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Allgemeines => Allgemein => Thema gestartet von: ☆Schatzi☆ am 04. Dezember 2011, 23:49:04

Titel: Wie geht es weiter nach Vollstreckungsbescheid??
Beitrag von: ☆Schatzi☆ am 04. Dezember 2011, 23:49:04
Hi,

ich hatte vor einer Weile mal geschrieben bzgl. eines eBay Kaufes .. ich hatte den Artikel zurück geschickt (mit Absprache) aber mein Geld nicht zurück bekommen  :P immerhin 230 € !

Also, ich habe dann Mahnbescheid erlassen .. keine Reaktion .. dann jetzt Vollstreckungsbescheid erlassen ..

Ja, und was tue ich jetzt? Dieses Schreiben "Vollstreckungsbescheid" habe ich jetzt hier, aber wie geht es jetzt weiter? Da steht irgendwas drin von wegen Gerichtsvollzieher beauftragen .. hm , wie mache ich das & kostet mich das jetzt auch wieder was extra? Ich habe keine Ahnung was ich nun tun muss da ich sowas bisher nicht hatte (GsD)  :-\ !


Könnt ihr mir helfen?

LG
Titel: Antw:Wie geht es weiter nach Vollstreckungsbescheid??
Beitrag von: katjuscha am 05. Dezember 2011, 00:03:07
am besten du wendest dich an deinen örtlichen gerichtsvollzieher, der wird dir weiterhelfen

du oder dein anwalt musst nen gerichtsvollzieher beauftragen, der wird den bescheid vollstrecken... ist das nicht möglich könnte haftbefehl die folge sein (mein kerle hat das mal soweit durchgezogen, dann hat derjenige gezahlt)

wichtig, der titel den du gegen den schuldner hast ist 30 jahre vollstreckbar, also dran bleiben.

die kosten werden normalerweise dem schuldner auferlegt.

Viel erfolg
Titel: Antw:Wie geht es weiter nach Vollstreckungsbescheid??
Beitrag von: Milka am 05. Dezember 2011, 07:23:50
Hallo,

du hast ja die Bankverbindung, da würde ich gleich nen Pfändungs- und Überweisungsbeschliss beantragen und das Bankkonto pfänden lassen. Das wirkt meist  ;) Die Bank sperrt nämlich sofort das Konto  :P Dann wird sich der Schuldner sicherlich mit dir in Verbindung setzen.

Ein Formular dafür hast du z.B. hier

http://www.ag-buende.nrw.de/service/Formulare/Zwangsvollstreckung/ZP311.pdf

An Kosten kommen dann ca. 40,00 € dazu, aber die muss der Schuldner ja bezahlen, du musst sie erst mal nur verauslagen.


Wenn du keinen Pfüb machen willst, kannst du nen ganz normalen Sachpfändungsauftrag machen.

Titel: Antw:Wie geht es weiter nach Vollstreckungsbescheid??
Beitrag von: Milka am 05. Dezember 2011, 07:27:10
Zu schnell abgeschickt  8)

Ein Formular für den ZV-Auftrag hast du hier

http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/zwangsvollstreckung_pfaendung/zwangsvollstreckung/vollstreckungsauftrag.doc

Den Antrag auf Abgabe der EV kannst du auch rauslassen.


Wenn du Fragen hast, kannst du mich auch gern per PN anschreiben. Hab jahrelange Berufserfahrung in solchen Sachen.

LG