nebenkostenabrechnung - kennt sich wer aus?

Begonnen von katjuscha, 10. August 2011, 22:43:57

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katjuscha

Hallo,

mein Umzug steht ja bevor und da macht man sich so seine gedanken... udn die nebenkosten beschäftigen mich im moment am meisten. ich erzähl einfach mal ^^

ich bin hier eingezogen am 01.02.2009, den schlüssel erhielt ich von meinem vormieter am gleichen tag, weil er da noch sachen aus der wohnung holte...
meinen vermieter hab ich da nicht gesehen... also gab es auch keine wohnungsübergabe... keine zählerstände die festgehalten wurden, nix...
etwas später hab ich vom vermieter einen 2. schlüssel geholt und im frühjahr/sommer 2009 habe ich neue fenster bekommen... da hab ich doch den vermieter mal gesehen ^^

im februar 2010 kam auch keiner zum wasser ablesen.. strom lese ich immer selbst ab, weil das nicht über den vermieter/die mietnebenkosten läuft, sondern ich direkt mit der enbw abrechne

im oktober 2010 brauchte ich eine nebenkostenabrechung für das jobcenter... ich also meinen vermieter danach gefragt... er meinte er macht mir eine fertig ... ich erhielt keine und weil der termin für das jobcenter näher rückte, sagte die dame von da ich solle mir eine bestätigung unterschreiben lassen, dass er noch keine nebenkostenabrechnung erstellt hat.. habe ich ihm vorgelegt, hat er unterschrieben, fertig wars...

im februar 2011 kam wieder keiner zum ablesen, strom habe ich wieder selbst gemacht...
nun ziehe ich im september aus... als ich meinen vermieter drauf ansprach wie die übergabe dann laufen wird, meinte er, wenn die möbel raus sind, solle ich anrufen, er komme dann die zähler ablesen...

ja und nun... kann er ja gerne machen, aber er kann mir doch keine nebenkostenabrechnung erstellen.. er hat ja keine grundlage..
ich zahle 40 € jeden monat für kaltwasser, abwasser, versicherungen etc. bin mir aber fast sicher das reicht nicht für unsere familie ^^
naja wie gesagt ich bin der meinung er hat keine grundlage, ich habe keine zahlen gesehen/unterschrieben und somit kann er mir keine nebenkostenabrechnung erstellen, bzw. wenn er es tut, dann wäre sie nicht gültig...
aber sicher bin ich da nicht... und hab natürlich jetzt schiss, dass da ein brocken kommt...

hat wer ahnung und weiß wie sich das verhält?

nicikatze

Das ist ja eine blöde Situation. Ich kann dir nicht wirklich helfen. Ich weiß nur, dass wenn er z.B. am 31.12. 2009 abgelesen hätte, müßte er dir bis zum 31.12. 2010 die Abrechnung schicken. Wenn er den Termin verpasst, brauchst du nicht mehr Nachzahlen. Ein Guthaben würdest du aber trotzdem ausgezahlt bekommen.
Wie das allerdings ist wenn nie abgelesen wurde, weiß ich leider nicht. Hab ich auch noch nie gehört.  :-\
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Das schlimmste am Tod der Eltern ist, dass man nie weiß, ob sie stolz gewesen wären.

Bahia

Ja genau, die Nachzahlungen verjähren nach einem Jahr. Der Vermieter muss vor Ablauf des Folgejahres abrechnen, sonst verliert er alle Ansprüche. Ansprüche Deinerseits sind aber 3 Jahre wirksam.
Ich hoffe, Du hast Dir selbst alle Zählerstände zum Einzug aufgeschrieben. So etwas sollte man immer tun.

katjuscha

@bahia das blöde ist, dass ich das eben nicht gemacht habe... also strom schon, weil ich den ja eh selbst abrechnen muss, aber wasser eben nicht..
das war alles bissl hektisch, weil ich noch damit beschäftigt war, den vormieter dazu zu bringen auch wirklich weg zu sein, wenn ich einziehe (termin war lange vorher vereinbart) ist nen echtes chaoshaus hier...

das mit dem verjähren hatte ich auch gelesen... nur find ich nix wie das ist, wenn nie abgelesen wurde

guest4324

Wie lief das denn bei Deinem Vormieter?
Habt Ihr damals darüber gesprochen oder kannst Du ihn noch irgendwie kontaktieren?

Im übrigen denke ich auch, dass wenn kein Übergabeprotokoll und keine Zählerstände notiert sind, es für den Vermieter schwierig werden wird, von Dir da etwas einzufordern.

Wohnt Ihr in einem Mehrparteienhaus? Haben die übrigen Mieter mal Abrechnungen bekommen? Würde da mal nachfragen.....

