Vaterschaftstest

Begonnen von Bradipa, 24. Oktober 2012, 14:44:24

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Bradipa

kann mir mal wer infos zu diesen heimtests geben sind die sicher?

mein cousin, 19 und noch total unreif hatte im januar seine erste freundin... nun ja...angebufft... raus mit der sprache kam sie erst total spät....

naja jedenfalls ist die ganze story so komisch...auch war sie jetzt im KH kindi st da aber sie meldet sich nicht...reagiert nicht...

nun ja hat schinmal wer nen heimtest gemacht? oder kennt jemand? ich mein die 150/200e sollte man sich dann schin ans bein binden *find*

Giraffe

Sorry, aber ich verstehe Deinen Beitrag irgendwie nicht?

150/200 ans Bein binden? Ich komme nicht mit. Kenne aber auch keinen Heimtest
sohn * 25. september 2007 spontan bei 25+4 SSW- 900g, 35 cm

Sabrina

Na sie meint wohl so einen Test, den man zuhause machen kann und die Proben schickt man dann an ein Institut.

Warum sollten die nicht sicher sein?

Und ich glaube sie meint, dass er dann wohl lieber einmal die 200 Euro zahlt, statt sein Leben lang für ein Kind zu zahlen, was dann wohl nicht von ihm ist.

Fliegenpilz

Ich habe keine Ahnung - was ich nur vorher klären würde:
Sind diese "Heimtests" gültig vor dem Gericht?

Bettina

Erste Frage wäre, ob sie so einem Privattest zustimmen würde. Dann, wenn sie ihn als Vater angibt und erst dann kommen ja Unterhaltszahlungen auf ihn zu, kann er ja offiziell die Vaterschaft anzweifeln. Dann wird es über das JA per Gericht geklärt und er muss unter Umständen gar nix zahlen. Also für den Test. Wie das allerdings ist, wenn sich herausstellt, dass er der Vater ist, was er dann zahlen muss, weiß ich nicht (evtl. Gerichtskosten und so), dann kann der Test an sich um so teurer werden. Aber dann ist es sicher. Ich würde mich an seiner Stelle anwaltlich beraten lassen. Kostet 10€.
4+1 x Glück: 02/1998; 09/1998; 07/2006; 09/2008; 08/2011

Ann Kathrin Klaasen:"Ich hatte schon Freunde, da gab´s noch gar kein Facebook." Wolf:Ostfriesen-Feuer

Sabrina

Heimliche Tests sind vor Gericht glaube ich nicht gültig. Aber vorab um zu wissen, woran man ist, bevor man das gerichtlich klären lässt...fänd ich jetzt nicht verwerflich.

Mondlaus

#6
Seit ca. einem Jahr sind diese Heimtests nicht mehr legal. Um zu gewähren, dass auch wirklich alle zustimmen, müssen die Proben auch bei Privattests vor einem Zeugen genommen werden, alle Beteiligten müssen den Ausweis vorlegen. Also zu Hause geht es eigentlich nicht mehr, auch wenn manche Anbieter das noch anbieten, aber es ist eine rechtliche grauzone und bis das Kind da ist, wird es nicht mehr gehen. Er sollte sich aber dennoch für diesen Test entscheiden.

Denn so ein Privattest entfaltet rechtlich erst einmal keine Wirkung. Auch kann sie ihn nicht einfach als Vater angeben - er muss zustimmen, und zwar mit einer Vaterschaftsanerkennung, die beim Jugendamt gemacht werden kann.

Tut er das nicht, dann kann die Frau ein Vaterschaftsfeststellung in die Wege leiten. Im Rahmen dessen wird dann ohnehin ein Test gemacht, der ungefähr 10 Mal so teuer, und wenn herauskommt, dass er der Vater ist, bleiben diese Kosten auf ihm sitzen, ebenfalls die der Gerichtsverhandlung. Die Mutter hat - egal wie das ERgebnis ausfällt - keine Kosten zu befürchten, denn normalerweise klagt das Jugendamt als Bestand im Namen des Kindes.

EDIT sehe gerade, Kind ist ja schon da.
Er sollte auch bedenken: Wenn sie nicht will, kann auch er sie gerichtlich zu einem Test "zwingen" - kommt dann aber ein positives ERgebnis raus, dann ist er der Vater und wird eingetragen, also rein aus Neugierde geht nicht.
Kind 2011
Kind 2014
...

