Ermäßigung Elternbeitrag Kita

Begonnen von feuerwehrengel, 14. Februar 2015, 18:25:53

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feuerwehrengel

Da ich alleinerziehend bin und nur UVV bekomme habe ich in den letzten 6Monaten keinen Elternbeitrag und kein Essensgeld in der Kita zahlen müssen aufgrund Paragraf 21 KiföG M-V . Nun kam heute der erneute Bescheid, dass sie aufgrund Neuberechung den Beitrag nicht mehr zahlen. Verstehe ich nicht, da sich mein Einkommen ja nicht geändert hat ( Bruttoeinkommen gleich, Netto schwankt immer etwas aufgrund Schichtzulagen etc) . Weiß da jemand was dazu? Die Berechnung habe ich nicht gesehen, da man diese nicht mitgeschickt bekommt. Im Internet habe ich einen Rechner gefunden und der berechnet mir, dass ich unter die Mindestgrenze falle und mir eben die Zahlung zusteht. Ich hätte dann etwa 250Euro weniger Geld im Monat :-\
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und *** ganz tief in unserem Herzen

Nipa

Und auch wenn ich jetzt gesteinigt werde: warum soll es für Dich kostenfrei sein?
Wir müssen den Beitrag ja auch zahlen, wovon ist da dem Kindergarten auch egal....

schwalbe

wenn ich das richtig verstehe, sind die zu zahlenden Kostenbeiträge nach § 90
des Achten Buches Sozialgesetzbuch sozialverträglich zu staffeln.
Es heisst: "Als Kriterien können insbesondere das Einkommen, die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie
und die tägliche Betreuungszeit berücksichtigt werden. Werden die Kostenbeiträge nach dem Einkommen
berechnet, bleibt die Eigenheimzulage nach dem Eigenheimzulagengesetz außer Betracht." ich würde sagen, das bedeutet, dass die Beiträge gar nicht zwangsweise an deinem Einkommen hängen, sondern eben auch an irgendwas anderem. Evtl hat sich auch bei den Bestimmungen der Berechnungen was geändert.

@Nipa, mal ehrlich, wenn es hier für mich kostenfrei wäre, warum auch immer, dann würde ich das auch in Ansruch nehmen und nicht in Frage stellen. Hier in Baden Württemberg ist es eben nicht so, in Meck. Pom aber eben doch. Da kann man ja auch mal gönnen.
zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen, Wurzeln und Flügel (Goethe)

Flower Eight Revival

#3
@feuerwehrengel
ich habe den Paragraphen nur leicht überflogen. scheint so, also ob im November 2014 eine Änderung statt gefunden hat. eine automatische Befreiung für Alleinerziehende habe ich auf dem ersten blick nicht lesen können. frag doch mal in der gemeinde nach, die werden dort genaueres wissen.  :)

edit: hm ,nur §§ 18 und 24. keine Ahnung, frag da einfach nach. haben vielleicht ein Fehler gemacht. kommt vor.

hier ist das letzte kita-jahr kostenfrei, wobei das nicht landesweit so geregelt ist. essen muss man auch zumindest anteilig bezahlen.

