Diskriminierung von Kindern behinderter Eltern?

Begonnen von Landei, 27. Juni 2016, 23:09:25

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Landei

Ich bin aufgrund von MS und Lipolymphödem seit 2011 EU-Rentner.
Und häufig gibt es da im Hort Probleme mit.

Aktuelles Problem, daß mir gerade die Tränen in die Augen treibt:

Der Hort geht hier ja normalerweise bis 6. Klasse.
Sohnemann ist jetzt 4., kommt in die 5.
Laut einer Horterzieherin darf er ab 5. Klasse nicht mehr in den Hort, weil ich nicht arbeite.
Er hat sich so auf die Übernachtung im Hort gefreut (vom 1. auf den 2. Ferientag), und nun wird er bestraft, weil ich krank bin?

Ich bin ja nicht einfach so "zu Hause", ich kann aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten gehen.
Die Kinder leiden schon genug, weil ich vieles nicht so mitmachen kann, wie andere Mütter.
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Ich bin nur für das verantwortlich, was ich sage (schreibe) und tue, nicht für das, was Ihr versteht (lest) und daraus macht!!!

BiDi

Diskriminierung würde ich das nicht nennen - die Regeln gelten ja für alle: Hortplatz 5., 6. Klasse nur für Kinder, deren Eltern berufstätig sind. Ich vermute, mit Kindern bei denen ein Elternteil z.B. in Elternzeit ist, wird nicht anders verfahren.

Er wird in meinen Augen auch nicht bestraft: Ihr habt halt (wie vermutlich viele andere auch) keinen Anspruch auf einen Hortplatz mehr.

Bei uns im Hort gab es diese Regel auch (die galt aber schon ab Klasse 1) - allerdings gab es neben der Berufstätigkeit noch eine Sozialklausel: Auch Kinder, die nachweislich im Hort besser aufgehoben waren als zuhause (z.B. wegen Krankheit, Überforderung der Eltern) konnten einen Hortplatz bekommen.

Grüsse
BiDi   
Mattis: * 3.2004
Moritz: * 4.2005

~ Oma Netti ~

Ich würde da nachhaken. Da du nachweislich krank bist und dich nicht dauerhaft um deine Kinder kümmern kannst, steht euch bestimmt trotzdem ein Platz zu.

Martina

Vermutlich aber nicht mehr für einen 10 jährigen?  :-[ Bei uns hat man, berufstätig, nur in der 1. und 2. Klasse einen Anspruch auf einen Hortplatz, ab Klasse 3 müssen die Kinder im Zweifel alleine bleiben. Wenn es keine Plätze gibt. Ab Klasse 5 gibt es hier überhaupt keinen Hortplatz mehr.

Ich glaube also wirklich nicht, dass es diskriminierend gemeint ist. Wenn ein 1. Klässler den Platz braucht...  :-[
Ohne

~ Oma Netti ~

#4
Bei uns gibt es erst gar keinen Hort.  ;)
Aber im Osten sind ja ganz andere Plätze vorhanden.
Ich habe eine Freundin mit MS, auch zwei Kinder und ich weiß wie sehr die Kinder verzichten mussten. Von klein auf. Ich würde einfach nicht locker lassen. Im Zweifel bringst du eine Bescheinigung vom Arzt, dass du nicht in der Lage bist die Kinder täglich zu betreuen bis den Mann von der Arbeit kommt. Bei meiner Freundin konnte der Mann nur Teilzeit arbeiten und sie bekamen noch Geld aufgestockt vom Amt (Weil es hier eben keine Betreuung nach der Schule gab).

Emelie

Die Erzieherin kann das so gar nicht entscheiden. Ich würde mich an den Träger wenden und nochmals genauer nachhaken, denn in dieser Regelung gibt es meist auch Ausnahmefälle, wie BiDi auch schon geschrieben hat.

Honigbluete

Ich würde es auch mit der genannten Sonderregelung probieren. Du bist ja nicht zuhause, weil es dir so gut geht und du keine Lust hast zu arbeiten, sondern weil du es nicht kannst. Und du kannst dich vielleicht nicht so gut um die Kinder kümmern, wie es nötig ist... Versuche es auf jeden Fall! Und wenn es dir nur um die Übernachtung geht, frag doch da wenigstens mal nach, ob er sie so mitmachen darf...

