ERZIEHUNG-ONLINE - Forum

Rund um die Erziehung... => 1-5 Jahre => Thema gestartet von: Peppeline am 28. März 2012, 10:33:18

Titel: Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: Peppeline am 28. März 2012, 10:33:18
Hallo,

mir brennt ein Anliegen ganz arg auf der Seele, seitdem wir letzte Woche wieder bei Oma und Opa waren.

Also, meine Schwiegereltern wohnen aus dem Ort raus, an einer Straße ohne Geschwindigkeitslimit, die meisten Autofahrer fahren dort 100 km/h, manche noch schneller  :-X und meine Schwiegereltern haben kein Tor, Zaun sonst was, was den Hof und die Straße begrenzt. Der Garten geht zwar nach hinten raus, da wurde vor 2 Jahren auf mein Betreiben hin eine Pforte hingestellt, allerdings bekommt Felix sie auf. Das kein Zaun zur Straße hin ist, macht mir ganz arg Bauchschmerzen.  :-X
Dann läuft ganz hinten am Grundstück ein Bach lang. Das sieht man so nicht, man kommt auch nicht so einfach hin, aber man weiß ja nie, was in den Kindern vor geht. Theoretisch könnten sie hinkommen.
Meine Schwiegermutter bekommt es aber einfach nicht in den Kopf, dass ich verdammt noch mal nicht will, dass Felix alleine draußen spielt.  s-banghead Ich habe es ihr deutlich gesagt, sie nickt und ignoriert es dann irgendwann wieder. Sie tut es nicht, um mich zu ärgern, sondern die Gefahr ist einfach nicht in ihrem Kopf  :-X
Nun will ich es noch einmal auf eine andere Schiene versuchen.
Wie ist es, wenn ich mein Kind bei ihr lasse, hat sie automatisch die Aufsichtspflicht? Oder liegt die Verantwortung trotzdem noch bei mir und meinem Mann?
Mein Mann will noch mal mit ihr reden, aber ob sie es dann kapiert, ist fraglich  s-:)

Wie ist es also z.B., wenn Felix auf die Straße rennt, ein Auto kommt angerast und weicht aus, baut schweren Unfall. Müsste sie haften? (Nur so, als Argument  ;) ).

Ich kann sonst die Kinder echt nicht mehr bei ihr lassen und dann stehe ich im Sommer vor einem großen Problem.  :-\

Liebe Grüße
Steffi
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: guest1707 am 28. März 2012, 11:11:52
Wie das mit der Hafutng aussieht weiß ich nicht.

Aber ganz ehrlich? Mein Kind wäre einfach nicht mehr dort ohne mich oder meinen Mann. Ganz einfache und klare Sache. Es wird sich nicht an die Rahmenbedingungen gehalten also kann mein Kind leider nicht dort zu besuch sein ohne mich.
Ist zwar auch bitter für das Kind, aber ich könnte es mir nie verzeihen wenn dann etwas passieren würde gerade weil die Oma oder der Opa nicht aufgepasst haben und das nach wiederholten bitten Eurerseits.

Haftung hin oder Her.

Das ist bei uns auch der Grund, warum unsere Kinder niemals zu den Eltern meines Mannes fahren werden. Sie dürfen gerne mal aufpassen für ein paar Stunden wenn wir dort weggehen, aber dann auch nur am Abend wenn sie schon schlafen. Aber für mehrer Tage ohne uns? Never - niemals.

Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: zuz am 28. März 2012, 11:17:46
Rechtlich haben sie ganz klar die Aufsichtspflicht, wenn Du das Kind bei ihnen lässt und weggehst. Genau wie ja z.B. auch der Kiga die Aufsichtspflicht hat, wenn man sein Kind dort lässt. Alles andere wäre ja auch irgendwie albern.
Aber das ist ehrlich gesagt egal in dem Fall, denn ich sehe es genau wie Stefanie: Nie und nimmer würde ich mein Kind dort allein lassen! Das geht einfach nicht, fertig. Wenn Du im Sommer eine Betreuung brauchst, würde ich mich an Deiner Stelle schnell nach einer anderen Möglichkeit umsehen. Da hätte ich persönlich keine Minute Ruhe!
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: Peppeline am 29. März 2012, 11:22:51
Na ihr seid gut, soll ich mir eine Betreuung aus dem Ärmel zaubern?  :-\ Wenn ich einen KS bekomme, kann und will ich nicht schnell nach Hause, 2 mal bin ich schon gegen ärztlichen Rat 4 Tage nach dem KS nach Hause, früher ging es nicht. Mein Mann kann sich nicht mal eben frei nehmen, deswegen war der Plan, dass ich und die Kinder kurz vor dem ET zu den Schwiegereltern gehen, damit ich eben auch nicht alleine bin, wenn es losgeht.
Eine Chance will ich meiner Schwiegermutter schon geben, sie macht das ja nicht um mich zu ärgern, sondern weil sie die Gefahr eben nicht so sieht. Ist ja 7 Enkelkinder lang gut gegangen  s-:) Deswegen möchte ich ihr begreiflich machen, dass sie dran wäre, wenn was passiert.
Wenn sie das dann immer noch nicht kapiert, dann werde ich wohl doch einen Plan-KS machen lassen müssen, dass mein Mann dann zuhause sein kann  :-\
Echt scheiße, wenn man keinen hat, auf dem man sich verlassen kann   :(
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: Giraffe am 29. März 2012, 11:44:34
ich muss mich leider den anderen anschließen.
ich bin sonst wirklich liberal, was großeltern angeht, da herrschen andere gesetze, aber wenns um die sicherheit geht, bin ich strikt.

und du schreibst ja, dass du es mehrmals angesprochen hast. also hatte sie ja ihre chancen. und nur weil bisher nichts passiert ist, heißt das leider nicht, dass auch in zukunft nichts passieren kann. ich möchte an deiner stelle nicht im KH liegen und mir sorgen machen müssen.

ist natürlich doof wegen dem KS. hast du vielleicht eine freundin, die in der zeit für deine kleinen da sein kann? oder gibts eine bezahlbare betreuung bei euch in der nähe, wo die kinder unterkommen können? kindergarten? krippe, wo man bereit wäre, deine kinder für ein paar tage zu nehmen?

ganz ehrlich, mein sohn hatte phasen, da hätt ich ihn nicht alleine mit den großeltern losgeschickt, weil er üebrall ausgebüchst ist, auf die straße gelaufen, überall raufgeklettert usw. die großeltern sind verlässlich, aber ich hatte das gefühl, in der phase waren sie überfordert. für mich geht da einfach die sicherheit vor. auch wenns für mich auch tw. sehr doof und schwer zu organsieren war.
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: Coney am 29. März 2012, 11:47:04
Hallo,

ich habe mich zeitig vor dem KS um eine Betreuungsmöglichkeit für Emma bemüht, da es zu dem Zeitpunkt mit den Schwiegers auch noch nicht so geklappt hat.

Meine Kinder dürfen erst ohne mich oder Papa hin, seit unsere Auflagen erfüllt wurden, z. B. Treppenschutzgitter an die schweinegefährlichen Treppen angebracht wurden. Ich hab ganz klar gesagt, entweder es wird so gemacht, oder die Kinder kommen nicht. Punkt.
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: lotte81 am 29. März 2012, 11:56:31
Rein rechtlich (Haftpflicht) sind Kinder unter 7 doch gar nicht "Greifbar" (meine mich zumindest zu erinnern so was mal gelesen zu haben)...machen sie was kaputt ist es Pech. Es gibt Haftpflichtversicherungen, die greifen, aber im Grunde ist es egal, ob Aufsichtspflicht vernachlässigt oder nicht -das Kind ist nicht haftbar...denke also nicht, dass die Oma ein Auto, das wegen deines Sohnes gegen einen Zaun fährt, zahlen muss.....

ob die Oma "belangt" werden könnte, wenn dein Kind einen Unfall hat und einen bleibenden Schaden zurückbehält? Keine Ahnung, vermutlich nicht...Aber allein, wenn ich den Gedanken hätte, wäre die Oma für mich als Betreuungsperson raus.... da wäre mein Panik zu gross!

Ich glaube ganz ehrlich dass dieses "du musst dann haften"-Argument  absolut gar nicht ziehen wird. Wenn sie keine EInsicht in die Gefahr haben, werden sie ja auch kein Risiko sehen für was sie dann haften  müssen  ???... Wenn du also wirklich Sorgen hast (und die Wohnsituation klingt bedenklich ...grad der Bach wäre mein Horror) würde ich meine Kinder auch nciht ruhigen Gewissens tagelang dort lassen.... vielleicht nicht mal einen Tag...

Die Kinder kurz vor ET hin geben finde ich eine komische Idee  ;D Was wenn du 14 Tage über den Termin gehst (oder auch nur 3 Tage)?Sollen die Kinder dann 1-3 Wochen dort bleiben? Das würde ich nicht mal planen, wenn ich den Grosseltern uneingeschränkt vertraue....

