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Begonnen von Flower Eight Revival, 22. Oktober 2013, 12:36:42

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Flower Eight Revival

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#25
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jewa

Zitat von: Tanzmaus am 25. Oktober 2013, 07:21:29
Doppelbett und 2 Kinderbetten. Schläft man mit jemanden anderen zusammen in einem Zimmer? Denn da würde ich streiken.

Nein, natürlich nicht.
Aber wir waren ja zu viert dort, also so geplant. Sprich das Rehakind (4J), die kleine Schwester (2J) und Baby (3 Mon.), das hätte der Papa alleine nicht geschafft, also sollten alle mit bzw. wollte ich nach Werscherberg solange ich noch schwanger bin, was die KK aber erfolgreich verzögert/verhindert hat.  :-(
Und dann war das Zimmer für uns vier so ein Hamsterkäfig, dass wir umplanen mussten.
Beim zweiten Anlaug (1,5 J.) später wurde das Zimmer anders eingerichtet mit Etagenbett (für die beiden Jungs) und für mich ein Einzelbett.
Die haben ja alles, was benötigt wird von Gitterbetten, Babyreisebett, Etagenbett, normale Betten (einzel und doppel).

Also keine Sorge!!  :-*
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Das Leben wäre viel einfacher, wenn ich dich nicht getroffen hätte.
Es wäre nur nicht mein Leben.

Flower Eight Revival

#27
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Flower Eight Revival

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#28
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Tanzmaus

Wir müssen ihn bei unserer Rentenversicherung beantragen.
Wenn ich wieder gesund bin, gehe ich zum KiA und lass den Antrag ausfüllen. Wir haben ihn letzte Woche bekommen.

Ich wünsche Dir viel Glück.
Lieben Gruß
Maren

Flower Eight Revival

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#30
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jewa

@Tanzmaus
Müssen tut ihr das nicht. Aber wenn man die KK anfragt, wegen des Formulars, schicken die einem automatisch das von der RV (die KK will ja nicht unbedingt Leistungsträger sein). Wenn die KK Kostenträger sein soll (und das ist ja sinnvoller, weil es ja um die Gesundheit deines Kindes geht und erstmal weniger darum, dass die zukünftige Arbeitskraft sichergestellt wird), muss dein (Kinder-)arzt mit Formular X den Antrag stellen, dass er Formular Y (= Antragsformular KK) kriegt. Du kannst das gar nicht.
Hab ich auch schmerzlich (zeitaufwändig) erfahren müssen.
Unser Kostenträger war auch immer die KK (aus den vorgenannten Gründen) und das war letztendlich wesentlich unkomplizierter.
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Flower Eight Revival

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#32
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Tanzmaus

Das grüne Formular hat er ausgefüllt. Von der Kasse habe ich den Antrag für die Rentenversicherung bekommen. Die ist dafür zuständig. Liegt wohl an der Kasse.
Lieben Gruß
Maren

Flower Eight Revival

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#34

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Tanzmaus

Danke Blume.

Ich habe gar nicht geschaut, was der Kinderarzt angekreuzt hat. Die KK hatte gesagt, dass der KiA das "Muster 60" (Einleitung von Leistungen zur Rehabilation) einreichen muss. Das haben wir auch getan.
Dann kam nach 2 Wochen die Antwort der KK, dass der Antrag selber an den Rententräger gestellt werden muss. Auf ein Wahlrecht wurde ich nicht hingewiesen. Wir sind bei der Barmer.  :-\

Ich habe ehrlich gesagt, sowieso schon die Hoffnung aufgegben. Der Kindergarten will keinen Bericht schreiben, dass Lia diese Reha benötigt. Denn wenn sie die Reha mitten im Kiga Jahr bekommt, verliert sie den Platz im Kindergarten. Daher schreiben sie keine Empfehlung.
Ferner ist der Bericht vom SPZ auch nicht gerade sehr aussagekräftig. Also nur mein Bericht und ich habe schon oft gehört, dass die Rentenversicherung den ersten Antrag fast immer ablehnt. Dann muss ich ihn neu beantragen, bis der dann wieder durch ist, ist sie in der Schule und da möchte ich sie ungerne gleich 4 Wochen raus nehmen.

Ich kann ja nur in den 6 Wochen Sommerferien. Da werden die Plätze inzwischen schon fast alle reserviert sein.