Bahia

Hat der Vormieter auch nichts notiert?
Das ist wirklich blöd gelaufen, denn wie soll so überhaupt abgerechnet werden...
Im Zweifel bekommst Du auch beim Auszug keine Abrechnung, weil er das dann gar nicht machen kann. Schätze, da wird gar nichts kommen.
Private Vermieter sind leider häufig schrecklich unprofessionell. Kenne ich nur zu gut s-:) deshalb für die Zukunft immer selbst auf alles achten und alles aufschreiben! ;)

katjuscha

Also, wie das bei meinem vormieter lief, weiß ich nicht... bin auf den kerl auch nicht gut zu sprechen, der hat mir noch nach einzug genug ärger gemacht... sein auto noch 3 monate in der garage geparkt (vereinbart waren 2 wochen wegen schlechtwetter und oldtimer), hat mir ne menge schrott in der garage gelassen etc....

darüber weiß mein vermieter bescheid...

mein vermieter hat ganz groß geshcaut, als ich wegen nebenkostenabrechnung zu ihm kam und meinte er mache das immer bei auszug (so wie ich das jetzt gelesen habe, ist das aber nicht rechtens)... wie das bei den anderen parteien hier ist, weiß ich nicht... es sind nur 2 und immer ne recht hohe fluktuation ^^

ich weiß nur aus den wohnungen einen ort weiter, dass die handgeschrieben abrechnungen bekommen haben, die nicht nachvollziehbar waren, alle sollten nachzahlen... und haben dann widerspruch eingelegt, es prüfen lassen und dann sogar zurückbekommen

@bahia ich befürchte halt, dass er dennoch vesucht was zu bekommen *narf* aber das dürfte ja dann nichts werden... *hoff*
private vermieter sind für mich echt mittlerweile das letzte... hatte bislang 3 und 3mal ärger.. zieh jetzt in eine genossenschaftswohnung... da sollts dann besser laufen

Bahia

Nein, dürfte nichts werden. Die Rechtslage ist da ziemlich eindeutig. Musst sonst mal googeln nach Urteilen. Um in den Mieterverein = Rechtsschutz einzutreten ist es wahrscheinlich zu spät? Beraten tun die sofort aber der Rechtsschutz greift erst nach 3 Monaten. Wenn der Umzug kurz bevor steht, wahrscheinlich zu knapp? Sonst mach das! Das ist m.E. das am sinnvollsten investierte Geld - gerade bei solchen unprofessionellen Heinis. s-:)

katjuscha

so nun wird es so wie es werden soll ;-)
habe gerade mit meinem alten vermieter telefoniert, weil der dauerauftrag zu spät gelöscht wurde und eine miete zuviel überwiesen wurde...
da kam er am telefon gleich mit:

er muss erstmal prüfen ob die kündigung rechtzeitig war (war sie fast 4 monate im vorraus, wir haben schon einen monat doppelt gezahlt)
und er hätte ne nebenkostenabrechnung gemacht, ich müsse nachzahlen, das könnten wir ja gleich verrechnen mit der zuviel gezahlten miete...

ich sagte er soll mir alles zuschicken und dann sehen wir wie was bezahlt wird. ab jetzt wird alles nur noch schriftlich gemacht... bin gespannt wenn nächste woche die abrechnung kommt, was da drin steht und was er sich vorstellt ... hab ich ihn doch richtig eingeschätzt

Honigbluete

Also die zu viel gezahlte Miete solltest du sofort zurückverlangen, die hat ja nun nichts mit ausstehenden Nachzahlungen etc. zu tun sondern ist schlicht und einfach ein Irrtum (uns ist das gleiche passiert, die Vermieterin hat uns das Geld sofort zurücküberwiesen... es gibt also durchaus auch sehr sehr nette private Vermieter)

Ist dir in den gut 2 Jahren nie die Idee gekommen, selber mal den Wasserstand abzulesen? Gerade, wenn keiner kommt und das macht? Oder hat der Vermieter mit der Vormieter bei dessen Auszug abgerechnet und nimmt das als Grundlage?Dann könnte er zumindest einen durchschnittlichen monatlichen Verbrauch ausrechnen...

katjuscha

@honigblüte
glaub ich dir, dass es nette vermieter gibt... leider hatte ich bislang öfter mal das glück das ich nette vermieter hatte, die sich dann bei auszug ziemlich arschig verhalten haben....

