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Rund um die Erziehung... => 10-15 Jahre => Thema gestartet von: nessi am 28. August 2016, 20:29:54

Titel: Schulweg und Busticket
Beitrag von: nessi am 28. August 2016, 20:29:54
Hallo!

Ich habe mal eine Frage, bei uns in der Stadt gilt die Regel, dass Kinder deren Schulweg länger als 3,5 km ist ein Busticket vergünstigt bekommen.
Wir zählen nicht dazu, laut Verwaltung der Stadt...jetzt meine Frage, der kürzeste Weg zur Schule ist quer durch einen Riesenwald. Kann die Stadt diesen Weg als Maßstab nehmen? Ich kann doch meine Tochter nicht quer durch den Wald schicken. Erst recht nicht im Winter  :o

Gruß
Nessi
Titel: Antw:Schulweg und Busticket
Beitrag von: Honigbluete am 28. August 2016, 21:15:44
Hier geht es glaube ich um Luftlinie, zumindest war das früher der Fall. Und warum kann ein Kind nicht durch den Wald gehen/ radeln? Im Winter ist es morgens evtl. zu dunkel, ok, aber jetzt?
Titel: Antw:Schulweg und Busticket
Beitrag von: jewa am 29. August 2016, 06:20:31
Da gibt es leider keine pauschale Antwort, da Schule und alles damit rundherum Ländersache ist.

In unserem BL ist es so, dass in den Jahrgängen 1-4 eine Wegstrecke bis 2 km, dann 3 zumutbar ist ohne Bus zurückzulegen. Gemessen wird die Wegstrecke (ich nehm da z.B. einen Internet-Routenplaner um die kürzestes Strecke und deren Länge zu ermitteln), also keine Luftlinie und es gibt auch offizielle Schulwege die die Schule hat und die wegen des Sicherheitsaspektes auch mit Schule (sprich Lehrer) und Polizei abgestimmt ist. Da würde es eine "Abkürzung durch den Wald" sicherlich nicht geben. Argumentieren könnte ich dann eben auch mit dem Sicherheitsaspekt, wenn das Kind z.B. an einer stark befahrenen Straße ohne Bürgersteig entlang müsste oder so.

Ihr seid NRW, oder?
Da google doch mal nach euren Ländervorgaben.

Ich hab z.B. das gefunden:
http://www.busstop.de/index.php?id=214
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Fragen-und-Antworten/Eltern/FAQ-Schuelerfahrkosten/index.html
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/Schulgesetz.pdf

Hoffe, das hilft dir erstmal weiter.

Titel: Antw:Schulweg und Busticket
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 29. August 2016, 07:45:55
Hier ist das auch so, dass es rein um die Luftlinie geht. Und nein, ich würde mein Kind auch nicht durch den Wald schicken, weder im Sommer noch im Winter.

Ich hatte sowas auch schon mal. Meine große Tochter musste auch mit dem Rad einen einsamen Weg fahren. Ich hab damals einfach ein Busticket gekauft auf meine Kosten und fertig. Der Bus fuhr paar Meter von unserem Haus entfernt ab. Es ging lediglich darum, dass wir dann bezahlen müssen, während hier bei uns die Busfahrt zur Schule ansonsten komplett vom Landkreis getragen wird. Hier gilt die 3 km -Regel und von uns aus waren es nur 2 km. Aber mein Kind fährt ganz sicher nicht einsame Strecken mit dem Rad, weder im Sommer, noch im Winter.
Titel: Antw:Schulweg und Busticket
Beitrag von: Mamba am 29. August 2016, 08:30:13
kommt das nicht teilweise auf die "Definition" von Kind an?

also ob es in der 1. oder 12. Klasse ist? 
Titel: Antw:Schulweg und Busticket
Beitrag von: jewa am 29. August 2016, 09:20:18
@Mamba

In unserem BL ja, wobei 12. Klasse, sprich Gymnasium als "Privatvergnügen" gilt und damit ohnehin die Fahrtkosten den Erziehungsberechtigten obliegen.