Nicht nur an den Träger, sonden auch ans Jugendamt, Landschaftsverband, Behindertenverband etc wenden...

dasmuddi

ich vermute mal du wohnst auch in Brandenburg


Anspruch hat man bis Ende 4. Klasse auf einen Hortplatz.

Ab Klasse 5 und 6 nur mit Antrag bei der Gemeinde oder Stadt ( wie auch immer)
bei uns wäre es die Gemeinde.

Hier ist es so je mehr Kinder desto besser. So können sie mehr Angebote zu nutzen, können mehr anbieten da mehr Personal zur Verfügung steht

was ich nicht verstehe jetzt , wieso darf dein Sohn jetzt nicht mit zur Übernachtung , das Hortjahr endet im August und nicht zu Beginn der Sommerferien. Also jetzt darf er auf jeden Fall noch mit

Ansonsten würd ich wirklich einen Antrag stellen inkl ärztliches Attest und auf dem Kommentar pfeifen denn nicht die Erzieherin entscheidet sowas sondern ein wenig höher


Schnukki

@ Das Muddi: Nein .. weil das Jahr beginnt ja auch schon bevor die Kinder eingeschult werden! Die Kinder haben Anspruch auf einen Hortplatz noch bevor die Schule beginnt.

Ich kann mir vorstellen, dass es eine doofe Situation ist .. aber wo will man die Grenze ziehen? Die Regelung trifft auch Eltern die dann in Elternzeit sind .. ungewollt arbeitslos etc.

Es gibt doch auch Feriencamps .. vielleicht wäre das eine Alternative.

guest76

@schnukki:Also hier geht das Hort Jahr auch bis zu den Ferien und die neuen können dann erst ab dem neuen Schuljahr den Platz nutzen

dasmuddi

meine Tochter jetzt 4. Klasse hätte  bis Ende der Ferien den Hortplatz nutzen können und wenn sie gewollt hätten, hätte aie auch auf Ferienfahrt gehen können. Von daher geht das Hortjahr bis nach den Ferien. Ich muss ja auch den August noch zahlen.

Schnukki

Hmmm aber so gesehen ist man mit Abschluss der 4. Klasse 5. Klasse .. ich glaube in Berlin würde das nicht gehen.
Ich weiß es allerdings nicht genau, da meine Tochter eben gar nicht in den Hort geht.

~ Oma Netti ~

Sehe ich anders. Es ist ein Unterschied, ob man in Elternzeit oder arbeitslos ist, aber gesund oder ob man krank ist und die Kinder gar nicht täglich so lange adäquat versorgen KANN. Da kann man durchaus eine gerechte Grenze ziehen.
Ich weiß nun nicht genau wie es Landei gesundheitlich geht, aber meine Freundin konnte wirklich fast nix mit ihren Kindern machen. Bekam schon mit unter 30 Rente und ist heute mit 46 ein Pflegefall mit Pflegestufe 3, sie kann nichts mehr alleine. MS ist schon eine echt beschissene Krankheit und man sollte sich alle Hilfe holen, die es irgendwie gibt. Dazu zählt für mich auch ein Hortplatz.

Glucke1975

Zitat von: Martina am 28. Juni 2016, 07:30:10
Vermutlich aber nicht mehr für einen 10 jährigen?  :-[ Bei uns hat man, berufstätig, nur in der 1. und 2. Klasse einen Anspruch auf einen Hortplatz, ab Klasse 3 müssen die Kinder im Zweifel alleine bleiben. Wenn es keine Plätze gibt. Ab Klasse 5 gibt es hier überhaupt keinen Hortplatz mehr.