Bettina

Du kannst auch Helmut Kohl angeben als Vater, wenn du willst. Nur glauben wird das keiner. Und eine Vaterschaftsfeststellung kann eben auch vom Vater angestrebt werden. Er muss nur innerhalb von (ich glaube, nagelt mich bitte nicht fest) einer Frist (ich glaube 2 Monate) ernsthafte Bedenken an der Vaterschaft äußern (also gegenüber dem JA). Für den Fall, dass er die Vaterschaft schon anerkannt hätte geht das sogar.
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Mondlaus

Sorry Bettina irgendwie hab ich das nicht kapiert, aber viel leicht steh ich auch auf dem Schlauch... also eine Vaterschaftsfeststellung ist immer ein Gerichtsverfahren, welches zur folge hat, dass jemand Vater wird, notfalls gegen seinen willen.. wenn jemand schon gesetzlicher Vater ist, dann kann er im Rahmen eines anfechtungsverfahrens die Vaterschaft anfechten. Aber nur innerhalb von zwei Jahren, von dem Zeitpunkt an, an dem man von dem Umstand erfährt, dass man vielleicht gar nicht der Vater ist. Da wird dann ein test gemacht.

Die Mutter kann einen nicht als Vater eintragen lassen. Sie kann beim Jugendamt einen Vater angeben, dieser wird dann schriftlich aufgefordert, die Vaterschaft anzuerkennen. Tut er das nicht, und besteht die Mutter weiterhin drauf, geht es vor Gericht. Das ist das festellungsverfahren. Erst danach ost er der rechtluche vater. Und wenn der Mann wirklich glaubt, dassr der Vater ist, sollte er es soweit nicht kommenllassen. Wenn er der Vater ist, muss er für das verfahren blechen. Also lieber einen privaten test machen und dann anerkennen.
Kind 2011
Kind 2014
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Bradipa

Danke euch erstmal also Fakt ist er hat kein Geld nichtmal Harz 4 lebt bei Mutti und Mutti vom Unterhalt der Väter ihrer Kinder...
Die sind sehr planlos und ich möchte ihn gerne ein wenig begleiten mein kleinen :( man ich wünsche mit es ist Seins er freut sich sogar aber es ist alles so seltsam.....

Denke das ganze gerichtliche kann man ja mit nem heimtest umgehen... Dann kann er es auch anerkennen und gut ... Wenn nicht kann man die Vaterschaft halt anzweifeln beim JA :/

Mondlaus

Seltsame Kindsmutter...

Wenn er im Moment selbst kein Geld hat, dann wird das JA Unterhaltsvorschuss zahlen, den muss er dann aber zurückzahlen, sobald er einen Job hat :-\ Da ist es besser, er sucht sich jetzt was und zahlt den laufenden Unterhalt..

Nochmal: Anzweifeln, oder anfechten, das kann er erst, nachdem er überhaupt mal anerkannt hat. Das soll er erst machen, nachdem er sich sicher ist, dass es sein Kind ist. Eine Anfechtung kann sich über Jahre hinziehen, die er dann unterhaltspflichtig ist.
Kind 2011
Kind 2014
...

scarlet_rose

Hat er denn die Vaterschaft anerkannt?

Ich finde es ja ganz schlimm, dass ein Vater nicht mehr selbst testen darf...dieses Verot heimlicher Tests ist für mich absolut unbegreiflich....
Fakt ist aber, er KANN so einen Test machen, damit aber wenig anfangen.
wichtig ist eben erst mal zu wissen, ob er denn die Vaterschaft anerkannt hat?

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Bradipa

Väter haben eh wenig rechte wie ich finde... nun ja... zum glück bin ich ne mutter  ;)

er jat noch gar nix! sie hat sich ja nicht gemeldet bisher...somit weiß er offiziel nicht das er vater ist... seine mama hat im KH angerufen und gefragt ob die trulla da drin ist ...weil man eben nix mehr gehört hat...

es ist wirklich komisch... er müsste ja dnn post vom JA bekommen oder wenn sei ihn angibt? dauert ja vermutlich auch erstmal

Bettina

Für einen Test muss er ja aber auch erstmal ans Kind kommen. Da muss ja die Mutter schon irgendwie zustimmen. Wird schwer sein, unbeobachtet an eine Probe des Kindes zu kommen, wenn die Mutter nicht mal Kontakt zu ihm aufnimmt.

