Vaterschaftsanerkennung u Sorgerechtserklärung Termin evtl. erst nach der Geburt

Begonnen von Moni28, 29. März 2013, 10:14:18

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Moni28

Hallo,

ich hab grad etwas Panik. Mmh. Ich hab ET am 21.04. und wir haben einen Termin für die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgerechtserklärung (weil das Kind den Nachnamen des Vaters erhalten soll und wir noch nicht verheiratet sind) erst am 15.04.

Nun meine Überlegung was passiert denn wenn die Maus sich vorher auf den Weg macht. Dann bekommt sie meinen Nachnamen und wird ja auch erstmal beim Standesamt so eingetragen. Das wird ja gleich vom Krankenhaus aus gemacht. Daher sollen bei der Geburt ja nun auch eigentlich die Unterlagen schon vorliegen. Leider ist mein Freund nur wenn er arbeitet nicht in der Lage zu den Öffnungszeiten mit zum JA zu kommen und hat eben erst Urlaub ab 15.04. :(

Wer hat da Erfahrungen? Wie müssen wir das regeln wenn wir es nicht vorher zum JA schaffen? Wieviel Mehraufwand und/oder Mehrkosten sind das?

VLG Moni

Bettina

Wir haben das bei allen erst nach der Geburt gemacht. Sie bekommt auch nicht automatisch deinen Namen. Den Nachnamen des Kindes könnt ihr beim Standesamt festlegen. Ebenso dort die Vaterschaftserklärung machen. Sorgerecht ist dann wohl nur separat. Hat aber mit dem Namen nix zu tun.

Von meinen Kindern ist auch keines über das Krankenhaus gemeldet worden. Ich habe nie irgendwelche Unterlagen abgegeben dort im Krankenhaus. Das haben wir immer selbst gemacht, wenn ich wieder zu Hause war.

Mehrkosten keine.
4+1 x Glück: 02/1998; 09/1998; 07/2006; 09/2008; 08/2011

Ann Kathrin Klaasen:"Ich hatte schon Freunde, da gab´s noch gar kein Facebook." Wolf:Ostfriesen-Feuer

schwarzesgiftal

Unsere haben zwar meinen Nachnamen, aber Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht usw haben wir auch erst direkt nach dem KH geregelt.
" I'd rather be hated for who I am, than loved for who I am not."

Moni28

Okay danke.  :D Bei Timo war ich verheiratet und alles lief ohne Probleme wie von selbst.

Aber dann scheint das ja auch so nicht so kompliziert zu sein.
:)

Bettina

Ruf doch nach den Feiertagen einfach mal beim Standesamt an. Dann können die dir genau sagen, was sie brauchen.
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Moni28

Das Vergnügen mit dem Standesamt hatte ich letzte Woche schon wg. dem Papierkram für die Hochzeit - nein Danke. Die sind da einfach zuuuu freundlich hier bei uns.  :P

Bettina

Nimmst du nach der Hochzeit den Namen von deinem Freund an? Dann würde ich mir den ganzen kram vorher sparen (je nachdem wann ihr heiraten wollt), denn damit hat sich alles andere sowieso erledigt. Namensänderung und Sorgerecht und so. Geht dann alles automatisch für die gemeinsamen Kinder.
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Moni28

Ich werde dann einen Doppelnamen annehmen aber wir heiraten erst im September und die Geburt ist im April/Mai.

Bettina

September ist nicht so zeitnah wie ich dachte. Selbst bei einem Doppelnamen wäre sein Name der Familienname und würde automatisch auf die gemeinsame Tochter übergehen. Ebenso hat er damit natürlich automatisch das gemeinsame Sorgerecht.

Aber wie gesagt, da sind ein paar Monate dazwischen und es ist wirklich nicht kompliziert das vorher zu machen.
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Mondlaus

Also kein Grund zur Panik, die unnanehmlichkeiten sind überschaubar ;) Ihr müsst ja zum Standesamt nach der Geburt und die Geburtsurkunde erstellen lassen.  Dann geht ihr vor diesem Termin zum JA, macht die Vaterschaftsanerkennung und bringt die Dokumente zuum Standesamt mit. Entweder können sie dann gleich den Freund als Vater eintragen, oder es gibt ein paar Tage Bearbeitungszeit und die Sache ist durch.