Ich glaube also wirklich nicht, dass es diskriminierend gemeint ist. Wenn ein 1. Klässler den Platz braucht...  :-[

Ich kann mich dem nur anschließen. Ich wohne in S-H, und hier muss man jedes Jahr aufs Neue nachweisen, dass man arbeitet. Ansonsten hat man bereits ab Klasse 1 keinen Anspruch auf einen Hortplatz. Das sind leider Gesetze, an die sich auch die Erzieherin/ Leitung halten muss. Natürlich gibt es ganz sicher auch Ausnahmen. Aber ab Klasse 5 sind die Kinder mind. 10 Jahre alt, und können daher auch notfalls mal ohne Hilfe zu Hause bleiben. :-/ Auch wenn das nicht immer nachvollziehbar ist, so hat diese Gesetzgeberei ja auch den Hintergrund, dass für diejenigen, die wirklich nicht zu Hause sind, genügend freie Plätze für die Kinder frei bleiben. :(
Vielleicht kann man kurzfristig einen Platz ergattern, falls nicht alle Hortplätze belegt sein sollten. Aber hier stehen die Leute für diese Plätze Schlange. :-/
Ehem. brittchen :)
Wieder da, aber nur ein ganz kleines bißchen. ;)


Glucke1975

Zitat von: chipgirl am 28. Juni 2016, 10:33:19
@schnukki:Also hier geht das Hort Jahr auch bis zu den Ferien und die neuen können dann erst ab dem neuen Schuljahr den Platz nutzen

Bei uns geht das Hortjahr bis zum 01.08.
Bis dahin können die "Großen" noch im Hort alles an Ferienprogramm mitmachen. Danach wird Platz für die "Neuen" geschaffen.
Dadurch kann meine Tochter dieses Jahr auch nicht mit auf Hortreise, die eigentlich sonst immer auch als Abschlussreise genutzt wurde. Denn sie findet zum 1. Mal erst nach dem 31.07. statt. :( Aber so läuft es eben manchmal. :-/
Ehem. brittchen :)
Wieder da, aber nur ein ganz kleines bißchen. ;)


Glucke1975

Zitat von: ~Netti~ am 28. Juni 2016, 11:20:45
Sehe ich anders. Es ist ein Unterschied, ob man in Elternzeit oder arbeitslos ist, aber gesund oder ob man krank ist und die Kinder gar nicht täglich so lange adäquat versorgen KANN. Da kann man durchaus eine gerechte Grenze ziehen.
Ich weiß nun nicht genau wie es Landei gesundheitlich geht, aber meine Freundin konnte wirklich fast nix mit ihren Kindern machen. Bekam schon mit unter 30 Rente und ist heute mit 46 ein Pflegefall mit Pflegestufe 3, sie kann nichts mehr alleine. MS ist schon eine echt beschissene Krankheit und man sollte sich alle Hilfe holen, die es irgendwie gibt. Dazu zählt für mich auch ein Hortplatz.

Das ist ganz furchtbar, und es sollte für solche Fälle immer Sonderlösungen geben. Aber ich glaube, der Hort ist da der falsche Anlaufpunkt. Ich bin der Meinung, dass für solche Fälle auch andere Betreuungsmöglichkeiten vorhanden sind. Aber so genau kenne ich mich da leider nicht aus. Vor allem, weil es ja von Bundesland zu Bundesland nochmal wieder anders ist.
Ehem. brittchen :)
Wieder da, aber nur ein ganz kleines bißchen. ;)


~ Oma Netti ~

Soweit ich weiß lebt Landei aber im Osten und dort gibt es viel mehr Betreuungsplätze als bei euch oder bei uns. Hier gäbe es einfach schlicht keinen Hort. Sowas haben wir hier nicht, egal ob berufstätig oder nicht.  ;)
Aber im Osten sind ja doch mehr Plätze verfügbar, daher würde ich das als erstes versuchen. Versuch macht kluch. Und wenn das wirklich gar nicht geht, als Sonderregelung, dann würde ich mich nach Alternativen umsehen.

Glucke1975

Netti, Hort haben wir hier schon. Aber nur bis zur 4. Klasse einschließlich, und auch nur, wenn beide Elternteile berufstätig sind. Das muss wie gesagt jedes Jahr neu nachgewiesen werden.
Wie das im Osten ist. weiß ich natürlich nicht. Aber die Gesetze scheinen ja ähnliche Regeln vorzuschreiben wie bei uns, also dass alle Elternteile berufstätig sein müssen. Die Frage danach, warum man nicht berufstätig ist, kommt ja in der 1. Instanz leider nicht. :-/

