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Allgemeines => Allgemein => Thema gestartet von: Fliegenpilz am 13. September 2017, 08:31:43

Titel: Versicherungsfrage
Beitrag von: Fliegenpilz am 13. September 2017, 08:31:43
Mich würde mal eure Meinung wie auch Erfahrung interessieren...

Kind A legt ihre Brille in der Pause auf ihr Pult, da die Brille nur im Unterricht getragen werden soll - während alle Kinder die Klasse verlassen für die Hofpause, schmeißt Kind B unabsichtlich die Brille herunter und Kind C sieht dies nicht und tritt natürlich sofort drauf.

Resultat: Gebrochener Bügel bei einer teuren gerade mal fünf Tage alten Brille.

Wer muss eurer Meinung und/oder Erfahrung nach dafür aufkommen?
Eltern bzw Versicherung von Kind A? Oder von Kind B? Oder von Kind C? Oder gar die Schule?
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: Linchen81 am 13. September 2017, 08:59:18
Das ist schwierig.
Kind A: es wäre natürlich besser wenn dieses seine Brille angemessen (in einem Brillenetui) aufbewahren würde.
Ich weiß nicht wie das die jeweilige Versicherung das sehen würde.

Kind B: hätte die Brille aufheben müssen  :-\

Kind C: hat den eigentlichen Schaden verursacht, obwohl es nichts/wenig dafür kann  :-[

Ich würde eher in Richtung c gehen, ist aber nur meine Meinung.
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: jewa am 13. September 2017, 09:13:19
Wie es in dem (Un-)Fall ist weiß ich nicht, hier war es so, dass die Brille während des Tragens durch eine Unfallfolge beschädigt wurde und da galt das als Schulunfall (Brille = Hilfsmittel) und wurde übernommen. Voraussetzung halt, sie muss in dem Moment getragen worden sein und die Schule muss einen Unfallbericht schreiben.
Ansonsten greift wohl nur die Haftpflicht des/der Verursacher/s.
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 13. September 2017, 11:50:13
Ich würde sagen die Schule. Wir haben 2x Geld von der Schulversicherung bekommen wegen einem Brillen-Unfall. Einmal wurde unsere Tochter in der Grundschule von der Schaukel geschubst - Brille kaputt (übrigens auch erst paar Wochen alt) und einmal hat ein großer Schüler meinem damals kleinen Eli die Brille im Gedrängel mit dem Rucksack von der Nase gewischt und es ist jmd. drauf getreten. - Bügel gebrochen. Hat auch die Schule bezahlt.
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: Fairydust am 13. September 2017, 12:29:58
Ich würde bei der Schulversicherung zuerst fragen, wenn die nicht zuständig ist, denke ich KindC
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: Mondlaus am 13. September 2017, 13:12:46
Ich kenne mich mit der Schulversicherung nicht aus, da muss man sehen, ob und wann die Schule haftbar ist. Wenn man die Schule mal weglässt: Definitiv Kind C. Vielleicht ist "schuld" das falsche Wort, aber das Kind ist haftbar, wenn es über 7 Jahre ist. Womit - es sei denn, die Schule ist in der Pflicht - die Haftpflicht der Eltern aufkommen müsste. Wobei es sich ja nicht um Deutschland handelt, nehme ich an.

Moralisch gesehen - Schuld hat eigentlich niemand, Kind A schon mal gar nicht. Sowas passiert und ist blöd und nervig.
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: Schnukki am 13. September 2017, 14:32:53
Die Schule muss meiner Meinung nach nur haften, wenn das Kind die Brille auch als Sehhilfe trägt und dann ein *Unfall* passiert. Sprich im Sport ein Ball an den Kopf bekommt - sie bei der Pause aus dem Gesicht geschubst wird.

In dem Fall hätte die Brille in ein Etui gelegt werden müssen. Dann wäre es nicht zu dem Unfall gekommen.
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: Fliegenpilz am 13. September 2017, 14:36:17
Die Brille war in einem Etui.

Auf Grund der Indikation des Tragens darf sie nicht in der Pause getragen werden bzgl Versicherung der Schule.
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: Schnukki am 13. September 2017, 14:39:14
Also Vorgang: Etui fiel runter .. ging auf .. Brille fiel raus?

Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: Fliegenpilz am 13. September 2017, 14:40:01
Jop.
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: Sabrina am 13. September 2017, 14:49:01
Verkettung unglücklicher Umstände, ich finde keiner hat Schuld.

Was kostet denn ein neuer Bügel?

Würde es wohl selbst zahlen.
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: Schnukki am 13. September 2017, 14:52:55
Dann Schuld Kind B.

Wie das allerdings mit der Schuldfrage in Sachen Haftung ist  :-\

Aber wenn ich jemandem etwas vom Schreibtisch reiße, bin ich auch schuld.
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 13. September 2017, 15:28:57
Was ist das denn für ein Etui? Meine Etuis sind mir schon zig mal runter gefallen und noch nie aufgegangen. Das war ja dann eine richtig blöde Verkettung dummer Zufälle.
Schuld ist so 'ne Sache, da hat Mondlaus Recht. War ja aus Versehen.
Ich würde wirklich zuerst bei der Schulversicherung anfragen. Kann natürlich sein, dass es so ist wie Schnukki sagt und die nicht zuständig ist, weil die Brille nicht auf der Nase saß. Bei Versicherungen weiß man nie. Wenn die nicht greift, dann sage ich Kind c, weil Kind c letztlich drauf getreten ist und die Brille dadurch kaputt ging. Ich würde das anstandslos meiner Haftpflicht melden. 
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: Napolitana am 13. September 2017, 17:39:12
Definitiv nicht die Schulversicherung. Das wäre nur der Fall, wenn es in Zusammenhang mit einem UNFALL passiert wäre. Unfall meint, Mensch hat Unfall (fällt hin, was auch immer) und DABEI geht die Brille kaputt.