Aber es ist ja auch nur von Heimtest und nicht von heimlichem Test die Rede.

@Mondlaus: Es war ja aber nur von angeben bisher die Rede oder  ???? In der Geburtsurkunde geht das glaube ich nicht ohne seine Zustimmung. Aber selbst da bin ich mir nicht sicher.

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scarlet_rose

Also....die Mutter gibt einen Vater an, der wird dann vom JA kontaktiert und aufgefordert, die Vaterschaftsanerkennung zu unterzeichnen. Das kann er machen, oder er weigert sich und gibt berechtigte Zweifel an seiner Vaterschaft an, dann wird eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung durchgeführt...

Wenn er dann als Vater festgestellt wird, wird er unterhaltspflichtig. Ist er dann nicht der Vater, nicht.

Wenn er aber VOR Feststellung der Vaterschaft die Vaterschaftsanerkennung unterschreibt, gilt er als Vater und muss Unterhalt zahlen, selbst wenn das Gericht feststellt, dass er nicht der Vater ist. Alleine die Tatsache, dass er nicht der leibliche Vater ist entbindet NICHT von Unterhaltspflicht, sobald die Vaterschaftsanerkennung mal unterschrieben wurde.

Wenn er also ernsthafte Zweifel an seiner Vaterschaft hat, sollte er auf keinen Fall die Vaterschaftsanerkennung unterschreiben, wenn eine Aufforderung dazu com JA kommt.
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Bettina

Mal angenommen ein Vater hat keine Zweifel, unterschreibt das und bekommt irgendwann Kenntnis von Umständen, die eben dann doch Zweifel hervorrufen, kann er auch dann noch die Vaterschaft anzweifeln und es kann zum Vaterschaftsfeststellungsverfahren kommen. Und das muss eben innerhalb der Frist geschehen. Klar, wenn er von vornherein Zweifel hat, sollte er gar nicht unterschreiben.

Aber wie du geschrieben hast, scarlet ..... ich würde einfach warten, ob und wann sich das JA meldet und das dann mit denen verhackstücken, bzw. da sagen, dass ich Zweifel habe.
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scarlet_rose

Bettina aber mit der gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung bzw dem Anzweifeln der Vaterschaft alleine ist man nicht von der Unterhaltspflicht entbunden  ;)
Das meinte ich....
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Bettina

Nein, das nicht. Aber das bekommt man dann unter Umständen zurück. Verstreicht diese Frist aber und man läuft Jahr mit Zweifeln rum und es stellt sich irgendwann raus, dass man nicht der Vater ist, dann hat man Pech gehabt.

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Mondlaus

Zitat von: Bettina am 25. Oktober 2012, 11:06:25
Nein, das nicht. Aber das bekommt man dann unter Umständen zurück. Verstreicht diese Frist aber und man läuft Jahr mit Zweifeln rum und es stellt sich irgendwann raus, dass man nicht der Vater ist, dann hat man Pech gehabt.

Ja, man bekommt es vom leiblichen Vater zurück, im Rahmen eines "Unterhaltsregressverfahrens". Aber nicht genau das, was man geleistet hat, sondern nur das, was der richtige Vater hätte leisten können. Wenn der völlig zahlungsunfähig ist, hat man Pech :(

@Gianna also der richtige Weg ist, jetzt erst einmal einen Test zu machen. Wenn die Mutter aus welchen Gründen auch immer nein sagt, dann kann er sie zwingen übers Gericht. Wenn sich dann aber rausstellt, dass er der Vater ist, trägt das Gericht ihn gleich ein, er kann sich also nicht mehr mit der Mutter privat einige. Da hier eine kleine Unterschrift riesige Auswirkungen haben kann, wäre es wirklich besser, wenn er sich sofort einen Anwalt für Familienrecht nimmt, der ihn ggf. zum JA begleitet.
Kind 2011
Kind 2014
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scarlet_rose

