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Begonnen von Fräulein Cooper, 07. Juli 2010, 10:47:47

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Fräulein Cooper

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Zeit für Veränderungen LG Eure 

,,Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich."

Konrad Adenauer

Bei EO seit 2007 und vermisse die alten Zeiten.

Sophia77

Du darfst im MuSchu vor der Geburt arbeiten, das ist aber ein wenig "wo kein Kläger, da kein Richter". Wie sagte mir mal ein Anwalt, den ich dazu befragt hab "das ist auch IHRE Schutzfrist, wenn Sie damit einverstanden sind, dass die verletzt wird, dürfen Sie hinterher nicht meinen, dafür entschädigt zu werden".
So lang nichts passiert ist das sicher unproblematisch, körperlich harte Arbeit oder so ist sicher nicht sinnig, bei mir wars ein Bürojob, das war unspektakulär und ungefährlich.

Mutterschaftsgeld hab ich nicht bekommen, kann Dir da also nicht weiter helfen sorry

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jetzt sind es schon 2 Jahre, die Du unter Wasser liegst...

Fräulein Cooper

Danke Sophia.

Das steht soweit auch im Netz. Ist ja meine Entscheidung zu arbeiten, außerdem sitze ich eh nur vorm PC  ;)

Das mit dem Geld würde mich halt echt interessieren, traue mich aber nicht so wirklich bei der KK nachzufragen... .
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Konrad Adenauer

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Sophia77

Ich habe grad mal als Arbeitgeberin die Mutterschaftsgeldstelle angerufen, die schatzt noch, ich schreib das gleich  ;D
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Fräulein Cooper

Du rufst doch jetzt etwa nicht extra für mich an - oder? :o
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Konrad Adenauer

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Sophia77

man, war die auskunftsfreudig...

also, Du darfst arbeiten, wenn Du Pech hast wird es gekürzt und zwar Taggenau.

Der Anspruch NACH der Geburt bleibt auf jeden Fall bestehen, der vor der Geburt reduziert sich exakt um die gearbeiteten tage.

OTON: "manche Kassen merken das nicht, wenn sie es merken sind sie sehr pingelig"
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Fräulein Cooper

Ich danke Dir vielmals Sophia  :-*, dann leg ich ab nächste Woche die Beine hoch  ;D
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Konrad Adenauer

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Katja

#7
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