Auch einen Wunschkaiserschnitt finde ich eine Panik-Idee und nicht notwendig... Ich hätte auch viel zu viel Respekt vor einen KS....Oder steht der KS eh fest?DANN macht es vermutlich auch SInn ihn vorab so zu planen, dass der Papa frei hat.

Warum würde dein Mann denn nach einem PLan KS frei bekommen, aber nicht nach einer spontanen Geburt oder einem Not-KS? Bekommt er nicht spontan frei? Kann e r nciht irgendwie regeln, dass es eben doch klappt? Ihr könnt die Kinder ja schlecht in den SChrank hängen, wenn ihr niemanden habt....und nach einem KS brauchst du ja auch erst mal noch ein paar Tage im KKH ...zur NOt evtl als Haushaltshilfe, weil du ja "arbeitsunfähig" bist für ein paar Tage?

Keine Ahnung was ich machen würde... ich würde wohl die Schwiegereltern für den Tag der Geburt in Anspruch nehmen (lieber allerdings dann in meiner eigenen wohnung) und vorher noch mal über die Gefahren mit ihnen sprechen ....und dann müsste mein Mann einfach frei haben. Egal wie.
Oder du musst , wenn gar nichts geht,eine Haushaltshilfe beantragen bei der Krankenkasse...
Und dann kannst du ja die Schwiegermutter bitten (falls er flott wieder arbeiten muss und du noch nicht fit bist), dir daheim (bei euch) etwas zur Hand zu gehen....da sind die Kinder dann in euerm gewohnten Umfeld und du hast alles im Blick und etwas Hilft im Haushalt....Die Kinder zu Oma u Opa geben, wenn das Baby da ist, würde ich eh nicht machen...die Kinder wollen doch bei dir und dem Baby sein  :-\

Eine Betreuung aus dem Ärmel zaubern kann man sich sicher nicht, aber wenn du kein Vertrauen in die Schwiegereltern hast, wirst du doch auch keine Ruhe haben.... Also bleiben nur die Alternativen:Papa bekommt doch irgendwie frei oder Haushaltshilfe (wobei du DIE ja auch nciht kennst und weisst, ob du ihr vertrauen kannst)
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: Solar. E am 29. März 2012, 12:08:36
Zitat von: Peppeline am 29. März 2012, 11:22:51
dann werde ich wohl doch einen Plan-KS machen lassen müssen, dass mein Mann dann zuhause sein kann  :-\


Sorry wenn ich mal ganz doof OT frage  :-[ lassen die Ärzte dir denn nach 2 KS überhaupt eine Wahl? OK, bei mir geht aus anatomischen Gründen spontan gar nichts, von daher musste es eh wieder KS sein. Aber die ließen mir auch so keine Wahl, das war denen zu gefährlich. Ich durfte nicht mal Wehen haben.  :-[
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: Bettina am 29. März 2012, 12:45:55
@lotte: Sie würde mit den Kindern zu den Schwiegers gehen. Nicht nur die Kinder.

Haftung und Aufsichtsplicht hin oder her. Du hättest keine ruhige Minute und wie lotte sagt, wenn die Oma keine Einsicht zeigt, dann wird sie ihr Verhalten auch nicht ändern, eben weil sie es ja nicht so sieht wie du.

Ich würde wohl bei der Krankenkasse nachfragen, wenn dein Mann tatsächlich nicht frei nehmen kann.

Ob das dann eine Freundin ist, die von der Kasse Geld dafür bekommt oder eine Kinderfrau, Tagesmutter, was auch immer bleibt ja gleich. Die Kinder könnten in ihrem gewohnten Umfeld bleiben, du hast die Sicherheit, dass sie gut aufgehoben sind und ihr könnt euch ja schon vorab kennenlernen und beschnuppern.

Straße und Bach .... hier ist es Straße und Kanal und ich finde hier mehr als ein Elternpaar äußerst mutig, wenn die Kleinen da auf dem Weg rumlaufen und fahren.
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: liadan am 29. März 2012, 12:58:23
Also ich würde meine Kinder dort auch nicht mehr lassen. Es muss dann eben andere Wege geben. Wenn es gar nicht anders geht, mach Dich mal schlau beim Jugendamt was für Möglichkeiten es gibt oder eine Freundin oder aber Oma und Opa kommen zu Euch und betreuen die Kinder dort, dann eben nur tagsüber Dein Mann kommt ja sicher irgendwann von der Arbeit nach Hause. Dann gibt es noch die Option der Tagespflege.

Dein Mann kann sich nicht mal eben freinehmen? Versteh ich nicht ich mein der ET ist doch bekannt und wenn es dann noch ein Wunsch KS werden sollte dann steht der Termin ja auch schon fest und das lässt sich mit Urlaub nicht planen? Zumal ihm auch Sonderurlaub zusteht. Mal ganz davon ab sind das ja auch seine Kinder, ich mein Kinder zeugen kann er ja aber dann wird er doch auch mal ein paar Tage frei nehmen können wenn SEIN drittes Kind auf die Welt kommt um sich um SEINE beiden anderen Kindern zu kümmern und sicherzustellen das richtig auf sie aufgepasst wird. Ehrlich es sind ja auch seine Kinder. Kann ich als Argument ehrlich nicht nachvollziehen. Er hat ja Urlaub oder nicht? Bei uns hier im Betrieb ist es gar kein Problem da ist bekannt das die Männer Väter werden und um den eigentlichen ET rum haben sie Urlaub geplant +/- ein zwei Wochen eben. Normalerweise sollten Chefs da auch Verständnis für haben.

Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: Bettina am 29. März 2012, 13:02:17
liadan, du würdest aber nicht ernsthaft einer Frau, die einen KS hatte und zu Hause dann 3 Kinder allein zu versorgen hätte, weil sie allein da stünde, empfehlen am Tag nach dem KS nach Hause zu gehen oder?

Möglich ist vieles. Tatsächlich auch, dass die Kinder ne Woche bei der Oma überleben. Aber es gibt sicherlich andere Alternativen, als die eigene Gesundheit so dermaßen aufs Spiel zu setzen. Ein wirklich gutes Vorbild/Beispiel für die Oma wäre man dann ja auch nicht.
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: lotte81 am 29. März 2012, 13:29:03
Zitat von: Bettina am 29. März 2012, 12:45:55
@lotte: Sie würde mit den Kindern zu den Schwiegers gehen. Nicht nur die Kinder.




äh, ja...OK...das macht dann doch mehr SInn  ;D ich hatte irgendwie die Vorstellung, dass die Kinder dann 2 Wochen vor ET zur Oma ziehen...
Wobei ich die Lösung gar nicht schlecht finde...Dann seit ihr ja  zusammen da und du kannst dich kümmern, wenn du nicht alleine sein willst, falls Wehen kommen....Du hättest dann auch die Gelegenheit sie mal länger im Umgang mit den Kindern zu erleben und könntest aber immer noch eingreifen....

Und nach der Geburt kann tatsächlich ja auch eine Freundin oder sonst ein Verwandter als Haushaltshilfe zu euch kommen.... dann hättest du am Tag jemanden da ...oder ist dein Mann gar nicht daheim (Arbeitet weit weg?)?

Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: AnnHoly am 29. März 2012, 15:15:02
Rechtlich: Mit ,,Verbringung" Deines Kindes zu den Großeltern überträgst Du ihnen die Aufsichtspflicht. Sie sind also grundsätzlich in der Verantwortung. Meines Wissens nach sollten Kinder unter 5 Jahren gar nicht allein (draußen und auf einem ,,ungesicherten" Grundstück) spielen, zumindest nicht, ohne in regelmäßigen Abständen nach ihnen zu sehen (je kleiner das Kind desto kürzer die Abstände).

Allgemein: ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, mein bald vierjähriges Kind allein (außer Sichtweite) draußen spielen zu lassen. Am vergangenen Wochenende habe ich es probiert, passender Weise im Garten meiner Schwiegermom. Ich war so unruhig, dass ich nach zehn Minuten doch hinterher gegangen bin. Die zehn Minuten habe ich auch nur ausgehalten, weil der auf dem Grundstück befindliche Teich und der Weg zur Straße in meinem Sichtfeld lagen und mein Schnecki bei der Schaukel bzw. der Rutsche (weitab von Teich und Straße) war. Meine ,,Unruhe" steht da allerdings in engem Zusammenhang mit den örtlichen Gegebenheiten. Ist ein Grundstück/Ort weitgehend sicher, bin ich auch ruhiger. Gewässer und offen zugängliche Straßen sind ganz klar Unsicherheitsfaktoren.

Zu Deinem speziellen Fall: mir würde da auch das Vertrauen fehlen und ich würde (Ihr habt ja noch etwas Zeit) Alternativen suchen. Das Argument ,,ist ja sieben Enkelkinder lang gut gegangen" zählt für mich nicht. Ein Mal ist immer das erste Mal, und ein Moment der (unnötigen) Unachtsamkeit kann ein Leben voller Reue nach sich ziehen.

