Verwandtschaftsbeziehungen - Wer kennt sich aus?

Begonnen von PeCaPe, 10. Oktober 2011, 11:04:01

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PeCaPe

Ich hätte mal eine kurze Frage. Vielleicht kann mir jemand helfen. Ich finde es im Internet grad nicht.

Wenn mein Vater wieder heiratet, was ist seine neue Frau dann zu meiner Tochter?
Klar, Stief-Oma, ... aber ich meine rein rechtlich. Ist sie auch Grad 2 zu meiner Tochter oder gar kein Grad?
Ich frage wegen der Verhinderungspflege.

Entdecke deine Grenzen, aber vor allem deine Möglichkeiten, meine kleine, liebe Alicia!


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Hexenmama

Sie ist dann im 2. Grad mit deiner Tochter verschwägert :)

PeCaPe

#2
Hmm, also geht das dann nach der Hochzeit auch nicht mehr?
Weil Verhinderungspflege bekommt man nur bezahlt, wenn die Pflegekraft kein Verwandtschaftsverhältnis Grad 1 oder Grad 2 hat.

Dann dürfen sie nicht heiraten. ;D
Weil Zusammenlebend wird wohl nicht zählen.

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Hexenmama

Ich würde sagen, dass das dann nicht mehr geht bzw. dass sie das dann halt nicht mehr entsprechend bezahlt bekommt, ja.

Alchemilla

Ich bin mir nicht sicher, ob "Zusammenleben" nicht doch zählt.
Bei meiner Freundin ist es so, dass die Mutter ihres Partners (sie sind erst gut 1 Jahr zusammen und bisher nicht verheiratet) in absehbarer Zeit pflegebedürftig wird. Da die Mutter keine Rücklagen hat, müssen die Kinder soweit möglich für die Pflege aufkommen und auch deren angeheiratete Partner.....so wie es im Moment aussieht auch! die, die in eheähnlichen Verhältnissen zusammen leben.
Heißt: Meine Freundin muss wahrscheinlich mit dem Erbe ihres verstorbenen Mannes die Pflege der Mutter ihres neuen Lebensgefährten bezahlen.
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Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch)

PeCaPe

Danke für Eure Antworten.

Ich habe jetzt mal mit einer KK telefoniert (nicht mit unserer) und nachgefragt.
Also verheiratet ist dann 2. Grad verschwägert und geht somit nicht.

Zusammenlebend, meinte sie, wird ganz sicher nicht überprüft werden und ist nicht genau definiert.

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Luna

@Alchemilla
Das kann ich mir nicht vorstellen. Sie wäre vielleicht für ihren Lebensgefährten unterhaltspflichtig, nicht aber für dessen Verwandte. Das wäre ja echt der Hammer.

Deine Freundin kann sich mit ihrem Erbe selbst den Unterhalt sichern, so dass ihr Lebensgefährte sie nicht unterhalten muss.
Somit kann er mit seinem Geld ausser sich selbst (d. h. nach Selbstbehalt) auch noch seine Mutter unterhalten bzw. deren Pflege (teilweise) bezahlen.

Alchemilla

Sie waren deshalb eigens beim Notar und der hat es so geschildert. Er sagte: Gemeinsames Wohnen, eheähnliches Verhältnis - kann im Zweifelsfall dafür sorgen, dass sie mit für die Pflegekosten heran gezogen wird. Ich fand das auch völlig krass.
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