!!! dringe Frage zu Unterhaltsvorschuss!!!

Begonnen von Endymionx27, 27. September 2011, 18:55:29

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Endymionx27

Ich bin alleinerziehende Mutter meiner 6jährigen Tochter. Vom Vater habe ich ab der Geburt an getrennt gelebt und habe bis zu Vollendung des 5. Lebensjahres Unterhaltsvorschuss bekommen. Derzeit bin ich arbeitssuchend und beziehe Leistungen von der Arge zur Sicherung unseres gemeinsamen Lebensunterhalts. Ab nächsten Monat reduziert sich die Leistung aufgrund des Wechsels von ALG I in ALG II. Der Unterhaltsvorschuss ist plötzlich nicht mehr in der Berechnung enthalten. Dadurch würde sich ein deutliches monatliches Minus ergeben. Weil meine Tochter gerade in die Schule gekommen ist und bald 7 Jahre alt wird, steigt eigentlich der Bedarf aufgrund der höheren Ausgaben die sich aus dem Alltag ergeben. Vor einem Jahr habe ich versucht, über den Anwalt den Vater des Kindes zu seiner Unterhaltspflicht zu bewegen. Aufgrund angeblich zu wenig Einkommen des Vaters aber leider ohne Erfolg. Was gibt es jetzt für Möglichkeiten? Wer kommt für den weiteren Unterhalt meines Kindes auf? Ich bin da derzeit echt überfragt und wäre für Hilfe sehr dankbar! Wer kann mir da helfen? Arge? Jugendamt? Bitte um schnelle Hilfe!

Bettina

Der Unterhaltsvorschuss wurde ja auf das ALG angerechnet. Da der Unterhaltsvorschuss wegfällt in Zukunft wirst du für deine Tochter den entsprechenden Regelsatz ALGII bekommen. Insgesamt ist es ohnehin weniger als das ALGI. Aber da erkundigst du dich am besten beim Arbeitsamt (Agentur für Arbeit oder wie auch immer die bei euch heißen)!

Was zusätzliches Geld wegen Schule und so angeht hast du Ansprüche auf einmalige Leistungen zum Schulanfang und aus dem neuen Gesetz zu Teilhabe an Bildung und blabla.

4+1 x Glück: 02/1998; 09/1998; 07/2006; 09/2008; 08/2011

Ann Kathrin Klaasen:"Ich hatte schon Freunde, da gab´s noch gar kein Facebook." Wolf:Ostfriesen-Feuer

Bea1974

Also ich würde da nochmal bei der Arge und auch bei der Unterhaltsvorschusskasse nachhaken. Ansonsten hat Bettina es ja schon geschrieben, dass für deine Tochter das ebenfalls ein Regelsatz berechnet wird. Meines Wissens sind das 251€.


Fliegenpilz

Für deine Tochter steht Dir ein Regelsatz in Höhe von 251,00€ zu. Aber das Kindergeld wird als Einkommen angerechnet - dementsprechend kriegst Du dann monatlich von der Familienkasse 184,00€ und das Jobcenter stockt mit 67,00€ auf, damit der Regelsatz von 251,00€ erreicht wird.