ERZIEHUNG-ONLINE - Forum

Allgemeines => Allgemein => Thema gestartet von: yvonne_c am 29. Dezember 2013, 19:08:50

Titel: Urlaubsanspruch bei Beschäftigungsverbot+Erziehungsjahr
Beitrag von: yvonne_c am 29. Dezember 2013, 19:08:50
vielleicht weiß hier einer von euch besser bescheid als ich.
ich wurde ja, als ich mit samira schwanger war, aber der 8. ssw in beschäftigungsverbogesetzt. das war im September 2012 Im April 2013 Entbindung. Im September 214 will ich wieder arbeiten gehen. nun aber bin ich mir unschlüssig, ob ich noch alten urlaubsanspruch habe.
bekommt man diesen in
beschäftigungsverbot
Mutterschutz
elternzeit
???
hoffe einer von euch weiß mehr wie ich....meine vorgesetzte muss da nämlich auch erst nachfragen....und da würde ich mich selbst schon auch gern schlau machen :)
Titel: Antw:Urlaubsanspruch bei Beschäftigungsverbot+Erziehungsjahr
Beitrag von: Honigbluete am 29. Dezember 2013, 20:01:23
In der Mutterschutzzeit hat man Urlaubsanspruch, in Elternzeit nicht. Zum Beschäftigungverbot kann ich nichts sagen.
Titel: Antw:Urlaubsanspruch bei Beschäftigungsverbot+Erziehungsjahr
Beitrag von: Pico am 29. Dezember 2013, 20:13:17
Du hast Anspruch auf dein Urlaub im Beschäftigungsverbot... Aber ich glaube du musst denn nach der Elternzeit dann nehmen oder Zeitnah nehmen,sonst verfällt der... Also ich hatte nach meinem BV noch ein Kompletten JahresUrlaub aus 2010 und denn musste ich dann als ich wieder Anfangen wollte mit dem Arbeiten nehmen und so hatte ich erstmal 1 Monat komplett Urlaub...
Titel: Antw:Urlaubsanspruch bei Beschäftigungsverbot+Erziehungsjahr
Beitrag von: Tafi am 30. Dezember 2013, 14:58:00
Urlaubsanspruch bei Beschäftigungsverbot hast du definitiv. Allerdings wie zeitnah man denn nehmen sollte-keine Ahnung. Bei uns hatte man den Urlaub wie bei Pico auch direkt nach der Beschäftigungsaufnahme nehmen sollen.