Wer entscheidet eine Rückstufung?

Begonnen von dasmuddi, 13. Juli 2016, 08:36:54

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dasmuddi

Ich frag mal neu

Ihr kennt euch doch immer aus

Wie ist das ,wer entscheidet ob ein Kind zurückgestuft werden muss?

Nur die Lehrer/ Schule?

Hat man als Eltern Mitspracherecht?

Muss man eine Rückstufung zustimmen oder darf man die auch verweigern?

Honigbluete

Was heisst Rückstufung? Sitzenbleiben/Wiederholen einer Klasse? Weche Klasse? Oder spätere Einschulung?

Cornelia x Marie Sophie

Ich kenne es so, dass die Eltern in den Entscheidungsprozess mit eingebunden sind...
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"Wir sind geboren worden, um den Glanz Gottes, der in uns ist, leuchten zu lassen" (Nelson Mandela)

~ Oma Netti ~

#3
Ich kenne es so, dass die Eltern die Rückstufung beantragen müssen. Das geht mit einem formlosen Schreiben.
Dann wird von Seiten der Schule darüber beraten. In den meisten Fällen geht das dann auch durch. Ich kenne zumindest keinen Fall einer Ablehnung.

Wann ein Kind sitzenbleibt, regelt wiederum das Schulgesetz. Da gibt es ganz klare Richtlinien. Und wenn dem so ist, müssen die Eltern natürlich nicht zustimmen bzw haben kein Mitspracherecht. Wenn die Noten dementsprechend sind, dass man nicht versetzt wird, dann ist das eben so.

(Du meinst Rückstufung zb von Klasse 3 in 2 oder so? Rückstufung beim Einschulungstest ist was anderes, da geht es nicht so einfach!)

Pico

Bei uns im Bundesland gibt es sowas wie Rückstufung nicht... und wenn dann kann es nur die Schule beantragen und meist wird es abgelehnt...
Nimm ein Kind an die Hand und lass dich von ihm führen. Betrachte die Steine, die es aufhebt und höre zu, was es dir erzählt. Zur Belohnung zeigt es dir eine Welt, die du längst vergessen hast.

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Honigbluete

In NRW gibt es die flexible Schuleingangsphase, d.h. die Inhalte der ersten beiden Schuljahre können ganz unbürokratisch in einem, in zwei oder auch in drei Jahren erarbeitet werden. Das passiert in Absprache mit den Eltern und gilt im letzten Fall nicht als Sitzenbleiben. Ansonsten gibt es das Sitzenbleiben bei entsprechend schlechten Noten, das ist gesetzlich geregelt. Eine Rückstufung passiert meist im laufenden Schuljahr und in Absprache mit den Eltern. Wer letztlich das letzte Wort hat, wenn Lehrer und Eltern was anderes wollen, weiss ich nicht.

dasmuddi

bei E steht es im Raum die Rückstufung

durch ihre Konzentrationschwäche kam der Vorschlag sie nach den Herbstferien,wenn sie weiterhin die Probleme hat in die 2. Klasse zurückzustufen

ob damit die Probleme besser werden und sie sich dann besser konzentrieren kann konnte mir die gute Frau auch nicht sagen

sie bleibt nicht sitzen in dem Sinne weil sie den Stoff nicht kann und eine 6 nach der nächsten schreibt sondern weil sie die Konzentrationsschwäche hat

~ Oma Netti ~

Also das geht bei uns total unkompliziert.  :)
Meine Mittlere kam auch von der 2. nochmal in die erste Klasse. Sie wäre auch nicht sitzen geblieben, hatte aber massive Probleme in Mathe. Ihr hat es gut getan.  :)

dasmuddi

aber wir als Eltern möchten das nicht, können wir das entscheiden oder entscheidet das die Schule über unseren Kopf?
E da rauszunehmen aus dem Klassenverbund wäre echt fatal in unseren Augen.
Sie kennt alle Kinder ab Kindergarteneintritt die in ihre Klasse geht , ihre Freundinnen gehen in die Klasse und ob es dann hilft?

~ Oma Netti ~

Ach so, ihr wollt das nicht?
Ich weiß in dem Fall nicht genau wie das dann ist. Normal kann sie keiner ohne Zustimmung zurückstufen, außer sie bleibt sitzen. Würde ich jetzt annehmen.

Cornelia x Marie Sophie

Die Konzentrationsschwäche bleibt ja auch bei einer Rückstufung erhalten - ohne Therapie und/oder einer medikamentösen Unterstützung wird es genauso weitergehen. Ich würde die Rückstufung ja verstehen, wenn sie den Stoff nicht kann, ansonsten - überhaupt nicht...
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"Wir sind geboren worden, um den Glanz Gottes, der in uns ist, leuchten zu lassen" (Nelson Mandela)

lotte81

#11
Hier beantragen und entscheiden nur die Eltern in der Grundschule und Orientierungsstufe bei rückstufungen....danach auch..

.Nur gegen das Sitzenbleiben, da sind die ELtern "machtlos"  ;)
Gibt es aber in Grundschulen eh nicht...

