Versicherungsfrage

Begonnen von Fliegenpilz, 13. September 2017, 08:31:43

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Martina

Ich wundere mich immer was Brillen kosten können. F. hat eine Ray Ban (wird das so geschrieben??) ausgesucht bei Fielmann (die übrigens kulanterweise bisher alle Reparaturen übernommen haben). Ich habe mit besseren Gläsern und entspiegelt 120,00 € bezahlt. Keine zusätzliche Versicherung.

Kaputt hatten wir öfter schon. Wie gesagt, der Optiker war sehr kulant (einmal wurde die Brille komplett getauscht). Alles sponsored by Fielmann  :D F. hat gar kein Brillenetui. Erst einmal trägt sie sie ja immer und abends liegt sie in der Küche.
Ohne

Martina

Ach und wäre uns das passiert, hätten wir den Schaden bestimmt selbst getragen. Mir wäre es zu doof, mich mit anderen deshalb auseinander zu setzen. Gerade weil es ja keine Schuldfrage ist. Hätten die Eltern von einem Kind a-c angeboten bei der Versicherung nachzufragen, super, aber ich habe die Erfahrung gemacht, dass viele Eltern glauben, dass ihre Kinder kleine Engel sind, denen so etwas nicht passiert.
Ohne

lotte81

100 Euro sind ja echt eine Hausnummer. Ich hab jetzt seit 33 Jahre Brille und nie war ein Bügel bzw. Reparatur generell so teuer. Das kostet nicht mal ein Glas. Bügel immer um die 20 Euro , Reparaturkosten kostenfrei
03/2006 ♂️
03/2008 ♀️
10/2018 ♀️

Mama2008

Jacke. Ist für mich ein gutes Beispiel.  Wir hatten schon 2-3 kaputte teure Jacken (sie haben Rangeleien auf dem Schulhof, er klettert auf Bäume, rennt durch Dornenhecken- unachtsam wie Kinder beim spielen, toben eben sind) deshalb entscheide ich bei jedem Jackenkauf ganz bewusst wieviel Geld ich eben ausgeben möchte und auch ob ich mich mit den Eltern seiner Kumpels drüber auseinander setzen will wer denn jetzt das Loch in die Jacke gerissen hat und für unseren Schaden aufkommt.

Brille. In unserer Familie gibt es nur eine erwachsene Person mit Brille und diese ist zufrieden mit einem 40€ Modell. Deshalb mache ich mir die Sache wahrscheinlich zu einfach. Mir ist bewusst, dass andere dafür mehr Geld ausgeben müssen/ möchten.

Sweetkofski

Rechtlich ist ein Erwachsner schon kaum haftbar, wenn er auf etwas tritt, was kurz zuvor auf den Boden gefallen ist.
ist auch was anderes als ein Auto im Straßenverkehr zu führen. Hier muss man den Abstand gegenüber dem Auto so halten, dass man bremsen kann jederzeit.

Fährt man aber mit 50 in der Staft und ein Kind springt von der Seite einfach so auf die Fahrbahn, ohne dass der Fahrer eine Chance hat zu bremsen, ist auch hier NICHT der Autofahrer Schuld.


Bei Kindern unter 12 Jahren kommt für die Haftbarkeit noch hinzu, dass dem Kind bewusst! sein muss, dass sein Handeln zu einem Schaden führt.
Ist im Falle eines versehentlichen Drauftretens nicht der Fall.

@ Mondlaus: dass die versicherung nicht zahlt, hat nichts mit Klauseln zu tun. Eine versicherung zahlt dann nicht, wenn der Versicherungsnehmer inklusive der versichterten Personen nicht haftet.
Was ich sagen wollte ist, dass die Versicherungen schon ziemlich genau mit der Rechtslage vertraut sind, unter welchen Bedingungen Personen haften.
Und nicht mit einem normalen Alltagsverständnis arbeiten, was einen intuitiv davon ausgehen lässt, okay Kind C ist draufgetreten, dann haftet Kind C auch für den Schaden....
Es gibt hier schlichtweg keinen zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber Kind C und auch nicht gegenüber den Eltern.

@ Indikation Brille tragen und Schulversicherung. Na, aber die Schulversicherung kommt doch gar nicht an die medizinische Indikation.
Hilft hier aber nix, weil man will ja seine Brille nicht tragen, wenn man nicht muss, nur falls sie sonst mal kaputt geht. das wäre ja auch schon irgendwie Mist.