Hier handelt es sich aber nicht um einen Unfall.
Ich glaube eher Kind B ist in der Haftung, weil es die Brille runtergeworfen hat. Kind C kann man nicht dafür verantwortlich machen, dass es auf etwas draufsteigt, was auf dem Boden nichts zu suchen hat und da nicht gewesen wäre, wenn Kind B es nicht runterschmissen hätte.
Aber ich glaub wenn nur der Bügel kaputt ist würde ich es auch selbst zahlen, da wäre mir der ganze Aufwand zu viel Ärger.
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: lotte81 am 13. September 2017, 17:59:41
Da Kind c die Brille kaputt gemacht hat, würde ich sagen, Kind c muss zahlen. Versehentlich und ohne was dafür zu können! Das ist klar...Aber so ist es ja immer bei Haftpflichtfällen. Bei Absicht oder Fahrlässigkeit wär die Versicherung ja eh raus.

Kind a hat ja erst Mal nur seine Brille liegen lassen. Gut geschützt.... Kind b hat sie zwar runtergeworfen, dabei aber nichts  kaputt gemacht...
Evtl. könnten noch b und c sich zusammentun. Zumindest gab es bei meiner Arbeitskollegin grad den fall: Der SOhn und 5 weitere Klassenkameraden haben beim spielen (etwas zu wild mit dem Ball in einem Raum  ;D) eine Wand kaputt gemacht. Es ist nicht so richtig klar, wer den etnscheidenen Schuss hatte. Oder die Kinder schützen denjenigen  s-:) Also haben sich die Versicherungen wohl alle untereinander geeinigt und jeder hat einen Teil übernommen. Da ging es allerdings um einen vierstelligen Betrag. Die Bügel die mir an meinen Brillen kaputt gegangen sind lagen eher im Bereich 10-30 Euro.... da wäre so ein Vorgehen vermutlich eher unüblich.... Oder sind die Kosten viel höher?
Es kann höchstens noch sein, dass es irgendeine spitzfindige Regelung gibt, dass "wertgegenstände" nie offen liegen bleiben dürfen.... könnte ich mir auch noch vorstellen  ;D Dann hätte Kind a einfach Pech und müsste selber zahlen.
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: peter am 13. September 2017, 18:21:31
Wie siehst du es den und hast du dich schon erkundigt?
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: Mama2008 am 13. September 2017, 19:44:35
Ich denke mal, wenn unklar ist, wer schuld hat, wird es schwierig jemanden zur Verantwortung zu ziehen. Kann ja rein theoretisch jeder dem anderen Schuld in die Schuhe schieben.
Deshalb würd ich wahrscheinlich selbst zahlen.
Sind Kinderbrillen nicht generell versichert? Ich kenne mich nicht aus, aber könnte mir vorstellen dass da eh schnell was kaputt geht.

Edit Falls keine Versicherung vorhanden.  Frag ich mich fällt teure Brille in der Grundschule auch irgendwie ins eigene Risiko? Meinem Sohn zB würd ich keinen teuren leicht kaputtbaren Gegenstand mit in die Schule geben, weil ich weiß ihm fehlt noch der Sinn dafür. Und in der Schule treffen eben viele Kinder aufeinander denen wahrscheinlich auch der Sinn für teure Gegenstände noch fehlt.
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: Anders am 13. September 2017, 21:45:44
edit
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: Leofinchen am 13. September 2017, 22:04:34
Ich sehe die Schuld auch nicht bei Kind C. Was kann Kind C denn dafür das eine Brille auf dem Fußboden liegt? Kind C ist nur durch das Zimmer gelaufen.

Jedenfalls sollte Kind A die Brille zukünftig besser im Ranzen verstauen und es sollte ein besseres Brillenetui besorgt werden.  ;)

Ich würde es wohl auch selbst zahlen. Kategorie dumm gelaufen, passiert eben.
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: Sweetkofski am 13. September 2017, 22:26:12
Wenn jmd auf einen Gegenstand tritt, der am Boden liegt und dieser wird dabei beschädigt, haftet die Person nicht.

Gerade im anderen Kontext erlebt....

Vermutlich muss man zudem seine Brille auch hinreichend geschützt, d.h. in einem Hartschalenetui aufbewahren, wenn sie nicht getragen wird.

Versicherungen sind recht geübt in so Klauseln. Und wenn die Versicherung nicht zählt, weil der Versicherungsnehmer nicht haftbar zu machen ist, muss die Person auch nicht selbst zahlen.

Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: Fliegenpilz am 14. September 2017, 00:34:03
Vielen Dank für all eure Antworten!

Nur noch eins vorweg: Ich habe das Wort "Schuld" nie benutzt. Schade, dass es hier so im Vordergrund steht.
Für mich persönlich ist es eine Aneinanderreihung unglücklicher Missgeschicke!
Kann passieren, bei Kindern wie auch bei Erwachsenen.