Ich lege jetzt meine ganze Hoffnung auf die Sprachheilklasse, denn dann braucht sie die Reha nicht so dringend und könnte sie dann auch erst in 1 oder 2 Jahren machen, wenn es dann noch nötig ist.

LG
Lieben Gruß
Maren

jewa

@Tanzmaus
Wenn ich das lese bin ich mal wieder sprachlos, was die KK da so alles vom Stapel lässt.  :-( :'(

Wenn ich es richtig verstehe, dann ist der Antrag schon gestellt worden (wann? Hast du eine Kopie davon? Wann ist der Antrag bei der KK eingegangen?)?
Dann hat die KK nach § 14 SGB IX eine 14tägige Frist zu prüfen, ob sie zuständig sind oder nicht, wenn sie nicht rechtzeitig weiterleiten, dann sind sie wegen Fristablauf automatisch zuständig. Sofern rechtzeitig weitergeleitet wurde, ist der zweit angegangene Träger automatisch zuständig um "dauerndes weiterschieben zu unterbinden".
Bitte also mal genau prüfen, ob das schon alles rechtens war.

Wegen des Kindergartenplatzes, bei uns ist es nur so, dass wenn das Kind unentschuldigt fehlt, der Platz nach 4 Wochen (oder so) gekündigt werden kann. Bei einer Reha die notwendig und entschuldigt ist, ist das aber eigentlich nicht der Fall. Da würde ich mal genau in der Kigasatzung nachlesen.
Ich fände es empörend, wenn es wirklich so wäre wie du sagst, da ist ein Kind, das Hilfe braucht und dann wird von hinten ans Bein gepinkelt. Das ist Diskriminierung und das würde ich denen auch so sagen und nicht nur von mir, sondern ggf. auch über die Presse mit einem Leserbrief oder so.
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Flower Eight Revival

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#37
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Tanzmaus

Ein kleines Formular zum ausfüllen haben wir nicht bekommen. Daher wollte ich gerne die Berichte mit einreichen.
Der Bericht vom KiA geht selbstverständlich mit, aber er kennt Lia nicht so genau. Der Kindergarten ist natürlich besser informiert.

Kannst Du mir per PN mal sagen, was dort gefragt wird.
Danke.

@jewa: Den Antrag selber habe ich noch nicht eingereicht. Ich sollte nur das Muster 60 vom KiA ausfüllen lassen, damit ich den Antrag bekomme. Den Antrag habe ich jetzt von der Rentenversicherung erhalten und muss ihn dort ausgefüllt wieder einreichen.

@Kindergarten: Das liegt daran, dass sie schon in einem Sprachheilkiga geht. (Der Platz wird durch das Land bezahlt. Wir müssen nur den Essensbeitrag leisten. )
Durch die Reha könnte sie so gute sprachliche Fortschritte machen, dass sie nicht mehr in diesem Kiga gehen darf. Das bedeutet, ich muss nach der Reha eine neue Sprachstandserhebung machen lassen und den Platz neu beantragen. Wenn dann der Platz wieder genehmigt wird, könnte sie weiter gehen. Dann sind aber schon Ferien und sie geht zur Schule. Eigentlich unrelevant für uns. Aber der Kindergarten kann eben aus diesem Grund keine Empfehlung schreiben.
Lieben Gruß
Maren

Flower Eight Revival

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#39
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jewa

@Tanzmaus
Bei uns war es damals so, dass ich die KK anrief und ein Antragsformular wollte, die Dame schickte mir dann G200 zu, denn was anderes gäbe es nicht.
Nachdem wir (also der Kia) mit "(beantrage Antrags-)Formular 60" die Zusendung des "Antragsformular 61" beantragt haben, kam dann tatsächlich das mit von der KK als Kostenträger (welches es vorher nicht gab!?  :-()...

Ich würde auf das richtige Formular bestehen, denn ich würde die KK als Kostenträger wollen.

Das mit dem Kigaplatz würde ich trotzdem nicht so dramatisch sehen, es ist in den wenigsten Fällen so, dass die Kinder nach einer Reha zu 100% wieder hergestellt sind. Gerade nach Werscherberg kommt ein Schub erst so nach ca. 6 Wochen und die Ämter und Behörden kriegen eine Sachstandserhebung auch nicht so schnell hin.
Unser Sohn war nach der ersten Reha auch in einer SVE und es gab damals definitiv keine Probleme.  :)
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