Hallo!
Ich habe vor kurzem bei FB in einer Gruppe etwas gekauft.
Habe sofort überwiesen und der Verkäuferin meine Adresse geschickt.
Nun ja, erstmal passierte nichts, ich schrieb sie an, ob die Sachen schon unterwegs sind!
Ja, sind unterwegs, laut VK.
Bei mir kam nix an, auch keine Benachrichtigung im Briefkasten. :-(
Also schrieb ich die VK wieder an und habe nachgefragt, mit welchem Unternehmen sie denn verschickt hat.
Mit Hermes schrieb sie. Ich bat um die Zusendung der Sendungs ID. Darauf warte ich nun immer noch. Keine Reaktion mehr auf PNs, in der Gruppe ist sie laut Gruppen-Admin auch nicht mehr. :-(
Was würde es bringen, wenn ich die VK anzeigen würde? Hat das schon mal jemand gemacht?
Die VK war auch recht aktiv in der Verkaufsgruppe, bekam auch viele postive Bewertungen, aber jetzt ist sie ja auch gar nicht mehr in der Gruppe anzutreffen.
LG Bella
Ich würde es vom Wert abhängig machen, wegen 5€ würde ich mir die Rennerei wohl nicht antun, bei 50€ wäre eine Anzeige fällig. War in der Situation noch nie, kann Dir da also nicht groß zu irgendwas raten :)
Wie hast Du bezahlt, ev. über paypal?
Hast Du die Emailadresse von der VK? Dann schreibe sie nochmals an uns setze Ihr eine Frist, dass sie entweder die Sachen bis zum Datum x an Dich versichert verschickt unter Angabe der Sendungsnummer oder dass sie Dir bis Datum x das Geld zurücküberweist. Solltest Du bis Datum x weder die Artikel noch das Geld erhalten haben kannst Du es anzeigen, dabei kommt es nicht auf den Wert an!
@Alexa: Sind um die 30€
@Lilly: Das habe ich vor einer Stunde schon gemacht, eine Frist von einer Woche gesetzt!
Bezahlt habe ich per Überweisung, weil sie kein Paypal hatte. Das lassen wir jetzt mal so stehen.
Wenn ich die Bankverbindung habe, komme ich dann auch an die Adresse ran? Oder die Polizei halt?
Die Bank wird Dir die Adresse aus Datenschutzgründen nicht geben dürfen, aber die Polizei wird das schon ermitteln!
Wenn Du es anzeigen möchtest mach eine Kopie von der Überweisung und von dem Emailverkehr mit ihr mit allen Daten die Du hast.
Ich habe leider schon mehrmals diese Erfahrung machen müssen, und zwar beim größten Onlineauktionshaus, es ging um Summen zwischen 25,- bis 200,- Euro. Ich habe den Betrug angezeigt ( jeweils aber immer nach einer ausreichenden Frist zur gütlichen Regelung mit dem Verkäufer).
Es stellte sich leider in jedem der Fälle heraus, dass es sich um "Wiederholungstäter" handelte, mit vielen unterschiedlichen Usernamen, Namen und auch Fremdkonten.
Bei der Polzei sagte man mir, das man jeden Betrug anzeigen solle, es komme nicht auf die Summe an!
huhu...
ich habe leider hier im bietethread auch sowas erlebt und habe die verkäuferin angezeigt.warenwert 26€
ich finde es geht ums prinzip -betrug ist betrug.
lg regenbogen78
@regenbogen: und was ist dabei raus gekommen? Hast du dein Geld zurück bekommen? Mir geht es auch ums Prinzip, wenn die VK das mit vielen Leuten macht, dann kommt für sie schon ein Sümmchen zusammen! :-(
hallo bella
rausgekommen ist bis jetzt noch nix....die anzeige läuft aber erst seit september....
übrigens hat mir die verkäuferin ganz frech mitgeteilt, das sie weiss, das da sowiso nix passiert...und die aussage ist schon sehr dreist...deshalb anzeige machen....
lg regenbogen78
Die Summe ist für ein Aufnahme des Verfahrens zu niedrig. Das ist aber keinesfalls ein freifahrtschein für den "Betrüger", denn sollten sich die Anzeigen seiner Person betreffend häufen bzw. handelt es sich um einen Wiederholungstäter, wird auf jeden Fall ermittelt ;)
@regenbogen: Absolute Unverschämtheit, ist die VK hier noch im Forum aktiv?