Rückstufung ist immer eine freiwillige Sache und wird von den ELtern beantragt


ABER ich vermute ganz stark, es ist eine Ländersache, wie so was gehandhabt wird...zumindest vermute ich das, ja irgendwie alles Ländersache ist, was Schule betrifft  ;D ;D ;D
03/2006 ♂️
03/2008 ♀️
10/2018 ♀️

Mondlaus

Es ist Ländersache, aber das MÜSSTE eigentlich überall gleich sein, dass die Eltern entscheiden. Möchte es die Schule trotzdem durchbringen, müssten sie Gericht, Jugendamt, Gutachter einberufen und beweisen, dass ihr mit eurer Entscheidung das Kindeswohl gefährdet.
Kind 2011
Kind 2014
...

~ Oma Netti ~

Sitzenbleiben gibt es in Grundschulen nicht?  ???
Also hier gibt es das.

lotte81

#14
Ich glaube nicht  ??? Bis nach der 6. Klasse geht es nicht, dass man sitzen bleibt (und  in der 5 und 6 ist auch freiwilliges Wiederholen äußerst selten und nicht vorgesehen, da es auch keine "Versetzung" im eigentlichen Sinne gibt....Die Orientierungsstufe wird da wie eine Klasse gesehen. )
Da ich auch im Schulgesetz nichts dazu finde, gehe ich mal davon aus, dass es das einfach nicht gibt, 100% weiß ich es aber nicht.
Aber egal, der Unterschied zwischen Rückstufung und sitzen bleiben ist ja, dass das eine ein freiwilliges Wiederholen ist und das andere eben eine Notenabhängige Pflicht...bei der freiwilligen Rückstellung entscheiden Eltern und beim Sitzenbleiben die Noten

sitzen bleiben geht hier ja schon allein deshalb erst Mal nicht, weil es keine Noten gibt...die gibt es erst in der 3. und selbst dann können die Schulen selber entscheiden, ob sie schon Noten geben. Ich kenne eine Schule, die benoten erst ab der 4.

Freiwillige Rückstellungen sind hier allerdings recht häufig...Ich schätze Mal, dass eines von 15-20 Kindern hier in der Grundschule irgendwann mal wiederholt.Zumindest in den Klassen, bei denen ich es so mitbekomme.....
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~ Oma Netti ~

Klar gibts das.  ;D
Vielleicht wieder abhängig vom Bundesland, aber hier gibts das hundert pro. Weiß nicht wie es die ersten beiden Jahre ist, da es da keine Noten gibt, aber ab Klasse 3 geht das. Gibt genaue Bestimmungen dazu im Schulgesetz, bei welchen Noten, die man wiederum wie ausgleichen kann oder eben nicht usw.

Anders

#16
edit

Solar. E

@Lotte
Doch, freiwilliges Zurücktreten gibt es auch bei uns. Paragraph 27 der Landesgrundschulordnung. Die Eltern stellen einen formlosen Antrag und die Klassenkonferenz entscheidet.
Zum Sitzenbleiben hab ich irgendwie den Paragraphen nicht gefunden, gibt es aber wohl an Grundschulen nicht mehr.

lotte81

Also hier nicht  ;D und in der 5 und 6 war das schon so, als ich in der Schule war  ;) Nach der 6 gibt es neue Empfehlungen und erst ab der 7 kann man sitzen bleiben....
In der GS gibt es eben nur freiwillig zurückgehen...
@solare: SAg ich doch....  ;D
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Honigbluete

Hier sind Klassen 1 und 2 die Schuleingangsphase, die man in 1, 2 oder drei Jahren machen kann, ohne dass es als sitzenbleiben gewertet wird. Dann in der 3 und 4 gibt es Noten und man könnte sitzen bleiben. Von 5 nach 6 wird man versetzt, egal, wie die Noten sind (Orientierungsstufe), man kann aber freiwillig wiederholen, wenn das Sinn macht. Nach der 6 kann man dann wieder sitzen bleiben bzw. die Schulform wechseln ( Realschüler schafft Klasse 8 nicht, kann dann entweder die 8. Klasse an der Realschule wiederholen oder in Klasse 9 der Hauptschule wechseln.

Fliegenpilz

In Belgien gibt es einen ganz süßen Begriff - hier heißt es nicht "Sitzenbleiben" oder "Wiederholen" sondern "Doppeln".

Aury

Wenn das Kind die Klasse noch mal wiederholt wird es ihm ja richtig langweilig. Das wäre ja eigentlich in dem Fall grundverkehrt. Wieso macht ihr nicht das Marburger Konzentrationsprogramm o.ä.? Wenn es an der Konzentration liegt. Der Arzt wo ich war bietet Neuro-Feedback an. Machen auch einige Ergo-Praxen. Es ist eine neuere Methode mit der man da wohl erheblich machen kann. Kannst ja mal googeln.

Nico

Hier in HH kann man nicht sitzenbleiben! Nur auf Elternwunsch! Wurde letztens grad auf dem Elternabend thematisiert, da eine Mutter gefragt hatte!
Der Lehrer kann dazu raten, aber letztendlich entscheiden die Eltern...

~ Oma Netti ~


lotte81

Entscheidend für muddi ist also, dass die Schule da nichts erzwingen kann. Rückstellungen Scheinen ja immer freiwillig zu sein. So käme das Kind also nicht die Voraussetzungen zum Sitzenbleiben mit entsprechenden Noten erfüllt, zählt der elternwille
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