Bevor ich noch einzeln antworte:
Wir haben den Schaden in Höhe von über 100€ selbst getragen und leider muss ich auch gestehen, dass ich es wirklich bezweifle, dass das alle so einfach handhaben würden wie hier angepriesen wird...


@Brillenetui
Hardschalenetui.
Gekauft ebenfalls vor fünf Tagen - quasi das "Billo-Mitgebsel" vom Optiker gegen ein Besseres ersetzt.


@Linchen81
Rein aus der Erklärung unserer Tochter denke ich, dass Kind B gar nicht bemerkt hat, dass die Brille bzw. das Brillenetui fiel.


@Netti
In beiden von dir beschriebenen Fällen hatten die Kinder ihre Brille aber auf der Nase - da ist die Grundlage (wie ich nun weiß) komplett anders.


@Fairydust
Versicherung (Schule) sagt, dass die Brille in dem Moment ja nicht getragen wurde. Dementsprechend sieht sie sich nicht in der Verantwortung.


@Schnukki
Ha, wenn das so einfach wäre - würde unsere große Tochter die Brille im Sportunterricht oder auf dem Pausenhof tragen, dann ist Versicherung (Schule) wieder raus aus der Nummer, weil die Brille rein von der Indikation her für den Schulunterricht (Tafelbild) vorgesehen ist.
Trägt sie sie außerhalb dieser Indikation aber im Schulalltag, dann hebt die Versicherung die Hände und sagt "Nicht unsere Baustelle!".


@Sabrina
Ich habe über 100€ dafür auf den Tisch gelegt, weil ja nicht nur der Bügel einfach abgebrochen ist sondern die Stelle an welcher die Schraube sitzt mitgebrochen.


@Netti
Ganz normale Brillenetuis ohne Kindersicherung?
Mein Brillenetui geht im Übrigen auch auf wenn es runter fällt ... extra getestet heute mal nach deinem Beitrag.


@lotte81
Jetzt kommt noch die witzigste Stelle:
Die Brille MUSS auf dem Schulpult des Schülers verwahrt werden, weil das Klassenzimmer während der Pause abgeschlossen wird und dementsprechend Wertgegenstände gesichert sind. Eine Aufbewahrung im Schulranzen (Schulranzenregal vor dem Klassenzimmer auf dem Flur) ist nicht erlaubt .


@satti
Eigentlich habe ich keine Meinung. Nur eine Rechnung. Und war halt interessiert wie EO diesen Fall bewerten würde bzw. welche Erfahrungswerte es gibt.
Unsere Brillen-Versicherung übernimmt es im Übrigen nicht, weil der Schaden eindeutig durch Dritte verursacht würde. Da hätte ich lügen müssen (Aussage der Mitarbeiterin!!!) und behaupten, dass unsere große Tochter ohne Absicht selbst darauf getreten ist.


@Mama2008
Meinst du diesen Beitrag wirklich ernst?
Bedeutet das, dass ich unserer Tochter beim Optiker hätte sagen sollen "Du Schatz, du trägst die Brille ja ausschließlich in der Schule im Unterricht, nimm mal eins von den kostenlosen oder sehr günstigen Modellen, weil ggf. könnte die Brille ja kaputt gehen!"?
Ich frage nur - rein aus Interesse!

Unsere große Tochter trägt nun im vierten Jahr eine Brille und erstmalig haben wir einen Schaden. Ihre alte Brille war noch in einem so gutem Zustand, dass wir sie zur Ersatzbrille (neue Gläser) weiter verwendet haben. Die alte Ersatzbrille ist neuwertig weiterverwendet worden (mit neuen Gläsern) für das Geschwisterkind.

Interessant wird dein Beitrag vor allem wenn das nächste Mal ein Kind seine Jacke im Pausengetummel irgendwie zerschleißt bzw. beim Spielen mit anderen Kindern defekt ist - sind die Eltern doch selbst Schuld, wenn sie ihrem Kind eine teure Jacke (ggf. Funktionsjacke) anziehen ... immerhin kennen Kinder den Wert ja nicht und eine Jacke von Hersteller X zu 9,99€ hätte es genauso getan.


@KardaMom
Lt. Versicherung (Schule) so wie Versicherung (Optiker) ist tatsächlich Kind C in der Haftung auch wenn eine Kettenreaktion vorliegt. Derjenige, der im Stau hinten auffährt ist ja auch Schuld da die Umsichtigkeit, das Vorrausschauen fehlte.
Interessante Logik, nicht wahr?

Im Übrigen hat die Versicherung (Schule) alle Beteiligten angeschrieben nachdem sie für sich die Haftung natürlich ausgeschlossen haben. Die Erziehungsberechtigten von Kind C sind vollkommen ausgeflippt unserer großen Tochter ggü - Junge, Junge!


@Leofinchen
Aha!
Schulranzen wie oben geschrieben ist nicht erlaubt und das Brillenetui war bzw. ist ein qualitativ sehr Gutes.