@ Hardschale: ach so, aufgegangen, da kam echt ein pech zum anderen.

@ was mir noch eingefallen ist, daher schaue ich hier nochmal rein: wenn die Eltern von Kind C eine Deliktunfähigkeitsversicherung für ihr Kind abgeschlossen haben, dann könnte es darüber aus Kulanz laufen...aber wenn die Eltern jetzt schon so unfreundlich reagieren, ist es ja blöd.

Sowas ist sauärgerlich, wenn man auf einem Schaden sitzenbleibt, einfach weil die Verkettung der Umstände zu unglücklich ist,

Mondlaus

Sweetkovski, so ganz stimmt es nicht rechtlich. Es sei denn, ich habe es jetzt falsch verstanden. Bis zum 7. LJ sind die Kinder deliktunfähig und können nicht haftbar gemacht werden. Auf der Straße ist es anders, da gilt es sogar, bis sie 10 sind. Dann sind sie nicht haftbar. Haftbar heißt, dass man keine Schadensersatzansprüche gegen sie geltend machen kann. Sogar wenn das Kind vors Auto läuft. Das heißt, der Autofahrer bekäme nix von der Versicherung des Kindes. Es heißt nicht, dass er im strafrechtlichen Sinne Schuld wäre. Für Kinder bis 7 kann man dann ne deliktunfähigkeitsversicherung abschließen.

Bei Vorsatz ist es anders. Wenn Kinder unter dieser Altersgrenze vorsätzlich handeln, dann sind sie durchaus haftbar. Über der Altersgrenze sind sie haftbar, ob es nun vorsätzlich war oder aus versehen. Es geht bei Haftbarkeit ja nur um Schadensersatzansprüche. Wobei die Versicherung bei vorsätzlichen Schäden kaum zahlen wird.

Das andere ist die Strafmündigkeit. Da geht es dann um Vorsatz.

Zivilrechtliche Ansprüche gegen Kind C wären sicher möglich. Aber würde ich auch nicht machen. Am Ende kannst du von denen noch die Anwaltskosten zurückholen. Und ein Restrisiko bleibt auch, dass es doch nicht klappt.

Als man mir mal auf meinen IPod getreten hat, der aus der Tasche gefallen war, hat die gegnerische Versicherung gezahlt.
Kind 2011
Kind 2014
...

Nipa

Also ich habe noch nie gehört, dass Versicherungen nicht zahlen wenn am Boden liegende Dinge beschädigt werden.

Ansonsten bin ich wie Martina überrascht. Die Ray Ban unseres Kindes hat zwar ohne Gläser 120 Euro gekostet, aber wir hatten bisher auch bei gebrochenen Bügeln und Scharnieren viel Kulanz vom Hersteller und haben noch nie so viel für eine Reparatur gezahlt - und das beim örtlichen Optiker und nichtmal bei Fielmann.

Ich würde mich wohl an die Lehrer oder den Elternbeirat wenden, da es eine Sache ist, die ich geklärt haben möchte. Eventuell muss dann z.B. eine Schublade bereitgestellt werden, wo man Brille ablegen kann, wenn es schon so komische Vorschriften gibt wann die Brille getragen werden darf und wo sie wann gelagert werden darf...

guest4324

In Summe ist es einfach maximal schlecht gelaufen. Angefangen bei der Brille, die auf dem Pult liegen muss und endend bei dem wirklich abartig hohen Rechnungsbetrag.

Ich muss in der Tat sagen, dass ich die Rechnung auch selbst bezahlt hätte, wenn die Schule nicht übernommen hätte. Da hätte ich echt keine Lust mich noch mit anderen Eltern rumzuschlagen.

Aber so richtig ärgern würde ich mich wohl nur über dieses nichtsnutzige Brillenetui. Was sind denn das Dinger, die aufgehen wenn sie runterfallen?
Da würde ich ein anderes besorgen, das sicher verschlossen werden kann.

peter

Ich hab jetzt mein " gibts zur brille dazu gratis hartschalenetui" von apolla fallen lassen. Ich bin 163 cm und hab den arm nach oben gestreckt und wir haben fliesenboden. Uuuuund es blieb zu :)

Fliegenpilz

Falls das irgendwie unmissverständlich ist: Ich streite mich mit niemanden!
Es ging mir lediglich um eure Meinung und/oder Erfahrungswerte.
Der Schaden ist bezahlt (durch uns). Ich ärgere mich auch nicht, ich möchte nur Input haben ... und ggf. bei einem erneuten Fall auch etwas mehr Hintergrundwissen.


