Über den Nachteilsausgleich entscheidet die Klassenkonferenz. Da muss dann auch die Schulleitung dabei sein. Man braucht nicht zwingend eine Diagnose. Wie jewa schreibt, sieht der Nachteilsausgleich für jedes Kind individuell anders aus, je nachdem was das Problem ist, z.B. mehr Zeit bei Klassenarbeiten, eigener Raum, Arbeit auf 2 Tage verteilt etc. Die Aufgaben dürfen aber nicht leichter sein..
Der Nachteilsausgleich darf nicht im Zeugnis vermerkt sein.
So ist es in Ba-Wü; ich denke mal, das ist in allen Bundesländern gleich?
Der korrekte Weg ist sicherlich der über den Klassenlehrer. Dass es automatisch gemacht wird, ist wohl eher selten. Ich habe schon erlebt, dass nicht alle Mitarbeiter an den Regelschulen so genau informiert sind.