> geht das überhaupt?
-> welche Fristen muss ich einhalten? die gesetzlichen/vertraglichen?

Danke!
Shiri

SBT

hilft dir das weiter?

Nach § 19 - Kündigung zum Ende der Elternzeit - gilt aber auch für den Arbeitnehmer eine besondere Regelung zur Kündigungsfrist:

Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten [schriftlich, am Besten per Einscheiben] kündigen.

Natürlich kann im gegenseitigen Einverständnis auch ein anderweitig lautender Aufhebungsvertrag geschlossen werden, aber wegen der besonders geregelten Kündigungsfrist muss sich der Arbeitgeber nicht darauf einlassen - verständlicherweise.
AIDAINFIZIERT warten auf die 2. Fahrt

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shiri

@SBT
ehrlich? nein ;) denn das wusste ich schon.

Ich bin bis 29.03.2012 in EZ und mich interessiert ob und mich welcher Frist ich jetzt kündigen könnte.

Aber trotzdem danke fürs Antworten!!!  :-*

Susi+Vanessa

Meine Elternzeit bei Vanessa ging damals bis zum 3.1. und ich habe im November eine Kündigung zum 31.12 oder 01.01 geschrieben,die wurde auch anstandslos akzeptiert.

guest1707

In der Regel lässt dich fast jeder Arbeitgeber in der Elternzeit zum Wunschtermin gehen.
Ich habe Mitte Oktober gesagt das ich schnellst möglich aus meinem bestehenden Arbeitsvertrag raus möchte und das hat zum 31.10 super geklappt. :)

Einfach anrufen und fragen...wofür haben die in der Personalverwaltung denn ihren Job. ;D

steffi+jungs

ich habe ursprünglich fristgerecht zum 18.5. gekündigt, mein neuer arbeitgeber wollte mich aber schon am 1.5. anstellen. ich habe meine personalabteilung gefragt, die haben mich sofort und ohne zu murren aus dem vertrag gelassen. ich würde auch einfach mal fragen.

Dea

Wir stehen gerade vor der selben Frage und wollte daher morgen mal die elterngeldstelle anrufen. Hat denn eine frühere kündigung, ohne neue Stelle, Auswirkung auf das Elterngeld.
Wießt ihr das vielleicht?

Dea

So, ich habe gerade mit unserer Elterngeldstelle gesprochen, man kann in der Elternzeit jederzeit sein Arbeitsverhältnis kündigen, ohne das es irgendwelche Auswirkungen auf die Zahlungen hat.
Bei der Krankenkasse muss man abklären ob man weiterhin Beitragsfrei versichert ist oder ob man in die Familienversicherung rutscht.

Shiri, was die Fristen angeht, leider keine Ahnung aber ich denke da könnte man sich mit dem Arbeitgeber einigen. Man tut ihm ja auch einen Gefallen, er kann die Stelle direkt neu besetzen.

Vielleicht hiflt dir das ja schon ein wenig weiter.

shiri

Ob mein AG mich gern gehen lässt, weiß ich nicht, deshalb kann ich da leider vorab nicht anfragen.

Hab das hier im Netz gefunden:

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Während der Elternzeit besteht ein so genannter absoluter Kündigungsschutz. Eine ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers während der Elternzeit ist grundsätzlich unzulässig. Dem Arbeitgeber steht aber weiterhin die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung zur Verfügung. Der Arbeitnehmer kann dagegen das Arbeitsverhältnis auch während der Elternzeit unter Einhaltung der Kündigungsfristen kündigen. Zum Ende der Elternzeit steht dem Arbeitnehmer unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten ein Sonderkündigungsrecht zu.


@all
Danke für eure Antworten, Tipps und Erfahrungsberichte!!!


Katja

#9
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