@Nachtvogel
Ich glaube, dass du mich da auch missverstanden hast - mir ging es darum, dass ich mir gewiss nicht von anderen "vorschreiben" lasse ob unsere Tochter eine 9,99€ oder 119,99€ Jacke trägt. Und wenn ein anderes Kind diese Jacke zerstört (sei durch einen Unfall und/oder mutwillig), dann hat es für die betreffenden Eltern in meinen Augen auch keine Relevanz - bzw. bietet es für mich keine Diskussionsgrundlage. Es geht schlicht & ergreifend um fremdes Eigentum.


@Fairydust
Das mit dem Reißverschluss-Etui kann eine gute Idee sein, vielen Dank! Ich werde morgen früh nochmal in die Stadt fahren - damals hatten wir uns dagegen entschieden weil die geführten Modelle nur eine weiche Kammer hatten. Ich hätte schon gerne eine Hartschale außen herum.


@Mondlaus
Ich werde sicherlich weder gegen die Eltern noch gegen die Schule klagen. Ist ja nur eine Brille und hat uns nun nicht finanziell ruiniert - aber interessant, dass es diesen Weg geben würde.


@KardaMom
Wäre ausschließlich der Bügel gebrochen, dann wäre es eine günstige Reparatur geworden. Hier gab es aber nun das Problem, dass der Bügel gebrochen ist und die Halterung/der Steg von Brille zu Bügel mit der Schraubenverbindung.


@Martina
Ich glaube mich zu erinnern, dass RayBan mittlerweile gar nicht mehr sooo teuer ist. Für meine RayBan habe ich vor Jahren auch noch richtig Geld hingelegt - und jetzt sind selbst Modelle von Mexx in der günstigen Variante teurer...


@Sweetkofski
Das mit der Indikation ist ganz einfach.
Frage der Versicherung: "Wieso lag die Brille auf dem Pult und war nicht auf der Nase des Kindes?"
Antwort der Eltern: "Weil sie sie ausschließlich im Schulunterricht (Tafelbild) tragen muss/braucht!"
Wäre sie dauerhafte Brillenträgerin und es wäre in der Pause mit Brille auf der Nase (Rempler, nächstes Kind tritt drauf, ...) passiert, dann wäre das alles kein Problem. Aber dafür bin ich dann scheinbar zu ehrlich oder ... zu doof!


@Brillenetui
Das ist ja schön, wenn eure nicht aufgehen. Wir haben einige Modelle hier (klar, drei Brillenträger und um die vierzehn Brillen im Haus). Eins geht auf, das nächste nicht. Das eine geht auf wenn es auf den Verschluss fällt, das andere geht selbst mit roher Gewalt nicht auf:

Wie schon gesagt: Viele doofe Missgeschicke!

Schnukki

Freunde von uns haben für ihren Sohn so eine Flex(also den Rahmen kann man flexibel bewegen)Brille besorgt. Total leicht mit mehr oder weniger fast nicht kaputtbaren Gläsern.
Die hat auch ein halbes Vermögen gekostet. Aber der Sohn macht viel Sport und da wäre so ein Fielmann-Kassengestell einfach doof für.

Und ja .. ich gehe jetzt mal davon aus, dass so eine Brille bei einem Tritt darauf vielleicht auch nicht so ganz ohne Schaden bleibt und das dann eine entsprechende Reparatur auch nicht nur 2,50 Euro kostet.

Ich selbst habe ein Kassengestell von Fielmann .. von vor gefühlten 100 Jahren .. Gestell Domina ... das hat schon so viel abgekommen und hält noch Bombe  ;D ;D

Sweetkofski

@ Fliegenpilz: Sorry, ich meinte, wenn sie die Brille in der Pause auf der Nase gehabt hätte, wäre die Versicherung niemals auf die Idee gekommen nachzufragen. Weil ich dich irgendwann so verstanden hatte, dass du meintest, wenn sie die Brille in der Pause getragen hätte, hätte die Versicherung wg der Indikation nicht bezahlt.

Bloß - ich würde deshalb auch nicht auf die Idee kommen, dass meine Tochter,die auch nur im Unterricht Brille trägt sie in der Pause auf lässt, nur damit die Versicherung zahlt.


@ Mondlaus. Ähm.. Nee.
Ein Kind bis zur Vollendung des 7. LJ ist absolut deliktunfähig.
Auch bei Vorsatz.

Die Grenze bis 10 gilt für den Straßenverkehr. Hier eh absolut irrelevant.

