Einschulung/Umzug 01.09.2009

Begonnen von lilly, 10. Mai 2009, 00:20:45

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lilly

Huhu,

wir tragen uns mit dem Gedanken umzuziehen.

Unsere Maus kommt dieses Jahr zur Schule (Anfang August), der Umzug wäre höchstwahrscheinlich  zum 01.09.2009, da die jetzigen Mieter erst dann ausziehen.

Dort muss sie dann eine andere Grundschule besuchen, das ist natürlich der denkbar schlechteste Zeitpunkt für einen Umzug, aber anders geht es wohl nicht. :(

Ich möchte ihr auf jeden Fall einen so kurzfristigen Schulwechsel ersparen, also Einschulung Anfang August bei Grundschule x und andere Grundschule y ab 01.09.2009.

Könnte man das Kind gleich auf Grundschule y ab August einschulen, wenn man einen Mietvertrag ab 01.09.2009 vorweisen kann, obwohl man dort erst ab 01.09.2009 wohnt, oder muss man unbedingt schon dort gemeldet sein(das wäre aber leider nicht möglich). Es wären zwar ein paar Kilometer zu y  zu fahren, aber das wäre kein Problem für mich.

Freu mich auf Eure Antworten!

Liebe Grüße
Mäusi03

Wenn du allem glaubst, was du liest, tätest du besser daran, nicht zu lesen.
(Japanisches Sprichwort)

Bettina

Ja, das geht. In den meisten Fällen wohl auch recht unproblematisch, bzw. recht unbürokratisch. Meinen ersten Sohn habe ich sogar komplett in einer anderen Grundschule beschult, obwohl wir die ganze Zeit in dem anderen Bezirk gewohnt haben.
4+1 x Glück: 02/1998; 09/1998; 07/2006; 09/2008; 08/2011

Ann Kathrin Klaasen:"Ich hatte schon Freunde, da gab´s noch gar kein Facebook." Wolf:Ostfriesen-Feuer

Sisam

Ich denke auch, dass müsste eigentlich ganz unproblematisch sein. Sprich doch einfach mal bei der "neuen" Schule vor und frage. Die sagen Dir dann schon, ob Du dafür noch eine bestimmte Bescheinigung o.ä. brauchst.
früher: Sisamlimamzuri, die Unaussprechliche ;D
Wer den Kopf in den Sand steckt, hat schlechte Aussichten ;)

Juli@

Ich weiß ja nicht, ob das von Bundesland zu Bundesland verschieden ist, aber ich kann hier (NRW) mein Kind in jeder Grundschule anmelden, die ich für gut erachte. Egal, wo ich wohne!

Zu Deiner Frage...

Ich würde die Kleine dann wohl direkt an der Grundschule in der Nähe der neuen Wohnung anmelden!
Tristan Alexander *07.02.2001, 53cm, 4040g, 23.16h
Ida Sofie * 29.01.2007, 50cm, 2500g, 4.53h

Tanzmaus

Guten Morgen,

frag in der Schule nach. Bei meiner Tochter in der Klasse wurde auch ein Junge angemeldet, der erst im Nov. umgezogen ist. In der Regel sollte es kein Problem sein, wenn ihr sie zwischenfahren könnt.

Gruß
Maren
Lieben Gruß
Maren

Frieda

@ Tanzmaus
Das sollte mit dieser Begründung eigentlich kein Problem sein. Ich würde mal an der zuständigen Schule am neuen Wohnort anfragen (oder auch an der am jetzigen Wohnort), die müssten dir auch sagen können, wie du weiter verfahren sollst, an welche Stelle du deinen Antrag schicken sollst etc.

@ Juli@
Ja das ist abhängig vom Bundesland. Hier in BW hast du zB keine freie Wahl. Bei der Grundschule muss man -außer man hat gute Gründe, die dagegen sprechen- das Kind an der Schule im zuständigen Einzugsgebiet anmelden. Freie Wahl hat man nur später bei der weiterführenden Schule.