Ich würde mich auf jeden Fall weiter umhorchen, was es noch für Alternativen gibt. Aber ich glaube, das Problem lag ja eher darin, dass das Kind nicht mehr im Hort bleiben kann, weil jemand zu Hause ist. :-/
Ehem. brittchen :)
Wieder da, aber nur ein ganz kleines bißchen. ;)


dasmuddi

ich kann nur für uns sprechen, brandenburger Land

grosse Grundschule bis 6. Klasse laufend

hier gehen 99,9% der Kinder in Hort, es gibt für alle ein Platz, auch für Eltern die nicht arbeiten, denen steht 10 Stunden die Woche zu. Das wäre bis 15:30 Uhr können die Kinder verlässlich betreut werden.
Ab 5. Klasse kann man weiterhin Hortbetreuung beantragen aber dann wirklich für Eltern die voll berufstätig sind.
Wobei ich jetzt auch gefragt wurde ob M. weiter im Hort bleibt bei meinen Arbeitszeiten obwohl ich nur als Aushilfe arbeite. Aber man kennt sich hier und wir würden dann noch einen Platz bekommen wenn mein Kind wollen würde.
Und da noch ein Geschwisterkind weiterhin im Hort ist, wäre es garkein Problem

~ Oma Netti ~

Mit Aushilfe hat das ja auch nix zu tun. Es kommt darauf an wie deine Arbeitszeiten liegen.
Ich hatte auch einen Krippenplatz für meinen großen Sohn, obwohl ich nicht 100% jeden Tag arbeitete.
Ich machte damals ja nur 20 Stunden und wenn ich Samstag arbeiten musste, konnte es schon vorkommen, dass ich zwei Tage unter der Woche frei hatte. In anderen Wochen wiederum arbeitete ich fünf Vormittage. Ich musste nachweisen, dass ich arbeite und unterschiedliche Arbeitszeiten habe und damit stand mir der Krippenplatz zu. (Betreuungszeit in der Krippe Mo-Fr 7:30 Uhr bis max. 13 Uhr)

Schnukki

Zitat von: ~Netti~ am 28. Juni 2016, 11:20:45
Sehe ich anders. Es ist ein Unterschied, ob man in Elternzeit oder arbeitslos ist, aber gesund oder ob man krank ist und die Kinder gar nicht täglich so lange adäquat versorgen KANN. Da kann man durchaus eine gerechte Grenze ziehen.

Ein Kind kann doch aber nichts dafür, wenn Eltern arbeitslos werden - weil z.B. die Firma schließt .. oder die Eltern vielleicht zu alt sind oder psychisch krank - muss ja nicht immer körperlich sein. Auch da sind die Kinder die leittragenden.
Und auch ein Kind, welches dann eine Mutter in Elternzeit hat, wäre vielleicht gerne mit seinen Freunden im Hort - weil vielleicht alle seine Freunde in der Hortzeit sind. Also wäre das Kind auch diskriminiert!

Bei uns in der Schule sind nur die Kinder in der 1 und max. 2. Klasse im Hort. Obwohl es echt tolle Angebote gibt.

A.n.j.a

Als Diskriminierung empfinde ich das auch nicht.

Hier - Berlin - Hort bis 4. Klasse, bin voll berufstätig und alleinerziehend  Sobald die Grosse in die 5. kam, hätte ich das neu beantragen müssen.

Mit welchen Erfolgsaussichten, weiss ich gar nicht, da ich es nicht gemacht habe - der Hort wäre woanders gewesen, da in der Grundschule nur Platz war für die Klassen 1-4.  Kam aus diversen Gründen nichtin Frage. Das gleiche Problem habe ich dann ab dem kommenden Schuljahr, wenn die Kleine auch nicht mehr in den Hort kann/gehen wird.

Ich denke, dass es für Landeis Situation mit entsprechenden Belegen/Attesten durchaus Möglichkeiten gibt. Aber wie schon gesagt von einigen, das entscheidet garantiert nicht der Hort oder die dortigen Erzieher, sondenr die zuständige Behörde.
Hier ist das Bezirksamt/Jugendamt, wo ich eben alles auch beantragt habe, zuständig. Bei Euch Landei (Beelitz?) das entsprechende Brandenburger pendant. Da geht hoffentlich was.