Bleibt nur noch die generelle Einsicht von Minderjährigen.

Strafrechtliche Dinge wären auf die Gesamtsituation ja sowieso nicht anzuwenden.

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Die Sachlage ist hier aber eh (beinahe) unabhängig vom Alter. Niemand muss damit rechnen, dass plötzlich eine Brille auf dem Boden liegt.
(Im Gegensatz zum stoppendem Auto im Stau, damit muss man rechnen).
= man ist nicht Schuld, wenn man drauf tritt, wenn da plötzlich so eine Brille am Boden liegt = man ist nicht haftbar = kein zivilrechtlicher Anspruch


= unabhängig von Kosten und Ärger, nein auch keine theoretische Möglichkeit zur Klage. Auch nicht zivilrechtlich.
Nicht bei der Fall- Konstellation Kind B+Kind C

@ Nina: naja schon. Dinge, die nicht auf den Boden gehören, haben da nichts zu suchen, denn sonst könnte jmd versehentlich drauf treten und der Gegenstand kaputt gehen.
Schon im Fall von Badminton-Schlägern genau so gehabt.
Lagen neben dem Feld auf dem Boden.... Nö . War auch sehr ärgerlich.


In dem Fall ist es einfach nur maximal ärgerlich gelaufen, weil jmd anders draufgetreten ist als der sie runter geschmissen hat.


Suuuuper, suuuuper ärgerlich. Leider. Würde mich auch in den Po beissen :-*

Und dass es jetzt heißt - die Brille ist zu teuer kann ich null verstehen. Kann ja jeder selbst entscheiden und ärgern kann man sich trotzdem.


Ich hoffe jetzt gerade total, dass bei meinem Sohn nicht mal versehentlich was kaputt geht.
Seine Brille kostet gut 400 €, was aber an Spezialgläsern liegt, die er wg einer besonderen Sehschwäche benötigt. Wenn da jetzt mal durch so ne Sache die Gläser zerkratzen, wäre ich maximal unentspannt.
Haftbarkeit hin oder Her S:D




@

Martina

F. darf sich ihre Brille aussuchen, sie muss sie tragen und die Kosten sind mir da "egal". Mexx hatte sie auch schon und die Brille die sie jetzt hat, war für Fielmann schon hochpreisig.

Ich hätte es wie Du gemacht. Und ärgern würde ich mich auch. Aber eben über keines der Kinder sondern über den Umstand, dass sie kaputt gegangen ist.
Ohne

Mama2008

Ich denke bei einem hochpreisigen Gegenstand muss man oft auch mit einer hochpreisigen Reperatur rechnen. Auch wenn es rechtlich und moralisch vielleicht nicht immer korrekt ist. Bleibt man in vielen Fällen leider selbst auf den Kosten sitzen. Meine Erfahrung.

hallihallo

Also nehmen wir mal an, dein Kind spielt auf dem Schulhof. Fährt sich einmal durch die Haare und streift damit aus Versehen ihre Brille runter. Und just in dem Moment läuft gerade ein Kind vorbei und tritt darauf. Dann wäre doch das andere Kind in der Pflicht zu ersetzen. Dafür hat man doch eine Haftpflicht. Die meisten Haftpflichtfälle passieren doch ohne Absicht.  Ich würde da als Elternteil überhaupt kein Theater machen. Anruf bei meiner Versicherung und fertig.
Wir haben übrigens ein Nilpferd Etui mit RV  :)

~ Oma Netti ~

Das habe ich jetzt auch gelernt, dass es offensichtlich einen Unterschied macht, ob Brille auf Nase oder nicht. Bei uns hat die Schulversicherung gezahlt. Aber da war die Brille halt auch immer auf der Nase.
Und warum zicken nun die Eltern von Kind c? Wo ist denn das Problem? Für was hat man denn eine Haftpflicht? Ich hätte das anstandslos gemeldet und gut.

Sweetkofski

#41
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;

Der versehentliche Tritt eines Kind auf eine Brille, die jmd anderes soeben auf den Boden hat fallen lassen, als schuldhaftes bzw. zumindest fahrlässiges Verhalten zu definieren ist juristisch sicher nicht möglich.

Dies wäre aber die notwendige Bedienung für eine zivilrechtliche Haftung des Kindes.


So einfach, dass die Haftpflicht ohne Ausnahme zahlt, wenn man versehentlich etwas kaputt gemacht hat, ist es leider nicht immer...


So nun genug der Juristerei.


