Elternzeitverlängerung brauch mal dringend Hilfe... :P

Begonnen von guest1707, 06. November 2013, 14:15:48

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guest1707

Habe meinem AG angeschrieben das ich meine Elternzeit auf ein drittes Jahr ausweiten möchte.
Sie möchten dem nur mehr als ungerne zustimmen. Weil sie ja dann nur befristet einstellen können usw.
Personalmangel herrscht wahrhaftig nicht - bekomme nach wie vor die Dienstpläne gemailt.  s-:)
Und im gleichen Zuge schrieb sie wie ich mir einen Wiedereinstieg Stundenmäßig vorstelle.  ??? Ganz gut dreist, weil ich überhaupt keine Betreuung für Fred habe bis August und ja ganz klar gesagt habe das ich das dritte Jahr Elternzeit nehmen möchte.

Gibt es da irgendwas Paragraphenmäßiges auf das ich mich berufen kann. Soweit ich das weiß habe ich ja ein Anspruch darauf, weil ich ja 2 Jahre von vorne rein beantragt hatte.

Formulierungshilfe ist auch willkommen.

hectorundhilde

Dir steht rein rechtlich die Verlängerung zu.
Die muss auch nicht genehmigt, sondern nur zu Kenntnis genommen werden.
Also brauchst du auch keine Zustimmung sondern musst sie nur fristgerecht informieren.

Ich hab hier auch irgendwo noch den Paragraphen weil ich ja den selben Ärger bis hin zum Anwalt hatte letztes Jahr.

guest1707

Oh Hector was für ein Ärger, aber es beruhigt mich gerade ungemein das ich rechtlichen Anspruch habe. *angstschweißwegwisch*

hectorundhilde

Och inzwischen amüsiert es mich wie albern sie sie sich aufgeführt haben.
Nächsten Monat reiche ich dann vorsorglich wieder 3 Jahre für  Mini ein.
Wahrscheinlich bekomme ich dann mit der Empfangsbestätigung die Kündigung zum Ende der Elternzeit ;D
Ich schick dir den Paragraphen und wenn ich es finde auch mein erstes Anschreiben spätestens heute Abend,  okay?

guest1707

Das wäre total lieb. :) Wegen mir sollen sie mich kündigen nach dem 3 ten Jahr... aber ich brauche das aus bestimmten Gründen einfach. :P  S:D

Ja ja Familienfreundliches Deutschland... zum kotzen ist das. Und da mache ich das Zeitnah und nicht erst in der vorgegebenen Frist.
Aber gut mein AG ist eh Personalmäßig nicht ganz koscher.

hectorundhilde

Wenn ich nicht wüsste das du keine Kollegin bist würde ich vermuten wir haben denselben Arbeitgeber ;)

Pedi

Wenn Du im Vorwege zwei Jahre genommen hast, dann darf dir das dritte Jahr nicht verweigert werden. Wichtig und das hast Du gemacht:  7 Wochen vorher ankündigen.

Ich glaube das ist § 15 oder 16 vom Elternzeitgesetz

04/2008
02/2012
01/2015



*Unser Sternenmädchen wurde am 24.02.14 in der 19. SSW still geboren.Wir werden dich nicht vergessen!

Nipa

Ich würde das erst mal freundlich kurz und schmerzlos machen:

Sehr geehrte Frau xy,

Ich freue mich, dass Sie mich gerne so bald wie möglich zurückhaben möchten.
Leider bleibt es dennoch bei meiner Entscheidung das dritte Jahr Elternzeit zu nehmen.

Unter anderem schon alleine deshalb weil die Betreuung meines Sohnes nicht gegeben ist.
Gerne steige ich aber ab xy mit xy Stunden wieder ein.

Mit freundlichen Grüßen


scarlet_rose

Wieso findest du es dreist, wenn dein AG dich fragt, wie du dir den Wiedereinstieg vorstellst!?  ???
Vielleicht fragt sie ja gerade WEIL du verlängern willst, wie du es danach handhaben möchtest. Sie schrieb ja nicht, wie du dir deinen Wiedereinstieg in ein paar Wochen vorstellst  s-:)

Und ich finde man muss schon auch verstehen,dass das für einen Arbeitgeber nicht gerade erfreulich ist und er da nicht Kopf tätschelt und sagt "mach ruhig, wie es dir Spass macht, mir vollkommen egal"  s-:)

Vielleicht überlegt sie ja, wenn du gleich sagst nach der Elternzeit magst du nur 30% oder 50% einsteigen (oder was auch immer) jemanden gleich fest einzustellen,der auch wenn du wieder da bist deine restlichen Stunden auffängt  ;)

Ich würde an deiner Stelle anstatt dich über ihre Reaktion aufzuregen eher in Richtung Nipas Formulierung gehen.