die miete wird durch die bank zurückgebucht, er würde versuchen sie zu behalten, so klang ja die aussage am telefon schon...
ich habe mitte juni die kündigung bei ihm abgegeben... zum 30.9. weil ich noch nicht wusste wie es genau wird mit umzug über 400 km...
ausgezogen bin ich am 05.09. d.h. er hatte da dann nochmal nen ganzen monat miete bezahlt bekommen, konnte die wohnung aber schon renovieren und so weiter und wollte so wie ich es aus den anzeigen verstanden habe auch im september schon wieder vermieten - hätte dann also doppelt miete kassiert... nur interessiert sich dank sanierungsstau keiner für die wohnung

und ich muss ehrlich sagen, nein mir ist nicht die idee gekommen wasser abzulesen, und wenn dann würde ich es ihm nicht verraten *püh*, weil ich der meinung bin, dass ich nicht seinen job machen muss...
ich habe im oktober 2010 nach einer nebenkostenabrechnung gefragt, weil ich eine fürs amt brauchte, da meinte er, er macht sowas bei auszug, hat ne bestätigung unterschrieben, dass er keine erstellt hat und gut war... aber es wäre ja nun nicht zuviel verlangt gewesen, mal die 200m zu mir zu laufen und abzulesen

... er hat den auszugswert von meinem vormieter und meinen auszugswert... nur liegen da eben 2,5 jahre dazwischen... nach meinem heutigen kenntnisstand gäbe es folgende abrechnungsperioden

01.02.2009- 31.12.2009 - abzurechnen bis 31.12.2010 - also verjährt
01.01.2010- 31.12.2010 - abzurechnen bis 31.12.2011 - könnte er machen, aber es fehlt wert vom 01.01.2010
01.01.2011- 05.09.2011 - abzurechnen bis 04.09.2012 - könnte er machen, aber es fehlt wert vom 01.01.

oder

01.02.2009-31.01.2010 - abzurechnen bis 31.01.2011 - also verjährt
01.02.2010-31.01.2011 - abzurechnen bis 31.01.2012 - würde zeitlich hinpassen, aber es fehlt wert vom 01.02.
01.02.2011-05.09.2011 - abzurechnen bis 04.09.2012 - aber es fehlt auch hier der wert

wenn wasseruhren eingebaut sind darf glaube ich nicht geschätzt werden...
das ist dann aber der unsicherheitsfaktor oder aber er fingiert werte... das würde ich ihm zutrauen...

ist halt dann die frage, wer ist in der beweislast... muss er nachweisen, dass er abgelesen hat.. weil ich kann ja schlecht nachweisen, dass er nicht da war..


es ist ja nicht so, dass ich nicht grundsätzlich bereit bin, für meinen verbrauch zu zahlen... nur soll es eben in korrekten bahnen ablaufen... (wenn ich jetzt bösartig wäre, würde es mich gar nicht kümmern, ich würde die abrechnung an die arge geben und gut ist... bis ende nov. bekomm ich noch sozialgeld... aber das möchte ich nicht, denn das ist indirekt auch mein geld)


Nele

#11
naja aber wenn er den Auszugswert vom Vormieter hat, dann ist es doch ok wenn er von dem Wert ausgehend Dir Deinen Verbrauch ausrechnet, und mit der monatlich gezahlten Mietpauschale verrechnet, oder hab ich da jetzt einen Denkfehler?

Ok ist vielleicht nicht rechtens, aber letztenendes ist es doch das was Ihr auch wirklich verbraucht habt, da würd ich mir nicht den Streß eines Rechtstreits wegen machen, sondern einfach das bezahlen was Ihr auch verbraucht habt, klar ists ärgerlich daß er nicht jährlich abgerechnet hat, aber mal ehrlich, Du wusstest daß Ihr irgendwann auszieht und dann evtl eine große Nachzahlung folgt wenn Du das Gefühl hast die Pauschale reicht nicht, dann wartet man doch nicht bis zum Schluß sondern fordert zwischendurch mal ne Abrechnung ein, ich finde jetzt nicht daß er der EInzige ist der geschlampt hat, sondern Du hast auch schön die Augen verschlossen vor dem Thema.  ;)

Und ich versteh jetzt auch nicht Deine Überraschung daß er sagt Ihr müsstet nachzahlen. Du hast oben selbst geschrieben daß Dir die 40€ zu wenig vorkommen für Euch alle und Du Angst hast nachzahlen zu müssen.

Ich seh ihn da jetzt nicht als Po sondern einfach als etwas unfähig und naiv. Aber ich denke nicht daß er das mit Absicht macht, er hats sich halt einfach gemacht, aber wenn er den Auszieh-Wert des Vormieters nimmt, dann kommt doch nur Euer tatsächlicher Verbrauch bei raus, und da versteh ich Deinen Streß ehrlich gesagt nicht so. Liest sich für mich ein bischen so als wolltest Du Dich vor einer Nachzahlung für Euren Verbrauch drücken, und das fänd ich ihm gegenüber nicht fair, denn Du hättest ja auch mal auf einer Zwischen-Abrechnung bestehen können.