Es ist echt richtig blöd gelaufen und würde mich auch total ärgern. Ich kann es nur noch einmal wiederholen.


Manchmal zahlen die Versicherungen trotzdem aus Kulanz.
Denn den Versicherungsnehmer zu verprellen, weil es ihm trotzdem unangenehm ist den Schaden verursacht zu haben, ist nicht immer sonderlich klug.

Den Eltern des Kindes scheint es aber ja offenbar gar nicht unangenehm zu sein.
Schade.

Fliegenpilz

@Netti
Ich kann dir nicht sagen wieso die Eltern von Kind C zicken. Ich habe weder mit den Eltern von Kind B noch von Kind C (bisher) gesprochen. Ich habe mich an die Schule so wie an unsere eigene Versicherung gewendet, weil ich gar kein Interesse an Diskussionen habe/hatte. Unsere große Tochter kam nur nach Hause und hat berichtet, dass nach Schulschluss die Eltern von Kind C sie angeschrien haben - aber nächste Woche Dienstag ist Elterninformationsabend ... da werde ich dann darum bitten, dass solche Dinge bitte direkt auf Elternebene geklärt und nicht die Kinder abgefangen werden. Ich habe nämlich auch nicht mit Kind B oder Kind C gesprochen.


Aber all meine Zeit beim Optiker führte dazu, dass ich mir zwei neue Brillen ausgesucht habe. Ist doch auch was Schönes.

peter


~ Oma Netti ~

Wie blöd. Was schreit man denn ein Kind an, wegen sowas... unmöglich.  :-X

Zwei Brillen finde ich toll. Ich liebe Brillen. Wenn meine nicht immer recht teuer wären, hätte ich auch gleich mehrere.  ;D

Schnukki

@ Fliegenpilz: vielleicht hat Kind C. es seinen Eltern ehrlich gesagt und die dachten es gibt nun Ärger oder wussten nicht das für so etwas die Versicherung greift.
Leider reagiert man da im Affekt manchmal nicht immer so besonnen - auch wenn es falsch ist.

Ich hatte jetzt mal aus Spaß die Rechnung von meinem Mann draußen .. der hat maximal 0,5 irgendwas ... Gestell Boss Orange ... (war was um die 120 Euro) .. dann Gläser die entspiegelt sind und wo nicht so schnell Kratzer kommen. Also nix dramatisches. Und trotzdem knapp 200 Euro.
Wenn ich dann noch bedenke was man bei z.B. -4 alles zaubern kann .. Gläser dünnern .. leichter ... bruchsicher. Da kommt man doch schnell auf 300 - 400 Euro.

Fliegenpilz

Ich habe mir ja zwei neue Brillen ausgesucht und extra mal auf die Preise geschaut - bei Fielmann.
Und tatsächlich gehörte Ray-Ban eher zu den günstigen Modellen. Am Besten gefiel mir u.a. eine von Burberry, aber 194€ ohne Gläser. Oder Maui Jim (Sonnenbrille) - 305€ ohne Gläser. Da war ich dann doch zu geizig!
Jetzt wurde es ein Modell von Mexx, ein Modell von Ray-Ban. Erschrocken war ich über die Qualität der Esprit Brillen. Lumeliger Pröll!

Nipa

Meine Brille kostet mich - ohne Luxusgestell - auch immer knapp 500 Euro, denn ich hab -6,25 Dioptrien und am -6,0 wird es teuer  :P

Witzig, bei den Kinderbrillen sind bei uns RayBan in etwa gleich teuer wie die Oio (Eschenbach) und das sind dort die teuren Markenbrillen. Die günstigeren Brillen sind no Name Produkte.

~ Oma Netti ~

Also hätte ich Gleitsicht genommen, hätte ich über 700€ bezahlt, bei Fielmann. Gestell unter 100€.
Ich hab -5,25 und -5,75 mit arger Hornhautverkrümmung.

Martina

F. hat -4,75 und dünnere Gläser (kostet uns auch extra). Ab dem 12. Geburtstag wird es teurer, wenn die Kasse die Kunststoffgläser nicht mehr bezahlt.

Ich glaube, dass Bremen insgesamt günstiger ist.  8) Im Prinzip ist es doch egal, vermutlich ist es eh überall anders und kommt auch auf den Inhaber an. Hier sind sie sehr kulant (und billig fand ich unsere Brille nicht). In unserem Laden gab es kaum teurere Kindernrillen (deshalb wunderte ich mich einfach).
Ohne