ERZIEHUNG-ONLINE - Forum

Rund um die Erziehung... => 5-10 Jahre => Thema gestartet von: Nele44 am 22. Juli 2012, 22:41:10

Titel: Kindergartenbeitrag NRW bei Rückstellung von Einschulung
Beitrag von: Nele44 am 22. Juli 2012, 22:41:10
Hallo zusammen,

unsere Tochter ist bei Schulunreife im Januar von der Einschulung in die Grundschule in diesem Sommer zurückgestellt worden. Jetzt erhalten wir von der Stadt (in NRW) einen Bescheid über eine Nachzahlung des Elternbeitrages für das gesamte Kindergartenjahr. Für das kommende Kindergartenjahr haben wir auch schon einen neuen Bescheid erhalten, nachdem wir ab dem 1.8.12 keinen Kindergartenbeitrag zahlen müssen. In Niedersachsen wären in einem solchen Fall wohl 2 Jahre beitragsfrei, hat da jemand Erfahrung in NRW oder kann Tipps geben? Wir haben einen Brief an die Stadt geschrieben, aber bislang keine Antwort erhalten. Ein befreundeter Rechtsanwalt meinte dazu, dass die Stadt nicht ohne Weiteres im Nachhinein einen neuen Bescheid erlassen könne, da wir mit der Rückstellung unserer Tochter nicht fest rechnen konnten.
In der Tat hatten wir aber dann auch nicht daran gedacht, die Stadt zu informieren, als die Rückstellung feststand.
Über einen guten Rat oder noch besser Erfahrung in NRW sind wir dankbar!
Nele
Titel: Antw:Kindergartenbeitrag NRW bei Rückstellung von Einschulung
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 22. Juli 2012, 22:43:50
Hab ich dir ja schon gemailt, hier wäre es so, dass dann 2 Jahre beitragsfrei wären und als letztes Jahr gelten würden.

Mal sehen, was die anderen sagen....
Titel: Antw:Kindergartenbeitrag NRW bei Rückstellung von Einschulung
Beitrag von: Sanne73 am 22. Juli 2012, 23:51:03
Also bei uns, Stadt im südlichen NRW, steht ganz klar in den Dokumenten zum KiGa-Beitrag, dass das Jahr vor der Einschulung, max. 12 Monate, beitragsfrei ist. Näher eingegangen wird auf Kann-Kinder, für die kann ab 15.11. die Betragsfreiheit beantragt werden. Wird das Kind also als Kann-Kind eingeschult, dann ist es nur 8 (oder 9?) Monate beitragsfrei. Sollte es doch nicht eingeschult werden, so bleibt es für insgesamt 12 Monate beitragsfrei, d.h. man muss dann ab November/Dezember des endgültig letzten KiGa-Jahrs wieder Beiträge zahlen.

Komisch finde ich in der Tat, dass Ihr jetzt rückwirkend für das vergangene KiGa-Jahr die Beiträge zahlen sollt, dann aber ab 01.08. diesen Jahres wieder beitragsfrei seid. Meines Verständnisses nach (so wie es bei uns ist) würdet Ihr nun einfach wieder Beiträge zahlen ab August, da Ihr die 12 Monate Beitragsfreiheit ja schon hattet.
Titel: Antw:Kindergartenbeitrag NRW bei Rückstellung von Einschulung
Beitrag von: jewa am 23. Juli 2012, 07:43:27
So wie Sanne73 es im letzten Absatz geschrieben hat wird es bei uns in Hessen gehandhabt (steht meines Wissens sogar so in der Satzung von der Gemeinde/Stadtverwaltung; vielleicht guckst du mal, was die Internetseite eurer Heimatgemeinde so her gibt  ;)).
Titel: Antw:Kindergartenbeitrag NRW bei Rückstellung von Einschulung
Beitrag von: Honigbluete am 27. Juli 2012, 13:38:12
Hier in NRW ist es an sich tatsächlich so, dass man max. 12 Monate beitragsfrei bekommt, wenn man dann doch nicht einschult, muss man dann halt nach 12 Monaten wieder zahlen. Ruf doch am Besten mal bei der Sachbearbeiterin an und frag, ob das so auch gehen würde... Ansonsten kannst du eine Rückzahlung in Raten vereinbaren und den offenen Betrag im Laufe von 12 Monaten zurückzahlen  ;)

DA Lukas als Kannkind eingeschult wird, haben wir nur 8 Monate Beitragsfrei gehabt, ab August zahlen wir jetzt die Beiträge für die OGS...  :P