Sehr geehrte Frau XY,

Da ich keine Betreuungsmöglichkeit für meinen Sohn habe, bin ich auf die Verlängerung der Elternzeit angewiesen und möchte daher an meiner Beantragung festhalten.

Über den Wiedereinstieg nach der Elternzeit habe ich mir noch keine Gedanken machen können,da die Betreuungssituation derzeit noch unklar ist.
oder, falls du dir schon Gedanken gemacht hast:
Für den Wiedereinstieg erhoffe ich mir die Möglichkeit in einem Umfang von XY Stunden bzw XY % arbeiten zu können und freue mich darauf, ab XY 2015 wieder bei Ihnen einsteigen zu können.

Mit freundlichen Grüßen,
XY
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Sanne73

Ich bin da ein bisschen bei Scarlet und würde im Brief daher auch entsprechend auf die zukünftige Stundenzahl eingehen. Allerdings würde ich am Ende des ersten Satzes etwas anders formulieren und noch einen kleinen Zusatz einfügen (s. unten) - zumal wenn es Dir egal ist, ob sie Dich nach der Rückkehr aus der Elternzeit kündigen (das können sie erst, wenn Du wieder angefangen hast, also frühestens zu einem Termin 4 Monate nach Ablauf der Elternzeit, wenn ich das richtig in Erinnerung habe).

Zitat von: scarlet_rose am 06. November 2013, 19:07:25
...

Ich würde an deiner Stelle anstatt dich über ihre Reaktion aufzuregen eher in Richtung Nipas Formulierung gehen.

Sehr geehrte Frau XY,

Da ich keine Betreuungsmöglichkeit für meinen Sohn habe, bin ich auf die Verlängerung der Elternzeit angewiesen und möchte daher an meiner Beantragung festhalten bleibe daher bei meiner Entscheidung.

Bitte beachten Sie, dass nach Paragraph xy des z-Gesetzes diese Entscheidung nicht der Zustimmung des Arbeitgebers sondern lediglich der fristgerechten Information durch den Arbeitnehmer bedarf.


Über den Wiedereinstieg nach der Elternzeit habe ich mir noch keine Gedanken machen können,da die Betreuungssituation derzeit noch unklar ist.
oder, falls du dir schon Gedanken gemacht hast:
Für den Wiedereinstieg erhoffe ich mir die Möglichkeit in einem Umfang von XY Stunden bzw XY % arbeiten zu können und freue mich darauf, ab XY 2015 wieder bei Ihnen einsteigen zu können.

Mit freundlichen Grüßen,
XY
Mäusekind: 11/2006 -  Wenn aus Liebe Leben wird, hat das Glück einen Namen.
Kleiner Muck: 03/2008 -  Ein bisschen Mama, ein bisschen Papa und ganz viel Wunder.

scarlet_rose

Ich würde die Paragraphenkeule noch gar nicht schwingen, denn das macht doch nur böses Blut  :-\
Die AG schrieb ja, sie stimmt zu, aber eben äußerst ungern. Da stand nirgendwo,dass sie nicht zustimmt.

Gleich zu sagen "Ist vollkommen egal,was sie denken, ich kann  machen, was ich will" finde ich da eher weniger schön  :-\

Eine Information über Paragraphen und alles,was dazu gehört würde ich dann bringen,wenn sie schreibt,dass sie den Antrag ablehnt (was sie ja an sich gar nicht kann.)

§15 und 16 sind aber äußerst unklar, wie ich finde und sagt gar nicht klares darüber.
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Nipa

Ich seh das auch so... Ich würd da erst Mal sehr freundlich bleiben...

Pedi

Ich würde da gar nicht lange drum herum schreiben. Sie nimmt das dritte Jahr Elternzeit und gut ist. Damit muss ein AG nun einmal rechnen, was nicht einmal böse gemeint sein soll, sondern einfach als Tatsache.  Und manchmal hilft nur die Paragraphenkeule, ich kenne das aus vielen Bereichen und Firmen so  s-:)
04/2008
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*Unser Sternenmädchen wurde am 24.02.14 in der 19. SSW still geboren.Wir werden dich nicht vergessen!

hectorundhilde

Sie hat ja auch gar nicht gesagt das sie da direkt mit Druck und Paragraphen Keulen dran will.
Aber einfach schon mal zu wissen wie es rechtlich aussieht und worauf man sich beziehen kann gibt dich schon mal Sicherheit und ein besseres Bauchgefuehl.

scarlet_rose

Ja manchmal hilft nur die Pedi, aber soweit ist man doch hier noch gar nicht. Der Arbeitgeber hier sagte ja nicht,dass er das nicht dulden wird.