Im Großen und Ganzen interessierten mich nur eure Erfahrungen und/oder Sichtweisen. Kind hat ihre reparierte Brille wieder im Schulranzen im Hartschalenetui (welches kontrolliert wurde vom Optiker und keine Blessuren, Schäden oder Funktionseinschränkungen aufweist) und wird sie morgen wieder im Unterricht auf der Nase haben können.
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: Nachtvogel am 14. September 2017, 06:43:46
Also mal ganz OT ;D
Also das mit der Jacke sehe ich wirklich so: wenn mein Kind seine sch....teure Jacke kaputt macht in der Schule dann ist das tatsächlich irgenwo mein Pech, ich müsste meinem Kind ja nu keine 160Euro Jacke kaufen s-:)
Ärgern würde es mich dennoch aber mein Kind kann ja nun wirklich nix für den Preis der Jacke
(Und klar ist das schon passiert...mehrfach  s-:) ;D)

@Brille
Keine Ahnung-ehrlich.
Bei uns in der Schule wurden schon Brillen von der Schulversicherung gezahlt die in der Pause kaputt gingen. Daher hätte ich wohl Schulversicherung gesagt und bin grad verwundert
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: Fairydust am 14. September 2017, 07:10:00
Die Eltern von Kind C sind sauer auf deine Tochter? Sie kann ja überhaupt nichts dafür. Die anderen natürlich auch nicht, aber Kind B hat sie ausversehen runter geworfen und KindC ist draufgetreten.

K hat ein Brillenetui mit Reißverschluß. Vielleicht ist das eine Option für euch.
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: Mondlaus am 14. September 2017, 07:46:59
Du hättest zivilrechtliche Ansprüche gegen die Eltern von Kind C. Das heisst, sie haben den Schaden zi begleichen. Selbst wenn ihre Versicherung ausschliessen sollte, dass am Boden liegende Gegenstände gezahlt werden. Das ist dann letztlich deren Problem, und sie haben sich mit der Vetsicherung rumzuschlschlagen. Das ändert nix dran, dass rein rechtlich sie haftbar sind. Um haftbar zu sein, braucht es keinen Vorsatz, dss ist kein Strafrecht. Wenn sie sich weigern, müsstest du vor Gericht gehen, leider.

Die Argumentation der Schule finde ich rechtlich nicht ganz so sauber. Eventuell hättet ihr da auch Chancen, dass es übernommen wird, da sie sich ja genau an die Regeln gehalten hat. Aber auch hier müsstet ihr klagen. Wer will das schon? Weiss die Schule sicher auch

Unmöglich, wie sie sich aufführen. Dieses Victim Blamimg finde ich auch nicht ok. Und wenn eure Brille mit Diamanten besetzt und ganz ohne Etui wäre und die Jacke ne Ralph Lauren ist. Das entbindet andere nicht von grundlegender Achtsamkeit. Das, auf was hier rechtlich angespielt wird, ist Fahrlässigkeit. Diese liegt nicht vor, nur weil ein Gegenstand von höherem Wert ist.
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: Anders am 14. September 2017, 10:47:19
edit
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: Martina am 14. September 2017, 10:56:44
Ich wundere mich immer was Brillen kosten können. F. hat eine Ray Ban (wird das so geschrieben??) ausgesucht bei Fielmann (die übrigens kulanterweise bisher alle Reparaturen übernommen haben). Ich habe mit besseren Gläsern und entspiegelt 120,00 € bezahlt. Keine zusätzliche Versicherung.

Kaputt hatten wir öfter schon. Wie gesagt, der Optiker war sehr kulant (einmal wurde die Brille komplett getauscht). Alles sponsored by Fielmann  :D F. hat gar kein Brillenetui. Erst einmal trägt sie sie ja immer und abends liegt sie in der Küche.
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: Martina am 14. September 2017, 11:00:18
Ach und wäre uns das passiert, hätten wir den Schaden bestimmt selbst getragen. Mir wäre es zu doof, mich mit anderen deshalb auseinander zu setzen. Gerade weil es ja keine Schuldfrage ist. Hätten die Eltern von einem Kind a-c angeboten bei der Versicherung nachzufragen, super, aber ich habe die Erfahrung gemacht, dass viele Eltern glauben, dass ihre Kinder kleine Engel sind, denen so etwas nicht passiert.
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: lotte81 am 14. September 2017, 11:34:18
100 Euro sind ja echt eine Hausnummer. Ich hab jetzt seit 33 Jahre Brille und nie war ein Bügel bzw. Reparatur generell so teuer. Das kostet nicht mal ein Glas. Bügel immer um die 20 Euro , Reparaturkosten kostenfrei
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: Mama2008 am 14. September 2017, 11:35:36
Jacke. Ist für mich ein gutes Beispiel.  Wir hatten schon 2-3 kaputte teure Jacken (sie haben Rangeleien auf dem Schulhof, er klettert auf Bäume, rennt durch Dornenhecken- unachtsam wie Kinder beim spielen, toben eben sind) deshalb entscheide ich bei jedem Jackenkauf ganz bewusst wieviel Geld ich eben ausgeben möchte und auch ob ich mich mit den Eltern seiner Kumpels drüber auseinander setzen will wer denn jetzt das Loch in die Jacke gerissen hat und für unseren Schaden aufkommt.