Und wegen der Übernachtung - das sollte doch aus Kulanzgründen irgendwie möglich sein, dass er da mitmacht.


~ Oma Netti ~

Zitat von: Schnukki am 28. Juni 2016, 13:22:53
Zitat von: ~Netti~ am 28. Juni 2016, 11:20:45
Sehe ich anders. Es ist ein Unterschied, ob man in Elternzeit oder arbeitslos ist, aber gesund oder ob man krank ist und die Kinder gar nicht täglich so lange adäquat versorgen KANN. Da kann man durchaus eine gerechte Grenze ziehen.

Ein Kind kann doch aber nichts dafür, wenn Eltern arbeitslos werden - weil z.B. die Firma schließt .. oder die Eltern vielleicht zu alt sind oder psychisch krank - muss ja nicht immer körperlich sein. Auch da sind die Kinder die leittragenden.
Und auch ein Kind, welches dann eine Mutter in Elternzeit hat, wäre vielleicht gerne mit seinen Freunden im Hort - weil vielleicht alle seine Freunde in der Hortzeit sind. Also wäre das Kind auch diskriminiert!

Bei uns in der Schule sind nur die Kinder in der 1 und max. 2. Klasse im Hort. Obwohl es echt tolle Angebote gibt.

Aber ein Elternteil, welches "nur" arbeitslos wurde, kann sich doch um die Kinder kümmern.  ??? Und ein Elternteil, wo die Mutter in Elternzeit ist, auch.  ??? Eltern, die psychisch krank sind, fallen wieder in den Bereich *Krankheit*, wie Landei ja auch, es spielt ja nun keine Rolle welche Art Krankheit man hat.

Klar, für die Kinder ist es vielleicht blöd, wenn die Freunde alle im Hort sind. Das kann ich nachvollziehen. Ich bin ja sowieso und grundsätzlich für Betreuung, nein für einheitlich bezahlbare Betreuung für alle, egal aus welchem Grund die Kinder nun in den Hort gehen sollen. Aber das gibts eben nicht. Leider.  :-[

lotte81

#23
Ich kann mir vorstellen, dass es dich traurig und wütend macht und du dich/ deine Kinder diskriminiert fühlst, würde aber auch nicht als Diskriminierung sehen...Die Regeln scheinen da bei euch ja erst Mal eindeutig zu sein. Wer daheim ist, hat keinen Anspruch.  HIer gibt es ab der 5. Klasse so was gar nicht mehr.... Insofern kann ich nicht mitreden. Es gibt nur für Haupt- und Realschüler noch Ganztagsschulen, für Gymnasiasten gibt es gar keine Nachmittagsbetreuung nach 13 Uhr.. Auch irgendwie nicht fair., geht man somit davon aus "Gymnasiastenmamas" sind grundsätzlich daheim  ??? (davon wird wirklich ausgegangen, dass einer daheim ist)..Hort ist hier eh mit Ende spätestens des 4. Schuljahres rum, wobei Vorrang immer die Kleinen (also 1. und 2. Schuljahr) haben, somit kann man auch schon früher rausfliegen, egal wie lang die Eltern arbeiten. Das gleiche gilt für Betreuung und Ganztagsschule. Gerade habe ich hier von einer Schule erfahren, dass die Kinder ab de, 3 Schuljahr gar nicht mehr in die 14 Uhr Betreuung dürfen.

Aus dem Kindergarten kenne ich es auch so, dass man, sobald es zu wenig Plätze gibt, kein REcht mehr auf einen Ganztagsplatz hat, wenn man nicht arbeitet. Warum man daheim ist, ist erst Mal egal... Außer man ist arbeitssuchend oder in Elternzeit.... Dann bleibt die Möglichkeit auf einen Ganztagsplatz bestehen (Anspruch hat man eh nicht) ....In Elternzeit finde ich es übrigens auch unfair...somit essen hier nämlich einige Kinder in der Kita und bleiben bis 16 Uhr "nur" weil die Mama noch ein Baby daheim hat und andere müssen ihre Arbeit aufgeben oder können erst gar nicht anfange, weil sie das Nachsehen haben..... und dabei spreche ich nicht von denen, die nach ein paar Monaten wieder arbeiten gehen (dann würde ich meinen Ganztagsplatz auch nicht hergeben) , sondern auch teils Eltern, die 2-3  Jahre daheim bleiben.....