Ein Beispiel von uns: mein Süßer war mit unserem Schnecki schwimmen und erzählte mir, dass er große Lust gehabt hätte, ein, zwei Bahnen allein zu schwimmen. Schnecki wäre in der Zeit im Kinderbecken gewesen. Er hat es nicht getan und ich habe ihn gebeten, dies auch zukünftig nicht zu machen. Ich meine, hier muss man unbedingt abwägen: ist es das ,,wert"? Was wäre, wenn doch etwas passiert? Könnte/Wollte er mit den Konsequenzen leben? Diese Frage würde ich auch den Großeltern stellen. Was spricht dagegen, gemeinsam mit dem Kind draußen zu spielen? Macht doch sicher Spaß. Unabhängig davon ist der ,,Aufwand", auf das Kind aufzupassen, sicherlich nicht so groß wie das ,,Bedauern", wenn doch etwas passiert. Hinzu kommt: ich meine schon, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzen und entsprechend belangt werden können, wenn sie ein etwa dreijähriges Kind draußen (auf entsprechend ungesichertem Grundstück) allein spielen lassen und genau an diesen ungesicherten Orten (Bach/Straße) etwas passiert.

Mein Schnecki fährt ab Ostern (sofern der Kleine es noch so lange in meinem Bauch aushält) auch zur Oma und da sind die Vorgaben klar: kein unbeaufsichtigtes Spielen im Garten (wie geschrieben: Teich, offenes Gartentor). Wenn ich Zweifel hätte, dass das auch umgesetzt wird, würde ich sie nicht mehr dort allein lassen.


:) AnnHoly
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: Peppeline am 29. März 2012, 16:05:10
Also erstmal, um den ET herum will ich mit den Kindern zusammen zu den Schwiegereltern gehen. Mein Mann ist 13 h außer Haus, da möchte ich dann nicht mehr alleine sein. Wir wohnen hier seit einem Jahr und sind, wie gesagt, komplett auf uns alleine gestellt. Wir habe hier wenige gute Bekannte, aber ich würde keinem meine Kinder auf`s Auge drücken, zumal Lina ja schon Schwierigkeiten gemacht hat mit Papa alleine zuhause, als ich mit Felix im KH war.

Haushaltshilfe von der KK gibt es nur für 8/h am Tag, hilft uns auch nicht weiter.

Zur Geburt: ich möchte gerne noch mal versuchen spontan zu entbinden, aber das wird erst bei der Geburtsplanung besprochen, ob die Vorraussetzungen bei mir gegeben sind. Auf jeden Fall wollte ich eigentlich wenigstens bei meinem letzten Kind abwarten, bis es von alleine raus möchte und nicht vorher einen KS-Termin bestimmen. Bei Lina hat man nämlich schon germekt, dass sie noch etwas Zeit im Bauch gebraucht hätte.

@liadan: wäre schön, wenn du nicht auf meinen Mann rumhackst, ja?  :-( Er hat ein paar Tage nach dem ET Urlaub, aber wir können ja nicht in die Zukunft gucken, da es ja eben eigentlich kein Wunsch-KS werden soll, hat er den Urlaub lieber ein paar Tage nach dem ET gelegt, damit er mich so lange es geht unterstützen kann. Deswegen möchte ich ja vor dem ET zu den Schwiegers.

Ganz hoffnungslos sehe ich das mit meiner Schwiegermutter ja nun nicht. Mit Lina ist ihr ja klar, dass sie nicht alleine draußen sein kann und als Felix so alt war wie Lina, da hat das ja auch geklappt. Das Problem ist einfach, dass Felix schon so verständig wirkt und er ja auch schön konzentiert spielen kann. Bloß man weiß ja nie, wie Kinder ticken und aus welchen Gründen auch immer sie doch plötzlich anders reagieren als erwartet. GsD ist meiner Schwiegermutter ja klar (weil das Beispiel hier genannt wurde), dass sie 1. nicht alleine mit beiden Kindern zum schwimmen darf, das macht sie auch nicht, und 2. sie die Kinder dann niemals aus den Augen lassen darf! Da ist die Einsicht dann schon da, deswegen hoffe ich ja, dass sie das mit dem alleine spielen im Garten dann auch kapiert.
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: Giraffe am 29. März 2012, 20:02:52
aber wenn das für dich schon so feststeht, was willst du denn genau von uns hören?
wovon willst du es abhängig machen, ob du ihr letztendlich vertraust oder nicht?

ich find 3 jahre ein schwieriges alter: groß und mobil genug, um schnell "über alle berge" zu sein, meistens aber noch nicht so verständig, dass sie gefahren schon wirklich einschätzen können. wie du selbst schreibst, man überschätzt kinder da manchmal und gerade wenn jemand eh nicht so ein gefahrenbewusstsein hat, finde ich persönlich das enorm heikel. bei lina hätte ich auch weniger bedenken.

was ist mit geschwistern deines mannes? da viele enkel da sind, kann da vielleicht eine familie aushelfen?
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: liadan am 29. März 2012, 20:36:45
Zitat von: Bettina am 29. März 2012, 13:02:17
liadan, du würdest aber nicht ernsthaft einer Frau, die einen KS hatte und zu Hause dann 3 Kinder allein zu versorgen hätte, weil sie allein da stünde, empfehlen am Tag nach dem KS nach Hause zu gehen oder?

Möglich ist vieles. Tatsächlich auch, dass die Kinder ne Woche bei der Oma überleben. Aber es gibt sicherlich andere Alternativen, als die eigene Gesundheit so dermaßen aufs Spiel zu setzen. Ein wirklich gutes Vorbild/Beispiel für die Oma wäre man dann ja auch nicht.

Nein würde ich  nicht, aber ich würde von meinem Mann verlangen wenn ich auch sien Kind zur Welt bringe das er dafür Sorge trägt das ich in Ruhe ins KH kann zur Geburt und sichergestellt ist das die anderen Kindern gut und sicher untergebracht sind.

Hab ich auch nirgends geschrieben.

Ich hacke auch nicht auf Deinem Mann rum, aber der ET steht ja schon fest und da kann man wohl, vor allem wenn man weiß was ist mal gucken ob  man das nicht geregelt bekommt. Weil es ebend bis zu einem gewissen Grad planbar ist, was ist wenn was unvorhergesehenes passiert dann muss er auch und zwar ganz plötzlich, warum ist das also nicht zum ET möglich? Also ich würde mit Sicherheit keinen WunschKS machen wenn er gar nicht notwendig ist nur weil man die anderen Kinder nicht passend untergebracht bekommt. Zumindest habe ich das so verstanden. Auf so eine Idee würde ich gar nicht kommen deswegen überhaupt einen KS in Betracht zu ziehen.

Wieso kommen denn die Schwiegerelten nicht einfach zu Euch? Wenn Du Dich nicht auf deine Schwiegerelten soweit verlassen kannst das sie Eure Kinder nicht unbeaufsichtigt draußen spielen lassen, dann muss Du für die Zeit jemand anderen finden. Dahilft es doch auch nicht zu wissen das die Aufsichtsplicht und die Verantwortung bei den Grosseltern liegt wenn was passiert? Da würde ich noch nichtmal davon reden wenn das Kind eine Sachbeschädigung macht sondern ich würde eher davon reden was ist wenn dem KIND was passiert.

Wenn es jetzt schon so schwierig ist, wie soll das werden wenn das dritte Kind da ist und irgendwas ist?

Eine weitere Idee wäre, einfách hie rmal zu fragen, vielleicht wohnt eine EO Mami die nicht arbeitet in Deiner Nähe und würde Dir Hilfe anbieten? Wobei ich ehrlich sagen muss das der erste Ansprechpartner ebend der Vater der Kinder ist und dann eine Haushaltshilfe.

Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: Sweety am 29. März 2012, 20:38:17
ZitatIch hacke auch nicht auf Deinem Mann rum, aber der ET steht ja schon fest

Nein, tut er nicht ;)
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: liadan am 29. März 2012, 20:39:51
Zitat von: Sweety am 29. März 2012, 20:38:17
ZitatIch hacke auch nicht auf Deinem Mann rum, aber der ET steht ja schon fest

Nein, tut er nicht ;)

Wie der steht noch nicht fest, gibt es keinen ET im Mutterpass? Wird das ausgewürfelt? Also so einen gewissen Richtwert hat man doch oder nicht?

Bei einem geplanten KS noch eher, aber den würde ich gar nicht in Betracht ziehen wenn es medizinisch nicht notwendig wäre. Und das entscheidet sich doch bei der Geburtstplanung, dann weiß man doch auch einen ungefähren Zeitrahmen. Da muss der Herr Papa mal mit seinem Chef sprechen und abklären ob er dann ebend spontan Urlaub nehmen kann wenn es früher losgehen sollte also das er einen Puffer von drei Wochen Urlaub einreicht, müsste doch möglich sein? Ok, bei uns handhaben die werdenden Väter das so und es ist eben kein Problem und bei einem normalen Arbeitgeber müsste das doch möglich sein. Zur Not kann der Papa sich (je nach Job eben) vielleicht auch Arbeit mit nach Hause nehmen und vom Lappi aus was machen oder oder oder. Aber da müsste man eben  mal den AG fragen.
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: Fliegenpilz am 29. März 2012, 20:44:18
Naja, aber man kann ja nunmal schlecht prophyllaktisch 2 Wochen vor und 2 Wochen nach dem ET Urlaub nehmen.