Brille. In unserer Familie gibt es nur eine erwachsene Person mit Brille und diese ist zufrieden mit einem 40€ Modell. Deshalb mache ich mir die Sache wahrscheinlich zu einfach. Mir ist bewusst, dass andere dafür mehr Geld ausgeben müssen/ möchten.
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: Sweetkofski am 14. September 2017, 11:59:52
Rechtlich ist ein Erwachsner schon kaum haftbar, wenn er auf etwas tritt, was kurz zuvor auf den Boden gefallen ist.
ist auch was anderes als ein Auto im Straßenverkehr zu führen. Hier muss man den Abstand gegenüber dem Auto so halten, dass man bremsen kann jederzeit.

Fährt man aber mit 50 in der Staft und ein Kind springt von der Seite einfach so auf die Fahrbahn, ohne dass der Fahrer eine Chance hat zu bremsen, ist auch hier NICHT der Autofahrer Schuld.


Bei Kindern unter 12 Jahren kommt für die Haftbarkeit noch hinzu, dass dem Kind bewusst! sein muss, dass sein Handeln zu einem Schaden führt.
Ist im Falle eines versehentlichen Drauftretens nicht der Fall.

@ Mondlaus: dass die versicherung nicht zahlt, hat nichts mit Klauseln zu tun. Eine versicherung zahlt dann nicht, wenn der Versicherungsnehmer inklusive der versichterten Personen nicht haftet.
Was ich sagen wollte ist, dass die Versicherungen schon ziemlich genau mit der Rechtslage vertraut sind, unter welchen Bedingungen Personen haften.
Und nicht mit einem normalen Alltagsverständnis arbeiten, was einen intuitiv davon ausgehen lässt, okay Kind C ist draufgetreten, dann haftet Kind C auch für den Schaden....
Es gibt hier schlichtweg keinen zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber Kind C und auch nicht gegenüber den Eltern.

@ Indikation Brille tragen und Schulversicherung. Na, aber die Schulversicherung kommt doch gar nicht an die medizinische Indikation.
Hilft hier aber nix, weil man will ja seine Brille nicht tragen, wenn man nicht muss, nur falls sie sonst mal kaputt geht. das wäre ja auch schon irgendwie Mist.

@ Hardschale: ach so, aufgegangen, da kam echt ein pech zum anderen.

@ was mir noch eingefallen ist, daher schaue ich hier nochmal rein: wenn die Eltern von Kind C eine Deliktunfähigkeitsversicherung für ihr Kind abgeschlossen haben, dann könnte es darüber aus Kulanz laufen...aber wenn die Eltern jetzt schon so unfreundlich reagieren, ist es ja blöd.

Sowas ist sauärgerlich, wenn man auf einem Schaden sitzenbleibt, einfach weil die Verkettung der Umstände zu unglücklich ist,
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: Mondlaus am 14. September 2017, 12:19:40
Sweetkovski, so ganz stimmt es nicht rechtlich. Es sei denn, ich habe es jetzt falsch verstanden. Bis zum 7. LJ sind die Kinder deliktunfähig und können nicht haftbar gemacht werden. Auf der Straße ist es anders, da gilt es sogar, bis sie 10 sind. Dann sind sie nicht haftbar. Haftbar heißt, dass man keine Schadensersatzansprüche gegen sie geltend machen kann. Sogar wenn das Kind vors Auto läuft. Das heißt, der Autofahrer bekäme nix von der Versicherung des Kindes. Es heißt nicht, dass er im strafrechtlichen Sinne Schuld wäre. Für Kinder bis 7 kann man dann ne deliktunfähigkeitsversicherung abschließen.

Bei Vorsatz ist es anders. Wenn Kinder unter dieser Altersgrenze vorsätzlich handeln, dann sind sie durchaus haftbar. Über der Altersgrenze sind sie haftbar, ob es nun vorsätzlich war oder aus versehen. Es geht bei Haftbarkeit ja nur um Schadensersatzansprüche. Wobei die Versicherung bei vorsätzlichen Schäden kaum zahlen wird.

Das andere ist die Strafmündigkeit. Da geht es dann um Vorsatz.

Zivilrechtliche Ansprüche gegen Kind C wären sicher möglich. Aber würde ich auch nicht machen. Am Ende kannst du von denen noch die Anwaltskosten zurückholen. Und ein Restrisiko bleibt auch, dass es doch nicht klappt.

Als man mir mal auf meinen IPod getreten hat, der aus der Tasche gefallen war, hat die gegnerische Versicherung gezahlt.
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: Nipa am 14. September 2017, 14:19:11
Also ich habe noch nie gehört, dass Versicherungen nicht zahlen wenn am Boden liegende Dinge beschädigt werden.

Ansonsten bin ich wie Martina überrascht. Die Ray Ban unseres Kindes hat zwar ohne Gläser 120 Euro gekostet, aber wir hatten bisher auch bei gebrochenen Bügeln und Scharnieren viel Kulanz vom Hersteller und haben noch nie so viel für eine Reparatur gezahlt - und das beim örtlichen Optiker und nichtmal bei Fielmann.

Ich würde mich wohl an die Lehrer oder den Elternbeirat wenden, da es eine Sache ist, die ich geklärt haben möchte. Eventuell muss dann z.B. eine Schublade bereitgestellt werden, wo man Brille ablegen kann, wenn es schon so komische Vorschriften gibt wann die Brille getragen werden darf und wo sie wann gelagert werden darf...
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: guest4324 am 14. September 2017, 15:30:37
In Summe ist es einfach maximal schlecht gelaufen. Angefangen bei der Brille, die auf dem Pult liegen muss und endend bei dem wirklich abartig hohen Rechnungsbetrag.