Sorry für meine deutlichen Worte. Ich lass mich auch gerne korrigieren falls ich die Sache jetzt falsch interpretiert hab.


Honigbluete

@katjuscha du hast dahingehend Recht, dass er die die Teilbeträge von 2009 nicht mehr anrechnen darf, aber die Werte von 2010 und 2011 darf er noch nachverlangen. An seiner Stelle würde ich jetzt so rechnen: Zählerstand dein Auszug minus Zählerstand dein Einzug (bzw. Auszug des Vormieters, wenn er sich den aufgeschrieben hat). Das ergibt euren Gesamtverbrauch. Den kann er dann durch die Anzahl der Monate teilen, in denen ihr dort Mieter ward (01.02.2009 - 31.09.2011, sprich 32 Monate). Solltet ihr mehr verbraucht als bezahlt haben, kann er die höheren Kosten von 2010 und 2011 in Rechnung stellen, also den Mehrverbrauch von 21 Monaten....

Wie es rechtlich aussieht, wenn er selbst auf Aufforderung keine Nebenkostenabrechnung ausstellt, kann ich dir nicht sagen, da wäre evtl. eine Rechtsbelehrung sinnvoll... Und für die Zukunft: zahl lieber ein bisschen mehr Nebenkosten (man kann die monatliche Rate ja auch freiwillig etwas höher setzen), als nacher Angst vor einer riesigen Nachzahlung zu haben... Und bei Einzug sicherheitshalber sämtliche Zählerstände notieren, am besten mit Vormieter und/oder Vermieter zusammen, zur Not aber eben auch als Absicherung für dich selbst...

katjuscha

@nele + honigblüte klar kann er das so rechnen, wird er auch machen... hoff ich
der wert vom auszug meines vormieters den kenn ich nicht... weil war wie gesagt alles sehr hektisch mit dem einzug bei mir und dem auszug vom vormieter und so...
und da ist mir eben immer etwas unwohl dabei...


@nele ich hatte eine abrechnung gefordert von ihm, die hat er mir aber nicht ausgestellt... das habe ich dann mit dem amt besprochen und die meinten, dann soll er wenigstens ne bestätigung darüber ausstellen... das hat er gemacht... klar ging ja auch schneller

zumal er eben bekannt dafür ist, grundsätzlich nachzufordern und dann bei prüfung doch zurückzahlen zu müssen...

ist ein kompliziertes menschlein...

wisst ihr... die wohnung an sich (ja ich hab da 2,5 jahre gelebt und habe sie mir selbst ausgesucht, aber es musste schnell gehen und rel. bezahlbar bleiben) wird von den meisten die sie gesehen haben, als zumutung bezeichnet...
es gibt einen massiven sanierungs und modernisierungsstau und weil mein vermieter ein doch eher langsamer zeitgenosse ist (er sitzt es eben aus, wenn man ihn um was bittet) habe ich viel selbst in angriff genommen in der wohnung... das wird dann allerdings als selbstverständlichkeit gerechnet...

letztlich bleibt mir nur abzuwarten wann die post ankommt und dann mal zu schauen, was er denn da so berechnet hat... wie gesagt... es geht nicht drum auf biegen und brechen nicht zu zahlen.... sondern einfach mal sein recht zu kennen....

und das eben auch anderen mitzuteilen

Januar2012

#14
.

Nele

ja so wie Januar sehe ich das auch, ich verstehe nach wie vor nicht warum es so unverschämt von ihm sein soll daß er die Nebenkosten einfordert  :-[

Daß Du viel selbst machen musstest ist ärgerlich, allerdings kann man sich bei sowas auch wirklich hinter klemmen, selbst machen MUSST Du nur kleine Reparaturen, größere Dinge muss er erledigen, und wenn er es nicht tut, kann man ihm Fristen setzen und dann Mietabzüge machen.

Wenn Du es natürlich hinnimmst daß er nichts macht und dann viel selbst macht, dann bist Du zwar super nett und ein toller Mieter, aber auch ein kleines bischen selbst Schuld ;)

und klar hab ich auch oben schon gelesen daß Du ihn um eine Abrechnung gebeten hast, aber in 2,5 Jahren wär ich da doch ein bischen öfter hinterher und würde mich dann nicht mit einer BEscheinigung abfertigen lassen. Und wenn ich mich dann nicht weiter drum kümmer, naja dann muß ich doch auch damit rechnen daß es dann beim Auszug zu unangenehmen Überaschungen kommen kann.  :-\ ich hoffe Du bist mir nicht böse für meine Worte aber ich versteh irgendwie Deine Zwickmühle nicht so ganz.  :-\

Verbrauch ist Verbrauch, für den ist mal selbst verantwortlich und sollte ihn auch zahlen. Alles andere wäre unfair.