Bei Bekannten hat der Mann ab ET 14 Tage Urlaub gehabt, der Kleine kam bei ET+10, bei ET+13 ging sie mit dem Sohnemann nach Hause, also blieb noch 1 Unterstützungstag bevor er wieder arbeiten musste :P
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: Sweety am 29. März 2012, 20:47:10
Ja schon, aber nach dem kann man ja nicht 100% gehen.

Bei meinem Mann ist es so, dass er für die ungefähre Jahreszeit ;D ;D Urlaub vormerkt und schonmal bewilligt kriegt.
Und dann kann er spontan daheimbleiben, wenn Kind kommt.

Ist aber nicht überall so.

Und Peppelines Mann hat ja nach dem ET Urlaub.

Wenn aber das Kind, was ja durchaus schonmal vorgekommen sein soll in der Weltgeschichte ;) vier Tage vorher kommt, hat sie ein Problem, weil er eben nicht spontan wegbleiben kann. Oder sie geht sieben Tage drüber und das Kind kommt, wenn er wieder starten muss.

Nicht überall ist man so flexibel :)
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: liadan am 29. März 2012, 20:50:15
@Christiane, aber wenn sie doch plant vor dem ET schon zu den Schwiegis zu gehen hat sie es in der Zeit doch in der Hand was mit den Kindern ist. Wenn es dann los geht kann der Schwiegerpapa sie ins KH fahren und der Mann kommt hinterher und ab dem Zeitpunkt hat er dann Urlaub, so  meinte ich das, das er seinem AG einen ungefähren Zeitraum gibt wo er eben Urlaub benötigt. Ok, wie gesagt bei uns ist das kein Problem, da kann ich natürlich nicht von ausgehen, das es überall möglich ist.

Was wäre denn wenn sie länger im Kh bleiben müsste wer würde sich denn dann um die Kinder kümmern, dürfte der Papa dann keinen weiteren Urlaub mehr nehmen?

edit: Es gibt AG die verbieten den Papas los zu fahren von der Arbeit wenn die Geburt losgeht?

Ok, bei bestimmten Berufen ist das nicht möglich ist mir schon klar, aber in meinem jugendlichen Leichtsinn gehe ich mal davon aus das es sich um einen "Normalen" Job handelt, also  kein Pilot der dann gerade eine Boing fliegt oder ein Chefarzt der gerade im OP steht oder sowas  ;)
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 29. März 2012, 20:50:20
Wäre bei uns auch so gewesen, Liadan. Ich hab fast alle Kinder bei ET+ zur Welt gebracht und zwar bei +weit übern ET.  ;) 11, 13 und 14 Tage drüber. Wenn der Mann da nicht kurzfristig seinen Urlaub einlegen kann und die Firma das nicht spontan gestattet kann das schief gehen.
Auch mein Mann hat bei Jared fast keinen Urlaub bekommen. Hat dann doch nocht geklappt, aber stand nicht fest, da kannst du verlangen was du willst, wenn die Firma nun mal nicht mitmacht, was willsten da machen?

Ich frag jetzt nochmal wegen der HH? Also warum geht das denn nicht? Anstatt der Oma?  ??? Bei einem KS und 2 Kindern zu Hause bekommt man die 100%ig. Ich hatte damals nämlich auch eine beantragt, weil ich ja immer ambulant entbinde und dann mit 3 Kindern und Neugeborenem doch etwas Unterstützung nett gefunden hätte. (Hat sich dann erledigt, mein Mann war ja dann doch eine Woche daheim)
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: zuz am 29. März 2012, 20:52:41
Für solche Fälle gibt es doch vom Jugendamt Unterstützung. Da gibt es doch extra so ne Art Nanny, die dann ins Haus kommen kann. Was würde da denn dagegen sprechen?
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: liadan am 29. März 2012, 20:53:39
Netti aber ein geplanter KS wird doch  meist 14 Tage vor dem eigentlichen ET gemacht oder hab ich das falsch in Erinnerung? Oder reden wir hier von einem Not KS?

Wenn ich überlesen haben sollte das man mit dem AG schon gesprochen hat und der nein gesasgt hat, dann ziehe ich  natürlich alles von mir geschriebene diesbezüglich zurück ,-)!
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 29. März 2012, 20:55:51
Kommt drauf an. Ich kenne Frauen, die wollten so nah an den ET wie möglich.  :) Und der Termin wird oft wirklich erst recht spät 100%ig festgelegt, das ist nicht mehr ganz so wie früher.
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: Sweety am 29. März 2012, 20:56:14
Es soll doch aber kein geplanter KS werden, sondern wenn dann ein sekundärer - was nicht zwingend ein Not-KS ist - , weil sie es erstmal spontan probieren möchte und dann schauen, wie weit man kommt :)

Und so hat der Mann Urlaub nach dem theoretischen ET, der zu Beginn der SS festgelegt wurde.
Kommen die Wehen früher, dann muss er noch arbeiten bis zum eigentlichen ET und in der Zwischenzeit sind dann die Kids bei den Schwiegers und Peppeline hat keine Ruhe :)
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 29. März 2012, 20:57:49
Ich würde mich wegen der HH schlau machen  :)
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: Bettina am 29. März 2012, 21:01:26
@liadan: Normalerweise wird der KS ca.10 Tage vor ET gemacht. Ronjas KS-Termin wurde auf eigenen Wunsch, also auf meinen Wunsch hin so weit nach hinten gelegt, wie irgendwie möglich. ET war der 21.8., KS wurde am 18.8. gemacht. Haben sie gemacht und wenn die Wehen vorher gekommen wären, wäre ich einfach früher rein und sie hätten dann den KS gemacht. An dem Morgen vom Termin hatte ich zum ersten mal Wehen auf dem CTG .... also für Ronja und mich perfekt gelaufen. Die Krankenhäuser gehen immer mehr dazu über auch bei geplanten KS zu warten bis die ersten Wehen kommen. Sind ja am Anfang eher leichte. Dann wird halt gleich gehandelt.

@Haushaltshilfe: Sie hatte doch geschrieben, dass die bis zu 8h bezahlt wird, ihr Mann aber 13h außer Haus ist. Vielleicht geht das allein deshalb nicht?
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 29. März 2012, 21:08:57
Wenn der Mann außer Haus ist, kommt die nur 8h? Meine Freundin war mal zur Kur und hatte noch kleine Kinder daheim. Da kam die 24h rund um die Uhr. (Sie war alleinerziehend) Ich dachte die bekommt man bis der Mann zu Hause ist. Aber vielleicht könnte der Mann ja paar Tage etwas kürzer arbeiten?
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: Fliegenpilz am 29. März 2012, 21:20:46
Leider geht es ja nunmal nicht in jedem Betrieb mit dem Urlaub so spontan.

Bei meinem Mann z.B. ist das eher schwierig, weil es ein kleiner Betrieb ist. Damals hatte er noch eine andere Stelle in der Firma und der spontane Urlaub war nur dank des tollen Teams möglich. Alle haben sich für den gesamten Monat Mai keinen Urlaub eingetragen und zusätzlich stand ein Arbeitskollege auf Abruf bereit, wenn mein Mann Dienst hatte.
Fand ich sooo toll und wir haben uns mit einem großen Frühstück und mit Kuchen kurze Zeit später bedankt :D

Ich bin dann Montags mit Einweisung ins Krankenhaus, da hatte mein Mann eigentlich Spätdienst, die Einweisung gab es vormittags, so dass er rechtzeitig Bescheid geben konnte und den Rest der Woche frei hatte. Mittwochs kam Delia, Freitags bin ich nach Hause, Montags musste er wieder arbeiten. Aber hätte ich einen Kaiserschnitt gehabt oder hätte mich einfach unwohl gefühlt, so hätte er bestimmt noch Urlaub nehmen können - das fand ich toll von seinem Team :D :D :D
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: Sweety am 29. März 2012, 21:30:00
Christiane, das ist ja 1A!! s-daumenhoch

Bei meinem Mann geht das auch, aber wir sind uns sehr bewusst, dass das nicht die Regel ist und sind entsprechend dankbar.

Er kann, wenn ich anrufe, mitten in einer Besprechung aufstehen und sagen "Wir sehen uns in zwei Wochen wieder, ich werd jetzt erstmal Vater." aber das geht eben nicht überall so easy.
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: AnnHoly am 30. März 2012, 10:38:48
Bei uns bzw. in der Firma meines Mannes ist zum Glück auch geklärt, dass er sofort losfahren kann, wenn es losgeht. Er hat dann ab dem Tag der Geburt zwei Wochen Urlaub.

