VSR - ZeitschriftenAbo-Falle

Begonnen von Butterfly, 14. August 2009, 15:24:11

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Butterfly

Na schöne Schei**e

Ich wurde vor Wochen angesprochen von wegen "Hartz4-Betroffenen Jugendlichen helfen, indem sie Zeitschriften austeilen" und kopflos wie immer hab ich den Wisch unterschrieben. Mir wurde xmal versichert, dass es sich um KEIN ABO handelt! Zudem würde ich noch einen Anruf bekommen, ob ich doch ein Abo machen möchte, die haben auch meine Handynummer bekommen, weil ich da IMMER rangehe.
Es kam NIE ein Anruf und heute flattert ein Brief ins Haus vom VSR, dass ich ein Hörzu-Abo habe!

Was kann ich jetzt dagegen machen?
Den blöden Durchschlag finde ich natürlich... NICHT >:(

Noch Betroffene hier???

Schnukki

Hast Du nicht gelesen was Du unterschrieben hast?


Butterfly

-.-
*seufz*
JA er zeigte mir noch die AGBs und da konnte ich NICHTS von einem Abo lesen.
Dazu war ich aber auch etwas gehetzt, naja bin ich jetzt auf die Nase gefallen.

Schnukki

Hast Du noch eine Kopie von dem Zeugs?
Also wo Du jetzt noch mal in Ruhe schauen kannst?

Ansonsten hinschreiben, dass Du NIX unterschrieben hast.

Mein Ex hat damals auch an der Tür ein Abo abgeschlossen .. sogar mit MEINEM Namen (wir waren nicht verheiratet!). Ich hab dann zwar viel Aufwand gehabt - aber im Endeffekt musste ich nix zahlen.

Butterfly

Nein habe ich ncht mehr bzw finde ihn auch nicht, weiß gar nicht ob ich den nun weggeworfen hab oder nicht.
Da nie ein Anruf kam, war das Thema für mich eh erledigt.

blume8

#5
widerspruch/widerruf einlegen, schriftlich.per einschreiben zuschicken. wegen der frist, naja, wann hast du unterschrieben?

Ich bestreite das Vorliegen eines wirksamen Vertrags.
Sollte ich mich hierüber im Irrtum befinden, erkläre
ich hilfsweise und vorsorglich den Widerruf.



Butterfly

Kann mir jemand bei der  Formulierung helfen? :-[

Wollte erst hin anrufen aber habe nun einiges schon gelesen, wie respektlos und frech die wohl sein sollen :o

blume8


blume8

ach so, wegen der  frist machtdir keine sorgen. wenn in den agb nichts über ein vertrag stand, wurdest du auch nicht wirksam über den widerruf informiert. das bedeutet, wenn tatschlich ein vertrag zustande gekommen ist, dass die 14 tägiige frist mangels widerrufsbelehrung nicht abgelaufen ist (diese beginnt erst mit der belehrung).wir eine solche belehrung unterlassen, gilt  ein unbegrenztes widerrufsrecht, § 355 Abs.3 S. 3 BGB


Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß § 312c Abs. 2 Nr. 1 nicht ordnungsgemäß erfüllt hat. .


lass dir bloss nichts anderes einreden ;) damit versuchen solche firmen zu tricksen.

Butterfly

Ok super danke! Glaubst du, die geen sich damit zufrieden? Über google liest man ja einiges von denen :o
Weiß gar nicht mehr wann genau das war.... vor 4 wochen etwa? Da war Tyler bei der Ergo.

blume8

#10
wie gesagt,solange du keine widerrufsbelehrung bekommen hast, gilt das ganze eh nicht. such trotzdem die unterlagen, sicher ist sicher.

EDIT: natürlich werden sie versuchen dich unter druck zu setzen. aber dann sollen sie dir einen nachweis über den vertragsabschluss nachweisen.  ;) wenn du dir 100% sicher bist,dass du damals kein vertrag unterschrieben hast,  wirst du davon kommen. sollte es sich dabei um ein vertrag handeln, musst du unbedingt das was sie dir  gegeben haben finden, um nachschauen zu können was da drauf [Login or Register], für die zukunft: nichts mehr unterschreiben,schon gar nicht wenn du in eile bist ;)