@Luftlinie vs. Wegstrecke
Hab ich folgendes für NRW gefunden:
https://openjur.de/u/613219.html

Siehe unter Ziffer 8, da ist auch die Wegstrecke ("kürzester Fußweg nach Google-Maps") genannt.
Titel: Antw:Schulweg und Busticket
Beitrag von: lotte81 am 29. August 2016, 20:53:01
Hier gibt es auch so eine Regelung.... Das hieß, dass Kinder aus unserem Ort, die eine bestimmte Realschule besuche KEINE Karte bezahlt bekamen, weil es einen kürzeren WEg gäbe als Fußweg.... dieser ist aber absolut inakzeptabel, so dass über Jahrzehnte KEIN Kind den gelaufen wäre,sondern die Eltern eben privat die Karten gekauft haben. Im Sommer...OK...da kann man das radeln. Im Winter? Keine Chance.... eine nie gestreute Eisenbahnbrücke mit Fußweg, eine Schrebergartensiedlung, die ich als Erwachsene im Dunkeln nicht laufen würde (nicht weil da schon was passiert wäre, aber es ist absolut einsam und dunkel) dann noch eine ewig lange Hauptstr lang.... zu Fuß sicher auch gut 45min  s-:) Klar, kann man machen, aber ich hätte es nie erlaubt.
Es gab dann vor 2 Jahren noch Mal klagen mehrerer Eltern und endlich mal eine Begehung mit den Verantwortlichen...nach dem diese den Weg abgegangen sind, gab es die Entscheidung, dass die Karten nun doch übernommen werden, weil der Weg zu gefährlich ist. Glaube hier ist die Grenze sogar 4km
Titel: Antw:Schulweg und Busticket
Beitrag von: nessi am 29. August 2016, 22:18:35
Wir kommen aus NRW. Ich meine es ist der kürzeste Fußweg, nur dieser führt laut Google Maps durch den Wald. Und so leid es mir tut, aber da schicke ich weder meinen 11 jährigem Sohn, noch meine 10 jährige Tochter durch. Selbst ich hätte dort alleine Angst wenn es dunkel ist. :-X

Wir bezahlen bisher die busfahrkarten selber. Aber mir ist das durch Zufall eingefallen und deswegen hatte ich gefragt. Außerdem sind 70€ Im Monat für 2 Kinder nicht gerade wenig nur um zur Schule zu kommen.

Wenn meine Kinder in der 10. oder sogar 12. klasse wären, würde sich die Frage vermutlich gar nicht stellen, aber mit 10 Jahren finde ich es schon arg früh....
Titel: Antw:Schulweg und Busticket
Beitrag von: moonlight21 am 30. August 2016, 06:24:55
Man kann ja in so Fällen eine Härtefall Antrag stellen den man halt gut begründen muss. Bei einer Freundin von M. zählte eine viel befahrene Hauptstraße die sie hätte überqueren müssen, mit der Bahn jedoch nicht....

Titel: Antw:Schulweg und Busticket
Beitrag von: lotte81 am 30. August 2016, 09:35:02
Wie gesagt, Härtefall gibt es hier dann auch. Würde ich definitiv beantragen und zur Not auch auf eine Begehung bestehen
Titel: Antw:Schulweg und Busticket
Beitrag von: Muttchen am 30. August 2016, 10:17:04
 Ich bin zwar erst Zweitklässermutter aber wir haben kein Busticket bekommen Anfang der ersten Klasse.  Wir haben nach Gesprächen mit der Stadt, die gar nichts gebracht haben, die Stadt verklagt und seitens des Verwaltungsgerichtes Recht bekommen das der Schulweg gefährlich ist. Nun muss die Stadt die Bustickets bezahlen.

Edit: Wir wohnen in NRW und hier muss der Schulweg 2 km betragen (also für Grundschüler)um einen Anspruch auf ein Busfahrticket zu haben.
Bei uns fehlten 27 m. 
Titel: Antw:Schulweg und Busticket
Beitrag von: Mamba am 30. August 2016, 10:27:50
zahlt die Stadt dann auch alle kosten oder bleibt man auf den Gerichtskosten sitzen und muss schlimmsten Falls das ganze Verfahren zahlen wenn man verliert?
Titel: Antw:Schulweg und Busticket
Beitrag von: Muttchen am 30. August 2016, 11:44:20
Wir hatten keine Kosten, sind aber auch rechtsschutzversichert.