Hallo
Ich habe vor einiger Zeit bei einem großen Versandhändler etwas bestellt und dabei einen 15€-Gutschein eingelöst. Nach Verrechnung der Retoure bekam ich eine korrigierte Rechnung, ich überwies den fälligen Betrag und mein Kondenkonto galt als ausgeglichen. 2 Wochen später erhielt ich plötzlich eine Mahnung über die 15€ des Gutscheins zzgl. 7€ Mahngebühr. Per Mail legte ich Einspruch ein, bekam jedoch keine Antwort darauf. Heute sah ich in meinem Kundenkonto, dass die Mahngebühr wohl gestrichen wurde, die 15€ des ursprünglichen Gutscheins allerdings noch als offener Betrag vermerkt sind.
Daraufhin wollte ich die Sache telefonisch klären, flog jedoch mehrmals aus der Warteschleife mit der Begründung, dass die maximale Wartezeit überschritten sei.
Nun meine Frage: Ist es rechtens, dass ein Gutschein nachträglich aberkannt wird? Wie gesagt, ich erhielt eine offizielle Rechnung nach Retourenabwicklung, in der der Gutschein anerkannt wurde.