lotte81

Kita ist hier eh kostenfrei ab 2 Jahre...Aber bei der Krippe wird hier ebenfalls einkommensabhängig berechnet. Und je nachdem zahlt man dann mehr, weniger oder auch gar nichts..... Klar, "Nur" alleinerziehend ist kein GRund, aber in der Regel haben Alleinerziehende ja auch ein geringeres EInkommen...... Grad wenn kein Unterhalt vom Vater gezahlt wird..... Wobei es da halt einfach Berechnungen gibt (die man auch einsehen darf) und wenn sich NICHTS geändert hat bei dir und nicht grad eine Gesetzliche Änderung passiert ist im letzten Monat, ist es schon merkwürdig  ???
Oder berechnet es sich immer nach dem Jahresnetto vom Vorjahr und das war unterschiedlich? Oder ist der Unterhaltsvorschuss gestiegen? Es liegt ja manchmal an 10 Euro mehr oder weniger..... Klar, wenn man grad knapp über solchen grenzen ist, ist es immer doof...sei es nun bei Kita Beiträgen oder später bei den SChulbüchern oder im Hort..... und 250 Euro ist echt ne Hausnummer  :o
Ich würde die Berechnung anfordern und noch mal berechnen lassen bzw erklären lassen, was sich geändert hat.......immerhin war es ja vorher für dich kostenlos.
Wobei kein Essensgeld ist schon merkwürdig...ich dachte immer,e s sei Gesetz, dass das Essensgeld immer bezahlt werden muss? Weil man es ja dafür daheim spart..... Kann aber auch sein, dass das nur hier im Ort so ist
03/2006 ♂️
03/2008 ♀️
10/2018 ♀️

lotte81

Zitat von: blume8 am 14. Februar 2015, 20:54:47
@feuerwehrengel
ich habe den Paragraphen nur leicht überflogen. scheint so, also ob im November 2014 eine Änderung statt gefunden hat. eine automatische Befreiung für Alleinerziehende habe ich auf dem ersten blick nicht lesen können. frag doch mal in der gemeinde nach, die werden dort genaueres wissen.  :)
das wäre dann z.b. eine Änderung, die sein kann...d.h. du warst vorher als Alleinerziehnde befreit-nicht wegen zu geringem Einkommen...und jetzt fällt diese pauschale Befreiung eben weg...... So was gibt es hier allerdings eh nicht....auch ALleinerziehende haben Einkommensgrenzen und je nachdem wie viel sie verdienen, zahlen sie zwischen 0-500 Euro für die krippe
03/2006 ♂️
03/2008 ♀️
10/2018 ♀️

Coney


Also bei uns ist es so, dass nur das letzte Kitajahr kostenfrei ist, davor ist der Elternbeitrag gestaffelt nach Einkommen, egal ob man Alleinerziehende ist oder Unterhalt bezieht oder was auch immer. Es geht los bei 6 Euro pro Monat, die zahlt jeder und dann halt nach oben offen.

Da es überall unterschiedlich ist, bei der Kommune/Stadt/... erkundigen.

~ Oma Netti ~

#7
Wenn man unter einem bestimmten Einkommen liegt, dann ist der Kiga hier auch kostenfrei. Ansonsten ist der Beitrag nach Einkommen gestaffelt.
Wenn ich alleinerziehend wäre und unter der Einkommensgrenze liegen würde, dann würde ich mich auch befreien lassen, denn in aller Regel hat das ja durchaus einen Grund. (Und seine Berechtigung)
Wenn bei dir alles gleich ist, wüßte ich jetzt nicht, warum du vorher befreit warst und jetzt nicht mehr. Aber hier muss man das beantragen und mit Einkommensnachweisen belegen, vielleichz musst du das auch?

Mittagessen muss man hier übrigens immer zahlen, auch wenn man nur ALG2 hätte und das letzte Kigajahr ist für jeden einkommensunabhängig frei.

Nipa

Bei uns kriegt man seit kurzem im letzten Jahr vom Landratsamt 100 Euro (gezahlt an den Träger) und somit ein reduziertes Vorschuljahr. Umsonst ist hier gar nix.

Und ja, ich finde es richtig, dass man nicht aufgrund der Tatsache, dass man alleinerziehend ist eine Ermässigung bekommt. Hier muss man eben einen Antrag beim Jugendamt stellen, wenn man ein zu geringes Einkommen hat, unabhängig davon ob man Alleinerziehend oder mit beiden Eltern ist.

Es gibt durchaus auch Alleinerziehende, die sich die Betreuung ihrer Kinder leisten können und warum sollten dies dann vom Staat getragen werden?