@blume8: Denkst du, ich sollte noch nach weiteren Betrugsopfern bei FB suchen?
Wenn du die Möglichkeit hast und dir der Aufwand nicht zu groß ist, ja. Wieso nicht?
Ist es allerdings ein Ersttäter, passiert folgendes (also wenn das Verfahren eingeleitet wird): entweder (aber wie gesagt, die Summe ist definitiv zu gering, es müsste schon mehrere 100 € sein) bekommt derjenige ein Strafbefehl und muss alles zurück zahlen. In dem Fall ist er/sie vorbestraft. Oder, die Person zeigt Reue und zahlt sehr schnell alles zurück. Dann wird alles eingestellt und er/sie kommt mit ein blaues Auge davon. Das heißt nicht, dass er/sie das nicht wiederholen kann. Es muss schon ein wenig kriminelle energie dahinter stehen, wenn jemand bewusst auf diese Art und Weise andere hintergeht.
@blume8: ok, danke für die Info, werde bei FB mal nen Aufruf starten...
@regenbogen: Was hat die Polizei gesagt, dein Betrag war ja auch wesentlich unter 100€...
alles gute. nur sollte es dir wirklich klar sein, dass es womöglich ohne positives ergebnis laufen könnte.
Zitat von: blume8 am 05. Oktober 2011, 10:12:09
Wenn du die Möglichkeit hast und dir der Aufwand nicht zu groß ist, ja. Wieso nicht?
Ist es allerdings ein Ersttäter, passiert folgendes (also wenn das Verfahren eingeleitet wird): entweder (aber wie gesagt, die Summe ist definitiv zu gering, es müsste schon mehrere 100 € sein) bekommt derjenige ein Strafbefehl und muss alles zurück zahlen. In dem Fall ist er/sie vorbestraft. Oder, die Person zeigt Reue und zahlt sehr schnell alles zurück. Dann wird alles eingestellt und er/sie kommt mit ein blaues Auge davon. Das heißt nicht, dass er/sie das nicht wiederholen kann. Es muss schon ein wenig kriminelle energie dahinter stehen, wenn jemand bewusst auf diese Art und Weise andere hintergeht.
Hallo blume8,
könntest Du mir bitte sagen wo Du das gelesen hast, es wäre ja quasi ein Freifahrtschein, ich kann das nicht glauben, hast Du eine Rechtsgrundlage zur Hand?
Danke Dir!
Ganz einfach: ich habe vor Jahren jemanden wegen Betrug angezeigt. In meinem Fall bekam ich das Geld zurück und die Sache wurde fallen gelassen. Wegen fehlendes öffentliches Interesse, die Summe betrug damals um die 70 € und der ebay Verkäufer kam mit einem blauen Auge davon.
Aber im ernst, das sind Peanuts-Summen, die Gerichte überlastet. Natürlich ist es kein Freifahrtschein, denn Wiederhlungstäter werden strenger bestraft. Aber bei Ersttäter geschieht nicht viel. Dennoch, ich würde immer anzeigen, ich kenne doch nicht das "Vorleben" des Verkäufers und solange eine geringe Chance besteht, dass ich mein Geld bekomme... ;)
ah: rechtsgrundlage:
§ 263 StGB und das : Geringfügigkeit: ezieht sich der Betrug lediglich auf einen geringwertigen Vermögensschaden (die Grenze wird – wie beim Diebstahl – in der Regel bei 50 € angesetzt), so ist nach § 263 Abs. 4 StGB zur Verfolgung der Tat unter Umständen ein Strafantrag erforderlich.
Ich würde es nicht auf die leichte Schulter nehmen, so oder so hat man mächtig Ärger am Hals. Und das Risiko vorbestraft zu werden wäre einfahc zu hoch, trotz allem.
