Wie geht es weiter nach Vollstreckungsbescheid??

Begonnen von ☆Schatzi☆, 04. Dezember 2011, 23:49:04

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☆Schatzi☆

Hi,

ich hatte vor einer Weile mal geschrieben bzgl. eines eBay Kaufes .. ich hatte den Artikel zurück geschickt (mit Absprache) aber mein Geld nicht zurück bekommen  :P immerhin 230 € !

Also, ich habe dann Mahnbescheid erlassen .. keine Reaktion .. dann jetzt Vollstreckungsbescheid erlassen ..

Ja, und was tue ich jetzt? Dieses Schreiben "Vollstreckungsbescheid" habe ich jetzt hier, aber wie geht es jetzt weiter? Da steht irgendwas drin von wegen Gerichtsvollzieher beauftragen .. hm , wie mache ich das & kostet mich das jetzt auch wieder was extra? Ich habe keine Ahnung was ich nun tun muss da ich sowas bisher nicht hatte (GsD)  :-\ !


Könnt ihr mir helfen?

LG
LG von ☆Schatzi☆ mit den drei Zwergen 08/03 ^^ 01/07 ^^ 11/11 &  ☆ 08/13!


Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist ein Mensch !

Who cares if you disagree?
You are not me ...

Mama´s Breast is the Best !

WIR SIND Z.ZT KRANK , DAHER KANN ICH MICH NICHT MELDEN . VERSAND VON GEKAUFTEN SACHEN KANN SICH VERZOEGERN .

katjuscha

am besten du wendest dich an deinen örtlichen gerichtsvollzieher, der wird dir weiterhelfen

du oder dein anwalt musst nen gerichtsvollzieher beauftragen, der wird den bescheid vollstrecken... ist das nicht möglich könnte haftbefehl die folge sein (mein kerle hat das mal soweit durchgezogen, dann hat derjenige gezahlt)

wichtig, der titel den du gegen den schuldner hast ist 30 jahre vollstreckbar, also dran bleiben.

die kosten werden normalerweise dem schuldner auferlegt.

Viel erfolg

Milka

Hallo,

du hast ja die Bankverbindung, da würde ich gleich nen Pfändungs- und Überweisungsbeschliss beantragen und das Bankkonto pfänden lassen. Das wirkt meist  ;) Die Bank sperrt nämlich sofort das Konto  :P Dann wird sich der Schuldner sicherlich mit dir in Verbindung setzen.

Ein Formular dafür hast du z.B. hier

[Login or Register]

An Kosten kommen dann ca. 40,00 € dazu, aber die muss der Schuldner ja bezahlen, du musst sie erst mal nur verauslagen.


Wenn du keinen Pfüb machen willst, kannst du nen ganz normalen Sachpfändungsauftrag machen.

principessa numero uno 08/2006 ♥
numero due principessa 03/2010 ♥


,,Am Ende wird alles gut.
Wenn es nicht gut wird,
ist es noch nicht das Ende."

Milka

Zu schnell abgeschickt  8)

Ein Formular für den ZV-Auftrag hast du hier

[Login or Register]

Den Antrag auf Abgabe der EV kannst du auch rauslassen.


Wenn du Fragen hast, kannst du mich auch gern per PN anschreiben. Hab jahrelange Berufserfahrung in solchen Sachen.

LG
principessa numero uno 08/2006 ♥
numero due principessa 03/2010 ♥


,,Am Ende wird alles gut.
Wenn es nicht gut wird,
ist es noch nicht das Ende."