Wieviel geld darf man haben....

Begonnen von Brittas79, 08. November 2012, 21:03:54

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Brittas79

Hallo...hab mal eine Frage...wenn man arbeitslos ist...wieviel Geld darf man da auf dem Sparbuch haben ohne das es angerechnet wird!?

Bettina

#1
Das ist gesetzlich geregelt. Es gibt festgelegte Beträge für Erwachsene (x mal Lebensjahr) und genauso für die Kinder. Ich geh mal suchen.

Hier (von der Seite [Login or Register]):

Es gilt ein Vermögensfreibetrag von 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr. Mindestens sind 3.100 Euro und maximal 9.750 Euro pro Person plus 750 Euro Rücklagen für notwendige Anschaffungen anrechnungsfreies Vermögen.
ALG II Empfänger, die vor dem 1. Januar 1948 geboren sind, haben einen erhöhten Freibetrag in Höhe von € 520 pro vollendetes Lebensjahr, maximal jedoch 33.800 Euro.



Wer nach dem 31. Dezember 1957 und vor dem 01. Januar 1964 geboren wurde, erhält einen Grundfreibetrag in Höhe von höchstens 9.900 Euro.

Wer nach dem 31. Dezember 1963 geboren wurden, dem steht ein Vermögens-Grundfreibetrag in Höhe von höchstens 10.050 Euro zu.

Hinsichtlich der Berechnung des Vermögensfreibetrages kommt es auf die Anzahl der vollendeten Lebensjahre zum ersten Tag des jeweiligen Bewilligungsabschnitts an. Möglich ist es zudem, die Grundfreibeträge des Antragstellers und dessen (Ehe)partners zusammenzuziehen. Diese Addition der Freibeträge ist nicht bei minderjährigen Kindern möglich.

Vermögensfreibetrag für minderjährige Kinder
Minderjährige Kinder in der Bedarfsgemeinschaft haben nach § 12 II Nr. 1a SGB II einen Vermögensfreibetrag in Höhe von 3.100 Euro. Das gilt jedoch nur, wenn das Vermögen dem Kind unzweifelhaft zugeordnet werden kann, etwa ein Sparbuch auf den Namen des Kindes lautet. Der Kindergrundfreibetrag kann nicht von den Eltern mit genutzt werden. Eine Addition zum Freibetrag der Eltern ist nicht zulässig.

Achtung aber: Das gilt nur für Vermögen, dass VOR der Antragstellung da ist. Bezieht man bereits Sozialleistungen (also in dem Fall bei ALGII, wie das bei ALGI ist, weiß ich nicht), dann wird alles was dazu kommt als Einkommen gerechnet.
4+1 x Glück: 02/1998; 09/1998; 07/2006; 09/2008; 08/2011

Ann Kathrin Klaasen:"Ich hatte schon Freunde, da gab´s noch gar kein Facebook." Wolf:Ostfriesen-Feuer

Hexenbaby

#2
 :-[
das geht doch niemanden etwas an ...
ich glaube nicht das da jemand nach fragen wird


das würde erst "wichtig" wenn du HartzIV bekommen würdest ...
Wenn aus Liebe Leben wird, hat das Glück einen Namen

                                               Prinz und großer Bruder
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Sterne fallen nicht vom Himmel, sie werden geboren

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Es gibt Wunder im Leben, die auch in der Wiederholung nichts von ihrem Zauber verlieren.

Meph

Bei ALG1 musst du da nichts angeben...
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Für Dezentralität und Eigenverantwortung! https://www.youtube.com/watch?v=8zeg_R-PMAw
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Brittas79

hatt ich vergessen zusagen...meinte mit ALG1. Noch eine Frage...Wird wenn man 2 Monate arbeitslos ist,dann aber wieder eingestellt wird...werden sie 2 Monate zur Rente dazugerechnet oder nicht!?

Meph

die rentenversicherung wird vom arbeitsamt getragen
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Brittas79


Meph

dass du keinen rentenverlust durch die zwei monate hast, da deine beiträge weiterhin gezahlt werden
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Brittas79


Wechselflügler

Nein, weil das AA während des Bezuges von ALG I eben die RV-Beiträge weiterbezahlt.

Brittas79