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Begonnen von Flower Eight Revival, 29. Mai 2012, 11:10:43

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Flower Eight Revival

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Bettina

Das gemeinsame Kind bekommt ganz automatisch den gemeinsam festgelegten Familiennamen. Auch das Sorgerecht bekommt er ganz automatisch durch Eheschließung für die gemeinsamen Kinder. Sogar später ausgestellte Geburtsurkunden des Kindes werden mit dem Familiennamen sein, obwohl es ja erstmal den Namen der Mutter trug und es wird als ehelich geboren gelten, selbst wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt noch nicht verheiratet waren.

Normalerweise muss man da gar nichts gesondert beantragen. Mussten wir zumindest nicht. Ging alles automatisch und wurde bei Bestellung des Aufgebotes mit angegeben. Also gemeinsame Kinder und so und dann nimmt alles seinen Lauf. Kostet auch nix extra.
4+1 x Glück: 02/1998; 09/1998; 07/2006; 09/2008; 08/2011

Ann Kathrin Klaasen:"Ich hatte schon Freunde, da gab´s noch gar kein Facebook." Wolf:Ostfriesen-Feuer

sunshine

Ich glaube schon. Bei uns war es ganz genauso und nach der Trennung hatten wir automatisch beide das Sorgerecht. (Wollten wir auch so)

Flower Eight Revival

#3
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Bettina

#4
Dann ist da bei der Bestellung des Aufgebotes etwas gründlich schief gelaufen. Normalerweise wird da der gemeinsame Familienname angelegt und eben dafür auch die gemeinsamen Kinder angegeben. Da würde ich nochmal nachfragen auf dem Standesamt. Und das mit dem Sorgerecht erledigt sich mit Eheschließung. Verheiratet = gemeinsames Sorgerecht und fertig.


EDIT: Sorry, .... jetzt rattert gerade mein altes Hirn ... gemeinsames Sorgerecht hatten wir zumindest ja auch vorher schon .... hm, dann kann das natürlich sein, obwohl es nicht viel Sinn macht. Aber persönliche Meinungen und sinnvolle Prozedere spielen in der Bürokratie je wenig Rolle  :P
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Flower Eight Revival

#5
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Bettina

Zum Sorgerecht hab ich nochmal editiert, sorry.

Mit dem Namen ging aber automatisch naja nicht automatisch, aber im Zuge der Festlegung des gemeinsamen Familiennamens nach der Eheschließung ... ganz sicher  ;D
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Flower Eight Revival

#7
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Bettina

Das ist doch genauso Quark. Da gibt es keine Frist für. Sorgerechtserklärungen kannst du jederzeit machen. Da gibt es unverheiratet keine Frist für und verheiratet, wenn überhaupt, dann schon mal gar nicht mit Frist. Und zu der Namenserklärung ist das genauso. Mein Großer ist z.B. nicht der Sohn meines Mannes. Trotzdem könnte er den Ehenamen, also den Namen meines Mannes tragen, wenn er in einem Haushalt mit uns leben würde (also mein Sohn). Und das können wir auch in drei Jahren noch machen. Da gibt es keine Frist für. Und für den leiblichen Vater macht das ja noch weniger Sinn.

Mag sein, dass es eine Frist gibt, wo es ohne zusätzliche Kosten machbar ist, aber an eine grundsätzliche Frist, nach der das an sich nicht mehr machbar ist, glaube ich nicht.
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Flower Eight Revival

#9
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myja78

Gemeinsames Sorgerecht kann immer noch beantragt werden - einfacher ist es jedoch dies bei einem unehelich geborenen Kind schon vor der Geburt beim JA festzulegen.

Mit dem Namen - da habe ich eigentlich auch gedacht, das dies bei einer "nachträglichen " Hochzeit und Annerkennung der Vaterschaft heutzutage automatisch passiert, bzw, bei Bestellung des Aufgebotes gefragt wird, ob das gemeinsame Kind auch den gemeinsamen Namen tragen soll. Mag aber sein, das dies VOR der Hochzeit versäumt wurde und es dann noch eine Frist gibt dies danach unbürokratisch zu ändern.
Ansonsten kann der Nachname des Kindes aber glaube ich immernoch geändert werden, wie genau weiß ich nicht, aber ich meine das kann man dann imernoch irgendwo beantragen.

Flower Eight Revival

#11
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Bettina

Also meiner Meinung nach ja. Mit Eheschließung erledigt sich der ganze Kram. Verheiratete Eltern eines leiblichen Kindes haben das gemeinsame Sorgerecht, weil es ihnen beiden zu gleichen Teilen rechtmäßig zusteht. Eben von Gesetz wegen.
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Fliegenpilz

Mein Bruder wurde im Januar 2010 Vater und hat seine Frau dann im Dezember 2010 geheiratet, bis dahin hatte sie das alleinige Sorgerecht, es gab lediglich eine Vaterschaftsanerkennung. Durch die Eheschließung bekam er automatisch ebenfalls das Sorgerecht übertragen. Dafür musste beim Aufgebot nur angegeben werden, dass es sich um die gemeinsame Tochter (Geburtsurkunde) handelt.

A.n.j.a

Aufgebot gibt es seit 1998 nicht mehr.