Allerdings hocke ich hier gerade allein mit unserer "Großen" zu Hause. Wenn es jetzt also losginge, müsste ich sie anziehen, vermutlich einen Krankenwagen und meinen Mann anrufen. Noch dazu müsste er mit Schnecki im Krankenhaus warten, während ich allein im Kreißsaal wäre, da mein "liebes" Schwesterherz (die einzige in halbwegs greifbarer Nähe) leider nicht bereit ist, spontan auf Schnecki aufzupassen.

Ich hoffe daher sehr, dass der Kleine nicht so schnell ist wie vom Frauenarzt vermutet. Wenn er noch eine Woche durchhält, ist Schnecki bei Oma (1 Woche vorm ET). Bis dahin bemühe ich mich um totale Entspannung, damit mein Kleiner noch drin bleiben mag. ;)

Selbstverständlich ist so ein Arbeitgeberverhalten natürlich nicht. Was ich allerdings schon meine: jeder Papa darf m.E. sofort nach Hause, wenn die eigene Frau in den Wehen liegt und ein Kind bekommt. Ich muss da noch einmal nachlesen ...


:) AnnHoly
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: peter am 30. März 2012, 22:13:40
menschen denen ich nicht vertraue kann ich mein/e kinder nicht überlassen-egal ob es verwandte oder erzieherinnen oder der papst ist.

und ja wenn es um die sicherheit meiner kinder gehen würde ,dann könnte es auch sein das ich nach dem ks (WENN er den nötig wäre) nach hause ginge.

und nein ich schreibe das nicht einfach so....ich war auch allein nach allen geburten und einmal mit einer bauchop(ks ähnlich) ...lieber beiss ich mich durch als meine  kinder nicht gut aufgehoben zu wissen

entscheiden könnt nur ihr,nur wenn du hier die meinungen oder das geschrieben von anderen kritisierst und anklagst dann musst du nicht um die meinung fragen  ;)
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: Cindy am 30. März 2012, 22:34:41
gibt es denn keine Möglichkeit das Grundstück sicher zu machen, also so das die Kinder nicht mehr so einfach auf die Strasse kommen oder zum Bach, z.B. ein Zaun mit abschliessbaren Tor, vielleicht schaffst du es ja deine Schwiegis zu überzeugen, wenn ihr euch daran beteiligt, ansonsten würde ich wohl nach einer anderen Lösung suchen und meine Kinder da nicht lassen wollen  :-[
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: liadan am 31. März 2012, 08:57:57
Ehrlich ich verstehe das Problem nicht, vor dem ET willst Du mit den Kindern zu deinen Schwiegereltern gehen wegen der Unterstützung. Dann bist DU ja dabei also hast DU es ja auch in der Hand ob Deine Kinder unbeaufsichtigt rausgehen oder nicht.

Ab dem Zeitpunkt der Geburt ist Dein Mann da und hat danach ein paar Wochen Urlaub.

D.h. für mich das Deine Kinder höchsten die paar Stunden bei den Grosseltern sind, bis das Baby da ist und im Anschluss ist Dein Mann dann da.

Da wäre eine weitere Option eben das Dein Mann nicht die ganze Zeit bei Dir im KH ist, damit er sicherstellen kann das die anderen beiden in guten Händen sind.

Du hast doch sicher auch eine Hebamm oder? Vielleicht kann sie Dir jemanden vermitteln der dann auf die Kinder aufpasst oder ebend die Möglichkeit der Tagespflege über das Jugendamt.

Ich mein das  nicht böse aber ich würde eben meine Kinder nicht bei jemandem alleine (!) lassen die sie in dem Alter alleine draußen rumtoben lassen.

Dein Mann besucht Dich doch dann mit den  Kindern im KH wenn das Baby da ist oder soll er alleine die komplette Zeit bei Dir im KH sein und Eure Kinder sollen in der Zeit bei den Grosseltern alleine sein? Oder was habt Ihr geplant?

Ein Babysitter der zu EUCH nach Hause kommt für die Zeit wäre eine weitere Option. Gibt es so etwas wie ein Mehrgenerationenhaus bei Euch da gibt es z.b. bei uns Karteien da kann man sich eine Tagesmutter besorgen. Die helfen bei der Vermittlung. Oder wie ich schon vorschlug frag doch bei EO mal hier gibt es bestimmt jemanden aus Deiner Näher der Dir helfen würde.

Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: Fliegenpilz am 31. März 2012, 09:23:50
@Liadan
Die Sache ist ja halt, dass eine Geburt auch mal sehr lange dauern kann - und in "(sehr) lange" ist auch viel Potential für Unfälle.

Fängt nun in den Morgenstunden die Geburt an und das Kind ist erst am Abend oder in der Nacht oder am nächsten Tag da, sei es auf normalen Weg oder per Kaiserschnitt, dann wären die Kinder ganztags alleine bei den Großeltern.
Es ist ja kein "In zwei Stunden sind wir wieder da, bleibt solange bitte im Haus". Ich finde nicht, dass man von jemanden der zwei Kinder zu betreuen hat verlangen kann, dass dieser sich den ganzen Tag im Haus aufhält.

Ich glaube auch nicht, dass die Krankenkasse eine Haushaltshilfe nur für den Zeitraum der Geburt bewilligt, wenn Großeltern greifbar sind und auch vorher schon helfen dürfen/müssen.
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: liadan am 31. März 2012, 10:10:19
Christiane, das weiß ich, meine hat 35 Stunden gedauert. Aber wenn doch keiner da ist auf den man sich verlassen kann dann muss man eben gucken ob der Mann dann nicht "leider" die anderen Kinder beaufsichtigt, wäre natürlich total doof aber dann doch lieber so, als das man nicht in Ruhe entbinden kann ohne Angst um die anderen Kinder haben zu müssen.

Dachte aber bisher immer das es bei Mehrgebährenden eben schneller geht als beim ersten Kind, aber da habe ich auch keine eigenen Erfahrungswerte  ;).

Lese und höre das eben immer wieder.

Was ich auch nicht verstehe ist warum die Schwiegereltern eben in der Zeit nicht zu Ihr nach Hause gehen, vielleicht gibt es dort ja gar nicht die Möglichkeit die Kinder alleine raus zu lassen.

Aber auf Vorschläge und Co. wird ja nicht eingegangen es wird immer nur vom negativen ausgegangen. Zumindest so mein empfinden.
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: Fliegenpilz am 31. März 2012, 10:24:36
Ich habe die Schwiegereltern vor Ort, eine Schwägerin vor Ort ... und habe meine große Tochter von meiner 600km entfernten Mutter abholen lassen. Da blieb sie dann von Montag Nachmittag bis Mittwoch früh. War für uns alle so die beste Lösung, denn sonst wäre mein Kopf nicht zu 100% im Kreißsaal gewesen. Ich war so eine schlechte Mutter in den zwei Tagen, dass ich nicht einmal an die Große gedacht habe. Nach der SMS Montag Abend, dass sie schläft und ohne Weinen ins Bett gegangen ist konnte ich abschalten. Erst als die Kleine auf mir lag musste ich schlagartig wieder an die Große denken, die ich sofort bei mir haben wollte :P

Ich bin mir sicher, dass es ganz anders gewesen wäre, wenn ich sie anders hätte unterbringen müssen :-[
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: liadan am 31. März 2012, 10:38:53
Wenn man sein Kind in wirklich guten Händen weiß braucht man kein schlechtes Gewissen haben das man einfach abschaltet!  :-*

Hätten wir ein zweites geplanst stünden wir auch vor dem Problem wo das Kind unterbringen weil wir sonst hier auch  niemanden haben. Aber da würde es sicherlich eine Lösung geben. Man muss einfach nur schauen und gucken was möglich ist und nicht auf Teufel komm raus die Kinder dort unterbringen wollen wo man sich eben nicht sicher ist! Weil  man eben ja für die Geburt auch einen möglichst freien Kopf braucht!
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: Giraffe am 31. März 2012, 12:53:02
das mit dem freien kopf ist ein wichtiger punkt.

fuer mich ist eine betreuung, der ich nicht vertrauen kann gleichzusetzen mit keiner verfuegbaren betreuung.

es kamen jetzt einige Vorschläge, aber irgendwie noch kein feedback.
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: Spatzlmama am 31. März 2012, 14:13:18
Garten ohne Tor an einer Art Landstrasse wäre für mich undenkbar, auch wenn die in einer anderen Richtung ist. Kind spielt Ball, Ball rollt weiter und Kind will nur schnell den Ball wiederholen... und WUMM ... nein danke! Und ich hätte keinen freien Kopf, wenn ich mein Kind dort lassen müsste. Bei Wasser bin ich auch sehr ängstlich. Das sind für mich Gefahren, wenns schief geht, hat man dieses Kind nicht mehr, man kann nicht draus lernen und beim nächsten Mal besser machen, nein , dann ist es zu spät.