Ich muss in der Tat sagen, dass ich die Rechnung auch selbst bezahlt hätte, wenn die Schule nicht übernommen hätte. Da hätte ich echt keine Lust mich noch mit anderen Eltern rumzuschlagen.

Aber so richtig ärgern würde ich mich wohl nur über dieses nichtsnutzige Brillenetui. Was sind denn das Dinger, die aufgehen wenn sie runterfallen?
Da würde ich ein anderes besorgen, das sicher verschlossen werden kann.
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: peter am 14. September 2017, 15:43:31
Ich hab jetzt mein " gibts zur brille dazu gratis hartschalenetui" von apolla fallen lassen. Ich bin 163 cm und hab den arm nach oben gestreckt und wir haben fliesenboden. Uuuuund es blieb zu :)
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: Fliegenpilz am 14. September 2017, 17:32:42
Falls das irgendwie unmissverständlich ist: Ich streite mich mit niemanden!
Es ging mir lediglich um eure Meinung und/oder Erfahrungswerte.
Der Schaden ist bezahlt (durch uns). Ich ärgere mich auch nicht, ich möchte nur Input haben ... und ggf. bei einem erneuten Fall auch etwas mehr Hintergrundwissen.


@Nachtvogel
Ich glaube, dass du mich da auch missverstanden hast - mir ging es darum, dass ich mir gewiss nicht von anderen "vorschreiben" lasse ob unsere Tochter eine 9,99€ oder 119,99€ Jacke trägt. Und wenn ein anderes Kind diese Jacke zerstört (sei durch einen Unfall und/oder mutwillig), dann hat es für die betreffenden Eltern in meinen Augen auch keine Relevanz - bzw. bietet es für mich keine Diskussionsgrundlage. Es geht schlicht & ergreifend um fremdes Eigentum.


@Fairydust
Das mit dem Reißverschluss-Etui kann eine gute Idee sein, vielen Dank! Ich werde morgen früh nochmal in die Stadt fahren - damals hatten wir uns dagegen entschieden weil die geführten Modelle nur eine weiche Kammer hatten. Ich hätte schon gerne eine Hartschale außen herum.


@Mondlaus
Ich werde sicherlich weder gegen die Eltern noch gegen die Schule klagen. Ist ja nur eine Brille und hat uns nun nicht finanziell ruiniert - aber interessant, dass es diesen Weg geben würde.


@KardaMom
Wäre ausschließlich der Bügel gebrochen, dann wäre es eine günstige Reparatur geworden. Hier gab es aber nun das Problem, dass der Bügel gebrochen ist und die Halterung/der Steg von Brille zu Bügel mit der Schraubenverbindung.


@Martina
Ich glaube mich zu erinnern, dass RayBan mittlerweile gar nicht mehr sooo teuer ist. Für meine RayBan habe ich vor Jahren auch noch richtig Geld hingelegt - und jetzt sind selbst Modelle von Mexx in der günstigen Variante teurer...


@Sweetkofski
Das mit der Indikation ist ganz einfach.
Frage der Versicherung: "Wieso lag die Brille auf dem Pult und war nicht auf der Nase des Kindes?"
Antwort der Eltern: "Weil sie sie ausschließlich im Schulunterricht (Tafelbild) tragen muss/braucht!"
Wäre sie dauerhafte Brillenträgerin und es wäre in der Pause mit Brille auf der Nase (Rempler, nächstes Kind tritt drauf, ...) passiert, dann wäre das alles kein Problem. Aber dafür bin ich dann scheinbar zu ehrlich oder ... zu doof!


@Brillenetui
Das ist ja schön, wenn eure nicht aufgehen. Wir haben einige Modelle hier (klar, drei Brillenträger und um die vierzehn Brillen im Haus). Eins geht auf, das nächste nicht. Das eine geht auf wenn es auf den Verschluss fällt, das andere geht selbst mit roher Gewalt nicht auf:

Wie schon gesagt: Viele doofe Missgeschicke!
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: Schnukki am 14. September 2017, 17:50:59
Freunde von uns haben für ihren Sohn so eine Flex(also den Rahmen kann man flexibel bewegen)Brille besorgt. Total leicht mit mehr oder weniger fast nicht kaputtbaren Gläsern.
Die hat auch ein halbes Vermögen gekostet. Aber der Sohn macht viel Sport und da wäre so ein Fielmann-Kassengestell einfach doof für.

Und ja .. ich gehe jetzt mal davon aus, dass so eine Brille bei einem Tritt darauf vielleicht auch nicht so ganz ohne Schaden bleibt und das dann eine entsprechende Reparatur auch nicht nur 2,50 Euro kostet.

Ich selbst habe ein Kassengestell von Fielmann .. von vor gefühlten 100 Jahren .. Gestell Domina ... das hat schon so viel abgekommen und hält noch Bombe  ;D ;D
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: Sweetkofski am 14. September 2017, 18:39:44
@ Fliegenpilz: Sorry, ich meinte, wenn sie die Brille in der Pause auf der Nase gehabt hätte, wäre die Versicherung niemals auf die Idee gekommen nachzufragen. Weil ich dich irgendwann so verstanden hatte, dass du meintest, wenn sie die Brille in der Pause getragen hätte, hätte die Versicherung wg der Indikation nicht bezahlt.