Die Namenssache muss separat gemacht werden, Sorgerecht hin oder her. Meiner Kenntnis nach geht  durch die Eheeschliessung im verbund mit der bereits vorliegenden V-Anerkennung das Sorgerecht automatisch auf beiede über.

Und klar gibt es Fristen zu Namenserklärungen bzw. zum Automatismus der 'Einbenennung' durch Legitimierung (Eheaschliessung), u.a. Vollendung 5. Lebensjahr.


Bettina

Also wir haben ein Aufgebot bestellt  ??? ..... oder nicht? Ähm nein, sorry, Anmeldung zur Eheschließung ... mei das ist für mich das Aufgebot  :P ;D

Wenn es diese 5.Lebensjahr-Frist gibt, dann hat die für uns nicht gegolten, weil beide Kinder unter 4 waren. .... Zu meinem Großen haben sie gesagt, dass wir das jederzeit machen können.

Ich konnte auch 1 Jahr nach der Eheschließung problemlos meinen Doppelnamen ablegen.
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Fliegenpilz

Gibts nicht mehr oder heißt nur anders, A.n.j.a?
Ich meine, man muss doch zum Standesamt mit seinen ganzen Kram und die Eheschließung beantragen - und dabei dann halt die Geburtsurkunde der gemeinsamen Kinder im Gepäck haben.


myja78

Zitat von: blume8 am 29. Mai 2012, 11:49:55
Ja, aber haben sie es (Sorgerecht) nicht automatisch nach der Heirat, da es sich dabei um ein gemeinsames Kind handelt und auch eine Vaterschaftsanerkennung vorliegt? Das verstehe ich eben nicht.

Da bin ich mir eben auch nicht ganz sicher :-\ - aber es wär egal, wenn sie die Frist (falls es da überhaupt eine gibt) versäumen, da der Vater auch danach noch das gemeinsame Sorgerecht beantragen kann - wenn die Mutter dem zustimmt ist es auch dann nur eine Formsache. (Ist ja bei getrennt Lebenden auch so, das das jederzeit noch beantragt werden kann - ist nur die Frage ob die Mutter dann zustimmt)



Aufgebot heißt schon länger nimmer so - aber wird im Volsmund meist noch immer so genannt.

A.n.j.a

Das Aufgebot gibt es nicht mehr. Die Anmeldung der Eheschließung hat eine etwas andere rechtliche Qualität, einen anderen historisch-rechtlichen Hintergrund, daher nicht nur gleiches Ding, neuer Name.

Das (öffentliche) Aufgebot war u.a. eine Art Aushang, Bekanntmachung. Heutzutage dank EDV-gestützen Meldewesens etc. können Ehehindernisse auch ohne diesen Aushang im Vorhinein gecheckt werden.

Es ist letztlich irrelevant, wie man den natürlich erforderlichen administrativen Schnickschnack nennt. Nur ist es eben kein Aufgebot :)   mehr.

Bettina: Deine Namenssituation ist total unabhängig von der Deines Sohnes. Eventuelle Doppelnamen aus ggfs. nicht mehr bestehenden Ehen, mithin Abgabe/Wiederannahme des Mädchennamens etc.- all das basiert auf anderen rechtlichen Regelungen als der Kindesname.


Flower Eight Revival

#19
 :)

Fliegenpilz

Interessant. Danke A.n.j.a :)

Blondie

Also Fabrice ist ja im Juni 07 geboren, geheiratet haben wir im Juli 08. Somit ist das gemeinsame sorgerecht und Fmiliennamen übergangen, da Fabrice zu dem zeitpunkt ja noch keine 5 jahre alt war.

Aber als wir umgezogen sind und uns umgemeldet haben, hat die Sachbearbeiterin uns verrückt gemacht das Fabrice immer noch seinen alten Nachnamen hat, ich so das kann nicht sein. Auf seiner geburtsurkunde hat er noch den alten namen, aber in der heiratsurkunde steht er mit dem neuen namen namen drin. Nur hat die gute das nicht gleich gefunden mich aber darauf hingewiesen das es besser wäre eine neue Geburtsurkunde ausstellen zu lassen.

Habt ihr mal genau die heiratsurkunde angeschaut? Dort muß ja das gemeinsame kind verankert sein.

Lebe das Leben, das du liebst.
Liebe das Leben, das du lebst.

Flower Eight Revival

#22
 :)

Blondie

ich habe nun eben selber nochmal geschaut, man bekommt doch die heiratsurkunde die ist so klein wie die geburtsurkunde und eine beglaubigte abschrift aus dem Familienbuch so heißt das bei uns, weiß ja nicht ob das überall gleich ist und da steht fabrice mit drin.
Lebe das Leben, das du liebst.
Liebe das Leben, das du lebst.

sunshine

Zitat von: Bettina am 29. Mai 2012, 11:51:31
Also meiner Meinung nach ja. Mit Eheschließung erledigt sich der ganze Kram. Verheiratete Eltern eines leiblichen Kindes haben das gemeinsame Sorgerecht, weil es ihnen beiden zu gleichen Teilen rechtmäßig zusteht. Eben von Gesetz wegen.

ja, ganz sicher. Wie gesagt, war bei uns auch so. Bin mir zu 90% sicher, dass wir dafür keinen extra Antrag stellen mussten.

Bei uns war es nur mit dem Namen anders. Denn mein Exmann hat meinen Namen angenommen. Somit hatten wir alle automatisch den gleichen Namen.