Es stimmt aber schon, dass dein Kind bei der Geburt deinen Namen bekommen wird, wenn die Vaterschaft noch nicht anerkannt ist. DAs Krankenhaus wird dann also auch deinen Namen ans STandesamt übermitteln. Das ist aber reine Formsache, denn in den wenigen Tagen, bis ihr die Vaterschaftsanerkennung durch habt, brauch das Kind ja seinen Namen nicht. Wenn ihr dann den Temrin im Standesamt habt, dann legt ihr einfach den Namen des Vaters als Familiennamen fest (zukünftige Kinder müssen dann übrigens auch diesen Namen tragen, da habt ihr dann keine Wahl mehr).
Kind 2011
Kind 2014
...

scarlet_rose

Wir haben zum Standesamt weder Vaterschaftsanerkennung noch Sorgerechtserklärung mitnehmen müssen.

Das einzige, was wir dort vorlegen mussten ist die Geburtsanzeige des Krankenhauses.
Namen u.ä. wurde dort dann angegeben.

Liam stand im Krankenhaus zwar mit meinem Namen drin (steht auch auf dem U-Heft, bzw wurde dieser dann direkt eingeklammert und der Richtige hingeschrieben) aber beim Standesamt war das kein Thema.

Allerdings macht hier auch das Krankenhaus nichts,sondern man muss persönlich zum Amt um alles zu melden.
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Bettina

Zitat von: Mondlaus am 29. März 2013, 11:34:50
Es stimmt aber schon, dass dein Kind bei der Geburt deinen Namen bekommen wird, wenn die Vaterschaft noch nicht anerkannt ist. DAs Krankenhaus wird dann also auch deinen Namen ans STandesamt übermitteln. Das ist aber reine Formsache, denn in den wenigen Tagen, bis ihr die Vaterschaftsanerkennung durch habt, brauch das Kind ja seinen Namen nicht. Wenn ihr dann den Temrin im Standesamt habt, dann legt ihr einfach den Namen des Vaters als Familiennamen fest (zukünftige Kinder müssen dann übrigens auch diesen Namen tragen, da habt ihr dann keine Wahl mehr).

Das stimmt insofern nicht, als dass man die Vaterschaft auch direkt beim Standesamt anerkennen kann. Das haben wir so gemacht, auch wenn sie gezickt haben. Für sie ist das halt mehr Bürokratie, aber das war uns wurscht.

Von der Seite [Login or Register]
"Wo kann die Vaterschaft anerkannt werden?

bei jedem Standesamt

bei den Jugendämtern

bei allen Amtsgerichten

bei allen Notaren
"
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Moni28

Nur wenn wir die Unterlagen bei der Geburt schon hätten dann würde das Krankenhaus uns den Weg zum Standesamt ersparen. D.h. Unterlagen werden ausgefüllt im KH abgegeben und 4 Tage später können wir sie im KH abholen. I.d.R. ist man dann eh noch im KH. Zumindest passte das damals bei meinem Sohn das wir die Unterlagen bei Entlassung aus dem KH hatten. Wäre entspannter aber mal sehen. Es kommt wie es kommt.


Bettina

Ich hab keine Ahnung, von was für Unterlagen du sprichst. Das Sorgerecht hat null komma gar nix mit der Anerkennung der Vaterschaft zu tun und nur um die geht es bei der Vergabe des Namens. Kind wird geboren, ihr geht dann irgendwann nach Hause und dann zum Standesamt. DORT könnt ihr (beide Anwesend mit Personalausweis) direkt und einfach die Vaterschaftsanerkennung machen und die Erklärung für den Namen des Kindes abgeben und dann bekommt ihr die Geburtsurkunden und fertig. Und den Termin für das gemeinsame Sorgerecht könnt ihr im Bedarfsfall noch in 15 Jahren machen ..... solltet ihr dann noch nicht verheiratet sein. Da braucht ihr außer der Bescheinigung über die Geburt von der Klinik und euren Ausweisen sonst keine Unterlagen. Wozu auch?
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daxie

Vaterschaftsanerkennung haben wir vor der Geburt gemacht, auch damit halt den Nachnamen festgelegt. Ich war da noch verheiratet und wir wollten verhindern, dass Fynn dann erst mal den Namen meines damaligen Mannes annimmt und dieser auch automatisch als Vater angegeben wird.