Ich würde mir erst dann einen Anwalt suchen, wenn ich die Aufforderung zur Vaterschaftsanerkennung habe....denn wer weiß, eventuell ist er nicht mal der, den die Freundin angegeben hat, denn, wenn ich es richtig verstanden habe, haben die beiden schon lange keinen Kontakt mehr zueinander  ???
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Mondlaus

Hmmm ja.. ABer wenn er der Vater sein möchte, da es sein leibliches Kind ist, aber die Mutter das nicht möchte, bzw. es bereits einen anderen gibt, der freiwillig anerkennt... Wenn das geschehen ist, dann sind im mehr oder weniger die Hände gebunden, denn die Vaterschaft des anderen Mannes könnte er nur in ganz wenigen Ausnahmefällen anfechten, selbst wenn der gar nicht der leibliche Vater ist.
Kind 2011
Kind 2014
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lotte81

Ich dachte eben auch erst: Warte dohc einfach ab, evtl. kommt gar keiner und sie gibt ihn nicht an...alles gut.....dann fiel mir mein gedanklicher Fehler auf: Wenn es sein Kind ist, wrid er es ja acuh wissen wollen, Kontakt haben wollen ...etc.....
Also denke ich macht ein Anwalt schon jetzt Sinn....
Ich finde es generell gut, dass die heimlichen Tests verboten sind -und schon lange vor Gericht keine Gültigkeit mehr haben! Aus verschiedenen Gründen..... Unter anderem hätte ich auch kein Vertrauen in einem Test , der unter "solchen" Bedingungen erstellt wurde....wie seriös kann ein Labor sein, das so was heimlich anbietet (klar, KANN seriös sein, kann aber auch Kokolores sein und ein falsches Ergebnis vermitteln...jedenfalls finde ich das Thema zu wichtig, als dass ich mich da auf irgendein Internetding verlassen würde)

Alles in allem eine doofe Situation so was  :-\
03/2006 ♂️
03/2008 ♀️
10/2018 ♀️

Bettina

@Mondlaus: Dann kann er zum JA gehen und sich dort beraten lassen. Die werden dann auch, wenn die Mutter mit ihm den Kontakt verweigern sollte, mit der Mutter in Verbindung treten.

Die Frage ist halt wie er so einen Test machen will, wenn er weder zu Mutter noch Kind Kontakt hat.
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Ann Kathrin Klaasen:"Ich hatte schon Freunde, da gab´s noch gar kein Facebook." Wolf:Ostfriesen-Feuer

Bradipa

das ist es ja... wenn er der vater ist will er auch kontakt...

die beiden waren zusammen...dann hat sie wegen priivaten stress schluss gemacht (klar sie hat ja auch nicht wie ursprünglich bespriochen abgetrieben)
hat sich dann nach monaten gemeldet... ups doch noch schwanger... alles verzwickt...  bisher hat sie keine ansprüche an ihn hat auch ausstattung und co alleine gekauft... darum ist es ja komisch das sie sich jetzt nicht meldet... schlechtes gewissen? hm... manno

Mondlaus

Kann sein, dass es ohnehin übers JA laufen muss... Nicht sicher, ob solche Familienangelegenheiten bei Leistungsempfängern gezahlt werden, wenn es auch "kostengünstig" übers JA laufen könnte, könnte mir vorstellen, dass er ohnehin erst einmal an die verwiesen wird.

Ist er der leibliche Vater, wird von ihm nun einmal erwartet, dass er sich eintragen lässt, und die Mutter hat natürlich die Pflicht, ihn wahrheitsmäßig anzugeben, erst recht, wenn sie Leistungen empfängt, wie Unterhaltsvorschuss, sonst macht sie sich sogar strafbar. Natürlich hat das Kind auch das Recht auf Wissen um die Abstammung. Unabhängig davon gibt es schon - nicht ganz legale - Wege, aus dieser Verpflichtung rauszukommen, wenn Mutter und Vater sich einig sind.

@Gianna wahrscheinlich ist sie auch überfordert und hat vom rechtlichen erst recht keine Ahnung, kennt weder ihre Rechten noch Pflichten. Wie Bettina geschrieben hat, er soll einen Termin beim JA machen und es in die Hand nehmen. Die werden heilfroh sein, dass sich der Vater freiwillig meldet. Normalerweise müssen die sich damit rumschlagen, dass der potentielle Vater nichts mit dem Kind zu tun haben will.
Kind 2011
Kind 2014
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