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Allgemeines => Allgemein => Thema gestartet von: simsalabim am 17. Dezember 2012, 15:45:50

Titel: Vorteile der Arbeit in Elternzeit? Wer weiß was?
Beitrag von: simsalabim am 17. Dezember 2012, 15:45:50
Hallo zusammen!
Ich bin noch in Elternzeit und arbeite in dieser mit ermäßigter Stundenzahl.
Bisher war ich immer der Meinung, dass ich dann trotz ermäßigter Beschäftigung während dieser Zeit volle Rente beziehe, sprich, es wird gerechnet, als würde ich voll arbeiten gehen.
Scheinbar stimmt das aber nicht!
Kennt sich da jemand von euch aus? Ich bin Beamtin, aber welchen Sinn macht es dann in Elternzeit Teilzeit zu arbeiten oder überhaupt Elternzeit zu nehmen?
Irgendwie bin ich gerade verwirrt  ;D

Vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen!

Danke euch!
Titel: Antw:Vorteile der Arbeit in Elternzeit? Wer weiß was?
Beitrag von: Hubs am 17. Dezember 2012, 15:59:43
Ich dachte die gesamte Zeit, die als Erziehungszeit genutzt wird, d.h. max. 3 Jahre pro Kind, werden auf die Rente angerechnet.
Titel: Antw:Vorteile der Arbeit in Elternzeit? Wer weiß was?
Beitrag von: simsalabim am 17. Dezember 2012, 16:29:31
Ja, das dachte ich auch, aber die Sachbarbeiterin meinte, es würde keinen Unterschied machen, höchstens in der Beihilfe! Wasauch immer da heißt. Hab natürlich nicht nachgefragt!  s-:)
Titel: Antw:Vorteile der Arbeit in Elternzeit? Wer weiß was?
Beitrag von: Januar2012 am 17. Dezember 2012, 16:29:47
Wenn man in Elternzeit arbeitet bekommt man, so weit ich weiß, die vollen 3 Jahre als Erziehungszeit angerechnet. Sonst würde das ja keinen Sinn machen?
Titel: Antw:Vorteile der Arbeit in Elternzeit? Wer weiß was?
Beitrag von: Binus am 17. Dezember 2012, 16:45:18
Naja, du kannst in  der Elternzeit Teilzeit arbeiten und verlierst nicht das Anrecht auf deine volle Stelle - wenn die Elternzeit vorbei ist, muss dir deine vorige Stelle wieder zur Verfügung gestellt werden. Das war der Vorteil in meinen Augen.
Titel: Antw:Vorteile der Arbeit in Elternzeit? Wer weiß was?
Beitrag von: simsalabim am 17. Dezember 2012, 16:52:40
Ich hab bei Kind 1 das erste Jahr EZ gehabt, im zweiten Jahr Teilzeit gearbeitet. Das dritte Jahr nach Geburt hab ich auch TEilzeit gearbeitet. Dh das zweite und dritte Jahr sind futsch, da ich Teilzeit gearbeitet hab und nicht Teilzeit in Elternzeit. Das dritte Jahr haette ich übertragen lassen müssen, hab ich aber nicht, weil da ein Missverständnis vorlag! 

Ich werd morgen mal noch an anderer Stelle anrufen und fragen! 
Titel: Antw:Vorteile der Arbeit in Elternzeit? Wer weiß was?
Beitrag von: some&leni&ben am 17. Dezember 2012, 18:31:25
Also Vorteile bei der Beihilfe sind Quatsch, ggf wirkt sich Teilzeitarbeit sogar nachteilig aus. Wenn Du nur Elternzeit hast, hast Du prozentual die gleichen Beihilfeanspruch wie vor der Elternzeit.

Wenn Du arbeitest und arbeitest weniger als die Hälfte der Regelarbeitszeit, bekommst Du gar keine Beihilfe mehr (unverschämt!). So ist es zumindest in NRW bei den Kommunalbeamten.

In voller Elternzeit fällt zusätzlich noch die Kostendämpfungspauschale weg.