..Allerdings würde ich es auch nicht so stehen lassen, denn ich kenne es zumindest hier, dass es immer Ausnahmen geben darf. In unserer Kita durften z.B. Kinder auch ganztags bleiben, weil sie Kontakt zur Sprache brauchten oder ein Elternteil krank war und deshalb daheim (viele Arzttermine etc sind ja auch ein Grund!). Ich würde das auch mit dem Träger oder zunächst der Leitung besprechen. Vielleicht geht es ja auf dem kurzen Dienstweg?!

Was man aber bei all den Ausnahmen klar sagen muss: Ein anderes Kind, verliert dadurch eben diesen Platz, was wiederum dazu führt, dass Kind x in die Ganztagskita geht, weil die Mutter zwar daheim ist, aber kein deutsch spricht (und das Kind die Sprache lernen soll), Kind y bekommt dann aber dadurch keinen Ganztagsplatz und die Mutter muss aufhören zu arbeiten bzw weniger Stunden arbeiten oder eine zusätzliche Tagesmutter zahlen. Verständnis habe ich für alle in dem Fall und weiß, dass alle Entscheidungen gleich unfair und fair wäre, je nach Blickwinkel. Schön wäre, wenn jeder, der Bedarf hat -warum auch immer- auch die Möglichkeit auf einen Platz hätte......

Das derzeitige System erzeugt leider Lügen (unechte Arbeitsbescheinungen aus dem Bekanntenkreis als Gefälligkeit), Missgunst,( weil x einen Platz hat, obwohl ein Elternteil oder beide daheim sind), Unsicherheit und viele Mütter, die nur vormittags arbeiten können (Gerade erlebe ich es wieder bei dem Wechsel aufs Gymnasium, dass eine Mutter bisher es mit Ganztag noch irgendwie geschafft hat vollzeit zu arbeiten und jetzt muss sie viele Stunden weniger machen, weil die Schule eben um 12 bzw 13 Uhr endet.....Je nachdem ob an dem Tag 5 oder 6 Stunden sind.
Ach so, ich habe ja beruflich in dem Bereich zu tun und gerade mussten wir in einer Schule eine Betreuung vor dem Unterricht abschaffen, was dazu führt, dass uns weinende Mütter anrufen, die jetzt nicht mehr wissen, wie es nach den Ferien für sie beruflich weitergehen soll. Also auch aus der Warte kann ich sagen, solche Entscheidungen sind auch für die Träger nicht immer schön und leicht. "Gerne" machen wir so was nicht. Es hat dann halt leider irgendeinen Grund, der schwerer wiegt, als Einzelschicksale  (und es geht nicht um Geld!) :-\ :-\ :-\ Menschlich finde ich das auch tragisch.

Ich drücke dir die Daumen, dass ihr noch einen Platz bekommt. Bei der Übernachtung würde ich auch mal auf Kulanz (Gastkind) pochen.
03/2006 ♂️
03/2008 ♀️
10/2018 ♀️

Landei

Vielen Dank für Eure Antworten!

War gestern beim Jugendamt und der Mitarbeiter dort sagte mir, daß in Brandenburg jedes Kind bis 12 Jahre einen Anspruch auf 4 Stunden Hortbetreuung täglich hat.
Alles weitere, z.B. Stundenanzahl in den Ferien anpassen, geht über das KiTa-Amt, natürlich nur mit individueller Begründung.
Sohnemann nimmt also definitiv an der Übernachtung teil.
Ansonsten wollten wir zum 31.8. sowieso den Hortplatz kündigen, weil er lieber in den Jugendclub geht als in den Hort. Klar, die haben auch PC, Wii und Playstation.
Mir wäre es nur lieber, daß er in den Ferien noch in den Hort gehen kann, statt 2 Stunden bei meiner Lymphdrainage daneben hocken zu müssen. Er hat nämlich leider Angst allein zu Hause zu sein.
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Ich bin nur für das verantwortlich, was ich sage (schreibe) und tue, nicht für das, was Ihr versteht (lest) und daraus macht!!!