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Allgemeines => Allgemein => Gesundheit ! => Thema gestartet von: Kati+Jessica Sarah am 09. August 2012, 19:31:53

Titel: Krank schreibung auf kind
Beitrag von: Kati+Jessica Sarah am 09. August 2012, 19:31:53
Hallo

Bin mit meine Maus krank geschrieben und muss jetzt den krankenschein hinten ausfüllen. Brauch da mal hilfe. Hab ich Anspruch auf Entgeltfortzahlung mein arbeitgeber an mir?

Lg Kathleen mit Familie
Titel: Antw:Krank schreibung auf kind
Beitrag von: guest4811 am 09. August 2012, 20:19:48
Also ich habe keinen Anspruch auf Entgeldleistungen vom AG. Und ich denke, die meisten werden das nicht haben.

Wenn du dir nicht sicher bist, was du ausfüllen musst, geh doch einfach zur KK und lass dir helfen.
Ich mach das immer so, dann ists wenigstens richtig ausgefüllt :)
Titel: Antw:Krank schreibung auf kind
Beitrag von: Kati+Jessica Sarah am 09. August 2012, 21:02:44

@ MammaMuh
Ok dann werd ich da morgen gleich mal hin. Danke
Titel: Antw:Krank schreibung auf kind
Beitrag von: toki am 10. August 2012, 05:47:43
...
Titel: Antw:Krank schreibung auf kind
Beitrag von: waldfee am 10. August 2012, 10:40:17
wiesi willst du dir soviel mùhe machen, wenn du mit einemkrankenkind zu hause bist und extra zur krankenkasse gehen?
einfach so wie er ist zum arbeitgeber schicken, wenn man da noch was benötigt, wird mandir bescheid geben.
ichgebe meinenimmer so ab, wie ich ihn vom arzt bekomme. hat noch nie jemand nachgehackt...
Titel: Antw:Krank schreibung auf kind
Beitrag von: guest4811 am 10. August 2012, 11:05:21
Aber dein Arbeitgeber bekommt ja nur ne Kopie von der Vorderseite und das Original bekommt die Krankenkasse, mit ausgefüllter Rückseite.
Titel: Antw:Krank schreibung auf kind
Beitrag von: waldfee am 10. August 2012, 13:52:11
ich gebe das, was ich vom kinderarzt bekomme beim arbeitgeber ab und gut is'
bisher gab es da nie schwierigkeiten.  :)
Titel: Antw:Krank schreibung auf kind
Beitrag von: Katie am 18. August 2012, 19:03:58
Da mein Arbeitgeber ein Original verlangt lasse ich mir diesen Schein immer doppelt geben. Einer geht dann zum Arbeitgeber. Der andere, mit ausgefuellter Rueckseite, an die Krankenkasse.
Von der bekommst du dann dein Geld.