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Rund um die Erziehung... => 1-5 Jahre => Thema gestartet von: Kinkibinki am 18. Januar 2016, 23:36:33

Titel: Elterngeld 24Monate
Beitrag von: Kinkibinki am 18. Januar 2016, 23:36:33
Hallo liebe Leute!
Freue mich sehr dieses Forum gefunden zu haben.
Ich hoffe unter euch gibt es einige Mami ( oder Papi ) Experten in Sachen Elterngeld.
Durch meine sehr schwierige Schwangerschaft ( 6 Monate Hyper Emesis, Cerglage OP, Vorzeitige Wehen...) konnte ich, wider meiner Natur, mich einfach nicht so um die Anträge kümmern wie ich gewollt hab.

Mein Thema:
Meine Tochter ist am 10.05.2015 spontan in der 40ten Woche zur Welt gekommen.
2 Wochen darauf habe ich einen Antrag auf Elterngeld gestellt.
Und das für 24 Monate.
Da mein Einkommen die 12 Monate vor der Geburt nicht hoch war, da ich fast komplett Krankengeld erhielt, habe ich 24 Monate gewählt um  zweiten Jahr dazu zu arbeiten. Es reicht sonst nicht aus.
Achso, ich habe eine unbefristete Vollzeitstelle (40std).
Hätte ich nur 1 Jahr gewählt dann hätte ich zwar monatlich etwas mehr Geld, allerdings müsste ich dann ja wieder direkt die 40 Stunden antreten. ( korrigiert mich wenn das falsch ist! )
Da ich aber nicht wusste ob eine 40 Std Betreung schon nach 1 Jahr für meine Tochter möglich ist wollte ich auf Nummer sicher gehen da ich die Arbeitsstelle ja nicht verlieren will...
Nun hatte ich der Personalabteilung bereits kurz vor der Geburt mitgeteilt das ich 24 mon in EZ gehe und gerne in dem Rahmen im.zweiten.Jahr 20-25 Std dort dazu arbeiten will.
Ersteres haben sie mir bestätigt, zweites wurde ignoriert.
Nun meine Fragen:
Wann endet jetzt das erste Jahr?
Zum 11.März oder 11.Mai?
Kapiere das einfach nicht wegen den.ersten 8 Wochen Mutterschutzgeld nach der Geburt.
Und mein Chef meinte jetzt als ich ihm.sagte ( auf Nummer sicher ) ob er mich ab Juni mini oder teilzeit einstellen kann  im Rahmen der Elternzeit,
dass ich einen Antrag auf widereingliederung stellen müsse..
Häää!?!
Ist das korrekt?!
Wer kennt sich aus?
Und er verkündete mir dass er Personal nach Weihnachten streichen musste.... Tolle Aussicht.
Habe einfach große Sorge. Bin manchmal ein nervöser Charakter. ;-)
Hoffe echt jemand hatte Lust all das durch zu lesen und kann mir aus Erfahrung weiter helfen.
Beste Grüße
Nina
Titel: Antw:Elterngeld 24Monate
Beitrag von: Honigbluete am 19. Januar 2016, 08:15:50
Hallo und herzlich willkommen!

Erstmal vorab: Elterngeld und Elternzeit haben nur bedingt etwas miteinander zu tun. Das Elterngeld bekommst du, wenn du wegen der Betreuung deines Kindes im ersten Jahr zuhause bleibst. Die Elternzeit regelt, wie lande du von deinem Job pausierst. Du hast es schon mal gut gemacht und 2 Jahre Elternzeit beantragt, denn nur dann kannst du auch das dritte Jahr noch beantragen. Während der Elternzeit kannst du bis maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten. Die Zahlung des Elterngeldes endet am Geburtstag deines Kindes, bei der Elternzeit kannst du (soweit ich weiss) frei verhandeln. Du hättest also die Zahlung vom Elterngeld auf ein Jahr beantragen können und dann ab dem 1. Geburtstag in Teilzeit (wenn es betrieblich geht) wieder arbeiten gehen können. Ich bin mir ncht sicher, wie das Elterngeld, wenn es auf 2 Jahre gezahlt wird, angerechnet wird. Normalerweise ist es so, dass man dann nur noch 60% der Differenz zum vorherigen Gehalt bekommt.
Arbeitsbeginn ist der 10.05., wenn nichts anderes ausgemacht wurde... Meld dich beim Chef und besprich das weitere Vorgehen... Und als Tipp: hänge das dritte Jahr Elternzeit an, dann kannst du zum einem weiter in Teilzeit arbeiten und zum anderen hast du besonderen Kündigungsschutz  ;) Hat er sich denn zum Thema Teilzeit geäussert? Ich würde versuchen, 20-25 Stunden fest angestellt zu nehmen und nicht als Minijob!
Alle Aussagen ohne Gewähr!