Sorgerechtteilung haben wir dann recht schnell nach der Geburt gemacht, das ging irgendwie damals vor der Geburt nicht.

Im April wurde ich dann geschieden, nochmal Dank an meinen Ex Mann, der das alles so schnell auf die Kette bekommen hat mit unserem gemeinsamen Scheidungsanwalt. Im Juni ist Fynn dann geboren, ich habe den Namen meines Ex-Mannes behalten, da mein jetziger Mann und ich eh heiraten wollten, sobald auch seine Scheidung fertig war (die deutlich laenger gedauert hatte, viel belastender und viel teuerer war).

So, dann hiessen sie alle wie mein Mann, inkl. seiner damaligen Frau und meiner Stiefkinder .. NUR ICH NICHT .. heul .. na ja, hatte mich daran gewöhnt, aber war schön, als wir dann geheiratet hatten, als endlich seine Scheidung dann auch mal durch war. Und bei Nea brauchten wir den Zirkus dann nicht mehr machen, da wir da verheiratet waren.


Aber viel Aufwand war es nicht, beides nicht. Mein Mann hat sich einfach auch einen halben Tag Urlaub genommen fuer sowas.

LG
Daggi.

peter

hm hier hiess es schon das kinder von unehelichen paaren und ohne vorher geregleter vaterschaft NICHT den namen des "vaters" bekommen kann  ??? ist ja auch iwi sinnig.....dan sag ich der herr müller ist der vater,sie bekommt den namen und dann sagt der herr müller: neeeeeeeee is gar net so udn das kind heisst dann aber müller?

aber mein gott-man hat in der regel 10 monate zeit und kann das ja in der regel alles bequem vorher regeln  s-:)

Bettina

Wenn der Vater aber selbst beim Standesamt anwesend ist und die Vaterschaft anerkennt, was er beim Standesamt tun kann, dann hat er sie ja anerkannt und kann im Anschluss seinen Namen verteilen. Sie geht ja nicht hin und sagt einfach xy ist der Vater und der Name soll eingetragen werden.

Eine Vaterschaftsanerkennung kann innerhalb von 10 Minuten beim Standesamt gemacht werden. Anders wird das auch woanders nicht geregelt und da interessiert sich niemand dafür, ob er wirklich der Vater ist. Das ist keine Vaterschaftsfeststellung, sondern eine Anerkennung. Schwierig wäre es, wenn da drei Männer auftauchen würden, die jeder von sich behaupten der Vater zu sein. Aber dazu wird es ja wohl nicht kommen.
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daxie

Wir wussten vorher nicht, ob ich dann bei der Geburt schon geschieden gewesen wäre. Daher waere mein Ex Mann als Vater automatisch eingetragen worden.

Da ich da geschieden war, haette Fynn zwar meinen Namen, also den Namen meines Ex-Mannes bekommen, aber mein Ex-Mann waere nicht als Vater eingetragen worden.


peter

na ich finde es eben auch wichtig das man es vorher klärt falls was ist,falls einer was entscheiden muss etc  :-\

daxie

Deswegen haben wir das vorher geklaert.


Sorgerecht ging aber wohl erst nach der Geburt? Da war so was.

peter

meine grosse musste wegen sorgerecht nach der geburt nur die urkunde nachreichen,die unterschriften waren schon gesetzt

daxie

Ah, ja, dann stimmt es wohl, dass es erst nach der Geburt, sprich mit Geburtsurkunde geht. Kann sein, dass wir die da auch dabei hatten/haben mussten.

Macht ja auch Sinn, welches Sorgerecht will man teilen, wenn da gar kein Kind ist (fuer die Behörden).




Moni28

Ist ja auch nur die Sorgerechtserklärung die dann bei der Geburt mit im KH vorgelegt werden soll für die Eintragung beim Standesamt.

Dankeschön für eure Antworten. :)

Bettina

Dann lass sie doch halt nicht von der Klinik eintragen. Ich versteh das Problem nicht.
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MangoSine