~ Oma Netti ~

Ich glaub das hast du falsch verstanden. Man wird doch nirgends befreit, nur weil man alleinerziehend ist?  ??? Alleinerziehende, die gut verdienen müssen ganz nirmal zahlen. Die Befreiung ist doch immer einkommensabhängig und ich schätze jetzt mal feuerwehrengel liegt eben unter dem Satz.

Solar. E

So hab ich das auch verstanden - dass sie halt aufgrund ihres Alleinerziehendenstatus bisher unter die entsprechende Grenze gefallen ist und daher befreit war. Entscheidend ist da die Grenze und nicht wie diese zustandekommt.

Ich würde da bei der entsprechenden Stelle mal nachfragen, ob sich in den Bestimmungen was geändert hat. Kann ja nicht sein, dass da auf einmal keine Befreiung mehr ist und man über die Gründe keine Auskunft bekommt.

Nipa

Und so wie ich es verstanden habe liegt sie jetzt eben über der Grenze und es wird nicht mehr nur nach dem Status alleinerziehend behandelt...

Solar. E

Ja aber wenn sich ja bei ihr nix geändert hat, muss es ja an geänderten Bestimmungen liegen und das sollte ja zumindest wer erklären/belegen können.
Und dass es rein am Alleinerziehendenstatus festgemacht wurde, hab ich nicht gesehen - oder hab ich es übersehen? ???  :)

schwalbe

@Nipa, es hat doch nie jemand behauptet, sie würde nur nach dem Status Alleinerziehend behandelt.
Ich glaube, sie wollte mit dem Wort alleinerziehend erklären, warum ihr Einkommen momentan so gering ist.
zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen, Wurzeln und Flügel (Goethe)

feuerwehrengel

@Nipa: den Antrag kann doch jeder stellen und das berechnen lassen ??? Es hat nichts mit alleinerziehend zu tun. Wenn ich das Einkommen hätte würde ich natürlich auch meine Beiträge zahlen können, in meiner Ehe habe ich immer gezahlt, aber es fehlt jetzt einfach das zweite Einkommen und mein Ex kann nichts zahlen weder Unterhalt noch die Hälfte zum Kita Beitrag....

@alleinerziehend: Ich meinte es nicht als Kriterium automatisch dann den Betrag zu bekommen. Es ging mir hierbei um das fehlende zweite Einkommen. Man muss bei dem Antrag schon alles einreichen wie Einkommensnachweise, Miete, Versicherungen etc....

Dabei fiel ich eben unter die Grenze und habe den gesamten Kita Beitrag und das Essensgeld bekommen...jetzt ohne das sich mein Gehalt geändert hat eben nicht mal eine Teilzahlung ???
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und *** ganz tief in unserem Herzen

~ Oma Netti ~

Eben so habe ich es verstanden. Dann musst du sicher einen neuen Antrag stellen.
Hier wäre das auch so. Man muss immer wieder neu einen Antrag stellen, die Einkommensnachweise einreichen usw. Und danach bekommt man die Befreiung.
Ich würde da einfach nachfragen. Damit du jetzt nicht mehr befreit bist, müsstest du ja mehr verdienen, und wenn sich da nix geändert hat, kann das eigentlich nicht sein.
Man bekommt nie eine Befreiung nur alleine des Alleinerziehenden-Status' wegen. Die Befreiung richtet sich immer nach dem Gesamteinkommen, so dass unter Umständen auch Familien befreit werden, die doppeltes Einkommen haben, wenn sie zb mehrere Kinder haben und das Einkommen unter einem bestimmten Satz liegt.

Nipa

Wenn man das auf Grundlage des Einkommens bekommt, dann ist das ja ok...

hallihallo

Jedes Bundesland regelt das ja für sich selber (bzw. sogar jeder Kreis ??) mit der Ermäßigung.
Hier gibt es leider auch nix umsonst und wir hatten die letzten zwei Jahre (trotz aufstock. Alg2) nur eine Ermäßigung von 30 bzw. 20%. Jetzt plötzlich (neue Sachbearbeiterin) sind es 60%. Ich freu mich natürlich wie bolle und hoffe nur, das sie sich nicht vertan hat. Hätte ich unsere Tochter weiterhin von der Tagesomi betreuen lassen, hätte ich gar nichts zahlen müssen, weil das Jugendamt alles übernommen hätte. So ganz verständlich ist das System also nicht.