Sie nimmt die Zeit und gut ist, da hast du recht aber das kann man freundlich oder fordernd formulieren.

@hector:
Ich hab das auf Sannes Formulierungsvorschlag hin geschrieben, die eben das mit vorgeschlagen hat.
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Pedi

Aber wenn der AG damit kommt "er möchte dem nur ungerne zustimmen" dann sollte man dem AG schon einmal mitteilen das dies das Recht ist. Wie man das nun formuliert muss man selber wissen. Aber ein Paragraph kann da oft schon helfen  :)
04/2008
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01/2015



*Unser Sternenmädchen wurde am 24.02.14 in der 19. SSW still geboren.Wir werden dich nicht vergessen!

scarlet_rose

Findest du?

Also wenn mir jemand ungern zustimmt, dann sag ich eher "danke vielmals und ich weiß,dass das für dich/sie nicht gerade angenehm ist" als "mir doch egal,was du willst, ich mach, was mein Recht ist und Punkt".

Ist im Endeffekt doch egal,ob sie gerne oder ungerne zustimmt  ???
Ich glaube ein Paragraph unterstützt eher die negative Haltung und das ungern, als das es irgendeinem von beiden weiter hilft. Zumindest nicht, solange es keinen Hinweis darauf gibt,dass der AG meint, er könne ablehnen.
[Login or Register]g[/img][/url]

Nipa

Ich sehs wie Scarlet...

Wenn jemand sagt :

¨oh ne Du, das ist mir jetzt aber nicht so recht, das mach ich echt ungern¨
Dann sag ich auch eher
¨Du, tut mir echt leid, aber es geht halt nicht anders¨

Als ¨ich will aber und hab laut Paragraph xy ein Recht darauf, bäng¨

guest1707

Nein ich möchte wahrhaftig nicht gleich die Paragraphen Keule schwingen, nur zu wissen auf was ich mich im Fall eines Falles berufen kann gibt mir ein besseres Bauchgefühl.

@scarlett: Ich möchte jetzt hier nicht die Email einkopieren, aber das habe ich schon richtig verstanden mit dem Wiedereinstieg. Das war so gemeint wie geschrieben. :P Wir stimmen nur ungern zu also fang Ende Januar wieder an mit xy Std. Ich habe eh nur 20 Std. :) Würde ggf. auch wieder so einsteigen. Aber nun halt erst 2015 und nicht vorher. :)

Und da ich meinen AG ja kenne und weiß wie die mit Personal umspringen. Sie hbaen meinen Kollegen nach der probezeit ohne Angabe von Gründen gekündigt wo er in Frankreich im Urlaub verweilte. :P Der kam nach Hause und erlebete sein blaues Wunder. Und das ist nicht die einzige Aktion. :(

Pedi

Aber es kann dir ja nicht verwehrt werden. Der Ag muss überhaupt nicht zustimmen, er muss über das 3. Jahr Elternzeit nur informiert werden. Von daher ist die Formulierung vom AG "nur ungerne zustimmen" nicht nur unpassend, sie ist auch nicht rechtens.  :)
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*Unser Sternenmädchen wurde am 24.02.14 in der 19. SSW still geboren.Wir werden dich nicht vergessen!

Pedi

Zitat von: scarlet_rose am 06. November 2013, 20:17:33
Findest du?

Also wenn mir jemand ungern zustimmt, dann sag ich eher "danke vielmals und ich weiß,dass das für dich/sie nicht gerade angenehm ist" als "mir doch egal,was du willst, ich mach, was mein Recht ist und Punkt".

Ist im Endeffekt doch egal,ob sie gerne oder ungerne zustimmt  ???
Ich glaube ein Paragraph unterstützt eher die negative Haltung und das ungern, als das es irgendeinem von beiden weiter hilft. Zumindest nicht, solange es keinen Hinweis darauf gibt,dass der AG meint, er könne ablehnen.

Wie gesagt, hier wird keine Zustimmung benötigt, denn dieses Jahr steht ihr nun einmal zu.  Und man kann auch einen Paragraphen einbringen und trotzdem den Text freundlich klingen lassen. Das ist alles möglich und wäre im ersten Schritt auch mein Vorgehen.  :)
Was man macht hängt schon vom Chef ab, aber ich würde mich da nicht in eine Ecke drängen lassen. Ich weiß das es genügend AG gibt die dies gerne machen.
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