Vielleicht hat ja meine besagte VK auch schon weitere Anzeigen, dann wäre sie ja auch ein Ersttäter mehr. Das mit dem Geld ist halt ärgerlich, verkraftbar schon, aber es geht mir hier auch ums Prinzip und lass mich nicht zum Narren machen! :-(
@bella
so sehe ich das auch...wenn das jeder so machen würde...
und ja die verkäuferin ist noch aktiv wurde aber gemeldet...ist aber nix passiert :-[
lg regenbogen78
Hi,
ich habe derzeit auch ein Problem mit einer ebay VK ...
Ich hatte etwas gekauft (Wert inkl. Versand 230 €) und es kam total verschmutzt/verschimmelt hier an .. habe es daraufhin zurück geschickt (nach etwas hin und her aber mit Absprache), vor 2 Wochen wurde es zugestellt .. bisher ist mein Geld nicht wieder zurück gekommen trotz Frist Setzung !
Ich will jetzt einen Mahnbescheid/Anzeige machen ... geht ja sogar schon online, hoffe das bringt was ?!?!
LG
bei der summe definitiv ;)
Hast Du die Sache schon bei ebay gemeldet unter Problem klären oder bei papyal?
Zitat von: lilly am 07. Oktober 2011, 11:43:12
Hast Du die Sache schon bei ebay gemeldet unter Problem klären oder bei papyal?
Klar, der Fall ist bei ebay seit dem 15.September offen, aber die VK hat nie dort geantwortet !
Achso, dann habt ihr die Rücksendung so abgesprochen.
Also wenn Du mit paypal bezahlt hast, kannst Du es dort auch melden.
Ich habe auch schoneinmal etwas ersteigert (Privatverkäufer), das dann hier ankam und der Artikelbeschreibung so gar nicht entsprach. Ich habe mir dann aber zuerst das Geld zurückzahlen lassen und dann die Ware zurückgeschickt - (ebay rückwärts).
Das Problem ist aber, das der Verkäufer das Recht hat, erst die Ware zu prüfen ehe er das Geld zurück sendet, also muss man normalerweise auch erst die Ware senden !
LG
@schatzi: Igitt, verschimmelte Ware. Ist ja ordentlich viel Geld, da muss ja was passieren. Drück dir die Daumen.
@regenbogen: Gibt es doch nicht, warum schickt sie dir denn nicht die Ware oder erstattet dir den kaufpreis zurück? Versthe ich nciht, sie ist ja hier im Forum ansprechbar. :-[
@me: Habe bei FB noch ein "opfer" gefunden, wir tauschen usn gerade mal via PN aus. Man man man ...
Kannst du nicht vielleicht einen Mahnbescheid schicken? Wenn sie keinen Widerspruch einlegt (wird sie nicht), dann ist es pfändbar. Sie muss dann auch die Kosten es Bescheids tragen. Es klingt nicht nach Betrug, sondern eher danach, dass sie einfach den A... nicht hochbekommt oder es vergessen hat. So in der Art "sind ja nur 25 Euro". So ein Mahnbescheid wird sie aufrütteln.
Wie funktioniert das mit dem Mahnbescheid bitte?
also ich habe eine strafanzeige auch online gestellt.
mahnbescheid?
lg regenbogen78
@regenbogen: Ach so was geht auch, muss man nciht zur Polizei hin? Das wäre ja praktisch. Ich google das mal eben.
ja geh mal auf die internetseite der polizei deines bundeslandes...da kann man online ne strafanzeige stellen....
must allerdings dann einige sachen wie überweisungsträger per fax oder post schicken...oder scannen
lg regenbogen78
JA, alles klar. Hast du dann auch die Rubrik gewählt Betrug --> Internet ?
ja genau.... ;)
Mahnbescheide gehen in NRW über das Amtsgericht Hagen, allerdings muss man im Vorfeld eine Gebühr bezahlen. Ist der Bescheid dann erstellt, und sie hat keinen Widerspruch eingelegt, dann muss man noch mal Gebühren bezahlen und hat dann einen sogenannten "Titel" beim Gerichtsvollzieher und dieser Titel ist 30 Jahre vollstreckbar. Wie hoch die Gebühren sind, weiss ich allerdings nicht.
Habe jetzt gestern online Strafanzeige gestellt. Diese Person ist täglich bei FB online und reagiert weder auf meine PNs noch auf die des anderen "Opfers". MAnche Leute haben Nerven! :-X :-\