An deiner Stelle würde ich einfach mal Widerspruch einlegen  ;)

~ Oma Netti ~

Wenn man ALG2 bekommt, ist man doch sowieso komplett befreit von den Kiga Gebühren.  ??? Ist das nicht überall so? Denn ALG2 ist doch überall das gleiche Einkommen, wäre doch sehr seltsam wenn die einen befreit wären und die anderen zahlen müssten.  :-\ denn das,Einkommen variiert bei ALG2 ja nicht?  :-\

Honigbluete

Elternbeiträge regelt jede Kommune selbst... Es gibt bei uns verschiedene Einkommensstufen, in der untersten zahlt man gar nichts, wir als Doppelverdiener sind ganz knapp in der höchsten Stufe... Dann noch gestaffelt nach U2 und über 2 Jahren sowie nach Betreuungszeiten (bis 25, bis 35 und bis 45 Stunden)

Wenn man sein Einkommen nicht nachweist, wird man automatisch in die höchste Gruppe eingestuft. Essen muss man aber immer selber zahlen, es gibt aber bei Bedarf einen Zuschuss über das Bildungs- und Teilhabepaket.

Ich würde wirklich mal nachfragen und um Erklärung bitten.

~ Oma Netti ~

Das ist hier auch alles so. Nach Einkommen gestaffelt, wenn man sein Einkommen nicht nachweist Höchstbetrag usw. Essen muss man immer bezahlen.
Ich frage mich nur, ob nicht alle ALG2 Empfänger befreit sein müssten. Egal wo. Da ALG2 ja überall gleich ist. Es wäre ja ungerecht, wenn ein ALG2 Bezieher hier kostenfrei ausgeht, man aber in Bayern vielleicht 100€ Gebühren zahlen müsste, da man dort ja auch nicht mehr ALG2 bekommt.  :-\

Fliegenpilz

Nein, es sind nicht alle ALG2 Bezieher befreit. Im Bonner Kindergarten gab es die Fälle und sie mussten symbolisch pro Kind 5€ bezahlen, Essensgeld wurde ebenfalls voll von den Familien bezahlt

Honigbluete

Hier liegt die Grenze bei 15.000€ Bruttojahreseinkommen, sprich 1250€. Wenn dann eine Familie von H4 lebt mit vielen Kindern und entsprechend großer Wohnung, kann dann so eine Summe zusammenkommen? Wir das Geld für die Miete auch als Einkommen bewertet?

Es gibt bei uns aber auch eine Härtefallregelung, laut der von Beiträgen ganz oder teilweise abgesehen werden kann, wenn sie nicht zumutbar sind...

~ Oma Netti ~

Ok fünf Euro ist ja harmlos. Bei uns bezahlt man aber tatsächlich gar keine Gebühren als ALG2 Empfänger.

@Honigblüte
Keine Ahnung wie das bei euch gerechnet wird, mit 2-3 Kindern hat man definitiv mehr ALG2 als 1250€. Und wäre hier komplett befreit.

~ Oma Netti ~

Als mein Großer damals in der Krippe war, bekam ich einen Zuschuß. Obwohl wir beide verdient haben. Aber da wurde berücksichtigt, dass a) noch zwei Kinder da waren und b) dass mein Mann einen Arbeitsweg von 90 km einfache Strecke hatte. Daher hohe Fahrkosten. Ich hab dann 160 DM bezahlt und der Landkreis hat noch 100 DM dazu bezahlt.
Da musste ich allerdings alle paar Monate nachweisen, dass ich wirklich zu der Zeit arbeite, in der er die Krippe besucht.