Bloß - ich würde deshalb auch nicht auf die Idee kommen, dass meine Tochter,die auch nur im Unterricht Brille trägt sie in der Pause auf lässt, nur damit die Versicherung zahlt.


@ Mondlaus. Ähm.. Nee.
Ein Kind bis zur Vollendung des 7. LJ ist absolut deliktunfähig.
Auch bei Vorsatz.

Die Grenze bis 10 gilt für den Straßenverkehr. Hier eh absolut irrelevant.

Bleibt nur noch die generelle Einsicht von Minderjährigen.

Strafrechtliche Dinge wären auf die Gesamtsituation ja sowieso nicht anzuwenden.

http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2011/8511/pdf/DuruBoris_rechtliche_Verantwortlichkeit_Minderjaehriger.pdf


Die Sachlage ist hier aber eh (beinahe) unabhängig vom Alter. Niemand muss damit rechnen, dass plötzlich eine Brille auf dem Boden liegt.
(Im Gegensatz zum stoppendem Auto im Stau, damit muss man rechnen).
= man ist nicht Schuld, wenn man drauf tritt, wenn da plötzlich so eine Brille am Boden liegt = man ist nicht haftbar = kein zivilrechtlicher Anspruch


= unabhängig von Kosten und Ärger, nein auch keine theoretische Möglichkeit zur Klage. Auch nicht zivilrechtlich.
Nicht bei der Fall- Konstellation Kind B+Kind C

@ Nina: naja schon. Dinge, die nicht auf den Boden gehören, haben da nichts zu suchen, denn sonst könnte jmd versehentlich drauf treten und der Gegenstand kaputt gehen.
Schon im Fall von Badminton-Schlägern genau so gehabt.
Lagen neben dem Feld auf dem Boden.... Nö . War auch sehr ärgerlich.


In dem Fall ist es einfach nur maximal ärgerlich gelaufen, weil jmd anders draufgetreten ist als der sie runter geschmissen hat.


Suuuuper, suuuuper ärgerlich. Leider. Würde mich auch in den Po beissen :-*

Und dass es jetzt heißt - die Brille ist zu teuer kann ich null verstehen. Kann ja jeder selbst entscheiden und ärgern kann man sich trotzdem.


Ich hoffe jetzt gerade total, dass bei meinem Sohn nicht mal versehentlich was kaputt geht.
Seine Brille kostet gut 400 €, was aber an Spezialgläsern liegt, die er wg einer besonderen Sehschwäche benötigt. Wenn da jetzt mal durch so ne Sache die Gläser zerkratzen, wäre ich maximal unentspannt.
Haftbarkeit hin oder Her S:D




@
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: Martina am 14. September 2017, 19:12:52
F. darf sich ihre Brille aussuchen, sie muss sie tragen und die Kosten sind mir da "egal". Mexx hatte sie auch schon und die Brille die sie jetzt hat, war für Fielmann schon hochpreisig.

Ich hätte es wie Du gemacht. Und ärgern würde ich mich auch. Aber eben über keines der Kinder sondern über den Umstand, dass sie kaputt gegangen ist.
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: Mama2008 am 14. September 2017, 19:17:34
Ich denke bei einem hochpreisigen Gegenstand muss man oft auch mit einer hochpreisigen Reperatur rechnen. Auch wenn es rechtlich und moralisch vielleicht nicht immer korrekt ist. Bleibt man in vielen Fällen leider selbst auf den Kosten sitzen. Meine Erfahrung.
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: hallihallo am 14. September 2017, 22:16:47
Also nehmen wir mal an, dein Kind spielt auf dem Schulhof. Fährt sich einmal durch die Haare und streift damit aus Versehen ihre Brille runter. Und just in dem Moment läuft gerade ein Kind vorbei und tritt darauf. Dann wäre doch das andere Kind in der Pflicht zu ersetzen. Dafür hat man doch eine Haftpflicht. Die meisten Haftpflichtfälle passieren doch ohne Absicht.  Ich würde da als Elternteil überhaupt kein Theater machen. Anruf bei meiner Versicherung und fertig.
Wir haben übrigens ein Nilpferd Etui mit RV  :)
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 14. September 2017, 23:20:13
Das habe ich jetzt auch gelernt, dass es offensichtlich einen Unterschied macht, ob Brille auf Nase oder nicht. Bei uns hat die Schulversicherung gezahlt. Aber da war die Brille halt auch immer auf der Nase.
Und warum zicken nun die Eltern von Kind c? Wo ist denn das Problem? Für was hat man denn eine Haftpflicht? Ich hätte das anstandslos gemeldet und gut.
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: Sweetkofski am 15. September 2017, 01:35:32
http://www.juraforum.de/lexikon/schuldhaftes-handeln

;

Der versehentliche Tritt eines Kind auf eine Brille, die jmd anderes soeben auf den Boden hat fallen lassen, als schuldhaftes bzw. zumindest fahrlässiges Verhalten zu definieren ist juristisch sicher nicht möglich.

Dies wäre aber die notwendige Bedienung für eine zivilrechtliche Haftung des Kindes.


So einfach, dass die Haftpflicht ohne Ausnahme zahlt, wenn man versehentlich etwas kaputt gemacht hat, ist es leider nicht immer...