Wenn der Mann nicht spontan frei bekommt, ist natürlich blöd, wie schauts mit Deinen Eltern aus? Fallen die komplett raus als Betreuer"? Ich vestehe, dass Du niemanden die Kinder einfach so aufs Auge drücken willst. Da muss schon mehr sein, wie Bekannte. Ich bin auch zugezogen und wir hatten Glück mit unserem letzten Umzug, die Nachbarn sind so toll! Ich weiss, mal was ist, ich muss nur klingeln, auch wenn ich das hoffentlich nie brauchen werde, aber das Gewissen ist unheimlich beruhigt!!

Obwohl der AG meines Mannes wirklich sehr kulant ist, hatte ich bei Julians Geburt auch schiss. 9-11 Tage vor ET war mein Mann nicht daheim, er wurde auf Schulung geschickt.  :-X (obwohl ich 14 Tage vor ET anfing zu Zeichnen und leichte, aber regelmäßige Wehen hatte) Dank Freunde hätte wir den Großen zwar unter bekommen, aber mein Mann wollte natürlich unbedingt dabei sein. 7 Tage vor Termin kam Julian per Not-KS abends zur Welt.

Beim Großen war es auch schon so, dass mein Mann ab der Geburt 3 Wochen Urlaub genommen hat, ich hätte nur anrufen brauchen und er wäre sofort heim gekommen. Niklas kam bei ET+10, hätte er Urlaub eingereicht, wäre der rum gewesen, bis Niklas auf der Welt gewesen wäre.
Bei Julian war es ähnlich, hätte er vorher Urlaub einreichen müssen, wäre ich wohl alleine da gestanden erstmal, er kam so früh, dass noch keiner damit rechnete. Ich hätte ihn auch da von der Arbeit holen können, nur eben an der Schulung nicht.

Aber beim KS hat mein Mann für mich die Haushaltshilfe gespielt. Er nahm unbezahlten Urlaub und bekam dann ein Teil des Gehalts von der KK. Klar waren Einbußen da, aber ich konnte die Zeit im KKH entspannen und hatte keine Sorgen, mein Kind läuft vors Auto oder ertrinkt im Bach. Dies macht leider aber auch nicht jeder AG mit. Mein Mann arbeitet in einem staatlichen Betrieb, die achten wohl noch mehr auf Gesetze. GsD.
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: Peppeline am 31. März 2012, 16:30:56
Meine Güte, manche wollen wohl nicht kapieren  s-:)

Also, mein Mann kann nicht einfach nach Hause gehen, wenn was ist, es muss sich erstmal ein Kollege finden, der einspringt. Und er kann leider auch nicht von zuhause aus arbeiten, das geht bei der Werkfeuerwehr schlecht  ;) Und leider ist es auch im Betrieb meines Mannes so, dass Personalmangel herrscht oder wer mal krank wird.

Und meine Schwiegereltern können nicht einfach für ein paar Wochen her kommen, weil mein Schwiegervater kein Führerschein hat. Deswegen habe ich mich ja für ein KH in ihrer Nähe entschieden  s-:)

Und eigentlich wollte ich gerne wenigstens bei meinem letzten Kind warten, bis die Wehen idealerweise von alleine einsetzen und es nicht geplant holen lassen und schon gar nicht 2 Wochen vor ET, das hatte ich schon mal und fand das scheiße, aber das ist hier nicht Thema.
Und, liebe Satti, ich bin wirklich die letzte die wegen jedem Pups sich Schmerzmittel reinpfeift, aber nach den KS ging es mir beide Male fürchterlich dreckig und es hat 6 Wochen gedauert, bis ich wieder halbwegs normal gehen konnte. Wie ich schon geschrieben habe, bin ich beide Male gegen ärztlichen Rat nach 4 Tagen nach Hause. Ich weiß nicht, warum das so bei mir ist, viele andere Frauen berichten, dass es ihnen nach KS prima ging oder sie nicht so lange mit Schmerzen zu tun haben, bei mir ist das leider nicht so. Deswegen möchte ich ja eine spontane Geburt versuchen.

Mir ging es nur darum, dass ich meiner Schwiergermutter klar machen kann, dass sie die Aufsichtspflicht hat. Es ist ja nicht das erste Mal, dass sie die Kinder da hat. Wir haben eine zeitlang bei ihr gewohnt und sie hat Felix betreuut, während ich arbeiten war. Da war er noch kleiner und da war selbst ihr klar, dass er nicht alleine draußen sein sollte. Und mit Lina macht sie das ja auch nicht.Wir haben damals auf mein Betreiben hin eine Pforte zum Garten gemacht, damit er nicht auf die Straße laufen kann. Zum hinteren Teil des Gartens ist auch ein Tor, der Bach ist eigentlich das kleinste Problem. Der läuft ganz hinten lang, hinter dem Komposthaufen und den sieht man eigentlich nicht. Also um da hin zu kommen, müssten die Kinder schon sehr gezielt vorgehen. Er kann da noch nicht mal ungebremst mit dem Roller rein, weil der Komposthaufen und Rosenbüsche im Weg stehen. Mir geht es nur darum, dass es nun mal, wenn auch nur ein kleines, Risiko darstellt. Allerdings haben sie zum hinteren Garten noch eine große Pforte, die ist eigentlich auch wirklich nur auf, wenn die Schwiegereltern auch draußen sind und hinten im Garten werkeln.

Mein Hauptproblem ist wirklich die Straße, Felix kommt theoretisch nämlich über die Pforte zum Hof hin rüber. Er weiß zwar, dass er nicht zur Straße darf ( da kann auch kein Ball hin rollen, weil es ziemlich steil hoch geht), aber man weiß ja nie, wie Kinder ticken. (Er ist übrigens 4 Jahre).
Ich habe es ihr mal gesagt, dass ich nicht möchte, dass Felix alleine draußen spielt. Aber ich schätze ich habe mich wohl einfach nicht deutlich ausgedrückt, deshalb wollen mein Mann und ich gemeinsam in einer ruhigen Minute ihr das noch mal ausdrücklich klar sagen und deshalb wollte ich konkret wissen, wie es mit der Aufsichtspflicht ist. Reden kann man ja mit ihr, nur muss ich ihr jetzt mal klar machen, dass ich jetzt rigoros meine Interessen durchsetzen werde, weil sie sonst die Kinder eben nicht mehr bekommt (und das ist für mich wirklich die letzte Konsequenz). Und da sie die Kinder ja gerne bei sich hat, wird das hoffentlich wirken .

Ich hoffe, das war ein bisschen verständlicher, länger kann ich jetzt nicht, weil meine Kinder mich fordern  ;)
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: Giraffe am 31. März 2012, 16:50:22
Also wie ich das raus lese, kommt fuer Dich eh keine Alternative zu den. Schwiegereltern infrage, oder?

Gibt es Schwaegerinnen, die die Großeltern unterstützen könnten?

Es kennt ja hier niemand Deine Schwiegermutter. Wir können ja nur nach Deiner Schilderung eine Einschätzung abgeben. Sicher kannst Du hoffen, dass sie es bis dahin einsieht und sich strikt danach hält. Ob Du ihr vertrauen kannst, das kannst nur Du entscheiden. Ich kann es nur wiederholen: ich wuerd meinekinder nur dort lassen, wenn ich absolut vertrauen kann.

Die Aufsichtspflicht hat sie natürlich, aber die hatte sie ja bisher auch.
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: liadan am 31. März 2012, 17:12:55
Naja wenn andere Alternativen überhaupt in Erwägung ziehen für Dich nicht in Frage kommen wirst Du wohl das nur wiederholt Deiner Schwiegermama sagen müssen und ebend darauf vertrauen müssen das sie es nicht macht.

Gesetzlich geregelte Aufsichtspflicht hin oder her, wenn sie es bisher nicht eingesehen hat, bezweifele ich das sie es einsehen wird weil Dir "Fremde" in einem Forum sagen wie Du es ihr beibringe nkannst, wenn Du und Dein Mann es bisher nicht geschafft haben, wie soll denn einer von uns hier Dir den ultimativen Tipp geben?

Ich habe keinen, außer die Kinder dort nicht zu lassen, sich beim Jugendamt nach einer Tagespflege umzuhorchen, die betreuende Hebamme um Hilfe zu bitten, einen Babysitter zu holen oder eben die Schwiegereltern zu Dir zu holen (das geht auch ohne Führerschein  s-:), es gibt Taxis, Dein Mann könnte sie holen wenn er Zeit hat und wenn die Wehen losgehen kann man einen Krankenwagen rufen oder ebend ein Taxi).

Wünsche Dir jedenfalls eine schöne natürliche Geburt und wenig Stress, mehr kann ich leider nicht sagen, denn Du setzt ja ohnehin auf die Schwiegereltern denen Du  nicht vertrauen kannst in dem Punkt. Dann musst Du das eben wieder ansprechen und dann kannst Du nur darauf vertrauen das sie sich daran halten.
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: Pinky am 31. März 2012, 17:35:04
Du hast geschrieben dass es bei sieben enkeln gut ging das heisst ja es gibt schwager und oder schwaegerinnen wie sehen die das denn?vielleicht kann man sammeln und einen zaun zum geburtstag schenken oder sowas???

