Versteuerung zweiter Job

Begonnen von Nele, 07. Mai 2012, 20:55:07

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Nele

Huhu,

Ich hoffe mal wieder auf die breit gefächerten Erfahrungsgebiete der EO-ler ;)

und zwar geht es um meine Arbeit und meinen bald beginnenden neuen Job.

ich arbeite zur Zeit 20 Std im Büro einer Transportfirma. Vor drei Wochen lief mir aber mein Traumjob über den Weg, ich hab mich beworben, Vorstellungsgespräch lief super und am nächsten Tag dann die Zusage. Sie wollten mich sofort haben aber mein jetziger Chef ist sehr auf mich angewiesen, also habe ich im neuen Job einen Aufschub bis Ende Mai herausgehandelt um meinen Chef nicht so kurzfristig sitzen lassen zu müssen und daß noch Zeit genug übrig bleibt um eine neue Mitarbeiterin einzuarbeiten. Die Chefs der neuen Firma waren nicht begeistert aber haben sich drauf eingelassen. der Vertrag mit der neuen Firma wurde auf den 01.06. angesetzt, und ich kündigte meinen jetzigen Job zum 31.05. Resturlaub werde ich mir auszahlen lassen um der neuen Mitarbeiterin bis Ende Mai zur Einarbeitung zur Verfügung zu stehen.

Nun rief mich heute meine neue Firma an um zu fragen ob sich da eventuell etwas geändert hätte und ich doch schon eher anfangen könnte.

Ich könnte, aber nicht sofort und auch nur Nachmittags und auch nur vielleicht 2-3 mal die Woche, da ich natürlich jemanden für die Kinder finden muß und das mit Sicherheit auch nicht unentgeltlich schaffe. Zudem ist der Weg zu neuen Arbeit sehr weit und ich werde sehr viel zusätzliches Benzin verpulvern. Ich kann es also nicht kulant als Einarbeitung für Lau machen sondern bin drauf angewiesen daß mir diese Nachmittag bei der neuen Firma dann auch entsprechend vergütet werden.

Nun ist mir die Frage, wie versteuert sich das? ich hab mal gehört daß ich neben meinem Hauptjob noch einen Minijob ohne Abzüge halten kann? Ist das korrekt? Oder ergeben sich für meinen zweiten Job soviele Abzüge daß es sich, ähnlich wie bei Überstunden, kaum rentiert?

Ich hoffe Ihr könnt mir einen Rat geben, ich hab schon ein wenig gegoogelt aber habe noch nicht wirklich eine Antwort auf meine Frage finden können.

Danke :)

Sanne73

Wirklich Ahnung hab ich nicht. Aber ich weiß, dass man einen 400€-Job nebenher machen darf, den muss man noch nicht einmal bei der Steuererklärung angeben, denn er wird ja vom Arbeitgeber pauschal versteuert. Vielleicht könnte das dann passen?
Wenn es mehr als 400€ sind, dann bräuchtest Du wohl eine zweite Lohnsteuerkarte, da sind natürlich die Abzüge ziemlich hoch...
Oder gäbe es die Möglichkeit, dass Du Dir die Stunden von Mai dann im Juni als zusätzliche Stunden von Deinem neuen Arbeitgeber auszahlen lässt? So wie Du Dir im Mai von Deinem bisherigen Arbeitgeber den Resturlaub auszahlen lässt?
Mäusekind: 11/2006 -  Wenn aus Liebe Leben wird, hat das Glück einen Namen.
Kleiner Muck: 03/2008 -  Ein bisschen Mama, ein bisschen Papa und ganz viel Wunder.

Wechselflügler

Hallo,

ja, Du darfst einen s.g. Minijob zusätzlich zu Deiner Hauptbeschäftigung ausüben.

Wichtig ist, Dass Du mit dem 2.Job nicht mehr als 400,00 EUR/Monat verdienst.
Achte auch darauf, dass Dein neuer AG Dich als geringfügig Beschäftigte anmeldet, sonst muß Dein dortiger Verdienst mit St.-Kl-VI versteuert werden und das lohnt sich nicht wirklich... :-X

Nele

hmmm Sanne das ist keine schlechte Idee das dem Juni zuzufügen. Ich werd mich mal erkundigen.
Minijob wäre von den Stunden her ok. es wären ja nur insgesamt 6 Nachmittage denk ich.

Nala, danke, gut zu wissen, dann werd ich das so machen. :)

Sanne73

Wenn es unter den 400€ bleibt, dann würde ich das auf jeden Fall vorziehen, denn da hast Du ja gar keine Abzüge! Aber Dein neuer AG muss Dich eben zunächst als geringfügig beschäftigt anmelden und dann zum 01.06. als sozialversicherungspflichtig ummelden.
Mäusekind: 11/2006 -  Wenn aus Liebe Leben wird, hat das Glück einen Namen.
Kleiner Muck: 03/2008 -  Ein bisschen Mama, ein bisschen Papa und ganz viel Wunder.