So nun genug der Juristerei.


Es ist echt richtig blöd gelaufen und würde mich auch total ärgern. Ich kann es nur noch einmal wiederholen.


Manchmal zahlen die Versicherungen trotzdem aus Kulanz.
Denn den Versicherungsnehmer zu verprellen, weil es ihm trotzdem unangenehm ist den Schaden verursacht zu haben, ist nicht immer sonderlich klug.

Den Eltern des Kindes scheint es aber ja offenbar gar nicht unangenehm zu sein.
Schade.
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: Fliegenpilz am 15. September 2017, 15:06:40
@Netti
Ich kann dir nicht sagen wieso die Eltern von Kind C zicken. Ich habe weder mit den Eltern von Kind B noch von Kind C (bisher) gesprochen. Ich habe mich an die Schule so wie an unsere eigene Versicherung gewendet, weil ich gar kein Interesse an Diskussionen habe/hatte. Unsere große Tochter kam nur nach Hause und hat berichtet, dass nach Schulschluss die Eltern von Kind C sie angeschrien haben - aber nächste Woche Dienstag ist Elterninformationsabend ... da werde ich dann darum bitten, dass solche Dinge bitte direkt auf Elternebene geklärt und nicht die Kinder abgefangen werden. Ich habe nämlich auch nicht mit Kind B oder Kind C gesprochen.


Aber all meine Zeit beim Optiker führte dazu, dass ich mir zwei neue Brillen ausgesucht habe. Ist doch auch was Schönes.
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: peter am 15. September 2017, 15:41:39
Für den optiker schon  ;D
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 16. September 2017, 11:13:15
Wie blöd. Was schreit man denn ein Kind an, wegen sowas... unmöglich.  :-X

Zwei Brillen finde ich toll. Ich liebe Brillen. Wenn meine nicht immer recht teuer wären, hätte ich auch gleich mehrere.  ;D
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: Schnukki am 16. September 2017, 13:59:54
@ Fliegenpilz: vielleicht hat Kind C. es seinen Eltern ehrlich gesagt und die dachten es gibt nun Ärger oder wussten nicht das für so etwas die Versicherung greift.
Leider reagiert man da im Affekt manchmal nicht immer so besonnen - auch wenn es falsch ist.

Ich hatte jetzt mal aus Spaß die Rechnung von meinem Mann draußen .. der hat maximal 0,5 irgendwas ... Gestell Boss Orange ... (war was um die 120 Euro) .. dann Gläser die entspiegelt sind und wo nicht so schnell Kratzer kommen. Also nix dramatisches. Und trotzdem knapp 200 Euro.
Wenn ich dann noch bedenke was man bei z.B. -4 alles zaubern kann .. Gläser dünnern .. leichter ... bruchsicher. Da kommt man doch schnell auf 300 - 400 Euro.
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: Fliegenpilz am 16. September 2017, 14:31:37
Ich habe mir ja zwei neue Brillen ausgesucht und extra mal auf die Preise geschaut - bei Fielmann.
Und tatsächlich gehörte Ray-Ban eher zu den günstigen Modellen. Am Besten gefiel mir u.a. eine von Burberry, aber 194€ ohne Gläser. Oder Maui Jim (Sonnenbrille) - 305€ ohne Gläser. Da war ich dann doch zu geizig!
Jetzt wurde es ein Modell von Mexx, ein Modell von Ray-Ban. Erschrocken war ich über die Qualität der Esprit Brillen. Lumeliger Pröll!
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: Nipa am 16. September 2017, 19:28:53
Meine Brille kostet mich - ohne Luxusgestell - auch immer knapp 500 Euro, denn ich hab -6,25 Dioptrien und am -6,0 wird es teuer  :P

Witzig, bei den Kinderbrillen sind bei uns RayBan in etwa gleich teuer wie die Oio (Eschenbach) und das sind dort die teuren Markenbrillen. Die günstigeren Brillen sind no Name Produkte.
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 16. September 2017, 21:41:29
Also hätte ich Gleitsicht genommen, hätte ich über 700€ bezahlt, bei Fielmann. Gestell unter 100€.
Ich hab -5,25 und -5,75 mit arger Hornhautverkrümmung.
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: Martina am 17. September 2017, 10:59:05
F. hat -4,75 und dünnere Gläser (kostet uns auch extra). Ab dem 12. Geburtstag wird es teurer, wenn die Kasse die Kunststoffgläser nicht mehr bezahlt.

Ich glaube, dass Bremen insgesamt günstiger ist.  8) Im Prinzip ist es doch egal, vermutlich ist es eh überall anders und kommt auch auf den Inhaber an. Hier sind sie sehr kulant (und billig fand ich unsere Brille nicht). In unserem Laden gab es kaum teurere Kindernrillen (deshalb wunderte ich mich einfach).
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 17. September 2017, 11:26:24
Meine Kinder hatten bis jetzt alle ihre Brillen zwischen 80 und 200€. Immer bei Fielmann. Kommt ja immer auch drauf an, was das Gestell kostet. Denise hat ein ganz tolles Gestell, welches nur 49€ kostete. Samuels kostete auch so um den Dreh.  :)
Titel: Antw:Versicherungsfrage
Beitrag von: Nipa am 17. September 2017, 12:21:44
Die Kasse zahlt dann die Kunststoffgläser nicht mehr?  :P