Spielt Dein Sohn also jetzt schon quasi oefters alleine draussen in strassennaehe oder wie?

Ich bin bei sowas immer zwiegespalten mein 6jaehriger will mit seinen freunden auch immer auf der strasse spielen und ich kann nicht stunden daneben sitzen andererseits kann ich ihn auch nicht zuhause einsperren.....
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: Fliegenpilz am 31. März 2012, 18:26:55
Ich bin da eher zwiegespalten. Mich selbst würde es schon sehr stören, wenn mir jemand vorzuschreiben hat wie ich mein Grundstück gestalten soll oder wie ich die Kinder zu betreuen habe, wenn man zwangsläufig sowieso auf mich angewiesen ist.

Und im Endeffekt ist es ja jetzt so - du bestrafst die Großeltern nicht damit, wenn die Kinder nicht mehr alleine zu ihnen kommen, vielleicht freuen sie sich eher, weil das nervige Thema Aufsichtspflicht vom Tisch ist und sie werden auch wissen, dass du irgendwann die Kinder doch wieder unter genau diesen Bedingungen dort abgeben wirst, weil Du auf sie angewiesen bist zwecks Betreuung, nicht umgekehrt.
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: Peppeline am 31. März 2012, 21:40:42
liadan, du schaffst mich, ehrlich  s-:) mein Schwiegervater hat keinen Führerschein und muss aber arbeiten und ab und zu mal zum Arzt oder einkaufen oder was weiß ich. (Und jetzt komm bitte nicht damit, dass es Öffis gibt, oder soll er jeden Tag mit dem Taxi zu Arbeit fahren?  :o Liegt das Geld auf der Straße? Die wohnen außerhalb eines Kuhkaffes, wo einmal am Tag ein Bus verkehrt, außer dem Schulbus). Meine Schwiegermutter ist Rentnerin und somit zuhause, deswegen könnte sie ja die Kinder betreuuen.
Weisst du, ich verurteile sie nicht einfach so, ich denke es hat ihr einfach noch keiner gesagt, dass es gefährlich ist, ein so kleines Kind alleine draußen zu lassen. Ich weiß ja nicht, wie es bei den anderen war, ich bin erst vor 5 Jahren in diese Familie reingekommen, die meisten anderen Enkel sind schon volljährig, Felix und Lina sind mit Abstand die jüngsten. Ist mir aber ehrlich auch egal, wie die anderen das sehen.
Ich mag meine Schwiegereltern, sie haben zwar ihre Fehler und Macken, aber ich habe auch meine Fehler und Macken und ich denke sie mögen mich auch. Ist das denn so schwer verstehen, dass ich es nochmal im Guten versuchen möchte und ihr einmal ganz klar meinen Standpunkt erklären möchte? Ob ich ihr vertrauen kann, weiß ich erst, wenn wir nochmal miteinander geredet haben, ich ihr die Argumente mal deutlich unterbreite, wie schon geschrieben, mal ganz in Ruhe. Das wird nächsten Samstag der Fall sein, da sie über die Feiertage zu uns kommen.

Ja, 2 Schwestern meines Mannes sind in der Nähe meiner Schwiegereltern, aber 1. müssen sie auch arbeiten und 2. sind sie keine Alternative. Bei der einen ist ein großer ungesicherter Teich im Garten, das geht absolut nicht mit den Kindern, die Wahrscheinlickeit, dass Felix da reinhüpft ist wesentlich größer, als dass er auf die Straße rennt, und bei der anderen ist mir ihr Mann ein Dorn im Auge. Der hat nämlich vor 2 Wochen bei den Schwiegers Felix so heftig angeschrien, dass ich ihn bald ein paar runter gehauen hätte  :-( Und nachdem ich mich darüber aufgeregt habe, habe ich erfahren, dass er Felix schon mal so heftig rund gemacht hat  :-X Da darf Felix ohne mich gar nicht mehr hin  s-nein

Meine Schwestern wohnen beide in Dänemark und meine Eltern haben für die Zeit um meinen ET herum die Kinder meiner einen Schwester da  s-:)

@Christiane: also bestrafen würde ich meine Schwiegereltern schon damit, wenn die Kinder nicht mehr zu ihnen dürften. Die hatten auch ein großes Trennungsproblem, als wir weggezogen sind. Deswegen werde ich damit als vorletzte Konsequenz drohen.

Ich werde nächste Woche mit meiner Hebi darüber sprechen und mich erkundigen, ob es hier auch so ein wellcome-Projekt gibt, wie in meiner Heimat-Stadt. Vielleicht geht da was, im Zusammenhang mit einer HH. Das ich wenigstens eine Alternative in der Hand habe.
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: Giraffe am 31. März 2012, 22:21:27
peppeline ich wollte das schon vorher schreiben, weil du offensichtlich das gefühl hast, wir verurteilen deine schwiegermutter irgendwie: das tun wir sicherlich nicht! es sagt auch niemand, dass sie keine gute oma ist oder dich nicht mag oder sonst etwas. es geht einzig und alleine um die situation mit der straße und der betreuung, die halt viele (mich eingeschlossen) problematisch erachten.

es sagt ja auch niemand, dass du sie "bestrafen" sollst oder, dass sie die kinder dann nie wieder sehen dürfen oder was auch immer. es geht hier nicht um gut oder böse, sondern einzig und alleine um die sicherheit deiner kinder. die steht einfach ganz oben. wie spatzlmama schrieb: das ist eben leider kein fall von versuch und irrtum, wo man aus seinen fehlern lernen kann, sondern ein fehler hat mitunter eben fatale konsequenzen, die nicht mehr umkehrbar sind.

ich finde es gut, wenn du nochmal in aller ruhe mit ihr sprichst und noch besser finde ich es, wenn du eine alternative organisierst. denn wo keine alternative, da kein plan b. du solltest dich - meiner meinung nach - wirklich nach deinem gefühl entscheiden können. natürlich wären die großeltern auf den ersten blick die bequemste und einfachste lösung, das bedeutet aber nicht automatisch, dass es auch die beste lösung sein muss.
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: Nipa am 31. März 2012, 23:59:14
Da ich selbst beratungsresistente Schwiegereltern habe was Gefahren angeht verstehe ich Dein Posting voll und ganz. s-druecken

Bei uns war es das Thema Teichsicherung. Meine Schwiegereltern waren der Meinung "da passiert schon nix". Aber wir haben das anders gesehen. Es reicht schon wenn die Oma vom Garten schnell ans Telefon drinnen geht....

Geholfen hat bei uns: Artikel im Internet suchen und ausdrucken.
Statistiken, Berichte, ..... Und das dann auf den Tisch legen.
Dazu dann Infos wie man den Teich (auch optisch unscheinbar) sichern kann, so dass er keine Todesfalle mehr ist.

Immerhin, als der Grosse 1,5 Jahre war, war der Teich weg.
War ihnen bequemer als zu sichern  s-:)
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: Pinky am 01. April 2012, 00:25:29
Zitat von: Nipa am 31. März 2012, 23:59:14
Immerhin, als der Grosse 1,5 Jahre war, war der Teich weg.
War ihnen bequemer als zu sichern  s-:)

;D ;D ;D

Wie fies bist Du denn  ;D ;D ;D
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: Giraffe am 01. April 2012, 10:00:27
was den teich betrifft, da muss man echt leider nur warten, bis es halbwegs warm ist, dann kommen schon die ersten fälle und es sind erschreckend viele.

hab erst gestern von einem kind in österreich gelesen, das reanimiert wurde, nachdem es in den gartenteich gefallen war.
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: Nipa am 02. April 2012, 22:39:20
@Pinky: Ich finde mich da nicht fies. Nur solange der Teich ungesichert war, war mein Sohn nicht alleine bei Oma und Opa. Punkt. Konsequent sein - brauchen Großeltern auch manchmal ;)

Ich finde Gefahren kann man oft ganz leicht mindern. Und das, ohne dass man dem anderen so direkt vorgibt wie er leben soll. Bei meinen Schwiegereltern war einfach zusätzlich das Problem, dass sie die Gefahr nicht gesehen haben. Selbst meine Schwiegeroma hat immer Angst gehabt dass mit dem Teich was passiert, meine Schwiegereltern waren für die Gefahr völlig blind. Und DAS ist dann zusammen mit einem ungesicherten Teich einfach wirklich eine Todesfall.
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: mausebause am 03. April 2012, 08:39:34
Nipa ich finde das gut, wie ihr es gemacht habt - hier stand auch mal die Diskussion Teich und da wir in einem Haus wohnen, haben wir veto eingelegt und uns dagegen ausgesprochen...GsD haben es die Schwiegers verstanden!

Zum eigentlichen:

Ich verstehe dich - ich würde mein Kind auch nicht mit ruhigem Gewissen dalassen, wenn ich wüsste, es wird ignoriert, was ich sage, gerade wenn es nunmal um Gefahrensituationen geht!

Würde es denn helfen, es so zu machen wie Nipa und einfach mal Sachen auszudrucken und ihnen vorzulegen?!
Oftmals scheitert es einfach am Vorstellungsvermögen, gerade bei älteren Leuten, weil es "früher" eben "anders" war...
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: zuz am 03. April 2012, 12:19:53
Das mit dem Ausdrucken: Schön und gut, beim Teich kann ich das noch in Ansätzen nachvollziehen - in Ansätzen, weil ich mir irgendwie nicht vorstellen kann, dass man sich nicht vorstellen kann, dass das für Kinder gefährlich ist. Aber bei einer Straße?! Also es gibt ja immer Eltern, die das eine oder andere lockerer sehen, aber dass Straßen ungefährlich wären, das habe ich bisher noch von niemandem gehört  ???. Wenn es dafür extra Artikel mit Unfallmeldungen braucht, dann weiß ich auch  nicht  :-\
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: mausebause am 03. April 2012, 12:29:33
Zuz ich glaube einfach, dass die Großeltern die Kinder in dem Fall nicht einzuschätzen wissen...die können sich vielleicht nicht vorstellen, WIE neugierig die sind, wie schnell sie wirklich losrennen und wie wenig sie Gefahrensituationen einschätzen können..
Die meisten Omas und Opas kompensieren das ja eher, indem sie überfürsorglich werden-hier scheint es halt leider umgekehrt zu sein.. :-[
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: zuz am 03. April 2012, 12:53:34
Nenita: Eben. Ich kenne selbst so einen Fall  s-:). Ich weiß auch, dass ich den Betreffenden nicht ändern werde und deshalb darf er meine Kinder nicht alleine beaufsichtigen. Also den Kleinen noch gar nicht, die Große bedingt, je nach Situation. Jedenfalls würde bei ihm rein gar nichts helfen, so viel ist sicher.
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: mausebause am 03. April 2012, 12:56:41
Zuz, ja das seh ich genauso - aber hier scheint es ja darum zu gehen, dass es keine andere Option gibt, wenn ich das richtig verstehe?
Dann braucht es ja irgendeine Lösung...doof ist es aber aufjedenfall... :-[
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: Nipa am 03. April 2012, 23:45:49
@Zuz: es geht ja einfach darum dass die Grosseltern das Risiko nicht genug einschätzen.
Meine Schwiegereltern haben auch immer gesagt "den haben wir ja im Blick" und "so schnell passiert doch da nix". Aber da auch Omas und Opas mal aufs Klo müssen, mal da Telefon klingelt usw. Und eben verdammte Sekunden ausreichen. Da musste man ihnen etwas Gefahrenbewusstsein vermitteln.

Und ja, auch bei einer Strasse finde ich kann man da was machen...
Wie oft verunglückten schon Kinder weil sie mal schnell losgelaufen sind?
Auf Strasse, Eisenbahnschienen usw....

Oft machen die leute das ja nicht aus Bosheit, sondern mehr aus falscher Einschätzung und leichter Naivität...
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: zuz am 04. April 2012, 03:59:29
@Nipa: Ich habe halt die Erfahrung gemacht, dass diejenigen, die da nicht so das Bewusstsein haben, meist recht beratungsresistent sind und auch allgemein nicht so auf Gefahren achten. Wenn es jetzt nur um eine Sache geht, ok, jeder kann mal übersehen, dass irgendwas gefährlich ist, man hat ja nach 30 Jahren auch nicht mehr so den Blick für Details. Aber wenn man etwas schon mehrfach angesprochen hat und noch dazu was, was eigentlich offensichtlich ist (Straße), dann frag ich mich schon  :-\
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: Meli83 am 04. April 2012, 07:40:46
Ich würde Oliver auch nicht dort lassen. Er ist ja ungefähr im selben alter wie Dein Sohnemann. Da hätte ich zu große Angst.
Vielleicht noch mal ein ernstes Gespräch führen. Sie müsste das doch eigentlich verstehn :-\
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: Giraffe am 04. April 2012, 11:23:38
ich glaube, der unterschied ist der:

aufs klo gehen, klingel usw. bieten eine ablenkungsgefahr, der sich manche nicht bewusst sind, denn grundsätzlich passen sie auf und sind da. da hilft infomaterial sicher, um zu verdeutlichen, dass auch schon in sehr kurzer zeit etwas passieren kann.

wenn jetzt eine person aber meint, es ist nicht gefährlich, das kind unbeaufsichtigt, ohne zaun neben einer schnellstraße spielen zu lassen und zwar generell - dh überspitzt gesagt oma steht in der küche, hört dabei radio und wirft keinen blick nach draußen - dann ist es tatsächlich fraglich, ob es nutzt oder als "das passiert eh nur den anderen" eingeordnet und ignoriert wird.

da peppeline aber nochmal mit den großeltern sprechen möchte, würde ich jedenfall sowas einbringen, denn dann kann man sich zumindest die reaktion der großeltern darauf ansehen.
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: Peppeline am 10. April 2012, 13:38:15
So, Gespräch ist gelaufen und es lief gut. Ich und mein Mann haben Schwiegermutter nochmal in Ruhe unsere Argumente auf den Tisch gelegt und sie ist einsichtig.
Ich habe ihr auch deutlich gemacht, dass es Sachen gibt, wo ich durchaus kompromissbereit bin, aber das es auch Sachen gibt, wo ich keine Kompromisse mache und das betrifft eben zum Beispiel unbeaufsichtigt draußen sein. Ich konnte auch ein gutes Beispiel anbringen, in welcher Situation Felix aus Neugiere zur Straße laufen würde und das hat Eindruck gemacht. Hätte mich auch gewundert, wenn sie dicht gemacht hätte. Als ich es ihr schon mal gesagt hatte, wegen dem draußen spielen, das war mehr so im vorbei gehen, kein klares Gespräch, da rutscht bei ihr sowas schnell durch.
Das ist echt schwierig im I-Net zu erklären, wie ich es meine und wie meine Schwiegermutter ist, deswegen @zuz: es geht ja nicht darum, dass meine Schwiegermutter meint, die Straße wäre ungefährlich (davon war doch nie die Rede   ??? ), die Kinder spielen auch nicht direkt an der Straße, sondern hinten im Garten. Die Kinder sollen nicht an der Straße (also auf der Auffahrt) spielen, sondern im Garten. Es geht darum, dass Felix theoretisch über die Pforte kommt, die den Garten vom Hof trennt und dann zur Straße laufen könnte.

Was absolut nicht in Frage kommt ist, dass Felix in den Sommerferien bei seiner Tante schläft, die hat ihn nämlich Sonntag für die Sommerferien eingeladen. Das ist die mit dem großen Teich im Garten. *genervtbin* Das versteht die absolut nicht, aber das geht mir echt am Hintern vorbei. Der kann man die Gefahr nicht klar machen, weil die sowieso alles besser weiß, das sagt sogar meine Schwiegermutter.  :P

Tut mir Leid, wenn das alles so durcheinander geschrieben ist, aber ich brauche echt immer lange um meine Gedanken zu formulieren und die Kinder machen es mir nicht einfacher mich zu konzentrieren (und der Bauchzwerg auch nicht  :P )
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: AnnHoly am 10. April 2012, 15:01:45
Peppeline, schön, dass es so gelaufen ist und schön, dass es letztlich ja doch ganz unproblematisch war. Ein gutes Gefühl, oder? :)

Mein Schnecki ist nun seit gestern bei ihren Omis (Wir haben nur noch unsere Mamas zur Verfügung, so dass meine immer zur Schwiegermom fährt und sie gemeinsam aufpassen ...), so dass wir hier "freie Bahn" haben. Jetzt muss nur noch das Brüderchen zeitnah kommen, damit wir unser Schnecki ganz schnell wieder haben. :)

Was ich mal schreiben muss: ich bin immer wieder froh über den Austausch hier im Forum. In diesem Fall hat er mich dazu gebracht, die beiden Omis vorsorglich darauf hinzuweisen, dass Schnecki nicht allein im Garten spielen soll (Wie sich herausstellte, sahen sie es auch etwas locker, haben nun aber versprochen, keine Ausnahmen zu machen und immer mitzugehen.). Ohne diesen Thread hätte ich gar nicht weiter darüber nachgedacht bzw. nicht nachgefragt, sondern wäre wie selbstverständlich davon ausgegangen, dass sie mitgehen. Daher ... ja ... vielen Dank für die geistige Anregung. :)


:) AnnHoly
Titel: Antw:Frage zur Aufsichtspflicht
Beitrag von: Peppeline am 11. April 2012, 17:24:06
@AnnHoly: ja das stimmt, mich hat der Austausch im Forum schon oft zum nachdenken angeregt, in vielen verschiedenen Bereichen. Auch wenn es manchmal ein wenig ausufert, so ist das mit den Weibern, ne?
Ich wünsche dir eine schöne, schnelle Geburt und eine wunderbare erste Zeit zu viert  :D